Nach Ende des
Die Kommission arbeitete zunächst die Externer Link: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus, die im Dezember 1948
Kritik an der Menschenrechtskommission
Die Arbeit der MRK war zunehmend geprägt durch Konflikte zwischen den Mitgliedstaaten und dem Vorwurf der Politisierung: Autoritäre Staaten in Asien und Afrika warfen den westlichen Demokratien vor, in Menschenrechtsfragen aufgrund wirtschaftlicher Interessen doppelte Standards anzulegen. Die westlichen Länder warfen den autoritären Staaten wiederum vor, unter dem Vorwand kultureller Besonderheiten
Einige Menschenrechtsgruppen kritisierten, das Interesse am Schutz nationaler Interessen würde die Arbeit der Kommission überschatten. Auch Staaten, in denen sich Menschenrechtsverletzungen häuften – beispielsweise der Sudan, Saudi-Arabien und Kuba – blieben Mitglieder der MRK. Als Libyen 2003 ihren Vorsitz übernahm, verlor die Institution weiter an Glaubwürdigkeit. Auf Empfehlung des damaligen
Von der Menschenrechtskommission zum Menschenrechtsrat
Der MRR mit Sitz in Genf ist kleiner und soll effektiver sein: Seine 47 Mitglieder sind nach dem Prinzip geografischer Ausgewogenheit verteilt: 13 Sitze erhält die Gruppe der afrikanischen Staaten, 13 die der asiatischen Staaten, acht die der lateinamerikanischen und karibischen Staaten, sechs stehen der Gruppe der osteuropäischen Staaten und sieben der Gruppe der westeuropäischen und anderen Staaten zur Verfügung. Die Mitglieder werden für je drei Jahre gewählt. Dafür ist eine absolute Mehrheit der Mitgliedstaaten der UN-Generalversammlung erforderlich ; die Mitgliedschaft im MRR kann auf sechs Jahre verlängert werden; für die folgende Amtszeit darf der Mitgliedstaat nicht wiedergewählt werden. Die Generalversammlung kann Mitglieder des Rates suspendieren, falls sie der Ansicht ist, dass diese systematisch und in großem Umfang gegen Menschenrechte verstoßen. So wurde im März 2011 wegen Gewalt gegen die Zivilbevölkerung Libyens Mitgliedschaft im MRR ausgesetzt.
Der MRR hat ein breites Mandat: Er soll sich für die Verbreitung der Menschenrechte weltweit einsetzen und Ratschläge und Empfehlungen zu deren Umsetzung erteilen; außerdem soll er der Generalversammlung Vorschläge machen, wie menschenrechtliche Normen weiterentwickelt werden können. Wie auch bei der MRK kann der Rat unabhängige Berichterstatter zur Überprüfung der Menschenrechte in bestimmten Staaten einsetzen.
Einhaltung von Menschenrechtsstandards
Durch ein neues Verfahren, die "Universal Periodic Review" (UPR), überprüft der MRR, ob die UN-Mitgliedstaaten die Menschenrechte einhalten. Ein "Review" wird auf Grundlage von drei Komponenten erstellt: Informationen, die die untersuchten Staaten selbst zusammentragen; Berichte, die unabhängige Expertinnen und Experten oder Menschenrechtsgremien erstellen; und Informationen, die von anderen unabhängigen Akteuren wie Menschenrechtsinstitutionen und NGOs stammen. Im Zeitraum zwischen der Gründung des MRR im März 2006 und Oktober 2011 wurden Berichte über alle 193 UN-Mitgliedstaaten verfasst.
Das Verfahren ist kooperativ und die Empfehlungen des Rates sind nicht verbindlich; es liegt also im Ermessen der Staaten, diese umzusetzen. Die Diskussion der Berichte mit den Staaten sowie deren öffentliche Behandlung erzeugt jedoch Druck auf Staaten, sich mit diesen Empfehlungen auseinanderzusetzen.
Wie seine Vorgängerinstitution, die Menschenrechtskommission, sieht sich auch der MRR mit Kritik an der Zusammensetzung konfrontiert. So kritisierte Human Rights Watch 2013, dass mit der Wahl von China, Russland, Algerien und Saudi-Arabien Staaten in den Rat gewählt worden seien, die zuvor UN-Beobachtern den Zutritt verwehrt hätten. Die unabhängige Beobachterorganisation UN Watch hatte diese und andere Staaten wegen ihrer problematischen Menschenrechtsbilanz und ihrer vergangenen UN-Abstimmungen als nicht-qualifiziert für die Mitgliedschaft bezeichnet. UN Watch kritisierte auch, dass der MRR einige Staaten unverhältnismäßig öfter anmahne als andere: So werde Israel regelmäßig wegen Menschenrechtsverletzungen kritisiert, während gegen China, Russland oder Saudi-Arabien jedoch keine kritische Resolution beschlossen werde.