Im Oktober 2003 verabschiedete die UN-Generalversammlung die Konvention gegen Korruption und erklärte den 9. Dezember zum Internationalen Anti-Korruptions-Tag. Mit dem jährlichen Anti-Korruptions-Tag will die UN das Bewusstsein für Korruption stärken und auf die Rolle der Konvention bei der Bekämpfung und Verhinderung von Korruption aufmerksam machen.
In diesem Jahr steht der Tag unter dem Motto "Break the Corruption Chain" (dt.: Durchbrich die Korruptionskette). Ziel der Kampagne ist es unter anderem, zu zeigen wie Korruption Demokratie und Rechtsstaatlichkeit untergräbt, zu Menschenrechtsverletzungen führt, Märkte verzerrt und dazu beiträgt, dass organisierte Kriminalität und Terrorismus gedeihen.
Was ist Korruption?
Was Korruption ist, dazu gibt es verschiedene Definitionen. Die Anti-Korruptionsorganisation Externer Link: Transparency International versteht unter Korruption allgemein den "Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil". Korruption komme beispielsweise im nationalen oder internationalen Geschäftsverkehr vor und drücke sich unter anderem durch die Käuflichkeit von Politikern oder Versuche, mit Schmiergeldern Vorteile zu erlangen, aus.
Ähnlich beschreibt das Bundeskriminalamt (BKA) in seinem Externer Link: Bundeslagebild Korruption 2014 Korruption als "Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats". Das BKA führt weiter aus, dass der Machtmissbrauch aus Eigennutz, zugunsten von Dritten oder für Unternehmen stattfinden könne. Korruption schade der Allgemeinheit ebenso wie Unternehmen.
Situation in Deutschland
Im internationalen Vergleich steht Deutschland relativ gut da. Im Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perception Index, CPI) von Transparency International aus dem Jahr 2014 belegt Deutschland unter den 175 aufgeführten Ländern zusammen mit Island Rang 12. Auf einer Skala von 0 (hohes Maß an Korruption) bis 100 (keine wahrgenommene Korruption) erzielte es 79 Punkte. Mit dem Index werde aber nur die wahrgenommene Korruption bei Politikern und Beamten gemessen, erklärt der ehemalige Geschäftsführer der Organisation, Christian Humborg. "Denn tatsächliche Korruption ist schwierig zu messen" so Humborg weiter. Der CPI ist ein Meta-Index, der sich aus 13 verschiedenen Untersuchungen speist, die auf der Befragung von Geschäftsleuten und Länderanalysten basieren.
Im Government Defence Anti-Corruption Index 2015 von Transparency International, der anzeigt, wie stark Regierungen sich im Sicherheits- und Verteidigungsbereich gegen Korruption einsetzen, gehört Deutschland nicht mehr zur Spitzengruppe. Anders als 2013 erhielt es dieses Mal kein "A", sondern wurde nur mit "B" bewertet. Transparency International begründete diese Entscheidung mit Korruptionsrisiken bei deutschen Auslandseinsätzen sowie im Beschaffungsbereich. Zudem verfüge die Bundeswehr über kein Gesamtkonzept zum Umgang mit Korruption im Ausland und die Zusammenarbeit mit korrupten Kräften im Einsatzland schwäche das Vertrauen der Bevölkerung in die Einsatztruppen und damit den Erfolg einer Mission.
Das BKA erfasst Korruption im jährlich erscheinenden "Bundeslagebild Korruption" vor allem quantitativ anhand von eingeleiteten Ermittlungsverfahren. 2014 registrierte das Amt 20.263 polizeilich verfolgte Korruptionsfälle. Wie in den beiden Vorjahren lag der Großteil der polizeilich bekannt gewordenen Korruptionsfälle auch in diesem Jahr wieder im Bereich der öffentlichen Verwaltung (63 Prozent aller Fälle). Auf den Wirtschaftsbereich entfielen 26 Prozent. Der daraus entstandene Schaden wird mit 358 Millionen Euro beziffert. Dabei handele es sich nur um polizeibekannte Delikte, die Dunkelziffer und der damit verbundene volkswirtschaftliche Schaden sei wesentlich höher, heißt es in dem Bericht.
Späte Ratifikation der UN-Konvention gegen Korruption
Erst am 12. November 2014 ratifizierte Deutschland die bereits im Dezember 2005 in Kraft getretene UN-Konvention gegen Korruption und war damit das letzte Land der Europäischen Union. 178 Staaten haben das Abkommen bis heute ratifiziert und sich darin verpflichtet, Korruption von Amtsträgern zu bestrafen und beim Kampf gegen Korruption international miteinander zu kooperieren.
Eine frühere Ratifikation war seitens Deutschland wegen fehlender gesetzlicher Regelungen gegen die Bestechung von Abgeordneten nicht möglich. Erst im Frühjahr 2014 verabschiedete der Bundestag eine entsprechende Gesetzesreform. Nach dieser kann ein Abgeordneter, der für sich oder für Dritte einen "ungerechtfertigten Vorteil" fordert und im Gegenzug dafür bei der Wahrnehmung seines Mandats eine Handlung vornimmt oder unterlässt, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Die Transparenzplattform