Den Anstoß für eine europäische Sicherheitskonferenz gaben die Staaten des Warschauer Paktes in den 1960er-Jahren. Im Juli 1966 schlugen sie in Bukarest vor, eine europäische Konferenz einzuberufen, um über die Wahrung des Friedens in Europa zu diskutieren und eine politische Zusammenarbeit zu organisieren. Im Jahr 1969 wiederholten sie ihren Vorschlag im Rahmen des Budapester Appells. Die Westmächte lehnten den Vorstoß vorerst ab. Sie fürchteten, dass solche Gespräche zu einer Akzeptanz der
KSZE und ihre Ergebnisse
Am 3. Juli 1973 wurde die
In der Schlussakte formulierten die teilnehmenden Staaten zehn Prinzipien zur Regelung ihrer Beziehungen. Sie bekannten sich:
zur Achtung ihrer souveränen Gleichheit sowie der ihrer Souveränität innewohnenden Rechte,
zum Verzicht auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt,
zur Unverletzlichkeit der Grenzen,
zur Achtung der territorialen Integrität aller Teilnehmerstaaten,
zur friedlichen Regelung von Streitfällen,
zur Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der anderen Teilnehmerstaaten,
zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten,
zur Achtung der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker,
zur Entwicklung ihrer Zusammenarbeit gemäß der Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen,
zur Erfüllung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen nach Treu und Glauben.
Darüber hinaus verständigten sich die Teilnehmerstaaten auf eine Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Umwelt sowie über vertrauensbildende Maßnahmen im militärischen Bereich. Letzteres umfasste die gegenseitige Ankündigung und Beobachtung von größeren Militärmanövern, Abrüstungsvereinbarungen wurden nicht getroffen. Die Schlussakte von Helsinki hatte keinen verbindlichen Vertragscharakter, sondern beruhte auf dem Prinzip der Selbstverpflichtung ohne Kontrollinstrument.
Beide Seiten bewerteten die Schlussakte als Erfolg. Während die Staaten des Warschauer Paktes durch sie ihre territoriale Integrität sowie die Unverletzlichkeit ihrer Grenzen bestätigt sahen, erwartete der Westen Fortschritte bei der Einhaltung der Menschenrechte im Osten. In der Folge der Konferenz beriefen sich zahlreiche Bürgerrechtsbewegungen in den osteuropäischen Staaten auf die Vereinbarungen der Schlussakte, beispielsweise
KSZE wird zur OSZE
Auf die Schlussakte von Helsinki folgten weitere Konferenzen in Belgrad (1977-1978), Madrid (1980-1983) und Wien (1986-1989). Die durch die KSZE entstandenen Kooperationen und Beziehungen trugen zur Vertrauensbildung zwischen den beiden Blöcken bei und leisteten damit einen wichtigen Beitrag zum Ende des Ost-West-Konfliktes.
Mit dem Ende des Kalten Krieges ging die KSZE von der Konferenz- in eine Organisationsform über und wurde 1995 offiziell in