Beate Zschäpe ist die Hauptangeklagte im NSU-Prozess. Was wird ihr vorgeworfen?
Frank Jansen: Die Bundesanwaltschaft hält Beate Zschäpe vor, sie sei bei allen Verbrechen der Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" die Mittäterin gewesen. Also bei den zehn Morden an acht türkischstämmigen Migranten, einem Griechen und einer Polizistin in Heilbronn, dazu bei den beiden Sprengstoffanschlägen in Köln, bei denen mehr als 20 Menschen verletzt wurden, sowie bei den 15 Raubüberfällen, über die sich die Terrorzelle mit Geld versorgt hat. Zschäpe wird außerdem angelastet, am 4. November 2011 die Wohnung in Zwickau angezündet zu haben, kurz nachdem sich Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach dem letzten Raubüberfall erschossen hatten und ihnen die Polizei auf die Spur gekommen war. Bei der Brandstiftung in Zwickau kommt noch hinzu, dass es sich laut Bundesanwaltschaft auch um versuchten Mord in drei Fällen handelt. Eine Nachbarin, eine alte, gebrechliche Frau, die in der Wohnung nebenan lebte, hätte es aus eigener Kraft vermutlich nicht mehr rechtzeitig aus der Wohnung geschafft. Sie ist von Verwandten gerettet worden. Über der Wohnung, in der Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt gelebt hatten, waren außerdem zwei Handwerker tätig, die das Dachgeschoss renovierten. Sie waren zum Zeitpunkt des Feuers nicht dort, was aber laut Bundesanwaltschaft purer Zufall war, weil die Männer das Haus gerade für ihre Mittagspause verlassen hatten.
Während des Prozesses ist noch ein weiterer Fall hinzugekommen. Der Mitangeklagte Carsten S. hat in seinem ausführlichen Geständnis überraschend auch berichtet, Mundlos und Böhnhardt hätten im Juni 1999 in Nürnberg in einem Lokal eines türkischen Betreibers eine mit Sprengstoff präparierte Taschenlampe abgestellt. Ein Angestellter des Lokals hat die Taschenlampe gesehen und angeknipst, sie ist dann explodiert. Der Angestellte erlitt Verletzungen, die zum Glück nicht lebensgefährlich waren. Dieser Fall wird aber, wie inzwischen zu hören ist, nicht nachträglich in die Anklage zum laufenden NSU-Prozess aufgenommen.
Auch gegen mutmaßliche Unterstützer des NSU wird ermittelt. Neben Zschäpe stehen Ralf Wohlleben, Carsten S., André E. und Holger G. vor Gericht. Welche Anklagepunkte liegen gegen sie vor?
Carsten S. hat gestanden, dass er die Mordwaffe Česká 83 geliefert hat, mit der Mundlos und Böhnhardt die neun Migranten erschossen haben. Gleichzeitig hat er dem Mitangeklagten Ralf Wohlleben – dem ehemaligen Vizechef der NPD in Thüringen – vorgeworfen, treibende Kraft bei der Beschaffung der Pistole gewesen zu sein. Wohlleben schweigt hartnäckig, aber seine Anwälte bestreiten, dass er etwas mit der Česká 83 zu tun hatte. Den Angeklagten André E. und Holger G. wird vorgeworfen, die Terrorzelle unterstützt zu haben. Holger G. soll Uwe Böhnhardt, dem er ähnlich sieht, einen Reisepass verschafft haben. Mit einem Foto und den echten Personalien von sich selbst. Uwe Böhnhardt hat den Pass dann benutzt, beispielsweise um Wohnmobile zu mieten. André E. lebte wie Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe in Zwickau. Er und seine Familie haben offenbar bis zuletzt in engem Kontakt zu den drei Untergetauchten gestanden. André E. soll unter anderem geholfen haben, das Wohnmobil zu mieten, das Mundlos und Böhnhardt bei dem ersten Sprengstoffanschlag in Köln genutzt haben sollen.
Mehr als 200 Prozesstage sind inzwischen vergangen. Was hat der Prozess bisher an gesicherten Erkenntnissen zu Tage gefördert?
Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass Beate Zschäpe die Wohnung in Zwickau angezündet hat. Es ist auch sicher, dass die alte Nachbarin sich in Gefahr befand, als Zschäpe die Wohnung anzündete. Es ist wohl ungefähr so abgelaufen: Zschäpe soll einen Kanister mit ungefähr 10 Litern Benzin in der Wohnung ausgeschüttet haben. Wie das Anzünden erfolgte, ist nach wie vor nicht ganz klar, und Zschäpe selbst redet ja nicht. Jedenfalls gab es eine größere Verpuffung, die Außenwand des Hauses ist weggeflogen, dann brach das Feuer aus. Das ganze Brandgeschehen wurde sehr ausführlich im Prozess behandelt. Es kommt eigentlich kein anderer Täter als Zschäpe in Frage.
Sicher ist auch, dass Zschäpe Tarngeschichten über sich, Böhnhardt und Mundlos erzählt hat. Das haben mehrere ehemalige Nachbarn geschildert. Zschäpe hat beispielsweise behauptet, der eine Mann sei auf Montage und sie selber arbeite zu Hause am Computer. Alle drei haben zudem falsche Namen verwendet. Zschäpe hat dazu beigetragen, die Identität der drei zu verschleiern. Man kann sich schon fragen, ob dies nicht bereits ihre Zugehörigkeit zur Terrorzelle beweist. Zumindest kann man es als Beihilfe werten.
Andere Geschichten sind teilweise schwierig. Der Angeklagte Holger G. hat in einem kurzen, verlesenen Geständnis eingeräumt, dass Zschäpe dabei war, als er eine Waffe überbracht hat. Auch das könnte als Tatbeitrag Zschäpes bei der Bewaffnung der Terrorzelle bewertet werden. Alles in allem bin ich mir nicht sicher, ob Zschäpe wegen Mittäterschaft bei sämtlichen Verbrechen des NSU verurteilt wird. Aber auch wenn das Urteil nur auf Beihilfe lauten sollte, müsste sie mit einer hohen Strafe rechnen. Sollte sie jedoch wegen Mittäterschaft verurteilt werden, droht ihr eine lebenslange Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld. Das könnte mindestens 20 Jahre Gefängnis bedeuten.
Welche zentralen Fragen blieben bisher ungeklärt bzw. wozu gibt es nach wie vor widerstreitende Informationen?
Die Bundesanwaltschaft sagt beispielsweise, Zschäpe sei eine Art Finanzchefin der Terrorzelle gewesen. Sie habe die geraubten Gelder verwaltet. Dazu gibt es aber unterschiedliche Zeugenaussagen. Urlaubsbekanntschaften von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt aus gemeinsamen Ferien auf Fehmarn haben ausgesagt, Zschäpe habe die Reisekasse geführt. Bei anderen Geschichten berichteten Zeugen jedoch, Mundlos oder Böhnhardt hätten selbst bezahlt.
Es ist auch nicht klar, ob Zschäpe in alle Taten eingeweiht war. Carsten S. hat zum Beispiel in seinem Geständnis gesagt, als er die Tatwaffe nach Chemnitz brachte, wo sich die drei jahrelang versteckten, habe er zuerst Mundlos und Böhnhardt getroffen. Dort hätten die beiden ihm von dem Anschlag mit der Taschenlampe in Nürnberg erzählt. Zschäpe sei hinzugekommen und Mundlos und Böhnhardt hätten gesagt, "Pschsch. Sie soll davon nichts mitbekommen". Wenn das stimmt, spräche es dafür, dass sie nicht alles wusste. Auch ist weiterhin nicht klar, ob sie sich möglicherweise selbst an einem Tatort aufgehalten hat. Andererseits ist kaum vorstellbar, dass Zschäpe nicht wusste, dass Mundlos und Böhnhardt mordeten, sprengten und raubten.
Noch zu klären ist die wichtige Frage, ob sie die DVDs mit dem Paulchen Panther-Video verschickt hat. In diesem Video bekennt sich die Terrorzelle zu den zehn Morden und den beiden Sprengstoffanschlägen in Köln. Bei einer der DVDs, die nach dem Brand in Zwickau verschickt worden sind, finden sich auf dem Briefumschlag zwei Fingerabdrücke von Zschäpe. Wenn es gelingt nachzuweisen, dass Zschäpe diese DVDs verschickt hat, kann man davon ausgehen, dass sie wusste, was in den Videos zu sehen ist. Das würde bedeuten, dass sie sich zu den Taten der Terrorzelle bekannt hat.
Auch gegen Personen aus dem Unterstützerumfeld des NSU wird ermittelt. Was sagen die bisherigen Erkenntnisse über die rechtsextreme Szene aus? Rechnen Sie mit weiteren Anklagen?
Es gibt weitere Beschuldigte in diesem Verfahren, aber ich bin mir nicht sicher, ob es bei ihnen noch zu einer Anklage kommt. Einige Taten oder Unterstützungshandlungen sind inzwischen verjährt. Im Prozess hat sich allerdings gezeigt, dass das Unterstützerumfeld doch größer war, als es in der Anklageschrift geschildert wird. Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt sind 1998 in Chemnitz untergekommen, als sie aus Jena geflüchtet sind. In Chemnitz haben ihnen Rechtsextremisten aus der rechten Szene geholfen. Die drei konnten bei einem Rechtsextremisten wohnen und haben weitere Wohnungen ebenfalls mit Hilfe von Chemnitzer Szeneleuten bekommen. Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe wurden in ihren Verstecken auch besucht. Und es wurde Geld für sie gesammelt, auch vom rechtsextremen Blood and Honour-Netzwerk.
Die zentrale Frage, ob Unterstützer zum Beispiel auch bei der Vorbereitung der Morde geholfen haben, ist immer noch offen. Es ist zu vermuten, dass beispielsweise in Nürnberg, wo Mundlos und Böhnhardt drei Menschen erschossen und den Sprengstoffanschlag in einem türkischen Lokal begangen haben, es Leute gab, die auf mögliche Anschlagsziele hingewiesen haben. Das erscheint auch bei dem Dortmunder Mord möglich. In der Stadt haben Mundlos und Böhnhardt im April 2006 den türkischstämmigen Betreiber eines Kiosks, Mehmet Kubaşık, erschossen. Es gibt noch viele Fragen. Und es bleibt schwierig, sie zu beantworten, weil viele der Zeugen aus der Szene, die im Prozess aufgetreten sind, nur drucksend aussagen oder lügen oder gar nichts sagen.
Auch Beate Zschäpe schweigt hartnäckig. Zuletzt wurde spekuliert, dass sie ihr Schweigen brechen will. Was hat ihre Aussageverweigerung bisher für den Prozess bedeutet und rechnen Sie mit einem Strategiewechsel?
Sie schweigt ja schon von Anfang an, seit sie sich am 8. November 2011 der Polizei in Jena gestellt hat. Dort hat sie wohl gesagt, sie habe sich nicht gestellt, um nicht auszusagen - hat dies aber bis heute nicht getan. Weder zu ihrer Person noch zu den Tatvorwürfen der Bundesanwaltschaft hat sie sich geäußert. Auch vom Zusammenleben mit Mundlos und Böhnhardt in den fast 14 Jahren im Untergrund erzählt sie nichts.
Mit ihrem Schweigen trägt sie natürlich dazu bei, dass sich eine ganze Reihe blinder Flecken im Verfahren halten. So weiß man bis heute nicht, nach welchen Kriterien die Terrorzelle die Opfer aussuchte, die erschossen wurden. Ebenfalls unklar bleibt, warum die Polizistin in Heilbronn und ihr Kollege, der den Kopfschuss schwer verletzt überlebt hat, angegriffen worden sind. Laut Bundesanwaltschaft sollte der Anschlag in Heilbronn zeigen, dass der NSU auch gegen die Polizei, das heißt gegen den Staat vorgeht. Aber das ist eine Annahme. Ob es wirklich so war, wissen wir nicht. Hinzu kommt, dass die Mitangeklagten Ralf Wohlleben und André E. ebenfalls schweigen. Sie könnten mit Sicherheit einiges zur Aufklärung beitragen. Das Geschehen im NSU-Komplex ist bisher immer noch nur lückenhaft bekannt. Aber zentrale Punkte sind unstrittig, zum Beispiel, dass die Morde Mundlos und Böhnhardt zuzuordnen sind. Daran gibt es keinen Zweifel mehr.
Ob Zschäpe jetzt ihre Strategie wechselt, ist offen. Die Voraussetzungen dafür sind so günstig wie nie zuvor. Das klingt paradox, denn Zschäpe hat sich ja mit ihren drei bisherigen Verteidigern – Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm – komplett zerstritten. Sie kommuniziert auch so gut wie gar nicht mehr mit ihnen. Im Juni hat sie in einem Schriftsatz an den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl behauptet, dass sie sich durchaus mit dem Gedanken beschäftige, auszusagen; das sei aber mit Heer, Stahl und Sturm nicht möglich. Der Richter hat ihr dann einen vierten Pflichtverteidiger zugeordnet: Den Münchener Anwalt Mathias Grasel. Er ist jung und hat wenig Erfahrung. Zschäpe wirkt aber ganz beglückt, dass es ihr gelungen ist, so etwas durchzusetzen. Sie treibt offenbar gerne Machtspielchen. In den Sitzungen plaudert sie ganz angeregt mit dem neuen Anwalt. Aber an den ersten zwei vollen Sitzungstagen, an denen Herr Grasel anwesend war, ist nichts weiter passiert, als dass er je eine Frage gestellt hat. Aber er steckt ja als Quereinsteiger in dem gigantischen Prozessstoff kaum drin. Das sind ja meterweise Akten, sowohl was den Prozess als auch was das Ermittlungsverfahren angeht. Ich glaube nicht, dass Grasel das in den noch anstehenden Prozessmonaten schaffen wird. Nach mehr als zwei Jahren und 218 Prozesstagen kann jemand von Außen eigentlich nicht mehr einsteigen. Es bleibt offen, ob Zschäpe die Strategie ändert und ihr Schweigen bricht. Es gibt eigentlich keinen Grund mehr, weiter zu schweigen. Es sei denn, sie hat mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt für den Fall, dass es mit der Terrorzelle zu Ende geht, eine Art Schweigegelübde vereinbart. Aber das wissen wir nicht. So bleibt jeder Tag spannend. Es kann sein, dass Zschäpe plötzlich redet. Und sei es nur, weil ein Zeuge sie mit seiner Aussage ärgert.
Welche Rolle haben der V-Mann-Führer des hessischen Verfassungsschutzes Andreas T. und weitere Mitarbeitende der Sicherheitsbehörden bisher im Prozess gespielt? Was sagt deren Handeln über die Arbeit der Sicherheitsbehörden im Rahmen der Ermittlungen aus?
Andreas T. war offenbar bei dem Mord in Kassel vor Ort. Der Verfassungsschützer hat im April 2006 in Kassel im hinteren Raum des Internetcafés von Halit Yozgat gesessen und auf einem Flirt-Portal gechattet. Offenbar hatte er sich ausgeloggt, kurz bevor oder während Mundlos und Böhnhardt hereinstürmten und Halit Yozgat erschossen, der dann sterbend hinter dem schreibtischhohen Tresen gelegen hat. Andreas T. ist bisher sechsmal im Prozess aufgetreten und behauptet bis heute steif und fest, er habe von dem Mord nichts mitbekommen und den sterbenden Yozgat nicht gesehen. Er habe kurz zur Tür hinausgeschaut, aber auch dort Yozgat nicht gesehen und dann die 50 Cent, die für die Nutzung des Computers fällig waren, auf den Tresen gelegt. Dann sei er gegangen. Das ist kaum glaubhaft. Die Polizei, die 2006 zunächst davon ausgegangen war, dass Andreas T. selbst in den Mord verstrickt sein könnte, hat ihm das auch nicht geglaubt. Es ist ihm aber nichts anderes nachzuweisen. Natürlich gibt es auch jetzt bei einigen Nebenklageanwälten die Vermutung, dass Andreas T. irgendetwas mit dem Mord zu tun gehabt haben könnte. Dass er über einen rechtsextremen V-Mann, den er betreute, doch mehr Kenntnisse über die Mordserie mit der Česká 83 gehabt haben und irgendwie in die ganze Sache verwickelt sein könnte. Dazu hat meiner Auffassung nach die Beweisaufnahme aber bisher nichts erbracht.
Drei Zeuginnen und Zeugen, die im NSU-Prozess ausgesagt haben oder aussagen sollten, sind ums Leben gekommen. Ein Fremdeinwirken kann nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen werden. Wie haben sich diese Nachrichten auf die Stimmung bei den Nebenklägern und den Prozessbeobachtern ausgewirkt?
Nach meinem Eindruck haben sich diese Ereignisse nicht so sehr auf die Stimmung ausgewirkt. Ein Fall ist natürlich prominent, nämlich der des V-Manns mit dem Decknamen "Corelli", der vom Bundesamt für Verfassungsschutz geführt worden ist. Er hat dem Verfassungsschutz eine ominöse CD übergeben, auf der eine Datei enthalten ist, die "NSU/NSDAP" heißt. In dieser Datei lassen sich aber keinerlei Erkenntnisse zum NSU finden, sondern nur die übliche rechtsextremistische Propaganda. Corelli ist im März 2014 an einer nicht erkannten Diabetes gestorben. Mit dem Fall hat sich ein Sonderermittler des Bundestages befasst, der ehemalige Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag. In seinem Bericht kommt er zu dem Ergebnis, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass Corelli irgendetwas mit dem NSU zu tun hatte. Zum anderen stellt er fest, dass Corelli nicht umgebracht wurde, sondern eines natürlichen Todes gestorben ist.
Wenn Zeugen ums Leben kommen, stellt man sich natürlich die Frage, ob es einen Zusammenhang mit dem Prozess gibt. Das liefert Stoff für Verschwörungstheorien. Aber ich kann bisher nicht erkennen, dass die Todesfälle – in einem Fall war es ja auch ein Selbstmord – irgendeinen Einfluss auf den Prozess haben.
Zu Beginn des Prozesses war das mediale Interesse riesig, Presseplätze im Gerichtssaal mussten sogar verlost werden. Wie ist die Situation nun nach zwei Jahren?
Nach wie vor gibt es bei den Medien einen harten Kern, der regelmäßig im Prozess ist. Neben meiner Person und damit dem Tagesspiegel ist die Süddeutsche Zeitung jeden Tag in wechselnder Besetzung dort, ebenso der Spiegel beziehungsweise Spiegel Online, die dpa, die Thüringer Allgemeine und der Bayerische Rundfunk. Auch der Südwestrundfunk und einige freie Journalisten, beispielsweise vom NSU-Watch, sind fast jeden Tag anwesend. Das hohe Engagement ist ungewöhnlich. Bei anderen Prozessen flaut das Interesse immer mal wieder ab und ich bin auch selbst nicht zu jedem Prozesstag hingefahren. Aber bei diesem Prozess, der ja auch als "Jahrhundertverfahren" bezeichnet wird, ist es so, dass es sich um eine einzigartige Geschichte seit der Wiedervereinigung handelt. Eine Mordserie mit zehn Toten, dazu mindestens zwei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle – das hat es so im Rechtsextremismus, auch in der alten Bundesrepublik, nicht gegeben.
Außerdem trifft für den Tagesspiegel und wohl auch andere Medien zu, dass man sich als Journalist in der Pflicht fühlt, sich mit diesem Prozess intensiv zu beschäftigen. Weil die Medien kollektiv, wie die Sicherheitsbehörden und die Gesellschaft insgesamt, versagt haben, als die Morde geschahen. Man redete von "Döner-Morden" und niemand hat laut und öffentlich die Frage gestellt, ob die Morde nicht doch einen rassistischen Hintergrund haben könnten - obwohl der Verdacht nahe lag. Die Medien haben dem Geraune der Sicherheitsbehörden geglaubt, die etwas von organisierter Kriminalität erzählten, ohne es beweisen zu können. Diese Autoritätsgläubigkeit, die gerade auch die kritischen Medien, auch wir beim Tagesspiegel, an den Tag gelegt haben, ist mir heute noch peinlich. Daraus resultiert das Bedürfnis, jetzt wenigstens das Verfahren intensiv zu begleiten und genau zu berichten, genau hinzuschauen, was dort passiert, was dort gesagt wird. Es ist auch der Versuch einer Wiedergutmachung gegenüber den Opfern des NSU-Terrors.
Das Externer Link: Committee on the Elimination of Racial Discrimination bei den Vereinten Nationen vermutet hinter dem Handeln von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deutscher Sicherheitsbehörden strukturelle Diskriminierung bzw. institutionellen Rassismus. Einige Fraktionen haben in ihren ergänzenden Stellungnahmen zum Externer Link: Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages in dieser Hinsicht ebenfalls Handlungsbedarf angemahnt. Hat sich Ihrer Einschätzung nach seit Beginn des Prozesses etwas verändert, was die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit institutionellem Rassismus angeht?
Das ist eine schwere Frage. Zumindest ist durch den Prozess nochmal deutlich geworden, dass sich die Medien mit dem Thema institutioneller Rassismus beschäftigen müssen. Eklatant waren vor allem Aussagen von Polizisten. Einige waren unglaublich unsensibel. Schon früh im Prozess ging es um den Mord an dem türkischen Schneider Abdurrahim Özüdoğru in Nürnberg. Ein Polizist erläuterte Bilder vom Tatort, auf denen der Erschossene zu sehen war, der in seinem Blut lag. Grauenhafte Fotos. Danach wurden auch Bilder der Wohnung des Opfers gezeigt. Der Polizist meinte, mehrmals darauf hinweisen zu müssen, dass Özüdoğrus Räume nicht aufgeräumt waren, dass sie unordentlich aussahen. Das stößt einem natürlich äußerst übel auf. Der Vorsitzende Richter ermahnte den Polizisten dann auch, er solle sich zu dem Zustand der Wohnung nur äußern, wenn es einen Bezug zur Tat gebe. Den gab es natürlich nicht.
Ein anderes Beispiel: Die Polizei hat, ohne das problematisch zu finden, nach dem Mord an dem aus Griechenland stammenden Theodoros Boulgarides in München auch recherchiert, ob dessen Freundin die Pille genommen hat. Denn es hätte ja sein können, dass die Noch-Ehefrau von Boulgarides ein Eifersuchtsmotiv hatte. Im Prozess sagte der Polizeizeuge aber auch, dass damals bereits klar war, dass es sich bei dem Mord an Boulgarides um einen Fall der mit der Česká 83 begangenen Mordserie handelte. Hat die Polizei dann etwa geglaubt, eine Bande eifersüchtiger Ehefrauen habe sich gegenseitig eine Mordwaffe zugeschoben?
Das alles zeigt, dass bei einigen Polizeibeamten ein verqueres, rassistisch geprägtes Weltbild vorgeherrscht hat. Das war auch bei den Ermittlungen zu den Morden an den türkischstämmigen Opfern zu erkennen. Angehörige der Ermordeten haben berichtet, dass sie mehrfach von der Polizei gefragt wurden, ob der Tote im Drogenhandel tätig gewesen sei. Auch Nachbarn seien dazu befragt worden. Die Polizei hat immer und immer wieder versucht herauszubekommen, ob das Opfer selbst in kriminelle Aktivitäten verwickelt war, obwohl es überhaupt keine Anhaltspunkte dafür gab. Die Beamten haben jahrelang in die falsche Richtung ermittelt, ohne entsprechende Hinweise zu finden - trotzdem machten sie weiter. Wenn die Polizei mit demselben Aufwand versucht hätte zu ermitteln, ob die Taten einen rassistischen Hintergrund haben, wären die Ermittlungen vielleicht doch vorangekommen. Und es gab ja vereinzelt Beamte, die gesagt haben, es könnte auch ein "Türkenhasser" für die Morde verantwortlich sein. Aber das war nie der Schwerpunkt der Ermittlungen.
Was erwarten Sie den bisherigen Verhandlungen zufolge für den weiteren Prozessverlauf? Welche Punkte stehen in nächster Zukunft auf der Tagesordnung?
Die Beweisaufnahme ist weit fortgeschritten. Über die Morde und die Sprengstoffanschläge ist ausführlich gesprochen worden. Inzwischen sind deutlich mehr als 400 Zeugen gehört worden. Ungefähr die Hälfte der Raubüberfälle ist auch schon Thema gewesen. Dann stehen noch die Verhandlungen zu diversen Asservaten aus. Das Bekennervideo des NSU, dieser zynische Film mit dem rosaroten Panther, wurde bereits gezeigt. Wie die Comicfigur an den Bildern der erschossenen Menschen vorbei stolziert, ist schwer zu ertragen. Das war einer der besonders schlimmen Momente im Prozess. Schwierig bleibt die Durchleuchtung des Umfeldes des NSU. Wie gesagt, viele Zeugen aus der rechten Szene mauern. Wenige reden Klartext und berichten, was damals wirklich gewesen ist.
Auch wenn der Prozess noch Monate dauern dürfte, zeichnet sich jetzt schon ab, dass der Angeklagte Ralf Wohlleben eine schwere Strafe bekommen wird. Seine Verteidiger haben versucht zu erwirken, dass er aus der Untersuchungshaft entlassen wird. Die Anträge hat der Strafsenat abgelehnt. Die Verteidiger sind dann zum Bundesgerichtshof gezogen. Das war ein schwerer Fehler. Der BGH hat die Entscheidung des Strafsenats, Wohlleben in Untersuchungshaft zu belassen, nicht nur bestätigt, sondern auch festgestellt, dass weiterhin dringender Tatverdacht besteht und Wohlleben eine Strafe zu befürchten habe, die die bereits abgesessene Untersuchungshaft deutlich übersteigt. Wohlleben sitzt seit November 2011 hinter Gittern. Wenn es also nach dem Urteil im NSU-Prozess zu einer Revision kommt – und es ist zu erwarten, dass die Verteidiger einen entsprechenden Antrag stellen werden – würde der BGH sich auch den Fall Wohlleben anschauen. Aber man kann sich jetzt schon ausrechnen, wie die Richter in Karlsruhe über einen Revisionsantrag von Wohlleben entscheiden würden. Wohlleben hat, so kommt es mir vor, jetzt schon alle Chancen eingebüßt, ohne eine hohe Strafe aus dem Verfahren herauszukommen.
Ich habe die vage Hoffnung, dass zum Ende des Jahres hin die Plädoyers beginnen. Das wird dann aber auch nochmal lange dauern. Die Vertreter der Bundesanwaltschaft werden lange Vorträge halten, die Verteidiger auch. Und bei den vielen Anwälten der Nebenkläger, um die 50 Juristen sind da regelmäßig im Prozess, sind auch ausführliche Plädoyers zu erwarten. Vielleicht kommen wir bis Ostern einem Urteil nahe.
Das Interview wurde am Freitag, den 17. Juli 2015, geführt.