386 von 655 Abgeordneten des Deutschen Bundestages stimmten am 30. Juni 1995 für den Einsatz der Bundeswehr zur Unterstützung einer multinationalen Eingreiftruppe in Bosnien und Herzegowina. Der Parlamentsbeschluss erlaubte die Entsendung von deutschen Aufklärungs- und Transportflugzeugen sowie Sanitätssoldaten, um die Friedensmission UNPROFOR (United Nations Protection Force) der Vereinten Nationen in Bosnien-Herzegowina zu unterstützen. UNPROFOR verfügte über keinen Kampfauftrag, sondern sollte lediglich Schutzzonen für die Zivilbevölkerung bilden. Ein halbes Jahr später billigte der Bundestag auch die Beteiligung der Bundeswehr an der von der NATO geführten internationalen Friedenstruppe IFOR (Implementation Force) für Interner Link: Bosnien-Herzegowina, die die Dayton-Friedensvereinbarungen im ehemaligen Jugoslawien Interner Link: zur Not mit Waffengewalt durchsetzen sollte.
Bürgerkrieg im ehemaligen Jugoslawien
Vor dem Einsatz hatte sich die Situation auf dem Balkan verschärft. Nachdem das ehemalige Jugoslawien auseinander gebrochen war, kämpften seit 1992 im bosnischen Bürgerkrieg bosnische Serben, Kroaten und muslimische Bosniaken gegeneinander. Es war der größte militärische Konflikt in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg, der bis 1995 etwa 100.000 Todesopfer forderte. Während des Krieges kam es zu zahlreichen Menschenrechtsverletzungen, Hunderttausende Menschen waren auf der Flucht.
Bereits in den Jahren zuvor war in Deutschland debattiert worden, ob sich deutsche Truppen an bewaffneten Konflikten im Ausland beteiligen sollten. Deutsche Soldaten waren bereits in den Jahren 1991 und 1992 an UN-Friedensmissionen in Kambodscha und Somalia sowie in der Adria bei der Durchsetzung eines Waffenembargos gegen Serbien und Montenegro beteiligt. Über diese Einsätze war jedoch nicht im Bundestag abgestimmt worden. Es war umstritten, ob Auslandseinsätze der Bundeswehr außerhalb des NATO-Bündnisgebietes mit dem Grundgesetz vereinbar seien und welche Befugnisse dem Parlament bei der Entscheidung über einen Einsatz einzuräumen waren.
Bundesverfassungsgericht urteilt zu Auslandseinsätzen
Die regierenden Unionsparteien CDU und CSU sowie die FDP sprachen sich grundsätzlich für die Möglichkeit von Bundeswehreinsätzen im Ausland unter UN-Mandat aus. Die SPD und die Grünen waren dagegen.
Die Sozialdemokraten vollzogen im Jahr 1992 eine programmatische Wende und wollten Einsätzen unter UN-Mandat künftig zustimmen. Allerdings blieb weiterhin unklar, wie das Grundgesetz in Bezug auf diese Frage interpretiert werden sollte. Die mit den Unionsparteien regierende FDP wandte sich 1994 schließlich an das Interner Link: Bundesverfassungsgericht. Das Gericht Interner Link: entschied am 12. Juli 1994, dass "Out-of-area"-Einsätze der Bundeswehr "zur Wahrung des Friedens" verfassungskonform seien - allerdings nur, wenn ein UN-Mandat vorliegt, der Einsatz im Rahmen eines "Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit" wie der NATO stattfindet und wenn der Bundestag dem Einsatz zustimmt (Parlamentsvorbehalt).
17 Jahre im Auslandseinsatz
Der Einsatz der Bundeswehr in Bosnien und Herzegowina war der erste Auslandseinsatz, der nach den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts beschlossen wurde: Auf Grundlage des Bundestagsbeschlusses vom 30. Juni 1995 sowie der Externer Link: UN-Resolution 998 entsandte die Bundeswehr rund 1.700 Soldaten zur Unterstützung der Friedensmission UNPROFOR. In Trogir an der kroatischen Küste wurde ein deutsch-französisches Feldlazarett eingerichtet, zudem setzte die Bundeswehr Aufklärungs- und Transportflugzeuge ein. Der Einsatz begann am 8. August 1995 und dauerte bis zum 19. Dezember 1995.
Am 14. Dezember 1995 wurde in Paris ein Friedensvertrag unterzeichnet. Das sogenannte Dayton-Abkommen beendete den Krieg im ehemaligen Jugoslawien. Der Frieden war jedoch brüchig und sollte militärisch durchgesetzt werden. Nachdem die Konfliktparteien der Entsendung einer multinationalen Friedenstruppe zustimmten, ermächtigte der UN-Sicherheitsrat die NATO im Dezember 1995 mit der Externer Link: Resolution 1031 zur Aufstellung der IFOR, an der sich die Bundeswehr nach erneuter Zustimmung des Bundestages wieder beteiligte. In der Folge wurde das ursprüngliche Mandat mehrmals durch andere ersetzt. So verabschiedete die UN im Dezember 1996 die Externer Link: Resolution 1088, um die Arbeit der NATO-Schutztruppe unter dem Namen SFOR (Stabilisation Force) fortzusetzen. Im Dezember 2004 übernahm die Europäische Union mit der Operation Interner Link: EUFOR (European Union Force) ALTHEA die Führung der Militärmission. Soldaten der EUFOR sind bis heute in dem Land stationiert.
Im November 2012 beendete die Bundeswehr ihre Beteiligung an der EU-Militärmission in Bosnien und Herzegowina. Es war der bisher längste Auslandseinsatz in der Geschichte der Bundeswehr. Nach Angaben der Bundeswehr waren mehr als 63.000 deutsche Soldaten seit 1996 unter NATO-Kommando in Bosnien und Herzegowina sowie Kroatien im Einsatz, Externer Link: 19 verloren dabei ihr Leben. Bei dem Einsatz wurden unter anderem die schweren Waffen der Kriegsparteien vernichtet, Truppen demobilisiert, Minenfelder geräumt und Sicherheitskräfte ausgebildet.
Die Folgen des Einsatzes
In Deutschland hat der Bosnien-Einsatz zu einem Paradigmenwechsel hinsichtlich der Rolle der Bundeswehr beigetragen. Interner Link: Seit 1992 sind deutsche Soldaten nahezu ununterbrochen an Auslandseinsätzen beteiligt. Die erste aktive Teilnahme deutscher Streitkräfte an Kriegshandlungen fand während des Kosovo-Kriegs 1999 statt. Sie war innenpolitisch höchst umstritten, weil die NATO-Operation nicht durch ein UN-Mandat legitimiert war. Weitere Einsätze folgten, etwa 2006 in der Demokratischen Republik Kongo und seit 2001 bis heute in Interner Link: Afghanistan.
Bosnien-Herzegowina gilt mittlerweile als militärisch befriedet. Interner Link: Zugleich sind die politischen Spannungen zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen weiterhin virulent. Der Friedensvertrag von Dayton hat ein kompliziertes Staatsgebilde geschaffen. So haben beispielsweise die beiden Teilrepubliken Bosnien-Herzegowinas, die Republika Srpska und die Föderation Bosnien und Herzegowina, weitreichende Kompetenzen, was die Arbeit der Zentralregierung lähmt. Die wirtschaftliche Entwicklung wird durch Korruption gehemmt, die Arbeitslosigkeit insbesondere unter jungen Menschen ist hoch. Zuletzt kam es 2014 Interner Link: im Zuge der Parlamentswahlen zu massiven Protesten.
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