Zwei Tage vor dem Internationalen Frauentag am 8. März verabschiedete das deutsche Parlament mit großer Mehrheit die Frauenquote in deutschen Aufsichtsräten. Von 2016 an sind Unternehmen verpflichtet, 30 Prozent der Aufsichtsratsplätze an Frauen zu vergeben. Die Regelung gilt für rund 100 börsennotierte Unternehmen, weitere rund 3.500 Unternehmen sollen eigene Quotenregelungen treffen und über die Fortschritte berichten.
Schon heute sind in Deutschland fast ein Viertel aller Mitglieder in den Aufsichts- und Verwaltungsräten großer Unternehmen Frauen. Dass die geforderte Gleichberechtigung aber auch auf dem Arbeitsmarkt noch lange nicht verwirklicht ist, zeigt der Vergleich der wöchentlichen Arbeitsbelastung von Frauen und Männern. Zwar gehen Frauen, die wesentlich häufiger in Teilzeit beschäftigt sind, in der EU im Schnitt 34 Stunden pro Woche einer erwerbstätigen Arbeit nach, während ihre männlichen Kollegen durchschnittlich 41 Stunden arbeiten. Rechnet man allerdings unbezahlte Arbeitszeiten im Haushalt, Zeit für Kinderbetreuung, Pflege von Familienangehörigen oder Freiwilligendienste ein, sind Frauen im Schnitt 61 Stunden in der Woche beschäftigt, während Männer durchschnittlich 10 Stunden weniger arbeiten.
6 interaktive Infografiken: Frauen auf dem Arbeitsmarkt der EU
Darüber hinaus verdienen Frauen deutlich weniger als Männer: In Deutschland liegt der sogenannte Gender-Pay-Gap bei 21,6 Prozent, EU-weit verdienen Männer im Schnitt 16,4 Prozent mehr als Frauen.
Insgesamt hat sich die Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt aber etwas verbessert. Der europäischen Statistikbehörde Eurostat zufolge lag der Anteil der erwerbstätigen Frauen in Deutschland 2013 mit 72,5 Prozent über dem EU-Durchschnitt von 62,6 Prozent.
Ein Hauptproblem für die Gleichstellung der Frauen im Arbeitsleben ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Fast jede zweite erwerbstätige Frau in Deutschland arbeitet in Teilzeit (46 Prozent), EU-weit ist nur in den Niederlanden die Quote vergleichbar. Der Prozentsatz an Frauen, die Teilzeit arbeiten, lag in der EU 2014 bei 32,4 Prozent, bei den Männern waren es 8,9 Prozent.
Frauen in aller Welt kämpfen aber nicht nur um die Gleichberechtigung im Arbeitsleben, auch in anderen Bereichen wollen sie ihre Rechte gestärkt sehen, beispielsweise in Sachen "Reproduktion". Zu den reproduktiven Rechten von Frauen gehört unter anderem das Recht auf ein sicheres und selbstbestimmtes Sexualleben, das Recht auf Familienplanung, der Zugang zu effektiven Verhütungsmitteln und das Recht auf Gesundheitsvorsorge für eine sichere Schwangerschaft und Geburt. In vielen Ländern werden diese Rechte nur unzureichend durchgesetzt: Die Folge sind unter anderem ungewollte Schwangerschaften, hohe Müttersterblichkeit und sexuell übertragbare Infektionen wie HIV. Laut UN-Weltbevölkerungsbericht 2013 wurden 7,3 Millionen Frauen in den Entwicklungsländern vor ihrem 18. Geburtstag schwanger, häufig als Folge sexueller Gewalt.
Geschichte des Weltfrauentags in Deutschland
"Keine Sonderrechte, sondern Menschenrechte" hatte die deutsche Sozialistin Clara Zetkin 1910 auf dem zweiten Kongress der Sozialistischen Internationale in Kopenhagen gefordert. Ein Jahr später, am 19. März 1911, gingen erstmals Frauen in Deutschland, Österreich, Dänemark und der Schweiz zum Frauentag auf die Straße. Sie forderten das Wahlrecht für Frauen und mehr politische Teilhabe. Außer in Finnland, geregelt durch die Landtagsordnung von 1906, durften zu diesem Zeitpunkt in keinem europäischen Land Frauen wählen oder gewählt werden. In Deutschland wurde Frauen dieses Recht erst 1918 zugestanden.
International wird der Frauentag seit 1921 am 8. März begangen. In Deutschland wurde der Frauentag während der NS-Herrschaft als "sozialistisch" titutliert und als Feiertag verboten.
Zwei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und dem Zusammenbruch der NS-Herrschaft wurde der 8. März in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) wieder gefeiert. In der DDR war der Frauentag, im Gegensatz zu anderen sozialistischen Staaten, kein offizieller Feiertag und nicht arbeitsfrei. Unter der Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) wurde der 8. März seit den 1950er Jahren als staatlich angeordnetes Feierritual begangen. Fraueninteressen wurden den allgemeinen politischen Zielen der DDR untergeordnet.
In der Bundesrepublik gewann der Frauentag im Zuge der neuen Frauenbewegung Ende der 1960er Jahre auch in Westdeutschland wieder an Bedeutung. Frauen auf der ganzen Welt machen am 8. März mit Veranstaltungen, Feiern und Demonstrationen auf noch immer nicht verwirklichte Frauenrechte aufmerksam.