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Sozialdemokraten gewinnen in Hamburg

Redaktion

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Während die CDU bei den Bürgerschaftswahlen in Hamburg eine herbe Niederlage einstecken muss, freuen sich SPD, FDP, AfD, Grüne und Linke über ihre Wahlergebnisse. Nach vier Jahren SPD-Alleinregierung wird künftig eine Koalition den Senat im Stadtstaat stellen

Der menschenleere Plenarsaal der Hamburger Bürgerschaft im Rathaus in Hamburg, aufgenommen am 07.02.2015. Das Hamburger Rathaus, 1897 im Stil der Neorenaissance erbaut, ist Sitz der Bürgerschaft und des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg. (© picture-alliance/dpa)

Die Wähler der Interner Link: Freien und Hansestadt Hamburg haben am Sonntag (15. Februar 2015) eine neue Bürgerschaft, wie das Landesparlament des Stadtstaates heißt, bestimmt. Darin werden künftig sechs Fraktionen vertreten sein: Die SPD mit 58 Abgeordneten (45,7 Prozent der Stimmen), die CDU mit 20 (15,9 Prozent), die Grünen mit 15 (12,2 Prozent), die Linke mit 11 (8,5 Prozent), die FDP mit neun (7,4 Prozent) und die AfD mit acht (6,1 Prozent) Sitzen.

Debakel für die CDU

Letztere zieht damit nach Wahlerfolgen in Interner Link: Sachsen, Interner Link: Brandenburg und Interner Link: Thüringen erstmals in ein westdeutsches Landesparlament ein. Grüne, Linke und FDP konnten im Vergleich zur letzten Wahl 2011 leichte zugewinnen. Die CDU, die schon vor vier Jahren einen Einruch um 20,7 Prozentpunkte hatte hinnehmen müssen, verlor weitere sechs Prozentpunkte. Die SPD erreichte zwar knapp drei Prozentpunkte weniger als 2011, ist mit 45,7 Prozent der Stimmen aber dennoch eindeutige Wahlgewinnerin.

In den vergangenen vier Jahren hatten die Sozialdemokraten Hamburg mit absoluter Mehrheit regiert. Da sie in Zukunft nur noch über 58 der insgesamt 121 Bürgerschafts-Mandate verfügt, muss die SPD sich nun einen Koalitionspartner suchen. Spitzenkandidat Olaf Scholz, seit 2011 Erster Bürgermeister und damit Regierungschef Hamburgs, favorisiert die Grünen. Wie in den anderen beiden Stadtstaaten Berlin und Bremen wird das Regierungskabinett in Hamburg "Senat" genannt.

Negativrekord bei Wahlbeteiligung

Erstmals wurde die Hamburgische Bürgerschaft entsprechend einer Verfassungsänderung aus dem Jahr 2013 für fünf und nicht mehr für vier Jahre gewählt. Die Wahlbeteiligung sank von 57,3 Prozent (2011) auf 56,6 Prozent und war damit so niedrig wie noch nie seit den ersten Bürgerschaftswahlen nach dem Zweiten Weltkrieg 1949. Wahlberechtigt waren knapp 1,3 Millionen Menschen. Erstmals durften auch 16- und 17-Jährige an der Bürgerschaftswahl teilnehmen. Insgesamt stellten sich 13 Parteien und Wählervereinigungen sowie in einigen Wahlkreisen auch Einzelbewerber zur Wahl.

Wegen der niedrigen Wahlbeteiligung wird in Hamburg nun über eine Vereinfachung des komplizierten Wahlrechts debattiert. Die Stadt ist in 17 Wahlkreise unterteilt, jeder Wahlberechtigte hat zehn Stimmen: Je fünf Stimmen können die Wähler an Kandidierende in ihrem Wahlkreis und an Kandidierende landesweiter Parteilisten vergeben. Die Gesamtzahl der auf die Landesliste einer Partei entfallenen Stimmen entscheidet, wie viele Sitze diese Partei in der Bürgerschaft erhält. Hier gilt eine Fünf-Prozent-Hürde: Wer weniger als fünf Prozent der Stimmen erreicht, ist nicht im Parlament vertreten. Über die Wahlkreislisten werden 71 Mandate vergeben, der Kandidat oder die Kandidatinnen mit den meisten Stimmen im Wahlkreis ziehen direkt in die Bürgerschaft ein.

Fakten zur Hamburgischen Bürgerschaftswahl

Wer wird gewählt?

Die mindestens 121 Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft. Die Bürgerschaft ist das Landesparlament der Freien und Hansestadt Hamburg.

Wann wird gewählt?

Am 15. Februar 2015 von 8 bis 18 Uhr.

Wer darf wählen?

Stimmberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 16 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in der Freien und Hansestadt Hamburg haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wie viele Stimmen habe ich?

Die Wählerinnen und Wähler haben bei der Hamburgischen Bürgerschaftswahl zehn Stimmen: je fünf Stimmen können für die Wahl von Kandidatinnen oder Kandidaten nach Wahlkreislisten (Erststimmen) und nach Landeslisten (Zweitstimmen) vergeben werden.

Was ist die Wahlkreisstimme?

Mit den fünf Wahlkreisstimmen (Erststimmen) votieren die Wählerinnen und Wähler für eine oder mehrere Kandidatinnen oder Kandidaten in ihrem Wahlkreis. Die Wählerinnen und Wähler können die fünf Stimmen beliebig auf die in den Wahlkreislisten bzw. dem Wahlkreisstimmzettel genannten Personen verteilen oder alle Stimmen einer zur Wahl stehenden Person geben. Je nach Größe des Wahlkreises ziehen die drei, vier oder fünf Kandidatinnen oder Kandidaten mit den meisten Stimmen direkt in die Bürgerschaft ein.

Was ist die Landesstimme?

Mit den fünf Landesstimmen (Zweitstimmen) votieren die Wählerinnen und Wähler für die Landesliste einer Partei oder für eine oder mehrere Personen auf einer oder unterschiedlichen Landeslisten. Die Wählerinnen und Wähler können ihre fünf Stimmen beliebig verteilen. Die Gesamtheit der abgegebenen Landesstimmen bestimmt maßgeblich die Anzahl der Sitze, die eine Partei in der Bürgerschaft insgesamt erhält.

Mehr Informationen zur Hamburgischen Bürgerschaftswahl finden Sie hier.

2008: Schwarz-Grüne Premiere

Die SPD war in Hamburg zwischen 1957 und 2001 stets Regierungspartei, entweder alleine oder mit einem Koalitionspartner. Hierauf folgten drei CDU-geführte Senate, zuletzt zwischen 2008 und 2011 Deutschlands erste schwarz-grüne Koalition auf Landesebene.

Eine knappe Niederlage musste der SPD-Senat um Olaf Scholz in der vergangenen Legislaturperiode bei einem Volksentscheid 2013 hinnehmen: 50,9 Prozent der Hamburger stimmten für den Vorschlag eines Bürgerbündnisses, die Strom-, Gas- und Fernwärmenetze der Hansestadt wieder vollständig unter Kontrolle des Landes zu bringen und so Privatisierungen rückgängig zu machen. Gegen den vollständigen Rückkauf der Netze hatten sich die Bürgerschaftsfraktionen von SPD, CDU und FDP positioniert.

Debatte über Busbeschleunigungsprogramm

Auch zu einem im zurückliegenden Wahlkampf wichtigen Thema wollen Bürger per direkter Demokratie Einfluss nehmen: Die Volksinitiative "Stopp des Busbeschleunigungsprogramms" hat die nötigen Unterschriften gesammelt, um damit ein Volksbegehren zu starten. Sie richtet sich gegen die Pläne des SPD-Senats, Vorfahrtsspuren und Ampel-Vorrangschaltungen für Busse im Öffentlichen Nahverkehr einzurichten. Kritiker halten die dafür nötigen Baumaßnahmen für unnötig und überflüssig. CDU, Grüne und Linke wollen, dass die Stadt eine Straßenbahn erhält – dieses Stadtbahnmodell lehnt die SPD ab. Neben dem Busbeschleunigungsprogramm favorisiert sie wie die FDP stattdessen den Ausbau des S- und U-Bahn-Netzes.

Zu den im Wahlkampf diskutierten Themen zählten außerdem die Wohnungs- und Bildungspolitik sowie die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden. Ende Januar demonstrierten tausende Menschen in Hamburg gegen die Unterbringung von Asylsuchenden in Wohncontainern und Sammelunterkünften.

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