Unterzeichnung der Pariser Verträge am 23.10.1954. Von links nach rechts: Bundeskanzler Konrad Adenauer, US-Außenminister John Foster Dulles, der französische Premierminister Pierre Mendes-France und der britische Außenminister Sir Anthony Eden.Am 23. Oktober 1954 schlossen die Bundesrepublik Deutschland, die USA, Großbritannien und Frankreich in Paris eine Reihe von Verträgen. Diese hatten grundlegende Bedeutung für die Zukunft Deutschlands, Europas und für das Verhältnis zwischen Ost- und Westmächten, in die die Welt seit Ende des Zweiten Weltkriegs aufgeteilt war. Die Pariser Verträge machten aus der 1949 gegründeten Bundesrepublik einen – wenn auch eingeschränkt – souveränen Staat und festigten seine Bindung an den Westen unter Führung der USA.
Der Plan einer europäischen Armee scheitert
Schon 1950 zeichnete sich nach dem Ausbruch des Koreakrieges der
Der Aufbau jener westeuropäischen Armee unter Einbeziehung der Bundesrepublik scheiterte aber am vorläufigen Widerstand zahlreicher Nachbarn Deutschlands, allen voran Frankreich. Sie wehrten sich zunächst gegen die Wiederbewaffnung des Staates,
Der Westen wollte in Europa ein gemeinsames militärisches Gegengewicht zur Sowjetunion bilden, hatte aber noch keine einvernehmliche Lösung für die Rolle der Bundesrepublik gefunden. Noch stand die Bundesrepublik unter dem
In dieser Situation übernahmen die Außenminister Großbritanniens und der USA die Initiative und suchten nach Auswegen: Diese fanden sie auf einer Neun-Mächte-Konferenz in London zwischen 28. September und 3. Oktober 1954; nur drei Wochen später wurden die Pariser Verträge unterzeichnet (Externer Link: hier als Volltext verfügbar).
Das Besatzungsstatut wird aufgehoben, die Bundesrepublik wiederbewaffnet
Das Besatzungsstatut sollte aufgehoben und der Bundesrepublik "die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten" verliehen werden. Diese Souveränität galt aber nur eingeschränkt – die Alliierten besaßen weiter die Möglichkeit, in Notstandssituationen die volle Kontrolle über die Staatsgewalt zu übernehmen, und hatten Truppen in Deutschland stationiert. Doch die Bundesrepublik wurde mit den Pariser Verträgen zu einem anerkannten, formal weitestgehend eigenständig handlungsfähigen Staat – fest verankert im Block der Westmächte und zukünftig militärisch in die NATO integriert.
Außerdem vereinbarten die Vertragspartner eine deutsch-französische Verständigung über die Zukunft des Saarlandes: das Saarstatut sollte das Saarland als eine europäische Region unter Kontrolle der neu geschaffenen
Die Kontrolle der Wiederbewaffnung der Bundesrepublik übernahm die Westeuropäische Union, zu der neben der Bundesrepublik Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg und die Niederlande gehörten. Ferner verzichtete die Bundesrepublik vertraglich auf die Stationierung atomarer, biologischer und chemischer Waffen in Westdeutschland sowie auf die gewaltsame Wiederherstellung der deutschen Einheit. Im Gegenzug garantierten die Westmächte ihre Unterstützung für friedliche Versuche, aus zwei deutschen Staaten wieder einen zu machen.
QuellentextDer Historiker Siegfried Schwarz über die Pariser Verträge:
"Die wichtigste Konsequenz [der Pariser Verträge, Anm. d. Red.] bestand unter gesamtdeutschen Gesichtspunkten in der Besiegelung der deutschen Teilung, der Konsolidierung der Zweistaatlichkeit, auch in der gesteigerten militärischen Konfrontation der beiden Systeme in Gesamteuropa. Hoffnungen auf eine baldige positive Lösung der deutschen Frage waren damit endgültig zerschlagen worden."
Adenauer erntet heftige Kritik
Doch Adenauer hatte mit der Unterzeichnung der Pariser Verträge im Oktober 1954 der Souveränität der Bundesrepublik, deren Aufrüstung und Westintegration
In Bonn demonstrieren am 24. Februar 1955 Menschen gegen die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland. (© picture-alliance/dpa)
In Bonn demonstrieren am 24. Februar 1955 Menschen gegen die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland. (© picture-alliance/dpa)
Die sowjetische Regierung unter Josef Stalin hatte schon 1952 in einer als "Stalin-Noten" berühmt gewordenen Mitteilung an die Westmächte vorgeschlagen,
QuellentextWiedervereinigung in Neutralität? Die Stalin-Noten von 1952
(Zweite) Note der sowjetischen Regierung an die Westmächte über den Friedensvertrag mit Deutschland (vom 9. April 1952)
Im Zusammenhang mit der Note der Regierung der Vereinigten Staaten vom 25. März dieses Jahres erachtet es die Sowjetregierung für notwendig, folgendes zu erklären:
In ihrer Note vom 10. März hat die Sowjetregierung [...] vorgeschlagen, unverzüglich die Frage eines Friedensvertrages mit Deutschland zu erörtern, um in unmittelbarer Zukunft einen vereinbarten Entwurf für einen Friedensvertrag vorzubereiten. [...]
Die Sowjetregierung hat dabei den Vorschlag gemacht, daß der Friedensvertrag unter unmittelbarer Beteiligung Deutschlands, vertreten durch eine gesamtdeutsche Regierung, ausgearbeitet werden soll. In der Note vom 10. März wurde weiterhin vorgesehen, daß die Sowjetunion, die Vereinigten Staaten, Großbritannien und Frankreich, die Besatzungsfunktionen in Deutschland ausüben, die Frage der Voraussetzungen für die möglichst baldige Bildung einer gesamtdeutschen, dem Willen des deutschen Volkes Ausdruck verleihenden Regierung prüfen sollen.
[...] Die Dringlichkeit des Abschlusses eines Friedensvertrages mit Deutschland macht es notwendig, daß die Regierungen der Sowjetunion, der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und Frankreichs unverzüglich Maßnahmen zur Vereinigung Deutschlands und zur Bildung einer gesamtdeutschen Regierung treffen.
In Übereinstimmung hiermit erachtet es die Sowjetregierung für notwendig, daß die Regierungen der Sowjetunion, der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und Frankreichs ohne Verzug die Frage der Durchführung freier gesamtdeutscher Wahlen erörtern. [...]
Was den Vorschlag betrifft, daß eine Kommission der Vereinten Nationen im Zusammenhang mit bevorstehenden freien gesamtdeutschen Wahlen prüfen soll, ob die Voraussetzungen für solche Wahlen gegeben sind, so steht dieser Vorschlag im Widerspruch zur Charta der Vereinten Nationen, die gemäß Artikel 107 eine Einmischung der Vereinten Nationen in deutsche Angelegenheiten ausschließt. Eine solche Prüfung könnte durch eine Kommission vorgenommen werden, die von den vier in Deutschland Besatzungsfunktionen ausübenden Mächten zu bilden wäre.
[...] Im sowjetischen Entwurf der Grundlagen eines Friedensvertrages mit Deutschland heißt es: "Deutschland verpflichtet sich, keinerlei Koalitionen oder Militärbündnisse einzugehen, die sich gegen irgendeinen Staat richten, der mit seinen Streitkräften am Kriege gegen Deutschland teilgenommen hat."
Die Sowjetregierung ist der Ansicht, daß ein solcher Vorschlag den Interessen der Mächte, die Besatzungsfunktionen in Deutschland ausüben, sowie auch der Nachbarstaaten und gleichermaßen den Interessen Deutschlands selber als eines friedliebenden und demokratischen Staates entspricht. [...]
In dem sowjetischen Entwurf eines Friedensvertrages mit Deutschland heißt es: "Es wird Deutschland gestattet sein, eigene nationale Streitkräfte (Land-, Luft- und Seestreitkräfte) zu besitzen, die für die Verteidigung des Landes notwendig sind."
Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß es sowohl für die Sache des Friedens als auch für die deutsche Nation bedeutend besser wäre, solche für die Verteidigung bestimmte Streitkräfte zu schaffen, als in Westdeutschland Söldnertruppen der Revanchepolitiker mit faschistischen Hitler-Generälen an der Spitze aufzustellen [...].
Quelle: Europa-Archiv, 1952, 1, S. 4866 f.
(Zweite) Note der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten an die Regierung der Sowjetunion
(Wortlaut der britischen Note vom 13. Mai 1952)
2. Die Regierung Ihrer Majestät ist bereit, über diese Fragen Verhandlungen mit der Sowjetregierung aufzunehmen; sie wünscht, dies zu tun, sobald sie die Überzeugung gewonnen hat, daß die sowjetische Haltung die Verhandlungen nicht wieder ergebnislos machen wird. Die Regierung Ihrer Majestät sowie die Regierungen der Vereinigten Staaten, Frankreichs und der Sowjetunion müßten daher zunächst zu einer klaren Verständigung über das Ausmaß der Verhandlungen und die zu prüfenden Grundprobleme gelangen. [...]
3. In ihrer letzten Note legt die Sowjetregierung nunmehr dar, daß Deutschland "nicht in die eine oder andere Mächtegruppe einbezogen werden darf, die gegen irgendeinen friedliebenden Staat gerichtet ist". Deutschlands vorgeschlagene Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen dürfte eine derartige Bestimmung sicherlich erübrigen. Auf jeden Fall könnte die Regierung Ihrer Majestät sich nicht mit Bestimmungen einverstanden erklären, durch die Deutschland untersagt würde, eine Verbindung mit anderen Staaten einzugehen, die von einem der Unterzeichnerstaaten des Friedensvertrages willkürlich als "gegen irgendeinen friedliebenden Staat gerichtet!" angesehen werden könnte. Die Regierung Ihrer Majestät kann nicht zulassen, daß Deutschland das Grundrecht einer freien und gleichberechtigten Nation, sich mit anderen Nationen zu friedlichen Zwecken zu verbinden, vorenthalten werden soll. [...]
4. Die Regierung Ihrer Majestät wies in ihrer Note vom 25. März darauf hin, daß sie die Bestrebungen, welche die freien Staaten Westeuropas einschließlich der Bundesrepublik Deutschland zur Schaffung einer friedlichen europäischen Gemeinschaft unternehmen und damit zum Beginn einer neuen Ära, in der die internationalen Beziehungen auf Zusammenarbeit und nicht auf Rivalität und Mißtrauen begründet sind, in vollem Ausmaß unterstützt. Die Regierung Ihrer Majestät begrüßt die Entwicklung einer derartigen europäischen Gemeinschaft, an der Deutschland teilnehmen wird. Deutschland ist gespalten, weil Europa gespalten ist. Diese Politik der europäischen Einheit kann die Interessen der Sowjetunion oder die irgendeines anderen Landes, dessen Politik der Aufrechterhaltung des Friedens gilt, nicht bedrohen. [...]
6. Ein deutscher Friedensvertrag kann nur ausgearbeitet werden, wenn eine gesamtdeutsche Regierung besteht, die auf Grund freier Wahlen gebildet und in der Lage ist, in voller Freiheit an der Erörterung eines derartigen Vertrages teilzunehmen. Es ist daher nicht möglich, im gegenwärtigen Zeitpunkt Besprechungen über die Bestimmungen eines deutschen Friedensvertrages abzuhalten. Die Regierung Ihrer Majestät hat ihre Stellungnahme zu einigen der sowjetischen Vorschläge bereits mitgeteilt, insbesondere über die irrige Auslegung der territorialen Bestimmungen des Potsdamer Protokolls, sowie über die Absicht der Sowjetregierung, Deutschland in ständiger Isolierung von Westeuropa zu halten und es gleichzeitig zu zwingen, den Versuch zu machen, für seine Verteidigung lediglich durch begrenzte Streitkräfte ausschließlich nationaler Art zu sorgen. Die sowjetischen Vorschläge würden eine ständige Fesselung des deutschen Rechtes auf internationale Verbindung und einen ständigen Zustand der Spannung und Unsicherheit in Mitteleuropa bedeuten.
7. Die aus freien Wahlen hervorgehende deutsche Regierung muß selbst frei sein. Diese Freiheit ist sowohl vor als auch nach der Aushandlung eines Friedensvertrages wesentlich. [...]
8. Die Regierung Ihrer Majestät stellt zu ihrer Befriedigung fest, daß die Sowjetregierung nunmehr grundsätzlich damit einverstanden ist, daß in ganz Deutschland freie Wahlen abgehalten werden sollen. Diese freien Wahlen können jedoch nur dann stattfinden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen in allen Teilen Deutschlands bestehen und nicht nur am Wahltage und davor, sondern auch danach aufrechterhalten werden. [...]
Quelle: Die Bemühungen der Bundesregierung um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands, hrsg. v. Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1953, S. 92 ff.