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Wie der Haushalt Gesetz wird

Redaktion

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Am Freitag (27. Juni 2014) entscheiden die Abgeordneten des Bundestags über den Haushaltsentwurf für das Jahr 2014. Ein Überblick über die Stationen des Entwurfs der Regierung auf dem Weg zum Gesetz.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags verfügen über das im Grundgesetz verankerte Budgetrecht: Nur wenn sie einem Haushaltsentwurf zustimmen, kann dieser Gesetz werden. (© picture alliance/chromorange)

Es ist eine der aufwendigsten und kompliziertesten Aufgaben, denen sich Ministerialbeamte und Bundestagsabgeordnete stellen müssen: der jährliche Bundeshaushalt. Tausende Seiten Papier mit Plänen, Posten und Zahlen bilden die Grundlage der Entscheidungen über Ausgaben und Einnahmen des Bundes. In dieser Woche stehen die zweite und dritte Interner Link: Lesung des Haushaltsentwurfs 2014 im Bundestag an.

"Königsrecht des Parlaments"

Wegen der Bundestagswahl im vergangenen Herbst hat sich der gewöhnliche Zeitplan für die Haushaltsberatungen verschoben. Normalerweise wird im Dezember der Bundeshaushalt für das folgende Jahr verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Derzeit aber gilt - wegen der Verzögerungen durch die Bundestagswahl im September 2013 - eine vorläufige Haushaltsführung. Das gesetzliche Fundament für Einnahmen und Ausgaben des Bundes im laufenden Jahr 2014 verabschieden die Parlamentarier erst in dieser Woche.

Sie nehmen damit das "Königsrecht des Parlaments" wahr: das in Interner Link: Artikel 110 des Grundgesetzes beschriebene Budgetrecht, das Interner Link: klassische Recht des Parlaments. Nur wenn das Parlament zustimmt, kann der Haushaltsentwurf Gesetz werden.

Der Externer Link: Haushaltsplan der Regierung kann als "Regierungsprogramm in Zahlen" interpretiert werden. Die Opposition nutzt deshalb die abschließende Beratung des Haushalts im Plenum häufig dazu, die Regierung zu kritisieren.

Der Weg zum Haushalt

Das Bundesfinanzministerium spielt bei der Aufstellung des Bundeshaushalts eine zentrale Rolle: Es beschließt in Abstimmung mit den anderen Ressorts zunächst Eckwerte, die die wesentlichen Elemente enthalten. Darauf basiert der Regierungsentwurf zum Haushalt und Finanzplan, den die Regierung beschließt. Der Haushaltsentwurf der Regierung geht zeitgleich an Bundestag und Bundesrat. Letzterer gibt innerhalb von sechs Wochen eine Stellungnahme dazu ab, auf die die Bundesregierung mit einer Gegenäußerung reagiert und dem Bundestag übermittelt. Danach beschäftigt sich der Bundestag in Interner Link: erster Lesung mit dem Entwurf. Sind die mehrere Tage dauernden Beratungen abgeschlossen, wird der Haushaltsentwurf an den Haushaltsausschuss des Bundestages verwiesen. Hier beginnt die eigentliche Arbeit: Der Ausschuss prüft die mehreren tausend Einnahme- und Ausgabepositionen und macht Änderungsvorschläge.

So entsteht der Bundeshaushalt

Der Entwurf geht dann wieder zurück ins Plenum und in der dritten Lesung entscheiden die Abgeordneten darüber. Anschließend kann der Bundesrat, wenn er mit dem Haushaltsgesetz nicht einverstanden ist, noch den Vermittlungsausschuss anrufen. Ändert dieser etwas an dem Entwurf, muss der Bundestag entscheiden, ob er diese Änderungen übernimmt. Lehnt die Mehrheit des Bundestags die Änderungen ab, kann der Bundesrat Einspruch einlegen. Diesen Einspruch kann der Bundestag abschließend überstimmen. Schließlich wird das Haushaltsgesetz festgestellt und offiziell verkündet.

In öffentlichen Haushaltsplänen müssen die Summe der Ausgaben und die Summe der Einnahmen ausgeglichen sein. Dieser Ausgleich kann auch über Kredite finanziert werden. Zwischen 1950 und 2012 sind sowohl die Ausgaben als auch die Einnahmen der öffentlichen Haushalte deutlich gestiegen. Allein zwischen 1992 und 2012 erhöhten sich die Ausgaben bzw. Einnahmen um 42,5 bzw. 53,1 Prozent. In fast allen Jahren seit 1950 übertrafen die Ausgaben der öffentlichen Haushalte die Einnahmen. Die hieraus resultierenden Finanzierungsdefizite wurden vor allem über eine Interner Link: Ausweitung der Verschuldung finanziert.

Grundlegend für die Kalkulation der Einnahmen, in erster Linie Steuern und Abgaben, sind die beiden Prognosen des Externer Link: Arbeitskreises Steuerschätzung im Frühling und im Herbst. Dem Arbeitskreis gehören Vertreter der Finanzministerien in Bund und Ländern, des Bundeswirtschaftsministeriums sowie Experten aus fünf Wirtschaftsforschungsinstituten, Statistischem Bundesamt, Bundesbank, Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände und des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung an.

Ende der Neuverschuldung geplant

Das Bundeskabinett hat im März den Externer Link: zweiten Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2014, die Eckwerte des Bundeshaushalts 2015 und des Finanzplans bis zum Jahr 2018 beschlossen. Externer Link: Am 6. Juni verabschiedete der Haushaltsausschuss den Etat. Im Jahr 2014 betragen die Ausgaben des Bundes demnach insgesamt 296,5 Milliarden Euro. Die Interner Link: Nettoneuverschuldung beläuft sich auf 6,5 Milliarden Euro.

Im kommenden Jahr will die Bundesregierung dann keine neuen Schulden aufnehmen: Laut Finanzplan ist 2015 ein Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung vorgesehen. Damit soll der seit 2011 im Interner Link: Artikel 109 Grundgesetz verankerten Interner Link: Schuldenbremse Rechnung getragen werden. Sie begrenzt die Neuverschuldung des Bundes ab 2016 verpflichtend auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts; Ausnahmen gelten nur in Notsituationen, bei Naturkatastrophen und Konjunkturkrisen.

Ein Haushaltsplan ist grundsätzlich eine Prognose für einen bestimmten Zeitraum, daraus ergeben sich die Ziele für Einnahmen und Ausgaben. Es kann aber dennoch zu Haushaltslöchern kommen, beispielsweise durch unvorhergesehene Ausgaben, die nicht durch Einsparungen ausgeglichen werden können, oder durch geringere Steuereinnahmen. Interner Link: Dann muss ein Nachtragshaushalt eingebracht werden.

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