Die Berufungskammer des Sondergerichts für Sierra Leone (Externer Link: Special Court for Sierra Leone – SCSL) hat damit alle Einwände der Verteidigung gegen das Urteil zurückgewiesen, das in erster Instanz gegen Charles Taylor gesprochen wurde. Auch das Strafmaß wurde von der Kammer in vollem Umfang bestätigt.
Das Urteil vom 26. April 2012 war ein Meilenstein der Internationalen Strafgerichtsbarkeit: Taylor, ehemaliger Staatschef
Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass Taylor während des Bürgerkriegs die Rebellen der Revolutionären Vereinigten Front (RUF) in Sierra Leone unterstützt und zu Verbrechen angestiftet hat. Nach Ansicht des Gerichts habe der Präsident Liberias die Rebellen bewaffnet, um im Gegenzug sogenannte Externer Link: Blutdiamanten zu erhalten.
Taylor war das erste ehemalige Staatsoberhaupt seit den
Taylor und Staatsanwaltschaft legten Berufung ein
Taylor hatte stets seine Unschuld beteuert. Seine Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert und gingen sowohl gegen den Schuldspruch als auch gegen das festgelegte Strafmaß in Berufung. Auch die Anklage, die im Prozess 80 Jahre Haft gegen Taylor gefordert hatte, legte Rechtsmittel gegen das Urteil des Tribunals ein.
Der Bürgerkrieg in Sierra Leone
Der Bürgerkrieg in Sierra Leone gilt als einer der verheerendsten der vergangenen Jahrzehnte. Zwischen 1991 und 2002 wurden nach vorsichtigen Schätzungen mindestens 75.000 Menschen getötet, Zehntausende verstümmelt, mehrere Tausend Kinder als Soldaten missbraucht und unzählige Mädchen und Frauen zu Opfern sexualisierter Gewalt. Über 2 Millionen Menschen – mehr als die Hälfte der Bevölkerung des Landes – wurden zu Flüchtlingen im eigenen Land und in den Nachbarstaaten.
Sondergerichtshof für Sierra Leone
Um die Verantwortlichen für die Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen während des Bürgerkriegs strafrechtlich verfolgen zu können, wurde 2002 der Sondergerichtshof für Sierra Leone eingerichtet. Völkerrechtliche Grundlage des Gerichtshofes ist ein bilateraler Vertrag zwischen den Vereinten Nationen und der Regierung Sierra Leones.
Im Gegensatz zu anderen Internationalen Tribunalen, die durch Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zustande kamen, wie etwa der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR), geht der SCSL auf eine Initiative der Regierung Sierra Leones zurück.
Das Sondergericht für Sierra Leone gilt als ein sogenanntes Hybridgericht, da es eine Mischform von internationaler und nationaler Gerichtsbarkeit aufweist. Die Richter werden teils vom UN-Generalsekretär und teils von der sierra-leonischen Regierung ernannt und ziehen zur Urteilsfindung sowohl das Völkerrecht als auch nationales Recht heran.
Vor Gericht standen bisher Führer aller drei Bürgerkriegsparteien: Rebellen, Volksmilizen und ehemalige Regierungsmitglieder. Während sich die anderen mutmaßlichen Täter in Sierra Leones Hauptstadt Freetown verantworten mussten, fand der Prozess gegen Taylor aus Sicherheitsgründen in Leidschendam nahe der niederländischen Hauptstadt Den Haag statt. Seine Strafe soll Taylor, ebenfalls aus Sicherheitsgründen, in Großbritannien absitzen.
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Weiterführende Links
- Externer Link: Informationen zum Prozess gegen Charles Taylor auf der Website des SCSL (englisch)
- Externer Link: Fallstudie des UN Development Programms zur Konfliktbearbeitung in Sierra Leone (PDF, englisch)
- Externer Link: Prozessbegleitende Website der Open Society Justice Initiative zum Fall Charles Taylor (englisch)