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Vorbericht: Bundestagswahl 2013 | Hintergrund aktuell | bpb.de

Vorbericht: Bundestagswahl 2013

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Am Sonntag findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Kurz vor der Wahl sehen Umfragen Regierung und Opposition in der Wählergunst gleichauf.

In Deutschland sind am kommenden Sonntag (22. September) etwa 61,8 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Rund 5,8 Millionen Deutsche mit Migrationshintergrund sind bei dieser Bundestagswahl wahlberechtigt. Zudem dürfen etwa 3 Millionen junge Menschen erstmals den Bundestag wählen.

Neben 2.705 Direktkandidaten bewerben sich Externer Link: 30 Parteien mit Landeslisten um die Sitze im Parlament. Mindestens 598 Abgeordnete werden dem neugewählten Bundestag angehören. Insgesamt kandidieren 4.451 Personen für einen Sitz im Bundestag, davon 1.149 Frauen (25,8 Prozent). Das Durchschnittsalter der Bewerber liegt wie bei der Bundestagswahl 2009 bei 47,4 Jahren.

Kopf-an-Kopf-Rennen in den Wahlumfragen

Kurz vor der Bundestagswahl sehen verschiedene Meinungsforschungsinstitute ein knappes Ergebnis voraus: CDU/CSU stehen demnach zwischen 38 und 40 Prozent und die SPD bei 25 bis 28 Prozent. Die Grünen liegen nach diesen Umfragen bei 8 bis 11 Prozent, die Linke bei 8 bis 10 Prozent und die FDP zwischen 5 und 6 Prozent. Die AfD sehen die Institute bei 2,5 bis 5 Prozent, die Piraten bei 2 bis 3 Prozent.

Welche Parteien nach der Wahl eine Regierung bilden können, ist daher sehr unsicher und von kleinen Schwankungen im Ergebnis abhängig: Sowohl für die Fortführung der Koalition von CDU, CSU und FDP als auch für eine Koalition von SPD und Grünen könnte es keine Mehrheit geben.

Wahlkampf

Den Schwerpunkt ihres Wahlkampfes setzten die Parteien vor allem auf die Themen Interner Link: Steuern, Interner Link: Arbeitsmarkt, Externer Link: Energie sowie die Externer Link: Zukunft der Europäischen Union. Umstritten waren insbesondere die Haltung der Parteien zu den Themen Mindestlohn, Euro-Rettung, Externer Link: NSA-Skandal und zur Interner Link: Syrien-Krise.

Bundeskanzlerin Angela Merkel geht als Spitzenkandidatin von CDU und CSU ins Rennen. Die beiden Unionsparteien wollen die derzeitige Koalition mit der FDP fortführen, die ihren Fraktionsvorsitzenden Rainer Brüderle als Spitzenkandidaten nominiert hat. Merkels Herausforderer ist der Sozialdemokrat Peer Steinbrück. Steinbrück war von 2002 bis 2005 Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen und von 2005 bis 2009 Bundesfinanzminister. Steinbrück setzt auf eine gemeinsame Koalition mit Bündnis 90/Die Grünen, die mit Katrin Göring-Eckardt und Jürgen Trittin zur Wahl antreten. Die Linke setzt zur Wahl auf ein achtköpfiges Team. Die Spitzenkandidaten dienen den Parteien im Wahlkampf als Aushängeschilder.

Das Wahlsystem

Bei der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen: eine Erst- und eine Zweitstimme. Die Erststimme wird auf der linken Hälfte des Stimmzettels, die Zweitstimme auf der rechten Hälfte vergeben. Mit der Erststimme wird der Wahlkreiskandidat gewählt, also der Politiker, der für seine Region in den Bundestag einziehen soll. Insgesamt gibt es 299 Wahlkreise. Der Kandidat mit den meisten Stimmen im Wahlkreis gewinnt das Direktmandat, das heißt er bekommt einen Sitz im Bundestag. Es genügt also die relative Stimmenmehrheit.

Erst- und Zweitstimme

Wie funktioniert die Bundestagswahl?

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Die Bundeszentrale für politische Bildung erklärt, wie die Bundestagswahlen funktionieren. Wieviel Stimmen hat man? Was ist wichtiger die Erst- oder die Zweitstimme? Was wählt man mit den beiden Stimmen?

Mit der Zweitstimme werden die Landeslisten der Parteien gewählt. Für die Zusammensetzung des Bundestags ist letztlich diese Zweitstimme entscheidend, weil sie im Wesentlichen darüber bestimmt, wieviele Parlamentssitze eine Partei erringt. Erreicht eine Partei bundesweit nicht Interner Link: mindestens fünf Prozent der Stimmen, wird sie im Normalfall bei der Verteilung der Sitze nicht berücksichtigt.

Fünf-Prozent-Hürde

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Was ist die Fünf-Prozent-Hürde? Wie kommen Parteien auch mit weniger als fünf Prozent Stimmen in den Bundestag? Warum gibt es diese Sperrklausel? Die bpb erklärt, wie die Bundestagswahl funktioniert.

Der Bundestag besteht aus mindestens 598 Abgeordneten: aus den 299 direkt gewählte Abgeordneten und mindestens 299 Abgeordneten, die über die Landesliste einer Partei in den Bundestag einziehen. Falls eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewonnen hat, als ihr dort Sitze durch die abgegebenen Zweitstimmen zustehen, behält sie diese Sitze jedoch (Überhangmandate). Die entstandenen Überhangmandate werden bei dieser Bundestagswahl erstmals durch ein mehrstufiges System ausgeglichen, sodass anschließend alle Parteien im Bundestag im Verhältnis ihrer Zweitstimmen vertreten sind. Dadurch erhöht sich die Anzahl der Abgeordneten im Bundestag.

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