Hinweis: Nach aktuellen Angaben wurden zwischen 1961 und 1989 mindestens 140 Menschen an der Berliner Mauer getötet oder kamen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem DDR-Grenzregime ums Leben (Stand 2017). Mehr Infos: Externer Link: Chronik der Mauer.
Am frühen Morgen des 13. August 1961 begannen bewaffnete Grenzpolizisten, das Straßenpflaster in Berlin aufzureißen. Sie schichteten Asphaltstücke und Pflastersteine zu Barrikaden auf, zogen Stacheldrahtverhaue, rammten Betonpfähle ein – überwacht von Einheiten der Nationalen Volksarmee. In der Nacht hatte Walter Ulbricht, SED-Parteiführer und Vorsitzender des Staatsrats der DDR, den Befehl zur Abriegelung der Sektorengrenze in Berlin gegeben – im Einverständnis mit der Sowjetunion,
Am selben Tag verkündeten ostdeutsche Nachrichtensendungen propagandistisch, die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) habe die von den Westalliierten besetzten Gebiete Deutschlands und Sektoren von Berlin durch einen sogenannten "antifaschistischen Schutzwall" getrennt. Nach einigen Tagen wurde den Westberlinern der Zugang zum Ostteil der Stadt völlig verwehrt - Externer Link: Berlin war in zwei Hälften geteilt: Bis zum 9. November 1989 trennte eine vier Meter hohe Mauer eine Million Ost-Berliner von den damals 2,3 Millionen Einwohnern West-Berlins.
Angespannte Stimmung
Der Mauerbau traf die Berliner Bevölkerung unvorbereitet, von der SED-Führung bewusst auf den Sonntagmorgen gelegt. Politische Rückendeckung erhielt die Parteispitze von den Staaten des Warschauer Paktes. Die in der DDR stationierten sowjetischen Truppen sicherten den Mauerbau ab. Mit der Errichtung des "Schutzwalls" wollte die SED-Führung dem zunehmenden Flüchtlingsstrom vom Osten in den Westen Einhalt gebieten. Allein 1960 waren hunderttausende Menschen aus der DDR in die Bundesrepublik geflohen.
Die Stimmung war angespannt
Schießbefehl und Todesopfer
Innerhalb weniger Tage markierten Hohlblocksteine und Betonpfähle auch die innerdeutsche Grenze, die sich knapp 1.400 Kilometer lang von der Lübecker Bucht bis zur deutsch-tschechischen Grenze bei Hof erstreckte. Grenzsoldaten wurde
Dienstvorschrift zum Schießbefehl
Zum Gebrauch der Schusswaffe der DDR-Grenztruppen legte eine entsprechende Dienstvorschrift aus dem Jahr 1974 Externer Link: (siehe Originaldokument, PDF-Version: 355 KB) unter anderem fest: "Der Gebrauch der Schusswaffe ist [durch den Grenzposten, Anm. d. Red.] grundsätzlich mit 'Halt! Hände hoch!' anzukündigen. Wird der Aufforderung nicht Folge geleistet, ist ein Warnschuss abzugeben. Bleibt auch diese Warnung erfolglos, ist gezieltes Feuer zu führen." 1982 fand der Schusswaffengebrauch auch Eingang in das "Gesetz über die Staatsgrenzen der DDR" (sog. Grenzgesetz).
Am Externer Link: 24. August 1961 kam erstmals ein Mensch beim Versuch ums Leben, die Berliner Mauer zu überwinden. Bis heute gibt es keine genauen Zahlen von
Hunderte Strafverfahren
Nach der Wiedervereinigung im Oktober 1991 wurden hunderte Strafverfahren, oft gegen mehrere Angeklagte, geführt. Grenzsoldaten und Angehörige der militärischen und politischen Führung der DDR mussten sich vor Gericht
Eine Chronik des 13. August 1961 mit Ton- und Originaldokumenten und vielen weiteren Informationen und Hintergründen gibt es auf Externer Link: www.chronik-der-mauer.de.