Niedersachsen hat einen neuen Ministerpräsidenten und eine neue Landesregierung. Damit verschieben sich nicht nur im Land, sondern auch im Bundesrat die politischen Machtverhältnisse: Erstmals seit April 1999 verfügen im Bundesrat wieder die Parteien über eine absolute Mehrheit, die im Bundestag in der Opposition sind. Mit dem Zugewinn der sechs Länderstimmen aus Niedersachsen stützt sich das rot-grüne Lager nun auf 28 Sitze im Bundesrat. Für eine absolute Mehrheit bedarf es allerdings 35 der insgesamt 69 Sitze.
Die erreichen SPD und Grüne nur mit Unterstützung der Stimmen aus Brandenburg – hier regieren Sozialdemokraten und Linke gemeinsam – und Schleswig-Holstein, wo der Südschleswigsche Wählerverband mit SPD und Grünen am Kabinettstisch sitzt.
Zusammen mit den Potsdamer und Kieler Stimmen kommt Rot-Grün auf insgesamt 36 Sitze im Bundesrat – eine absolute Mehrheit. CDU und FDP bleiben lediglich 15 Stimmen in der Länderkammer. Die großen Koalitionen in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland kommen auf insgesamt 18 Stimmen.
Interner Link: Stimmenverteilung im Bundesrat, Stand Februar 2013
Das Grundgesetz
Infobox Wer hat wie viele Stimmen im Bundesrat?
Der Bundesrat hat insgesamt 69 Sitze. Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, mit mehr als sechs Millionen fünf und mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen
Welchen Einfluss hat der Bundesrat?
Der Bundesrat ist laut
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Dabei ist zwischen
Anders als bei Zustimmungsgesetzen kann der Bundestag bei Einspruchsgesetzen ein ablehnendes Votum des Bundesrates zurückweisen. Der Bundestag benötigt dafür aber mindestens die so genannte Kanzlermehrheit
InfoboxVermittlungsausschuss
Der Vermittlungsausschuss kann je nach Gesetzestyp vom Bundestag, der Bundesregierung oder vom Bundesrat einberufen werden, um eine Kompromisslösung zu erarbeiten. Er besteht aus 32 Mitgliedern: 16 Mitglieder werden nach Proporz (Fraktionsstärke) vom Bundestag gewählt und entsandt, hinzu kommt je ein Vertreter der 16 Landesregierungen. Die Mitglieder des Vermittlungsausschusses sind laut
Über den Bundesrat können die Länder auch selbst aktiv werden und Gesetzesinitiativen einbringen
Wichtiger als der formelle wird aber der informelle Einfluss der neuen Mehrheitskonstellation auf den politischen Willensbildungsprozess im Parlament sein. So wird die Bundesregierung bei der Erarbeitung neuer Gesetzesvorlagen noch stärker als bisher die Positionen der Opposition mit einbeziehen, im Bewusstsein der Blockadeoptionen im Bundesrat.
SPD: "Eigene Gestaltungsmehrheit"?
Seit dem Regierungswechsel in Hannover besitzen die von den Oppositionsparteien des Bundestages geführten Landesregierungen die absolute Stimmenmehrheit im Bundesrat. Statt Blockadepolitik zu betreiben, wollen SPD und Grüne diese "Gestaltungsmehrheit" nutzen, um über den Bundesrat eigene Gesetzesinitiativen in den Gesetzgebungsprozess einzubringen.
Geplant sind Gesetzesvorlagen über die Einführung eines flächendeckenden allgemeinen Mindestlohns sowie der doppelten Staatsbürgerschaft. Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer und die steuerliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften sollen ebenfalls verabschiedet werden. Die Oppositionsparteien möchten dem Bundestag außerdem einen eigenen Vorschlag für die Bekämpfung der Steuerflucht vorlegen und schließlich wollen SPD und Grüne eine Gesetzesvorlage beschließen, die eine Einführung des umstrittenen Betreuungsgeldes verhindert.
Die Aussicht auf Erfolg ist für das Oppositionsbündnis bei diesen Vorhaben jedoch begrenzt, da am Ende wieder der Bundestag entscheiden muss, und dort haben Union und FDP eine Mehrheit.