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Neue Gesetze 2013

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Praxisgebühr, Freibetragsgrenze, EEG-Umlage: Zum 1. Januar 2013 sind viele neue Gesetze in Kraft getreten.

Neue Gesetze 2013: EEG-Umlage, Praxisgebühr, GEZ-Haushaltsabgabe (© picture-alliance, bpb)

Die Abschaffung der Praxisgebühr

Seit 2004 war sie beim ersten Arztbesuch in jedem Quartal neu fällig: die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro. Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist sie abgeschafft. Der Grund: Das Ziel, unnötige Arztbesuche von Patienten zu reduzieren, wurde durch die Gebühr nicht erreicht. Zwei Milliarden Euro zusätzlich haben die Krankenkassen pro Jahr durch die Praxisgebühr eingenommen. Ab jetzt sollen diese Mittel aus dem Interner Link: Gesundheitsfonds kommen. Die Praxisgebühr sei "keine sinnvolle Eigenbeteiligung für die Patienten", so Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. Zudem verfüge der Gesundheitsfonds über Rücklagen von rund 14 Milliarden Euro, bei den gesetzlichen Krankenkassen seien es 12 Milliarden.

Senkung der Rentenversicherungsbeiträge

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung ist zum 1. Januar gesunken. Mit 18,9 Prozent ist er nun auf dem niedrigsten Stand seit 1996. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen bedeutet das eine jährliche Ersparnis von je drei Milliarden Euro.

Laut Sozialgesetzbuch muss der Beitragssatz gesenkt werden, wenn die sogenannte "Nachhaltigkeitsrücklage" das Anderthalbfache der monatlichen Ausgaben für die Rentenzahlungen beträgt. Die Nachhaltigkeitsrücklage ist eine finanzielle Rücklage der gesetzlichen Rentenversicherung, die konjunkturelle Schwankungen auffangen und die Liquidität der Versicherung sichern soll.

Anhebung der steuerlichen Freibetragsgrenze

Seit dem Jahreswechsel muss man in Deutschland erst für ein jährliches Einkommen von 8.130 Euro Steuern bezahlen. Zum Jahr 2014 wird dieser Betrag noch einmal auf 8.354 Euro steigen. Bis Anfang Januar 2013 lag der Freibetrag bei 8.004 Euro. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt unverändert.

Erhöhung der EEG-Umlage

Die Bundesregierung will den Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien weiter erhöhen - auf 35 Prozent bis 2020. Derzeit sind es 25 Prozent. Dazu hat sie das Erneuerbare Energien Gesetz verabschiedet. Es garantiert den Anlagebetreibern von Ökostrom eine feste Einspeisevergütung oberhalb des Marktpreises über 20 Jahre hinweg. Die Differenz zwischen Marktpreis und der staatlich garantierten Einspeisevergütung wird als EEG-Umlage bezeichent.

Die Höhe der EEG-Umlage veröffentlichen die Betreiber der deutschen Übertragungsnetze jedes Jahr am 15. Oktober. Die Kosten tragen private und gewerbliche Verbraucher über ihre Stromrechnung. Zu Anfang 2013 ist die EEG-Umlage besonders stark gestiegen: von 3,6 Cent im Jahr 2012 auf 5,3 Cent pro Kilowattstunde ab dem Januar 2013. Die EEG-Umlage macht etwa ein Siebtel der Stromkosten eines durchschnittlichen Haushalts aus.

Unisex-Tarife bei Versicherungen

Frauen und Männer müssen von Versicherungsgesellschaften gleich behandelt werden – diese neue Regel gilt seit dem 21. Dezember 2012. Im März 2011 hatte der Europäische Gerichtshof beschlossen, dass Versicherungen bei der Errechnung der Risikofaktoren und der daraus folgenden Beiträge nicht mehr zwischen Frauen und Männern unterscheiden dürfen. Für Versicherungen, die vor diesem Stichtag abgeschlossen wurden, gilt dies allerdings nicht.

Für neu abgeschlossene Verträge aber sollen sowohl die Beiträge als auch der Leistungsanspruch identisch sein. Dies wird dazu führen, dass Frauen bei Kfz-Versicherungen in Zukunft mehr bezahlen müssen. Bisher waren ihre Beiträge niedriger, weil Frauen statistisch gesehen weniger Unfälle verursachen als Männer. Den umgekehrten Effekt wird die neue Regelung auf Kranken- und Pflegeversicherung haben: Hier werden die Beiträge für Männer etwas steigen, um die bisherige Ungleichbehandlung aufzuheben.

Rundfunkbeitrag löst Rundfunkgebühr ab

Seit dem 1. Januar gilt die einfache Regel: eine Wohnung – ein Beitrag. Ob und wie viele Radios, Fernseher oder Computer in einer Wohnung vorhanden sind, spielt dann keine Rolle mehr. Der neue "Rundfunkbeitrag" in Höhe von monatlich 17,98 Euro muss pro Wohneinheit entrichtet werden. Bisher war jeder Rundfunkteilnehmer, der volljährig war und über ein eigenes Empfangsgerät verfügte, zur Zahlung verpflichtet.

Mit dem neuen Beitrag soll die Programm- und Gerätevielfalt abgedeckt werden – er umfasst Programmangebote, die per TV, Radio, Computer oder Smartphone abgerufen werden können.

Fernbusse machen Bahn Konkurrenz

Erstmals können seit Januar 2013 Fernbusunternehmen innerdeutsche Verbindungen ab 50 Kilometern Länge anbieten. Bis Dezember 2012 durften Fernbusverbindungen nur dann angeboten werden, wenn nicht ausreichend sonstige Verkehrsangebote vorhanden waren. Diese Regelung hat über 70 Jahre lang die Deutsche Bahn vor Konkurrenz bewahrt. Die Beschränkung auf Verbindungen ab 50 Kilometer soll in Zukunft noch den öffentlichen Nahverkehr schützen. Die Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs innerhalb von Deutschland war im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP festgelegt worden.

Höhere Verdienstmöglichkeiten für Minijobber

Geringfügig Beschäftigte, sogenannte "Minijobber", können seit dem 1. Januar etwas mehr verdienen. Die Entgeltgrenze steigt von 400 auf 450 Euro. Zudem müssen Beschäftigte in Minijobs jetzt grundsätzlich rentenversichert werden, d.h. sie müssen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dadurch soll den Betroffenen ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen verschafft werden. Es soll jedoch auch möglich sein, als Minijobber einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung zu stellen. Auch die Obergrenze für den Verdienst in "Midijobs", eine Beschäftigung in der sogenannten "Gleitzone", steigt von 800 auf 850 Euro.

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