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Geplante Änderung des Rederechts im Bundestag vorerst gestoppt | Hintergrund aktuell | bpb.de

Geplante Änderung des Rederechts im Bundestag vorerst gestoppt

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Heftige Proteste haben die geplante Änderung des Rederechtes im Bundestag vorerst gestoppt. Die SPD distanzierte sich vom ursprünglichen Plan, der eine Einschränkung des Rederechts einzelner Abgeordneter vorsah. Auch CDU/CSU und FDP wollen den Entwurf weiter diskutieren und verändern.

(© picture-alliance/dpa)

Der ursprünglich von den Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP im Geschäftsordnungsausschusses des Bundestag eingebrachte Entwurf wollte eine Neuregelung des Rederechts derjenigen Abgeordneten, die von den Fraktionen nicht als Redner/innen vorgesehen waren.

Bisherige Regelung

Derzeit ist es Praxis, dass die Fraktionsgeschäftsführer festlegen, wer als Redner/in zu Wort kommt. Der Bundestagspräsident erhält die fertigen Rednerlisten und erteilt den Abgeordneten entsprechend der Fraktionsvorgaben das Wort. Er hat aber auch das Recht, Redner/innen zu Wort kommen zu lassen, die nicht auf der Liste stehen. Zum Beispiel, wenn ein Parlamentarier sein Abstimmungsverhalten erläutern will. Dazu erhält der betreffende Abgeordnete dann in der Regel noch kurz vor der Abstimmung die Gelegenheit - wie etwa bei der Abstimmung zum Euro Rettungsschirm im September 2011. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte damals für Unmut gesorgt, weil er außer der Reihe zwei Abgeordnete ans Rednerpult ließ, die von ihren Fraktionen abweichende Meinungen äußerten. Lammert wollte so die kontroverse öffentliche Debatte auch ins Parlament tragen. Dies brachte ihm den Protest der Fraktionschefs ein. Der Ältestenrat, der den Bundestagspräsidenten bei seiner Arbeit unterstützt, erteilte ihm daraufhin eine Rüge. 

Ursprünglich geplante Änderungen

Dies wollten die Befürworter der geplanten Neuregelung zukünftig verhindern: Der Bundestagspräsident sollte verpflichtet werden, sich strikt an die Rednerliste der Fraktionen zu halten. Andere Abgeordnete sollte er nur noch in Ausnahmefällen zu Wort kommen lassen. Dabei war geplant die "Erklärungen zur Abstimmung" nur noch in schriftlicher Form einzureichen und nur in Ausnahmefällen mündlich begründen zu können - wobei die Redezeit maximal drei statt wie bislang üblich fünf Minuten betragen sollte. Zudem sollte der Bundestagspräsident allen Fraktionen nicht nur die geplante Worterteilung, "sondern auch die konkrete Platzierung in der Rednerfolge" mitteilen.

Mit der geplanten Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages hätte die Fraktionsmeinung gegenüber der Meinung des einzelnen Abgeordneten mehr Gewicht erhalten. Die geplante Reform sorgt für Streit zwischen den Fraktionen. Kritiker sehen darin eine Beschneidung der Freiheit des einzelnen Abgeordneten. Der Bundestag sei kein "Kongress der Fraktionen, sondern Versammlung der Abgeordneten", kritisierte der frühere Bundestags-Vizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) in der Süddeutschen Zeitung. Eine Reihe von Parlamentariern kündigte den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an.

Weitere Beratungen über das Rederecht geplant

Die für die kommende Woche geplante Abstimmung im Bundestag wird nun nicht stattfinden. Statt dessen wollen sich die Fraktionsvorsitzenden und Geschäftsführer aller Bundestagsfraktionen in der nächsten Sitzungswoche nochmals mit dem Streitthema befassen. "Diese Vorschläge sind nicht ausgereift und werden so nicht kommen", stellte Fraktionsgeschäftsführer der SPD Thomas Oppermann am Montag klar. Die Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Altmaier und der FDP-Bundestagsfraktion Jörg van Essen äußerten sich in einer gemeinsamen Erklärung zu den weiteren Beratungen: "Ziel der Gespräche ist eine Lösung, die dem Freien Mandat des Abgeordneten und der Arbeitsfähigkeit des Parlaments in gleicher Weise Rechnung trägt." Grüne und Linke hatten sich bereits vorher gegen die geplanten Änderungen ausgesprochen.

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