Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen | bpb.de

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen Deine tägliche Dosis Politik

/ 3 Minuten zu lesen

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Deine tägliche Dosis Politik - Audio

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Der 25. November ist Aktionstag der Vereinten Nationen zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Weltweit werden Frauen noch nicht ausreichend vor Gewalt geschützt.

Guten Morgen,

seit 1999 ist der 25. November Aktionstag der Vereinten Nationen zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Ziel ist es, jegliche Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen weltweit zu bekämpfen und auf das Thema aufmerksam zu machen.

Gewalt kann viele Formen annehmen. Nicht nur physische Gewalt, sondern auch Bedrohungen, Beschimpfungen, Belästigungen und Kontrolle durch den Partner oder die Partnerin sind mögliche Beispiele. Betroffen sind Frauen und Mädchen aller sozialer Schichten und jeden Alters. Für die Betroffenen kann Gewalt gravierende Folgen haben. Das können Angstzustände oder Schuldgefühle sein bis hin zu langfristigen psychischen und körperlichen Erkrankungen wie Depression, posttraumatischen Belastungsstörungen oder Suchterkrankungen.

Gewalt gegen Frauen ist weltweit ein Problem. In einigen Teilen der Welt, insbesondere im Nahen Osten und in Nordafrika, existieren oft keine Rechtsnormen, die Gewalt gegen Frauen und Mädchen einschließen. Im aktuellen Index für Frauen, Frieden und Sicherheit der US-amerikanischen Georgetown-Universität belegt Afghanistan den letzten Platz – gefolgt von Syrien, dem Jemen und Pakistan. Das zeigt auch den Einfluss von kriegerischen Konflikten auf die Sicherheit von Frauen: Systematische Vergewaltigungen werden in Kriegen immer wieder als Waffe eingesetzt – im russischen Angriffskrieg in der Ukraine etwa, oder als Foltermethode gegen die Demonstrantinnen der Frauenrechtsbewegung im Iran.

In vielen Staaten der EU ist die Lage laut Index zwar besser, trotzdem werden Frauen noch nicht ausreichend vor Gewalt geschützt. Deswegen hat die EU-Kommission im März 2022 vorgeschlagen, geschlechtsspezifische Gewalt als ein "besonders schweres Verbrechen mit grenzüberschreitender Dimension" zu behandeln.

Deutschland steht in dem Index auf Platz 11 von 140 Ländern. Doch auch hierzulande wird jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt. Umstritten ist auch der rechtliche Umgang mit Tötungen von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts – sogenannten Femiziden. Jeden dritten Tag stirbt eine Frau in Deutschland statistisch gesehen durch die Hand ihres Partners oder Ex-Partners. Der Femizid ist in Deutschland aber bisher kein eigener Straftatbestand. Deswegen werden die meisten Trennungstötungen als Totschlag geahndet. Tötungen als Folge einer Trennung werden also milder bestraft – das steht im Widerspruch zur Istanbul-Konvention des Europarats, zu der sich Deutschland 2018 rechtlich verpflichtet hat. Auch deshalb kritisierte der Europarat Deutschland im Oktober unter anderem für seine Defizite beim Schutz von Frauen vor Gewalt. Zudem forderte er einen Ausbau von Beratungsangeboten und Frauenhäusern. Es fehle bislang ein nationaler Aktionsplan für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Einen ersten Schritt zur Bekämpfung frauenfeindlicher Gewalt hat Bundesjustizminister Buschmann von der FDP bereits diesen Sommer angekündigt: "Geschlechterspezifische" und "gegen die sexuelle Orientierung gerichtete" Motive sollen zukünftig strafverschärfend wirken.

Hilfe bietet das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen". Das Beratungsangebot ist rund um die Uhr, anonym und in 18 Sprachen unter der Nummer 08000 116 016.

Hinweis der Redaktion: In der Audioaufnahme sagen wir leider fälschlicherweise, "die EU-Kommission hat im März 2023 vorgeschlagen, geschlechtsspezifische Gewalt als ein "besonders schweres Verbrechen mit grenzüberschreitender Dimension" zu behandeln." Dies wurde jedoch im März 2022 von der EU-Kommission vorgeschlagen.

Fussnoten