Guten Morgen,
ein Thema, das elektrisiert: die EEG-Umlage. Es geht um den Klimaschutz und den Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung in D. – und die Frage, wer das bezahlt.
Worum geht’s:
Die EEG – Umlage ist eine Abgabe, die im Strompreis enthalten ist. Sie finanziert die gesetzlich festgelegte Vergütung für Betreiber, die mit erneuerbaren Energien Strom produzieren.
Die Abgabe wurde mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2000 eingeführt und lag anfangs bei 0,19 ct/kWh. Zweck dieser Abgabe ist es, die Differenz zwischen der festgelegten Vergütung und dem Strompreis an der Börse auszugleichen.
Ziel der EEG – Umlage ist also die Mitfinanzierung der Energiewende: Bis 2050 sollen erneuerbare Energien 80 % der Energieversorgung in D. ausmachen.
Eine umstrittene Abgabe:
Die letzte Erneuerung des EEG durch die Große Koalition geriet in die Kritik – der künftige Stromverbrauch, Grundlage für die Kalkulation des Energie-Ausbaus, sei zu niedrig eingeschätzt worden.
Mit 3,7 ct/kWh ist die Umlage nun auf dem niedrigsten Stand seit 10 Jahren – obwohl der Stromverbrauch in Deutschland deutlich steigt. Grund für die niedrige Umlage sind die aktuell hohen Strompreise.
Die neue Regierungskoalition war mit dem Plan angetreten, die EEG – Umlage ab 2023 ganz abzuschaffen.
Das Ende der EEG-Umlage:
Auch die Senkung der EEG – Umlage konnte bisher die zuletzt stark steigenden Stromkosten nicht abfangen.
Um die Verbraucher/-innen zu entlasten, erwägt die Regierung nun, die Abschaffung der Abgabe noch auf dieses Jahr vorzuverlegen und zudem eine gesetzliche Preissenkung vorzuschreiben.
Auch im Fall einer früheren Abschaffung der EEG – Umlage soll der sog. Energie- und Klimafonds (EKF) die wegfallenden Gelder für den Ausbau erneuerbarer Energien kompensieren.
Wer nutzt wie viel erneuerbare Energien? Die EU-Länder im Vergleich findest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1059
Infos zum EEG gibt’s hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1058
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Deine bpb Online-Redaktion