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Verfolgung | Nationalsozialismus: Aufstieg und Herrschaft | bpb.de

Nationalsozialismus: Aufstieg und Herrschaft Editorial „Volksgemeinschaft“? Aufstieg Machteroberung 1933 „Volksgemeinschaft“ Verfolgung Literaturhinweise und Internetadressen Impressum und Anforderungen

Verfolgung

Michael Wildt

/ 24 Minuten zu lesen

Nachdem er bei der Polizei eine Anzeige wegen Sachbeschädigung aufgeben wollte, wird der jüdische Anwalt Dr. Michael Siegel von SA-Truppen durch die Münchener Innenstadt getrieben. Auf dem ihm umgehängten Schild steht: "Ich werde mich nie mehr bei der Polizei beschweren". (© Bundesarchiv, Bild 183-R99542 / Foto: Sanden, Heinrich)

Einleitung

In der ersten Phase des NS-Regimes richtete sich der Terror vor allem gegen den politischen Gegner, in erster Linie Kommunisten und Sozialdemokraten. Zu Tausenden wurden Oppositionelle von lokalen SA-Gruppen in „wilden Konzentrationslagern“ interniert und misshandelt. Hier beglichen die neuen Machthaber manche alte Rechnung aus den Zeiten des Straßenkampfes und ließen ihren jahrelangen Ressentiments gegen „die Roten“ freien Lauf.

In Berlin-Köpenick zum Beispiel war im Juni 1933 ein SA-Kommando auf den Widerstand eines jungen Sozialdemokraten gestoßen, der drei SA-Männer erschoss. Darauf plante die SA eine systematische Gewaltaktion gegen SPD-Anhänger in diesem Stadtteil. Sie nahm über 500 Männer des Viertels fest und folterte sie so brutal, dass 91 von ihnen starben. Zum Teil wurden die Leichen Tage später aus umliegenden Gewässern gefischt.

Diese Phase revolutionärer Willkür musste jedoch an ihre Grenzen stoßen, denn die NS-Führung wollte in jedem Fall das Gewaltmonopol fest und zentral in der Hand behalten. Die beiden entscheidenden Herrschaftsinstrumente zur Verfolgung der Gegner bildeten die politische Polizei und die Konzentrationslager.

Polizei

In Preußen war die politische Polizei zwar aus der sonstigen Polizeiverwaltung ausgegliedert und faktisch einer verwaltungsrechtlichen Kontrolle entzogen, blieb aber als Oberste Landesbehörde unmittelbar dem Ministerpräsidenten unterstellt und damit Teil der preußischen Verwaltung. Ähnliche Pläne wurden für die Leitung der Konzentrationslager entworfen. Nachdem die „wilden“ SA-Lager aufgelöst und die Häftlinge in Konzentrationslager unter staatlicher Aufsicht zusammengefasst wurden, sollte ein ziviler Direktor an der Spitze der Konzentrationslager direkt dem preußischen Innenministerium unterstehen.

In Bayern dagegen gerieten politische Polizei und Konzentrationslager von vornherein unter eine einheitliche Leitung. Heinrich Himmler, der nach dem Januar 1933 zunächst mit dem Posten des Polizeipräsidenten in München eher abgespeist worden war, erhielt Mitte März 1933 die Führung über die gesamte politische Polizei Bayerns. Damit waren die Funktionen als Chef der SS und als Führer der Politischen Polizei Bayerns in seiner Person vereinigt. Und Himmler erreichte, dass ihm das Konzentrationslager Dachau unterstellt wurde. In Bayern entstand eine Verbindung aus SS, Politischer Polizei und Konzentrationslager, das sich als das siegreiche Modell im Machtkampf innerhalb der NS-Führung, wer die Kontrolle über die Polizei erhalten solle, herausstellte.

Himmler verfügte mit der SS über eine als diszipliniert geltende Truppe, die sich einerseits von der in ihrem revolutionären Elan unberechenbaren SA abhob, andererseits gegenüber konservativen oder deutschnationalen Kandidaten für die Polizeiführung die Gewähr einwandfreier nationalsozialistischer Gesinnung und Härte gegenüber den politischen Gegnern bot. Zugleich bedeutete gerade die Verbindung von politischer Polizei, Konzentrationslagern und deren Wachmannschaften ein uneingeschränktes Feld des Terrors.

Mit Hitlers Unterstützung gelang es Himmler in den kommenden Monaten, von Bayern aus die Führung der politischen Polizeien in den übrigen Ländern und damit auch die Verfügungsgewalt über die Konzentrationslager in seine Hand zu bekommen. Im April 1933 wurde Himmler zum Inspekteur der preußischen Gestapo ernannt und kontrollierte damit auch die politische Polizei des größten Landes des Deutschen Reiches. Er und Heydrich wechselten nun ihre Machtzentrale von München nach Berlin.

Schon in dieser frühen Phase richtete sich die nationalsozialistische Verfolgung nicht allein gegen politische Oppositionelle, sondern auch gegen „Gemeinschaftsfremde“ und „Asoziale“. Im September 1933 waren reichsweit Tausende von Landstreichern und Bettlern zeitweise verhaftet worden – eine Aktion, mit der das neue Regime öffentlich unter Beweis stellen wollte, dass es „Ordnung“ schaffe. In Berlin gab es zu dieser „Bettlerrazzia“ sogar eine Radioreportage vor Ort, ebenso wie Zeitungen öffentlich über die Internierung von politischen Oppositionellen in Konzentrationslagern berichteten.

"Rassische Generalprävention"

Im Fokus der nationalsozialistischen Verfolgung standen für Hitler und Himmler nicht mehr bloß die Ausschaltung der politischen Opposition als vielmehr eine allumfassende „rassische Generalprävention“, so der Historiker Ulrich Herbert, durch SS und Polizei. „Die nationalsozialistische Idee, die heute das deutsche Volk und das Reich beherrscht, sieht im Volk, nicht im Einzelmenschen, die wirkliche Erscheinungsform des Menschentums“, führte Heinrich Himmler 1937 in einem grundsätzlichen Aufsatz über Aufgaben und Aufbau der Polizei im Nationalsozialismus aus. „Die Polizei hat das deutsche Volk als organisches Gesamtwesen, seine Lebenskraft und seine Einrichtungen gegen Zerstörungen und Zersetzung zu sichern. Die Befugnisse einer Polizei, der diese Aufgaben gestellt sind, können nicht einschränkend ausgelegt werden.“

Ein entscheidender Schritt zum Aufbau einer solchen rassistischen Polizei war Hitlers Entscheidung, Himmler im Juni 1936 zum Chef der gesamten deutschen Polizei zu ernennen und damit die Polizei aus der bisherigen Struktur der inneren Verwaltung herauszulösen. Bezeichnenderweise setzte sich Himmler erfolgreich gegen die Absicht des Innenministeriums zur Wehr, seine Ernennung „unter Berufung in das Beamtenverhältnis“ vorzunehmen. Seine neue Funktion verstand der Reichsführer SS keineswegs als Staatsdienst im herkömmlichen Sinn, sondern als Aufgabe einer künftigen rassistischen staatlichen Ordnung. Sogleich strukturierte er den Polizeiapparat um, fasste Kriminalpolizei und Geheime Staatspolizei in einem Hauptamt Sicherheitspolizei zusammen, das von Reinhard Heydrich geleitet wurde, und unterstellte die übrige Polizei in einem Hauptamt Ordnungspolizei dem altgedienten SS-Obergruppenführer Kurt Daluege.

QuellentextKZ Moringen 1933 – aus zwei verschiedenen Blickwinkeln

August Baumgarte aus Hannover und Karl Ebeling aus Lauenstein am Ith berichten:

„Im März wurden wir als ‚Schutzhäftlinge‘ nach Moringen überführt und in das sogenannte Arbeitshaus eingesperrt. In zwei großen Sälen lagen 280 Kommunisten, 30 Sozialdemokraten und 20 Mitglieder anderer Parteien. Am 2. Mai wurde eine Amnestie erlassen. Etwa 100 Häftlinge durften nach Hause. Nach und nach wurden neue eingeliefert. Zuerst durften wir in Arbeitskolonnen als ‚Freiwillige‘ Wege und Straßen bauen – unter Bewachung von SA-Leuten. Dann wollte man uns zur Arbeit zwingen. Wir forderten tarifliche Bezahlung. Wir hatten abgesprochen, alles gemeinsam zu tun. Die SA versuchte, uns gegeneinander auszuspielen. Doch wir hielten zusammen. Das machte unsere Bewacher wild. Sie fingen an zu schlagen. Willkürlich holten sie einzelne von uns heraus und prügelten sie im Bunker. Darauf verweigerten wir alle das Essen. [...] Am zweiten Tag des Hungerstreiks drehte man uns das Wasser ab. Es war ein heißer Sommer. Wir hatten fürchterlichen Durst. Bald hatten die sanitären Anlagen kein Wasser mehr! Am dritten Tag machten die ersten schlapp. Am vierten Tag waren viele völlig apathisch. Da holte sich die SA Polizeikommandos aus Hannover zur Verstärkung. Unter ärztlicher Anleitung versuchte man, uns zwangsweise zu füttern.
Wir lebten noch immer in den Vorstellungen der Weimarer Demokratie von Recht und Ordnung. Wir blieben standhaft. Schließlich gab man die Fütterungsaktion auf. Nach fünf Tagen erschien eine staatliche Kommission, der wir unsere Forderungen nach anständiger Behandlung, vernünftigem Essen und tariflicher Bezahlung vortrugen. Sie akzeptierten und ließen uns vier Wochen in Ruhe. –
Inzwischen bauten die Faschisten ihre Macht in Deutschland aus. Nach vier Wochen wurde unsere Wachmannschaft abgelöst. Jetzt kam die SS! Was sich nun abspielte, ist unbeschreiblich. Jeden Tag wurden mehrere Razzien durchgeführt. Jeder, der den SS-Banditen nicht paßte, wurde im Bunker durchgeprügelt. [...] Derartige Exzesse waren an der Tagesordnung. Das ging vier Wochen lang. Dann wurden wir aufgeteilt. Ein Teil von uns kam nach Esterwegen, der andere nach Oranienburg.“ (Baumgarte)
„Die Brutalität fing an, als die Polizei von der SS abgelöst und SS-Sturmführer Kordes Kommandant wurde. Er richtete einen Raum ein, den sie ‚Freudenzimmer‘ nannten. So mancher hat dieses ‚Freudenzimmer‘ kennengelernt. Ich denke besonders an den sozialdemokratischen Polizeirat Buchholz aus Hannover, der mein Tischnachbar war. Drei Tage haben wir ihn nicht gesehen. Als er wieder raus kam, sah er furchtbar aus. [...]“

NS-Presse über KZ Moringen Juni 33

Ein Besuch im Provinzial-Werkhaus in Moringen

Vor einigen Tagen hatte ein Mitglied unserer Schriftleitung anläßlich einer Besichtigung des Werkhauses in Moringen durch die Staatsanwaltschaft Gelegenheit, an dem Besuche teilzunehmen.
Das Werkhaus Moringen ist das Arbeits- und Korrektionshaus der Provinz Hannover. Es untersteht direkt dem Landesdirektorium Hannover. Die Leitung liegt in den Händen von Direktor Krack.
Im Arbeitshaus werden Arbeitsunwillige untergebracht, z. B. Landstreicher und Bettler, und solche, die sich der Unterhaltspflicht gegen ihre Familie entziehen. Zur Zeit sind außer den Arbeitshäuslern auch politische Schutzhäftlinge, insbesondere Kommunisten, sowie alle, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bilden, in die Anstalt gebracht.
Das Werkhaus ist jetzt belegt von etwa 70 bis 80 Arbeitshäuslern und etwa 300 politischen Schutzhäftlingen, darunter befinden sich eine große Anzahl Clausthaler Kommunisten. Auch die KPD.-Göttingen ist mit einigen ihrer Prachtexemplare vertreten. [...]
Im Hauptgebäude, das an der Hauptstraße liegt, sind in einem Flügel die weiblichen Insassen untergebracht, die politischen Schutzhäftlinge sind von den eigentlichen Werkhäuslern getrennt. In einem anderen Flügel befinden sich die Bekleidungskammern. Über einen langen Gang hinweg Lazarett, Operationszimmer und Arztzimmer. Die sanitären Räume sind hell und weit. Wir steigen die Treppe hinunter und treten in den großen Hof. Die Schutzhäftlinge machen gerade ihren Spaziergang. Vor den Gebäuden stehen Wachen der SA.- und SS.-Hilfspolizei. Der Hof ist umschlossen von hohen Gebäuden, die wiederum von einem tiefen Wassergraben umgeben sind. Auf dem Hofe sind Turngeräte aufgebaut, an denen sich die Gefangenen betätigen können. Gleich rechts liegt der große Bibliotheksraum, in dem eine reichhaltige Bücherei untergebracht ist. [...]
Im Erdgeschoß der Wohnräume der Arbeitshäuser sind ausgedehnte Werkstätten, in denen sich die Gefangenen nach ihrer beruflichen Ausbildung betätigen können. [...]
[E]ine Schlosserei, eine Wagnerei, eine Schneiderei und eine Schusterei [sind] eingerichtet. Die Erzeugnisse werden nur für den internen Betrieb der Anstalt hergestellt. In den äußeren Handel kommen nur Mattengeflechte und Fisch- und Weidenkörbe, also ausgesprochene Anstaltsarbeiten.
Gegenüber liegen die Küche und die Baderäume. Der Speisezettel wird jedesmal für einen Monat festgelegt und in jedem Raume ausgehängt. Die Badeeinrichtung bietet jedem Insassen Gelegenheit, morgens ein Brausebad zu nehmen. Die politischen Schutzhäftlinge sind in einem besonderen Gebäude untergebracht. Vor den Gebäuden stehen Wachen von hannoverschen Schutzpolizisten, die unter dem Kommando eines Schutzpolizeihauptmanns stehen, der die militärische Befehlsgewalt in der Anstalt ausübt. Große lichte Tagesräume bieten den Häftlingen Aufenthalt für den Tag. Die weiten Schlafräume sind hell und gut durchgelüftet.
In einem besonders abgeschlossenen Flügel sind Zellen für Einzelhaft eingerichtet, die für widerspenstige Häftlinge zur Verfügung gehalten werden.[...]
Die Stimmung unter den Häftlingen vermittelte uns nach Schluß der Besichtigung eine Gruppe von politischen Schutzhäftlingen, die von der Arbeit auf dem Felde kamen. Frische und kräftige Gestalten. Fast alle hatten sich mit Blumen geschmückt oder trugen Sträuße in der Hand. Sie marschierten singend, in Gruppenkolonne, unter der Führung eines Polizeiwachtmeisters durch die Straßen. Man hatte den Eindruck, daß in das Leben dieser Männer, die früher nur den Klassenhaß kannten, ein neuer Rhythmus getreten ist. Vielleicht haben sie alle erst jetzt gelernt, daß Zucht und Ordnung die Grundlagen des Staates sein müssen, wenn er bestehen will.

In: Thomas Berger (Hg.), Lebenssituationen unter der Herrschaft des Nationalsozialismus, für Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung, Hannover 1981, S. 37 ff.

Errichtung der Konzentrationslager

Zur selben Zeit ließ Himmler alle bisherigen kleinen Schutzhaftlager auflösen und neben Dachau, das erheblich erweitert wurde, zwei neue, große Konzentrationslager in Sachsenhausen bei Berlin sowie in Buchenwald nahe Weimar errichten. 1938 kamen die Konzentrationslager Flossenbürg, Neuengamme und Mauthausen (nach dem „Anschluss“ Österreichs) sowie das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück hinzu. Alle Lager wurden von eigenen SS-Wachverbänden, seit März 1936 offiziell SS-Totenkopfverbände genannt, bewacht und die Lagerorganisation vereinheitlicht. Während im KZ Dachau nach wie vor vornehmlich politische Häftlinge interniert wurden, füllten sich die neuen Konzentrationslager mit Menschen, die nicht mehr wegen ihrer politischen Gesinnung, sondern nach rassenbiologischen Kriterien ausgewählt worden waren.

Verfolgung von „Asozialen“ und Homosexuellen

Der Begriff der „Asozialität“ wurde zu einer zentralen Kategorie der Verfolgung, und kriminalbiologische Vorgaben bildeten die Grundlage einer „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung durch die Polizei“. Im März 1937 verhaftete die Kriminalpolizei nach vorbereiteten Listen etwa 2000 „Berufs-", „Gewohnheits-" und „Sittlichkeitsverbrecher“ und verschleppte sie nach Dachau, Sachsenhausen und Buchenwald, um sie dort für den Ausbau der Lager einzusetzen. Unter den Verhafteten befanden sich vermutlich auch viele Homosexuelle, nachdem 1935 bereits der Paragraph 175 des Strafgesetzbuches verschärft worden war, was zu einem drastischen Anstieg von Strafurteilen und der KZ-Internierung von tausenden Homosexuellen geführt hatte. Im Oktober 1936 war außerdem eine zentrale Stelle im Reichskriminalpolizeiamt zur „Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“ eingerichtet worden. Noch kurz vor der Verhaftungsaktion hatte Himmler in einer Rede vor SS-Gruppenführern im Februar 1937 den Kampf gegen die männliche Homosexualität besonders hervorgehoben, weil diese Männer in Himmlers rassistischer Weltsicht für die Fortpflanzung des Volkes ausfielen.

Im Januar 1938 erteilte Himmler den Gestapostellen im Reich und dann auch in Österreich, das im März angegliedert worden war, den Befehl, sogenannte Arbeitsscheue zu verhaften und im KZ Buchenwald zu internieren. Diese Aktion, die etwa 1500 Menschen ins Konzentrationslager brachte, war aber nur der Auftakt für eine größere Verhaftungswelle im Juni 1938. Dieses Mal erhielt jeder Leitstellenbezirk der Kriminalpolizei eine feste Quote, mindestens 200 arbeitsfähige „asoziale“ Männer zu verhaften. Zusätzlich sollten alle männlichen Juden interniert werden, die jemals zu einer Haftstrafe von mindestens einem Monat verurteilt worden waren, was mittlerweile bei den geringsten Delikten möglich war. Die Polizei erfüllte das Soll um ein Dreifaches; insgesamt wurden rund 10000 Männer verhaftet und nach Buchenwald und Sachsenhausen gebracht. Der Zweck der Internierung lag darin, die Häftlinge als Arbeitskräfte für den Ausbau der Lager und für die SS-eigenen Betriebe, insbesondere zur Herstellung von Ziegeln für die Baubranche, auszunutzen; zugleich sollten die „Asozialen“ aus dem deutschen „Volkskörper“ ausgesondert werden.

Verfolgung von Roma und Sinti

Auch Roma und Sinti wurden als „Asoziale“ verfolgt. Schon in der Kaiserzeit wie in der Weimarer Republik hatten lokale Behörden Roma und Sinti schikaniert. Nun systematisierte das NS-Regime die Verfolgung. 1936 begannen mehrere Großstädte, Lager für Roma und Sinti zu errichten, und internierten Hunderte unter hygienisch elenden Bedingungen. Ein eigenes Referat widmete sich im Reichskriminalpolizeiamt der Verfolgung der „Zigeunerplage“. Im Dezember 1938 befahl Himmler die rassenbiologische Erfassung sämtlicher „Zigeuner“ in Deutschland. Danach erhielten sie, je nachdem, ob sie als „reinrassige Zigeuner“, „Zigeunermischlinge“ oder „nicht-seßhafte Zigeuner“ eingestuft wurden, unterschiedliche Ausweise, ohne die es ihnen nicht möglich war, Arbeit zu bekommen. Zudem wurde ihnen jedwede Mobilität verboten, vielmehr sollte die Polizei sie „festsetzen“. Unter den internierten, „asozialen“ KZ-Häftlingen befanden sich zahlreiche Roma und Sinti.

Häftlingszahlen

Die Zahl der KZ-Häftlinge stieg aufgrund der Verhaftungsaktionen innerhalb von zwei Jahren um das Fünffache: von über 4700 im November 1936 auf etwa 24000 Anfang November 1938. Wenige Tage später kamen infolge der Verhaftungswelle jüdischer Männer nach dem Novemberpogrom für mehrere Wochen etwa 36000 neue Häftlinge hinzu, so dass die Zahl der Häftlinge kurzzeitig auf fast 60000 anwuchs – mit all den katastrophalen Folgen für die Unterkunft, Verpflegung und hygienischen Bedingungen in den Lagern, die auf solche Belegungszahlen nicht eingerichtet waren. Bis zum Jahresende wurde zwar ein Großteil der jüdischen Häftlinge wieder entlassen, sobald sie der Enteignung ihres Vermögens und der sofortigen Ausreise „zugestimmt“ hatten. Bis zum Kriegsbeginn wuchs aber die Zahl der Häftlinge wieder auf über 21000 an und stieg dann immens während des Krieges.

Zwangssterilisation

Auch mit der Politik, ein erbbiologisch „gesundes“ Volk herzustellen, zögerte die Hitler-Regierung nicht lange. Wenige Monate nach der Machtübernahme, am 14. Juli 1933, erließ sie das Gesetz zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“, mit dem erstmals in Deutschland die Zwangssterilisation aus erbbiologischen Gründen erlaubt wurde, die ausdrücklich auch gegen den Willen der Patienten angewandt werden konnte.

Forderungen nach Einführung erbbiologischer Personalbögen, nach einem Eheverbot für „Asoziale“ bis hin zur Wegsperrung von Epileptikern, psychisch Kranken und Kriminellen aus rassenbiologischen Gründen, wie sie unter anderen selbst der Verfasser des gesundheitspolitischen Programms der SPD, Alfred Grotjahn, vertrat, und Sterilisation „Minderwertiger“ waren bereits in der eugenischen Diskussion der Weimarer Republik gang und gäbe gewesen. 1920 veröffentlichten der Strafrechtler Karl Binding und der Psychiater Alfred Hoche eine einflussreiche Broschüre mit dem Titel „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“, in der die jüdisch-christliche Achtung vor der Unantastbarkeit des Lebens mit Hinweisen auf antike Gesellschaften wie Sparta angegriffen wurde. Zwar blieb die Tötung angeblich „lebensunwerten Lebens“ unter den Eugenikern umstritten, aber die Debatte verlagerte sich zunehmend in Richtung auf Zwangsmaßnahmen.

Im November 1932 drängten die Ärztevertretungen auf ein Sterilisationsgesetz, nicht nur um damit einer „Verschlechterung des deutschen Erbgutes“ vorzubeugen, sondern auch um die öffentlichen Krankenkassen zu entlasten. Nach der Machtübernahme nahm der Druck auf die Ministerialbürokratie zu, und als im Mai 1933 außerdem der Nationalsozialist Arthur Gütt zum Medizinalreferent im Reichsinnenministerium ernannt worden war, kam das entsprechende Gesetz zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“ ins Kabinett.

„Wer erbkrank ist“, so lautete der Paragraph 1, „kann durch chirurgischen Eingriff unfruchtbar gemacht (sterilisiert) werden, wenn nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß seine Nachkommen an schweren körperlichen oder geistigen Erbschäden leiden werden.“ Noch nicht einmal ein medizinischer Beweis war vonnöten, sondern allein aufgrund von Erfahrungen oder „großer Wahrscheinlichkeit“ konnte ein Mensch gegen seinen Willen sterilisiert werden. Als Erbkrankheiten nannte das Gesetz explizit „angeborenen Schwachsinn, Schizophrenie, zirkuläres (manisch-depressives) Irresein, erbliche Fallsucht, erblichen Veitstanz (Huntingtonsche Chorea), erbliche Blindheit, erbliche Taubheit, schwere erbliche körperliche Mißbildung“ und schweren Alkoholismus.

Eine große Öffentlichkeitskampagne in der Tages- und Fachpresse begleitete die Einführung des Gesetzes. Immer wieder wurde die „Beschaffenheit der Erbverfassung unseres Volkes“ beschworen, die aufgrund der unterschiedlichen Geburtenraten befürchten lasse, dass binnen drei Generationen „die wertvolle Schicht von der minderwertigen völlig überwuchert“ werden würde. Sterilisation sei daher nicht nur notwendig, sondern geradezu „eine Tat der Nächstenliebe und Fürsorge“, das Sterilisationsgesetz „eine wahrhaft soziale Tat für die betroffenen erbkranken Familien“ und der „Beginn eines neuen Zeitalters“. In den Schulen wurden 1933 die Fächer Rassenkunde und Vererbungslehre in den Unterricht eingeführt.

Über die Sterilisation, die von Ärzten, Krankenhausleitungen und Wohlfahrtsämtern beantragt werden konnte, hatten neu eingerichtete, sogenannte Erbgesundheitsgerichte zu entscheiden, die aus einem Richter, einem beamteten Arzt und einem Arzt, der mit der "Erbgesundheitslehre besonders vertraut" (§ 6) sein sollte, zusammengesetzt waren. Ohne die Mithilfe zahlreicher Ärzte in den Erbgesundheitsgerichten hätte diese Massenverfolgung von kranken Menschen nicht geschehen können. Nach NS-amtlichen Dokumenten wurden aufgrund des Erbgesundheitsgesetzes bis zum Kriegsbeginn 1939 etwa 300000 Menschen sterilisiert, wobei die Dunkelziffer derjenigen, die außerhalb des Gesetzes ohne ihren Willen oder gar ihr Wissen sterilisiert wurden, noch höher liegen dürfte. Allein in den ersten drei Jahren nach Erlass des Gesetzes fällten die Erbgesundheitsgerichte 224 338 Urteile und entschieden in 198 869 Fällen, also knapp 90 Prozent, auf Sterilisation.

Verfolgung der Juden

Antisemitismus bildete den Kern des Nationalsozialismus; die Juden sollten aus dem öffentlichen Leben und am besten gleich ganz aus Deutschland verdrängt, ihr Hab und Gut geraubt werden. Auf allen Ebenen, sowohl in den großen Städten wie auch in der Provinz, in den Dörfern und kleinen Orten, war die Verfolgung der Juden als „Rassenfeinde des deutschen Volkes“ das zentrale politische Instrument, um die bürgerliche Ordnung anzugreifen und die „Volksgemeinschaft“ herzustellen.

37000 jüdische Deutsche verließen 1933 nach Hitlers Machtübernahme ihre Heimat. Danach ging die Zahl auf über 20000 jährlich leicht zurück, stieg nach den Nürnberger Gesetzen wieder an und erreichte 1938 mit 40000 und 1939 mit 78000 vertriebenen deutschen Juden (ohne Österreich) ihren Höhepunkt, bevor die Auswanderung vom NS-Regime 1941 verboten wurde. Insgesamt konnten 270000 deutsche Juden der nationalsozialistischen Verfolgung durch Emigration entrinnen, davon 70000 nach Palästina und gut 113000 in die USA.

Am 11. April 1933 bestimmte die Stadtverwaltung Köln, dass Rechnungen von jüdischen Ärzten nicht mehr vergütet würden; Ende April schloss der Deutsche Apotheker-Verein „nicht-arische“ Mitglieder aus, Ende Mai folgte entsprechend die Deutsche Turnerschaft; im Mai entschied der Hartmann-Bund als Verband der privaten Krankenversicherungen, dass Rechnungen jüdischer Ärzte nur noch anerkannt würden, wenn die Patienten „Nicht-Arier“ seien; im Juli beschloss der Reichsverband Deutscher Schriftsteller, dass nur Personen, die auf dem Boden der nationalen Erhebung stünden und deutschblütig seien, Mitglieder sein könnten; an mehreren Orten wurden bereits im Sommer 1933 Badeverbote für Juden in den städtischen Badeanstalten ausgesprochen. Das ist nur eine kleine Auswahl der zahlreichen antisemitischen Bestimmungen, die allerorten erlassen wurden.

Insbesondere der Boykott jüdischer Geschäfte bot den nationalsozialistischen Aktivisten in der Provinz eine Politikarena, in der sich sowohl scharfe antisemitische Grenzlinien ziehen als auch die nicht-jüdischen Deutschen zur „Volksgemeinschaft“ formieren ließen. Die Berichte aus den Landesverbänden und Ortsgruppen des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (C.V.) lassen erkennen, wie hartnäckig und zunehmend gewalttätig gegen die jüdischen Bewohner in der Provinz vorgegangen wurde, wobei anfänglich die jüdischen Kaufleute ebenso heftig wie ihre nicht-jüdischen Kunden Ziel der Kampagnen waren. Aus allen Teilen des Reiches meldeten die örtlichen C.V.-Gruppen Boykottposten, Belästigungen und Behinderungen von Kunden, das nächtliche Einwerfen von Fensterscheiben und Bekleben oder Beschmieren der Schaufenster mit antisemitischen Parolen.

Bald gingen die NSDAP-, SA- und HJ-Gruppen dazu über, die Kunden beim Betreten der Geschäfte zu fotografieren und die Aufnahmen, häufig mit vollem Namen und Anschrift, in den großen und grellrot angestrichenen Kästen zu veröffentlichen, in denen Julius Streichers antisemitisches Hetzblatt „Der Stürmer“ ausgehängt war.

Diese „Stürmerkästen“ wurden ab 1934/35 in allen Teilen des Reiches aufgestellt. Man kann sich unschwer ausmalen, wie stark der dadurch hervorgerufene soziale Druck gerade in kleineren Ortschaften war, in denen jeder jeden kannte. Der Geschäftsführer des Landesverbandes Ostpreußen des C.V. berichtete im August 1935: „Die ‚Stürmer‘-Kästen sind stets belagert. Die Inschriften und die Bilder üben auf das Publikum eine starke Wirkung aus, sodass die alte Kundschaft völlig verängstigt sich nicht mehr in die Geschäfte wagt.“ Die wenigen couragierten nicht-jüdischen Kunden kamen, wenn überhaupt, nur noch in den Abendstunden. In Harpstedt bei Bremen verweigerten 1935 die christlichen Kaufleute ihren jüdischen Nachbarn den Einkauf von Lebensmitteln, weshalb sie in die Stadt fahren mussten, um Brot, Milch und die Dinge des täglichen Lebens zu erwerben. Ähnliche Fälle wurden auch aus anderen Orten gemeldet.

Neben den gewalttätigen Boykottaktionen nahmen im Sommer 1935 ebenso Kampagnen zur Anprangerung von Liebesbeziehungen zwischen Juden und Nicht-Juden als „Rassenschande“ zu. Die Deutschland-Berichte der SPD erwähnen zahlreiche solcher Beschuldigungen, die stets mit aggressiven öffentlichen Angriffen in Zeitungen und Flugblättern oder mit Demonstrationen vor dem Haus des angeblichen Täters einhergingen, insbesondere wenn es sich um die Beziehung eines jüdischen Mannes zu einer nicht-jüdischen Frau handelte. So holte die SA im ostfriesischen Norden am Montag, 22. Juli 1935, ein junges Paar aus ihren Wohnungen, um sie als „Rasseschänder“ durch die Straßen der Kleinstadt zu treiben. Die Geschehnisse hielt der Drogist in Norden, selbst NSDAP- und SA-Mitglied, mit der Kamera fest und stellte die Fotos anschließend im Schaufenster seines Ladens aus: Eine große Menge von Leuten begleitete den Umzug, der wie alle anderen in Deutschland am hellichten Tag in aller Öffentlichkeit stattfand, Jugendliche, Kinder, lachende junge Frauen.

Quellentext„Rassenschande“ in Norden

Am Sonnabend, den 20. Juli 1935, kam die Ostfriesische Tageszeitung mit einer 32-seitigen Beilage „Die Juden sind unser Unglück“ heraus, in denen Juden beleidigt, verhöhnt und beschimpft wurden und zugleich alle Geschäfte mit jüdischen Inhabern mit dem üblichen Aufruf zum Boykott aufgeführt waren. Zwei Tage später ergriff die SA in Norden Christine Neemann und ihren jüdischen Verlobten Julius Wolff, beide in Norden geboren, und schleppte sie in einem „Rasseschande“-Umzug durch die Stadt. Christine Neemann schilderte nach dem Krieg diesen Tag: „Im Juli 1935 wurde ich von sechs SA-Männern aus der Wohnung meiner Mutter geholt, weil ich mit einem Juden, Julius Wolff, verlobt war. Man hat uns zusammen durch die Straßen geführt, jeder ein Plakat um den Hals: Rassenschänder. Auf offener Straße hat man mich geschlagen und die Haare aus dem Kopf gerissen und dann ins Gefängnis gebracht.“ Laut Polizeibericht hatte Christine Neemann sich gewehrt und mit dem Zeigefinger an die Stirn getippt, um zu zeigen, dass sie das Ganze als irrsinnig betrachtete, was die rund 200 bis 300 Menschen, die den Umzug begleiteten, noch mehr erregt haben soll.
Anschließend suchte die Menge noch ein weiteres Paar: Elisa Extra und ihren jüdischen Verlobten Richard Cossen. Allerdings konnte nur Elisa bei ihrer Mutter gefunden werden, und so wurde sie allein mit einem umgehängten Schild: „Ich bin ein deutsches Mädchen und habe mich vom Juden schänden lassen“, durch die Straßen Nordens getrieben. Die Fotos wurden vom Drogisten in Norden, NSDAP- und SA-Mitglied, aufgenommen, der den Auftrag von der Partei erhalten hatte, die Aktion zu dokumentieren, und die Fotos anschließend auch in seinem Schaufenster ausstellte. Christine Neemann wurde vom Gefängnis in Aurich in das Konzentrationslager Moringen gebracht, aus dem sie Ende August 1935 wieder entlassen wurde. Ihr Arbeitgeber in Norden, bei dem sie zehn Jahre gearbeitet hatte, entließ sie. 1942 heiratete sie einen Eisenbahnschaffner. Julius Wolff konnte nach Amerika fliehen.
Elisa Extra, die zusammen mit Christine Neemann ins KZ Moringen gebracht und ebenfalls im August entlassen worden war, verlor gleichfalls ihren Arbeitsplatz bei der Post, floh nach Amsterdam und fand eine Stelle als Hausmädchen in einer jüdischen Familie. Ihr Verlobter Richard Cossen konnte 1936 nach Amsterdam und von dort nach Argentinien entkommen.

Bernhard und Astrid Parisius, „Rassenschande“ in Norden. Zur Geschichte von zwei Fotos, die das Bild Jugendlicher von der NS-Zeit prägen, in: Ostfreesland 2004. Kalender für jedermann, Norden 2003, S. 129-137

Nürnberger Gesetze

In den Ministerien waren die Vorbereitungen für ein gesetzliches Verbot von „Rassenschande“ bereits vorangeschritten. Im Juli 1935 sandte das Reichsjustizministerium einen Gesetzentwurf über „volksschädliche Ehen“ an den Reichsinnenminister Frick, der als erste Konsequenz am 26. Juli die Standesbeamten im Reich anwies, keine Ehen zwischen „Ariern“ und „Nicht-Ariern“ mehr zu trauen. Weitere Schritte wurden auf einer Chefbesprechung im Reichswirtschaftsministerium am 20. August festgelegt. Der antisemitische Druck „von unten“ und die administrativen Vorarbeiten „von oben“ widerlegen die Annahme, die Nürnberger Gesetze seien hastig, überstürzt und wenig vorbereitet zustande gekommen. Vielmehr zeigt sich bereits vor dem Nürnberger Parteitag ein breiter, inhaltlicher Konsens zwischen Ministerialbürokratie, NSDAP, Gestapo und Sicherheitsdienst (SD) über die zukünftigen gesetzlichen Regelungen.

Das „Reichsbürgergesetz“ und das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, die dann auf dem Nürnberger Parteitag von dem dorthin einberufenen Reichstag am 15. September 1935 beschlossen wurden, erfüllten zu einem Gutteil die Forderungen, die zuvor erhoben worden waren. „Reichsbürger“ konnte demnach nur „der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes“ werden, der zudem „durch sein Verhalten beweist, dass er gewillt und geeignet ist, in Treue dem Deutschen Volk und Reich zu dienen“. Nur einem solchen „Reichsbürger“ sollten die vollen politischen Rechte nach Maßgabe der Gesetze gewährt werden. Jüdische Deutsche waren nunmehr bloße „Staatsangehörige“, die dem „Schutzverband des Deutschen Reiches“ angehörten und ihm „besonders verpflichtet“ seien.

Das „Blutschutzgesetz“, eingeleitet durch eine Präambel, in der es hieß: „Durchdrungen von der Erkenntnis, dass die Reinheit des deutschen Blutes die Voraussetzung für den Fortbestand des Deutschen Volkes ist“, verbot nicht bloß Eheschließungen „zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes“, sondern darüber hinaus generell den „außerehelichen Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes“. Damit war erstmals in Deutschland die rassistische Obsession, sexuellen Kontakt mit jüdischen Menschen zu verbieten, staatliches Gesetz geworden. Nunmehr stellte ein Gesetz privates, ja intimes Verhalten unter Strafe, dessen Beobachtung sich der üblichen staatlichen oder polizeilichen Kontrolle normalerweise entzog. Die Verfolgung „außerehelichen Verkehrs“ konnte nur durch Denunziationen aus der Bevölkerung geschehen und wurde, wie die nach oben schnellende Zahl der Denunziationen nach dem Herbst 1935 zeigt, auch als Aufforderung zur „volksgemeinschaftlichen“ Schnüffelei verstanden.

Zudem war die sexualisierte Ausrichtung dieses Gesetzes von einer männlichen Geschlechterperspektive geprägt, indem es nur die Männer als den angeblich „aktiven“ Teil bei einem Verstoß gegen das Verbot außerehelichen Verkehrs bestrafte und in einem weiteren Paragraphen Juden die Beschäftigung weiblicher, nicht-jüdischer Hausangestellter unter 45 Jahren untersagte, also jüdischen Männern von vornherein sexuelle Triebhaftigkeit unterstellte. Nicht zufällig wurde einen Monat später, am 18. Oktober 1935, ein ähnliches Eheverbot mit dem Gesetz zum „Schutz der deutschen Erbgesundheit“ auch für all diejenigen erlassen, die als erbbiologisch „minderwertig“ galten. Beide Gesetze stehen in einem offenkundig rassenbiologischen Zusammenhang, und konsequent umfasste der offizielle juristische Kommentar von Wilhelm Stuckart und dem späteren Kanzleramtschef unter Adenauer, Hans Globke, beide Gesetzeskomplexe.

In der Bevölkerung seien die Rassegesetze, so meldeten die staatlichen und polizeilichen Lageberichte, weitgehend mit Zustimmung und Befriedigung aufgenommen worden, weil damit klare Verhältnisse geschaffen und den unkontrollierten Ausschreitungen der vorangegangenen Monate ein Ende gesetzt würden. Mochten selbst deutsche Juden gehofft haben, dass mit den Nürnberger Gesetzen so etwas wie Rechts-, besser: Unrechtssicherheit geschaffen worden war, so zeigte sich rasch, dass sie bloß ein Etappenziel in der sich radikalisierenden Judenpolitik des NS-Regimes bildeten.

QuellentextAntijüdische Maßnahmen (Auszug)

  • 1.4.1933 Boykott aller „nicht-arischen“ Geschäfte. „Nicht-arische“ Justizbeamte erhalten in Preußen Zwangsurlaub.

  • 7.4.1933 Juden dürfen kein Rechtsanwaltsbüro eröffnen.

  • 11.4.1933 Alle Beamten mit mindestens einem jüdischen Großelternteil werden aus dem Staatsdienst entlassen.

  • 22.4.1933 Jüdische Ärzte dürfen nicht mehr für Krankenkassen tätig sein. Juden dürfen keine Patentanwälte mehr sein.

  • 25.4.1933 Die Zahl der jüdischen Studenten an Hochschulen und Universitäten wird beschränkt.

  • 4.5.1933 Alle jüdischen Arbeiter und Angestellten bei Behörden werden entlassen.

  • 11.1.1934 Juden dürfen nur in Ausnahmefällen den Doktorgrad erwerben.

  • 5.2.1934 Jüdische Medizinstudenten werden nicht mehr zur Staatsprüfung zugelassen.

  • 8.12.1934 Jüdische Apotheker werden nicht mehr zur Prüfung zugelassen.

  • 6.9.1935 Jüdische Zeitungen dürfen nicht mehr in Geschäften oder an Kiosken verkauft werden.

  • 14.11.1935 Juden verlieren das Wahlrecht.

  • 21.12.1935 Jüdische Notare, Ärzte, Professoren und Lehrer dürfen nicht mehr im Staatsdienst tätig sein.

  • 15.10.1936 Jüdische Lehrer dürfen keinen Privatunterricht mehr erteilen.

  • 26.1.1937 Juden dürfen keine Viehhändler mehr sein.

  • 5.2.1937 Juden dürfen keine Jäger mehr sein.

  • 13.2.1937 Juden dürfen nicht mehr Notar werden.

  • 15.4.1937 Juden dürfen den Doktorgrad nicht mehr erwerben.

  • 2.7.1937 Die Zahl jüdischer Schüler an Schulen wird beschränkt.

  • 26.4.1938 Juden, die mehr als 5000 Mark besitzen, müssen dies anmelden.

  • 14.6.1938 Alle jüdischen Gewerbebetriebe werden erfasst und gekennzeichnet.

  • 20.6.1938 Juden dürfen keine Behörden betreten.

  • 11.7.1938 Juden dürfen sich nicht an Kurorten aufhalten.

  • 25.7.1938 Jüdische Ärzte erhalten Berufsverbot.

  • 27.7.1938 Alle nach Juden benannten Straßen müssen umbenannt werden.

  • 27.9.1938 Berufsverbot für jüdische Rechtsanwälte.

  • 5.10.1938 Juden müssen ihre Reisepässe abgeben. Neue Reisepässe werden nur beschränkt ausgestellt und erhalten den Aufdruck J (Jude).

  • 9.11.1938 Pogromnacht

  • 11.11.1938 Juden dürfen keine Waffen besitzen.

  • 12.11.1938 Juden dürfen keine Kinos, keine Konzerte und keine Theater mehr besuchen.

  • 15.11.1938 Jüdische Kinder dürfen keine öffentlichen Schulen mehr besuchen.

  • 29.11.1938 Juden dürfen keine Brieftauben mehr halten.

  • 3.12.1938 Juden müssen ihre Führerscheine abgeben.

  • 6.12.1938 Jüdische Studenten werden von Hochschulen und Universitäten ausgeschlossen.

  • 1.1.1939Juden erhalten Kennkarten. Juden müssen einen Zwangsvornamen annehmen. Männliche Juden erhalten zu ihrem Vornamen den Namen „Israel“, weibliche den Zusatz „Sara“.

  • 17.1.1939 Berufsverbot für jüdische Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Zahntechniker, Heilpraktiker und Krankenpfleger.

  • 30.4.1939 Juden werden aus „arischen“ Häusern ausgewiesen und in „Judenhäuser“ eingewiesen.

  • 1.9.1939 Ausgehbeschränkungen für Juden.

  • 12.9.1939 Juden dürfen nur in besonderen Geschäften einkaufen.

  • 23.9.1939 Juden müssen ihre Rundfunkgeräte abliefern.

  • 13.9.1941 Juden dürfen keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr benutzen.

  • 19.9.1941 Alle Juden über sechs Jahre müssen als Kennzeichen den gelben Stern tragen.

  • 10.10.1941 Wenn Juden ihren Wohnsitz verlassen wollen, müssen sie eine besondere Erlaubnis haben.

  • 21.12.1941Juden dürfen keine öffentlichen Fernsprecher mehr benutzen.

  • 17.2.1942 Juden dürfen keine Zeitungen und Zeitschriften abonnieren.

  • 15.5.1943 Juden dürfen keine Haustiere halten.

  • 19.6.1943 Juden müssen alle elektrischen und optischen Geräte abliefern. Ferner: alle Fahrräder, Schreibmaschinen und Schallplatten

  • 20.6.1943 Schließung aller jüdischen Schulen.

  • 9.10.1943 Juden dürfen keine Bücher mehr kaufen.

Robert Hess, Die Geschichte der Juden, Ravensburger Buchverlag, 2006, s. 186 ff.

Enteignung

Auf die Entrechtung folgte die Enteignung jüdischen Vermögens, das der NS-Staat zur Finanzierung seiner Aufrüstung verwendete. Auf Grundlage eines Gesetzes vom Januar 1938 wurden die deutschen Juden gezwungen, ihre Vornamen in „typisch jüdische“ zu ändern. Ab 1. Januar 1939 mussten Männer zusätzlich den Vornamen Israel, Frauen den Vornamen Sara tragen. Im März 1938 wurde den jüdischen Gemeinden der Status von Körperschaften öffentlichen Rechts entzogen; im April erließ Göring eine Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden, mit der systematisch das Eigentum erfasst wurde, das geraubt werden sollte. Das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung vom Juli sollte die Verdrängung von Juden aus Berufen, die sie noch ausüben durften, erreichen.

Bis dahin hatten sich etliche jüdische Unternehmen noch gegen die zunehmende Drangsalierung behaupten können. 1938 traten nun unzählige Partei- und Volksgenossen, die bislang noch leer ausgegangen waren, auf den Plan, um die verbleibenden Objekte zum Billigtarif zu erwerben. Der eigentliche Profiteur des Raubs an den jüdischen Vermögen aber war der NS-Staat, der einerseits durch besondere Abgaben, die die „Ariseure“ zu bezahlen hatten, verdiente, andererseits durch die „Reichsfluchtsteuer“ und zahlreiche weitere Zwangsabgaben die emigrierenden Juden bis auf ein Handgeld, das sie auf ihre Flucht ins Ausland mitnehmen konnten, ausplünderte. Zudem liquidierte er zahlreiche Unternehmen und beschlagnahmte deren Vermögen.

Im März 1938 vollzog sich der „Anschluss“ Österreichs als erster Schritt einer aggressiven Expansion des Regimes, der mit verschärfter antisemitischer Politik einherging. In Wien und andernorts ließen Österreicher ihrem antisemitischen Hass freien Lauf. Jüdische Geschäfte wurden geplündert, Juden willkürlich verhaftet, aus ihren Wohnungen getrieben und misshandelt, persönliche Bereicherungen waren an der Tagesordnung. Bis zum Frühjahr 1939 hatte etwa die Hälfte aller rund 190000 österreichischen Juden ihr Land verlassen; darunter Tausende, die von SA und SS mit Gewalt illegal über die Grenzen abgeschoben wurden.

Zufrieden stellte der Lagebericht des SD für das erste Vierteljahr 1938 fest, „dass die in der letzten Zeit getroffenen Maßnahmen der Regierung auf dem Gebiete der Wirtschaft gegen die Juden vom Standpunkt des Reiches aus gesehen sehr erfolgreich waren“ – und fuhr fort: „Auf der anderen Seite ist dadurch allerdings in starkem Maße die Auswanderungsmöglichkeit für die Juden aus Deutschland beschränkt worden.“ Den Widerspruch, die Juden einerseits auszuplündern, damit jedoch andererseits ihre Auswanderungsmöglichkeiten entscheidend zu verringern, sah der SD durchaus. Denn die Verarmten besaßen kaum mehr die Möglichkeit, freiwillig das Land zu verlassen, fehlte ihnen doch das Kapital, das die potenziellen Einwanderungsländer verlangten. Nur noch junge Leute und wohlhabende Juden konnten sich Hoffnung machen, in anderen Ländern noch einmal von vorn anzufangen.

Allerdings offenbarte die von US-Präsident Roosevelt einberufene Konferenz zur Unterstützung der verfolgten Juden im Juli 1938 im französischen Kurort Evian-les-Bains am Genfer See, dass kein Land bereit war, seine Einwanderungsquoten zu erhöhen. Die österreichische Praxis unter dem nach Wien entsandten Adolf Eichmann, die Zwangsemigration von österreichischen Juden durch die jüdische Gemeinde selbst zu finanzieren und sich nicht zu scheuen, sie mit terroristischer Gewalt über die Grenzen zu treiben, wurde in Berlin daher als eine Handlungsoption wahrgenommen, um den selbst geschaffenen Schwierigkeiten zu entkommen.

Quellentext„Arisierungen“

Theoretische Erläuterung...

Der Begriff „Arisierung“ entstammt dem Umfeld des völkischen Antisemitismus, der schon in den 20er Jahren die Forderung nach einer „Arisierung“ der Wirtschaft bzw. einer „arischen Wirtschaftsordnung“ erhob und darunter die vollständige, mindestens jedoch weitgehende Verdrängung der Juden aus dem Wirtschaftsleben verstand. Etwa Mitte der 30er Jahre tauchte der Begriff im Behördenjargon auf, ging in den Sprachgebrauch der Bevölkerung über und wurde auch nach 1945 – z. B. in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen – weiter verwendet. Wer allerdings nach einer offiziellen oder auch nur offiziösen Definition des Begriffes „Arisierung“ sucht, wird enttäuscht, weil sich mit der „Arisierung“ zum Teil sehr unterschiedliche Bedeutungsinhalte verknüpften. Im allgemeinen dominierte eine ökonomische Verwendung des Begriffes, und zwar in einer allgemeineren und einer engeren Variante. Im weiteren Sinne bezeichnete die „Arisierung“ den Prozeß der wirtschaftlichen Verdrängung und Existenzvernichtung der Juden, im engeren den Eigentumstransfer von „jüdischem“ in „arischen Besitz“.
[…] Die schleichende Verdrängung jüdischer Unternehmen nach 1933 und ihre „Arisierung“ waren jedoch nicht allein das Ergebnis einer antijüdischen Politik, d. h. sie gingen nicht allein auf gesetzliche und administrative Maßnahmen des Staates und Initiativen der NSDAP zurück. Vor allem der Staat hielt sich aus der „Arisierung jüdischen Besitzes“ lange Zeit heraus. Erst 1938 erließ er entsprechende rechtliche Regelungen für die „Arisierung jüdischer Unternehmen“, die formal erst nach dem Novemberpogrom erzwungen und angeordnet werden konnten. Die Maßnahmen des Staates und die Initiativen der NSDAP prägten zwar das politische Klima und die Rahmenbedingungen, doch vollzog sich die „Arisierung“ als solche in erster Linie im gesellschaftlichen Raum. Im Bereich der Wirtschaft gestalteten sich die gesellschaftlichen Beziehungen zwischen jüdischen und nichtjüdischen Deutschen besonders eng. Hier begegneten sie sich in den verschiedensten Rollen und Funktionen: als Geschäftspartner und Konkurrenten, Arbeitgeber und Angestellte, Geschäftsinhaber und Kunden, als Veräußerer und Erwerber von Unternehmen. Die „Arisierung“ als politisch-gesellschaftlicher Prozeß wäre ohne die direkte oder indirekte Beteiligung Millionen Deutscher nicht möglich gewesen. Sie markierte einen der größten Besitzwechsel der neueren deutschen Geschichte, in den zahlreiche Akteure und Profiteure involviert waren. Gerade am Beispiel der „Arisierung“ zeigt sich, daß die nationalsozialistische Herrschaft nicht als bloße Diktatur von oben nach unten, sondern als soziale Praxis begriffen werden sollte, an der die deutsche Gesellschaft in viel-fältiger Weise beteiligt war. [...]

Frank Bajohr, „Arisierung“ als gesellschaftlicher Prozeß, in: „Arisierung“ im Nationalsozialismus. Volksgemeinschaft, Raub und Gedächtnis, hg. vom Fritz Bauer Institut, Campus Verlag, Frankfurt a. M. / New York 2000, S. 15 ff.

...und Praxis am Beispiel der Region nördliches Oberfranken

Über die „Arisierungen“ und Liquidierungen jüdischer Geschäfte und Betriebe bis 1938 gibt es nur wenige verlässliche Informationen, da es sich hierbei um private Rechtsgeschäfte handelte, die selten im staatlichen Aktenverkehr ihren Niederschlag fanden. [...]
Aus dem Rahmen „normaler“ „Arisierungsmaßnahmen“ fiel 1935 die gewaltsame Herausdrängung Philipp Rosenthals, des damals 80-jährigen Firmengründers, aus dem eigenen Unternehmen. Rosenthal war es in den Jahren zuvor nicht gelungen, durch Hereinnahme seines „arischen“ Stiefsohns Udo Franck in die Firmenleitung einer Zwangsarisierung zuvorzukommen. Mit Hilfe des bayerischen Wirtschaftsministeriums sicherten sich die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank sowie die Dresdner Bank die Aktienmehrheit; gleichzeitig wurden Vorstand und Aufsichtsrat im nationalsozialistischen Sinne umbesetzt. Den unrühmlichen Höhepunkt bildete der unter Zwang geschlossene Bayreuther „Arisierungsvertrag“ vom Januar 1935, aufgrund dessen Rosenthal das Unternehmen verlassen musste. [...] Dass die [...] „rein arische“ Betriebsleitung von der Tilgung des „jüdischen Namens“ absah, lag an dessen Werbewirksamkeit im Auslandsgeschäft. [...]
Die Zahl der „Arisierungen“ nahm in Oberfranken wie auch sonst in Deutschland ab Herbst 1937 zu, da man im Zuge der durch den Vierjahresplan ausgelösten Rüstungskonjunktur die jüdischen Firmen nicht mehr „brauchte“ und sie durch gekürzte Rohstoffkontingente und Devisenzuweisungen auf administrativem Wege zur Aufgabe zwingen wollte.
[...] Im Frühjahr und Sommer 1938 wurden in rascher Folge Verordnungen erlassen, die dem Staat eine größere Kontrolle und damit auch finanziellen Gewinn bei der „Arisierung“ ermöglichten. So durfte es keine „arischen ‚Strohmänner‘“ als Geschäftspartner mehr geben, jüdisches Vermögen musste angemeldet werden, die Behörden bekamen eine Definition des „jüdischen Betriebes“; außerdem erhielten „nichtarische“ Betriebe weder Aufträge noch Bankkredite und durften nicht einmal durch Postwurfsendungen um „arische“ Kunden werben.
Da Verkäufe jüdischer Firmen seit den April-Verordnungen von 1938 besondere Rechtsgeschäfte darstellten, bedurften sie einer behördlichen Genehmigung, die dreifach gestaffelt war:

  • Wenn es sich um ein Einzelhandelsgeschäft mit wenig Personal handelte, genügte für die „Arisierung“ bzw. Liquidierung die Zustimmung des Stadtoberhauptes.

  • Bei mittelgroßen Industriebetrieben und gerade auch bei Warenhäusern, die schon in den Weimarer Jahren zur Zielscheibe nationalsozialistischer Angriffe geworden waren, lag die Entscheidung beim Regierungspräsidenten von Ober- und Mittelfranken in Ansbach.

  • Das Reichswirtschaftsministerium behielt sich eine Entscheidung vor bei Großunternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten sowie bei besonders heiklen „Arisierungsfällen“ [...].

  • Auch gab es drei Gremien unterschiedlicher Wichtigkeit, deren Urteil vor der endgültigen Genehmigung einzuholen war:

  • Die regionale Untergruppe der entsprechenden Wirtschaftsgruppe fungierte als branchenspezifische Gutachterin [...].

  • Weiterhin gab die Industrie- und Handelskammer Oberfranken in Bayreuth als Vertreterin der regionalen Wirtschaft eine Stellungnahme ab. Meist wurde auch Rücksprache mit dem örtlichen Industrie- und Handelsgremium (IHG) gehalten.

  • Sehr wichtig war das Urteil, das sich der Gauwirtschaftsberater Dr. Ludwig Linhardt in Stellvertretung des Gauleiters gebildet hatte.

Außer diesen drei Instanzen wurden von Fall zu Fall für speziellere Probleme Partei- und Staatsbehörden herangezogen wie der Kreisleiter, der DAF-Gauobmann, diverse Rohstoff- und Devisen-Überwachungsstellen, aber auch ortsansässige Betriebe mit Gutachten usw. [...] Albrecht Bald, Arisierungen im nördlichen Oberfranken 1933-1938, in: Miscellanea curiensia. Beiträge zur Geschichte und Kultur Nordoberfrankens und angrenzender Regionen, Bd. VIII, Hof 2009, S. 225 ff.

Novemberpogrom

Die Atmosphäre in Deutschland blieb gewalttätig aufgeladen. Die vom NS-Regime inszenierte Sudetenkrise führte zu einer immer schriller werdenden Pressekampagne für die „unterdrückten“ Sudetendeutschen in der Tschechoslowakei, deren Schicksal nur geändert werden könnte, wenn die sudetendeutschen Gebiete von der Tschechoslowakei abgetrennt und dem Deutschen Reich angeschlossen würden. Damit wuchs in der Bevölkerung die Furcht vor einem neuen Krieg, der um das Sudetenland geführt werden müsste. In Behördenberichten war von einer „wahren Kriegspsychose“, sogar von „Panik“ die Rede. Während der Glaube an Hitler in jenen spannungsvollen Wochen im Herbst 1938 offenbar gefährdet, aber nicht gebrochen war, suchten sich die Emotionen auf andere Weise ihre Bahn – gegen die Juden. Der SD konstatierte Ende Oktober, „dass Aktionen gegen die jüdische Bevölkerung zum Teil auch daraus entstanden sind, dass die Parteiangehörigen den Augenblick zur endgültigen Liquidierung der Judenfrage gekommen glaubten“. In einzelnen Kreisen begannen die lokalen NSDAP-Gruppen damit, die Juden des Ortes zu zwingen, ihr Eigentum, ihre Häuser, Geschäfte, Grundstücke zu Niedrigstpreisen zu verkaufen, und sie danach mit Gewalt aus den Orten zu vertreiben. Über den mittelfränkischen Ort Bechhofen berichtete der SD, dass Ende September die letzten der dortigen Juden vertrieben wurden: „Man habe sie aus ihren Häusern herausgeholt, geschlagen und angespuckt, mit Füßen getreten und zum Teil barfuß durch die Ortschaft getrieben. Auch die Kinder nahmen an dieser Demonstration nach Aufforderung teil.“

Eine seit dem Frühjahr schwelende diplomatische Auseinandersetzung mit Polen führte im Oktober zu einer erneuten massenhaften Polizeiaktion gegen Juden. Als Reaktion auf die antisemitische Absicht der polnischen Regierung, den im Ausland lebenden polnischen Staatsangehörigen, vor allem den polnischen Juden, die Staatsangehörigkeit abzuerkennen und durch entsprechende Passvermerke die Wiedereinreise nach Polen zu verwehren, erließ Himmler am 26. Oktober ein Aufenthaltsverbot für polnische Juden und ordnete an, dass sie innerhalb von drei Tagen das Deutsche Reich zu verlassen hätten. In einer gezielten Großaktion nahm die Gestapo am 28. Oktober etwa 17000 polnische Juden fest und verfrachtete sie an die polnische Grenze. Da Polen die Einreise dieser Menschen verweigerte, irrten sie im Niemandsland und in den Grenzorten herum, ohne jede Hilfe, Lebensmittel, Obdach und sanitäre Möglichkeiten. Erst nachdem sich Polen und Deutschland nach einigen Tagen auf eine Verlängerung der Abschiebefrist verständigt hatten, brach Himmler die Aktion ab, und die Menschen im Niemandsland wurden in Polen aufgenommen. Es war diese kalt kalkulierte und brutale Maßnahme, die den jungen Herschel Grynszpan, dessen Eltern zu den Deportierten gehörten, in Paris zum Attentat am 7. November 1938 auf den deutschen Botschaftsangehörigen Ernst vom Rath trieb.

Noch am selben Tag gab das Propagandaministerium die Weisung aus, dass alle Zeitungen „in größter Form über das Attentat“ zu berichten hätten und die Nachricht „die erste Seite voll beherrschen“ müsste. Es sei darauf zu achten, dass die Artikel nicht gegen Frankreich gerichtet würden, sondern „gegen das internationale jüdische Verbrechergesindel“. Bereits am selben Abend kam es in Kassel zu den ersten antijüdischen Ausschreitungen, die sich am folgenden Tag in anderen hessischen Orten fortsetzten. >

QuellentextReichspogromnacht in Baden-Baden

[I]n dem Kurort Baden-Baden [...] begann der Pogrom [...] um sieben Uhr morgens. [...] In Galauniform nahm die Polizei die Verhaftung der Juden vor und brachte sie in den Gefängnishof, wo sie in Reih und Glied bis Mittag stehen mußten.
Dr. Arthur Flehinger, ein ehemaliger Studienrat des Badener Gymnasiums, erzählt:
„Gegen Mittag öffnete sich das Tor und ein Zug Wehrloser mit viel Bewachung rechts und links, begann sich durch die Straßen der Stadt zu bewegen. Man hatte bis Mittag gewartet, offenbar um der Menge etwas zu bieten. Aber zur Ehre der Badener sei es gesagt, daß die meisten doch davor zurückschreckten, sich auf der Straße zu zeigen. Was an Zuschauern zu sehen war, war Pöbel. [...]
Der Zug näherte sich der Synagoge, wo die obersten Stufen der Freitreppe schon mit allerhand Gesindel in und ohne Uniform angefüllt war. Das war ein richtiges Spießrutenlaufen. [...] Ich selbst hatte auf dem ganzen Zug den Leuten fest in die Augen geschaut, und als wir uns der obersten Stufe näherten, schrie einer herunter: ‚Guck net so frech, Professor!‘ Das war schließlich weniger eine Beleidigung als ein Eingeständnis der Schwäche und der Furcht [...]. Meinem Freund Dr. Hauser gegenüber, der in Baden-Baden ein vielbeschäftigter und hochangesehener Anwalt war – man hatte ihn und seine Frau später aus Südfrankreich nach Celle und von dort in die Todeskammer nach Auschwitz gebracht –, zeigte sich der Mob weniger gnädig. Der Ärmste erhielt von den Vertretern des Faustrechts allerhand Faustschläge, und ich sah den Bejammernswerten dann noch auf einen Gebetmantel fallen, den die Nazis auf dem Boden ausgebreitet hatten, damit wir darüberschritten.
In der Synagoge war alles wie verwandelt [...]. Das Gotteshaus wurde zum Tummelplatz schwarzer, uniformierter Horden. Ich sah, wie oben in der Frauengalerie Leute geschäftig hin- und herliefen und Leitungsdrähte legten. Es waren keine Badener. Man ließ für den 10. November SS aus den Nachbargemeinden kommen als Leute, die durch das Fehlen auch nur eines Funken von menschlichem Mitgefühl in ihrer Bewegungsfreiheit nicht gehemmt wurden [...]. Plötzlich ertönte eine freche, fette Stimme: ‚Ihr singt jetzt das Horst-Wessel-Lied.‘ Es wurde so gesungen, wie es jeder erwartet hatte. Wir mußten es zum zweitenmal singen [...]. Dann rief man mich hinauf zum Almemor (Vorlesertisch) und gab mir eine Stelle aus ‚Mein Kampf‘ zu lesen. Eine Weigerung hätte unter den damaligen Umständen das Leben der Mitleidenden gefährdet. So sagte ich: Ich habe den Befehl erhalten, folgendes vorzulesen, und ich las leise genug. In der Tat so leise, daß der hinter mir stehende SS-Mann mir mehrere Schläge in den Nacken versetzte. Denjenigen, die nach mir Proben der feinen literarischen Nazi-Kochkunst mitteilen mußten, erging es nicht besser. Dann gab es eine Pause. Wir mußten in den Hof, damit wir unsere Notdurft verrichteten. Wir durften aber keineswegs das Klosett benutzen, sondern mußten mit dem Gesicht gegen die Synagoge dastehen und bekamen dabei von hinten allerlei Fußtritte.
Von der Synagoge ging es dann in das gegenüberliegende Hotel Central. [...] Bezüglich unseres weiteren Schicksals gab es dann ein großes Rätselraten. Was man mit uns vorhatte, wußte niemand. Wir waren ja von der Außenwelt vollkommen abgeschnitten. Unsere alles andere als stillen Erwägungen wurden dann jäh unterbrochen, als der Kantor der Gemeinde, Herr Grünfeld, leichenblaß den Saal betrat und blutenden Herzens die Worte sagte: ‚Unser schönes Gotteshaus steht in Flammen‘. Nun wußten wir, wozu die Drahtleitung gelegt war. Der brutalste der Hitlerbande kommentierte die traurige Botschaft des Herrn Grünfeld, indem er noch den frivolen Satz hinzufügte: ‚Wenn es auf mich angekommen wäre, wärt ihr alle in den Flammen umgekommen!‘
[...] Der Autobus wartete schon vor der Tür und mit ihm eine ganze Anzahl ‚wütender Volksgenossen‘. Die Deportation nach Dachau war schon längst geplant, nur wir Armen wußten es nicht. Im Laufschritt mußten wir hinaus zum Autobus rennen, und wer nicht schnell genug rannte, bekam einen Denkzettel. Am Bahnhof warteten wir auf den Sonderzug aus der Freiburger Gegend. Er brachte die Juden aus dem Oberland. In jedem Abteil saß ein Schutzmann. Aus seinem Mund kam kein Sterbenswort. Als der Zug hinter Karlsruhe in Richtung Stuttgart fuhr, hörte man nur noch das grausige Wort Dachau.“

Rita Thalmann, Emmanuel Feinermann, Die Kristallnacht, Athenäum, Frankfurt/M. 1988, S. 103

Am Nachmittag des 9. November starb Ernst vom Rath. Abends saß wie üblich die Parteispitze im Alten Rathaussaal in München zusammen, um den Jahrestag des Putschversuches von 1923 zu feiern. Es ist nicht eindeutig geklärt, wann Hitler die Nachricht vom Tode vom Raths erhielt. Er besprach sich kurz mit Goebbels und verließ anschließend den Saal, woraufhin Goebbels gegen zehn Uhr eine antisemitische Hetzrede hielt. Die anwesenden Parteiführer verstanden richtig, dass damit das Signal zum Losschlagen gegen die Juden gegeben worden war, und telefonierten umgehend mit ihren regionalen Organisationen. Noch in derselben Nacht begannen die Schlägertrupps aus Partei und SA ihre Zerstörungsaktionen.

Was sich in den kommenden Stunden überall in Deutschland ereignete, übertraf an Brutalität, Vandalismus und Mordbereitschaft die bisherigen Pogrome bei weitem. Vor aller Augen schlugen die Trupps Fensterscheiben ein, plünderten Geschäfte, schlugen deren jüdische Besitzer zusammen, drangen in Wohnungen von Juden ein, verwüsteten die Einrichtung, misshandelten die Bewohner und schreckten selbst vor Mord nicht zurück. Auf offener Straße wurden zahlreiche Menschen buchstäblich zu Tode geprügelt. Es gibt bis heute keine genauen Zahlen über das ganze Ausmaß der Zerstörungen, Plünderungen, Vergewaltigungen, Körperverletzungen und Ermordungen in diesen Tagen. Heydrich selbst bezifferte die Schäden in einem Brief an Göring zwei Tage später auf 815 zerstörte Geschäfte, 29 in Brand gesetzte oder sonst verwüstete Warenhäuser, 171 zertrümmerte Wohnhäuser, 191 angezündete Synagogen, von denen 76 vollständig vernichtet wurden. Ferner seien elf jüdische Gemeindehäuser in Brand gesetzt, 36 Juden getötet, ebenso viele verletzt worden. Am 12. November gab Heydrich auf der Sitzung im Reichsluftfahrtministerium mehr als 7500 verwüstete Geschäfte an. Die Zahl der Ermordeten lag in Wirklichkeit bei mindestens hundert Personen, nicht eingerechnet die zahlreichen jüdischen Toten in den anschließenden Wochen in den Konzentrationslagern.

Die SS und die Gestapo waren an dem Pogrom nicht von vornherein beteiligt. Erst kurz vor Mitternacht sandte Gestapo-Chef Heinrich Müller an sämtliche Staatspolizeidienststellen ein geheimes Fernschreiben, in dem es hieß, dass „in kürzester Frist in ganz Deutschland Aktionen gegen Juden insbesondere gegen deren Synagogen stattfinden. Sie sind nicht zu stören. Jedoch ist im Benehmen mit der Ordnungspolizei sicherzustellen, dass Plünderungen und sonstige Ausschreitungen unterbunden werden können.“ Zudem sollten etwa 20-30000, vor allem vermögende Juden festgenommen werden. Heydrich bestätigte in einem Fernschreiben zwei Stunden später Müllers Befehl und wies sämtliche Gestapo- und SD-Stellen an, wohlhabende, männliche, nicht zu alte Juden zu verhaften und in die nächstgelegenen Konzentrationslager zu bringen.

Diese Verhaftungen gerieten in vielen Orten zu einem öffentlichen Schauspiel von Demütigung und Misshandlungen. In Saarbrücken mussten sich die festgenommenen jüdischen Männer zu einem Zug formieren, einer erhielt eine Trommel um den Hals gehängt, ein zweiter Schlagbecken in die Hand. Singend und schlagend mussten sie durch die Straßen ziehen. Vor der Synagoge angekommen, wurden die Männer gezwungen, kniend religiöse Lieder zu singen und zu tanzen. Auf dem Rückweg zum Bahnhof bespritzte man sie an diesem Novembermorgen mit dem Wasserstrahl des städtischen Sprengwagens, bis sie in ihren Schlafanzügen, Nachthemden und Hosen völlig durchnässt waren. In kleineren Orten inszenierten die Parteigruppen den Abtransport der verhafteten Juden als regelrechte Umzüge durch die Stadt. Meistens begleitete eine Volksschar von Neugierigen den Zug, die den Marsch zum Bahnhof für die Opfer in einen Spießrutenlauf verwandelte. Als die verhafteten Frankfurter Juden zum Beispiel auf dem Südbahnhof eintrafen, empfing sie bereits eine johlende Menschenmenge, die sie mit Knüppeln und Stöcken verfolgte. Ganze Schulklassen wurden an manchen Orten aufgeboten, um das Schauspiel mitzuerleben und die Opfer anzuspucken oder zu schlagen.

Bis heute sind die Heftigkeit und Brutalität des Novemberpogroms nicht hinreichend erklärt. Den SA-Trupps konnte zwar der Befehl erteilt werden, selbst mitten in der Nacht, Synagogen anzuzünden und Wohnungen zu zerstören. Aber eine derartige Zerstörungswut, wie sie während des Pogroms zutage trat, kann nicht befohlen und auch nicht allein mit antisemitischem Hass erklärt werden, obwohl ohne ihn ein solcher Gewaltexzess kaum möglich gewesen wäre. Die Emotionen, die den Novemberpogrom beherrschten, haben ihren Ursprung sicher auch in der gewalttätigen Aufladung des Jahres 1938 und insbesondere den Spannungen, die Europa an den Rand des Krieges brachten. Die Gewalt des Pogroms zielte nicht mehr nur auf die Diskriminierung und Isolierung der jüdischen Nachbarn, sondern auf deren Vertreibung und auf die Auslöschung der jüdischen Kultur in Deutschland.

Die NS-Führung war von dieser Explosion der Gewalt offenbar selbst überrascht und mühte sich, die Lage wieder unter Kontrolle zu bekommen. Noch am Morgen des 10. November gab das Propagandaministerium eine Presseanweisung heraus, dass Berichte über das Pogrom nicht groß aufgemacht und keine Bilder veröffentlicht werden sollten. Um 20 Uhr übertrugen die Radiosender einen Aufruf, die Aktionen einzustellen, nachdem schon die Nachmittagszeitungen einen entsprechenden Artikel Goebbels’ veröffentlicht hatten. In einem Blitzfernschreiben wies Heydrich die Gestapostellen an, in der Nacht mit der Ordnungspolizei Streifen zu organisieren, um weitere Aktionen zu verhindern. Allerdings sollten die Festnahmen von Juden ohne Einschränkung fortgesetzt werden.

Hermann Göring machte zwei Tage später auf der Konferenz im Reichsluftfahrtministerium aus seinem Unmut über die Aktionen keinen Hehl. Dabei bereiteten ihm weniger die Morde und die brutale Gewalt an Juden Sorgen als vielmehr die Zerstörung von Sachwerten. Er habe diese Demonstrationen satt, sagte er: „Mir wäre lieber gewesen, ihr hättet 200 Juden erschlagen und hättet nicht solche Werte vernichtet.“ Als „Sühneleistung“ legte Göring in einer Verordnung vom selben Tag den deutschen Juden eine Summe von einer Milliarde Reichsmark auf. Zudem hatten die jüdischen Gemeinden alle Schäden zu bezahlen und ihre Versicherungsansprüche an den Staat abzutreten, was insgesamt auf eine umfassende Enteignung der jüdischen Bevölkerung hinauslief. Heydrich berichtete auf der Konferenz, dass es der neu gegründeten Zentralstelle für jüdische Auswanderung unter Eichmann in Wien gelungen sei, 50000 Juden „herauszubringen“, und erhielt daraufhin von Göring die Genehmigung, eine ähnliche Zentrale auch für das Deutsche Reich zu errichten. „Bei allem Herausnehmen des Juden aus dem Wirtschaftsleben“, so Heydrich, „bleibt das Grundproblem letzten Endes doch immer, daß der Jude aus Deutschland herauskommt.“

Ohne Zweifel hat eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung den Pogrom nicht gebilligt. Aber es war weniger die Gewalt gegen die jüdischen Opfer als vielmehr die Zerstörung von Geschäften, die im Zentrum der Kritik stand. Folgt man den zeitgenössischen Stimmungs- und Lageberichten, so fand eine „Vergeltung“ für das Attentat auf vom Rath durchaus Zustimmung, wohingegen die Form dieser Vergeltungsaktion auf zum Teil starke Ablehnung stieß. Dementsprechend wurde die „Sühneleistung“ als „gerechte Strafe“ angesehen. „Moralische Empfindungslosigkeit“ gegenüber dem Schicksal der Juden nannte der israelische Historiker David Bankier diese Haltung.

Die Politik der forcierten Vertreibung wurde von Hitler ausdrücklich bekräftigt. Als oberster Grundsatz, so ließ Göring Anfang Dezember 1938 die Gauleiter, Oberpräsidenten und Reichsstatthalter wissen, habe nach Hitlers Weisung zu gelten: „An der Spitze aller unserer Überlegungen und Maßnahmen steht der Sinn, die Juden so rasch und so effektiv wie möglich ins Ausland abzuschieben, die Auswanderung mit allem Nachdruck zu forcieren, und hierbei all das wegzunehmen, was die Auswanderung hindert.“ Auf der Konferenz am 12. November im Reichsluftfahrtministerium hatte Göring bereits die künftige Linie der nationalsozialistischen Politik aufgezeigt: „Wenn das Deutsche Reich in irgendeiner absehbaren Zeit in außenpolitischen Konflikt kommt, so ist es selbstverständlich, dass auch wir in Deutschland in aller erster Linie daran denken werden, eine große Abrechnung an den Juden zu vollziehen.“

Am 30. Januar 1939 hielt Hitler dann eine Rede vor dem Reichstag, in der er die europäischen Mächte aufforderte, für eine „Lösung der Judenfrage“ zu sorgen, und endete mit der Drohung, falls es zum Krieg käme, werde das Ergebnis nicht die „Bolschewisierung der Erde“, sondern die „Vernichtung der jüdischen Rasse in Europa“ sein. Im März 1939 besetzte Deutschland unter Verletzung des Münchener Abkommens den restlichen Teil der Tschechischen Republik, errichtete das sogenannte Protektorat Böhmen und Mähren und führte sofort alle antijüdischen Verordnungen ein, die im Deutschen Reich galten. Adolf Eichmann wurde von der SS-Führung mit dem Auftrag nach Prag geschickt, „initiativ die Entfernung der Juden aus dem böhmisch-mährischen Raum und die Erfassung ihres Vermögens zu betreiben“. Ein halbes Jahr später, im September 1939, überfiel die deutsche Wehrmacht Polen. Im Schatten des Krieges nahm die „Lösung der Judenfrage“ nunmehr die Form des systematischen Massenmords an.

Michael Wildt ist gelernter Buchhändler und arbeitete von 1976 bis 1979 im Rowohlt-Verlag. Anschließend studierte er von 1979 bis 1985 Geschichte, Soziologie, Kulturwissenschaften und Theologie an der Universität Hamburg. 1991 schloss er seine Promotion zum Thema „Auf dem Weg in die ‚Konsumgesellschaft‘. Studien über Konsum und Essen in Westdeutschland 1949-1963“ ab und war anschließend Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Forschungsstelle für die Geschichte des Nationalsozialismus in Hamburg. Von 1997 bis 2009 arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Hamburger Institut für Sozialforschung und habilitierte 2001 mit einer Studie über das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes. Seit 2009 ist er Professor für Deutsche Geschichte im 20. Jahrhundert mit Schwerpunkt in der Zeit des Nationalsozialismus an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Seine Forschungsschwerpunkte sind Nationalsozialismus, Holocaust, Gewaltgeschichte des 20. Jahrhunderts und soziale wie politische Ordnungsvorstellungen in der Moderne.

Kontakt: E-Mail Link: michael.wildt@geschichte.hu-berlin.de

Peter Krumeich, Mitarbeiter am Lehrstuhl von Professor Wildt, hat an der inhaltlichen Entwicklung des Heftes mitgewirkt und insbesondere in Abstimmung mit der Redaktion die Bildrecherche für dieses Heft übernommen.