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Deutschland in den Vereinten Nationen
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Die Bundesrepublik Deutschland ist 1973 den Vereinten Nationen beigetreten und ist heute als drittgrößter Beitragszahler der UN in wichtigen Gremien vertreten.
Am 18. September 1973 wurde die Bundesrepublik Deutschland – wie auch die damalige DDR – Vollmitglied in den Vereinten Nationen. Seit diesem Zeitpunkt verfügt Deutschland über die gleichen Rechte und Pflichten wie alle Mitgliedsstaaten, beteiligte sich mit Blick auf die eingeschränkte Souveränität durch den Besatzungsstatus zunächst aber nicht mit Truppen an Friedensmissionen. Heute stellt Deutschland militärische, polizeiliche und zivile Kräfte für UN-Friedensmissionen oder Einsätze unter UN-Mandat. Im Jahr 2010 umfassten diese Einsätze rund 110.000 Personen, u.a. im Libanon, Sudan, Kosovo oder in Afghanistan. Auslandseinsätze der Bundeswehr unterliegen einem Parlamentsvorbehalt, also einer Zustimmung des Bundestages. Bei den finanziellen Beiträgen für Friedensmissionen leistete Deutschland im Jahr 2010 den viertgrößten Anteil.
Federführend in der deutschen Außenpolitik ist die Bundesregierung. Bundeskanzler und Bundesaußenminister legen die Leitlinien für die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen fest. Auch zahlreiche nichtstaatliche Organisationen sind in das UN-System eingebunden. Im Wirtschafts- und Sozialrat, in den die Bundesrepublik zuletzt von 2009 bis 2011 gewählt wurde, haben diese einen Beraterstatus und sind auch in weiteren Organisationen vertreten. Als Vollmitglied der Vereinten Nationen hat Deutschland sich wie alle weiteren Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Entscheidungen des Sicherheitsrates umzusetzen. Für den Zeitraum von 2011 bis 2012 wurde die Bundesrepublik von der Generalversammlung für einen nichtständigen Sitz in den Sicherheitsrat gewählt und entscheidet im mächtigsten Gremium der Vereinten Nationen mit.
Wie alle UN-Mitgliedstaaten verfügt Deutschland über eine Stimme in der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Die Bundesrepublik engagiert sich auch finanziell in den UN-Sonderorganisationen, Fonds und Programmen.
2008 hat die Bundesrepublik in einer so genannten Unterwerfungserklärung die obligatorische Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs anerkannt. Damit kann Deutschland bei Streitfällen zwischen Staaten vor diesem klagen bzw. verklagt werden – vorausgesetzt, der weitere beteiligte Staat hat den Gerichtshof ebenfalls anerkannt. Da Deutschland sich 1945 mit den Gründungsmitgliedern der Vereinten Nationen im Kriegszustand befand, verankerten diese eine sogenannte Feindstaatenklausel in der Charta. Diese wurde durch eine Resolution der Generalversammlung 1994, nach der Wiedervereinigung Deutschlands, für obsolet erklärt.
Derzeit strebt die Bundesregierung eine umfassende Reform des Sicherheitsrates an. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP wird außerdem ein ständiger Sitz für die Europäische Union in diesem Gremium gefordert. Weitere zentrale Themenfelder für deutsche Politik innerhalb der Vereinten Nationen sind Klimaschutz und Menschenrechte.
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