Russland ist Mitglied in einer Vielzahl internationaler Organisationen, darunter ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat, in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, in der Welthandelsorganisation, in der OSZE, im Europarat, in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), im Internationalen Olympischen Komitee, in der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftsgemeinschaft (APEC), der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SOZ), in der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit (kurz OVKS, auch als "Taschkenter Vertrag" bekannt) und in einer Staatenunion mit Belarus.
UN-Sicherheitsrat
Russland ist ein ständiges Mitglied des
Gemeinschaft Unabhängiger Staaten
Die
Schanghaier Organisation für Zusammenarbeit
Die Schanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SOZ) wurde 2001 verkündet und hat ihren Sitz in Peking. Die SOZ ist eine direkte Nachfolgeorganisation der 1996 initiierten sogenannten Schanghaier Fünf (China, Russland, Kasachstan, Kirgisistan und Tadschikistan – 2001 schloss sich Usbekistan an). Ihr Zweck ist die sicherheitspolitische Zusammenarbeit und die Abstimmung von Wirtschafts- und Handelsfragen zwischen den Mitgliedern. Zu diesem Zweck wurde ein Anti-Terror-Zentrum aufgebaut, die Staaten stimmen sich bei der Anti-Drogen Politik ab, insbesondere Russland und China führen im Rahmen der Schanghaier Organisation für Zusammenarbeit auch gemeinsame Manöver durch. Seit 2017 sind Indien und Pakistan Mitglieder. Einen Beobachterstatus haben die Mongolei, Iran, Afghanistan und Belarus, als "Dialogpartner" zählen Armenien, Aserbaidschan, Kambodscha, Nepal, Sri Lanka und die Türkei. In den Mitgliedsstaaten der SOZ leben derzeit ca. 40 Prozent der Weltbevölkerung. Seit 2005 führen insbesondere Russland und China gemeinsame Großmanöver durch. Die Schanghaier Organisation für Zusammenarbeit stellt keine Militärallianz dar, sie bildet jedoch ein Gegengewicht zum weit gespannten Netz von US-amerikanischen Militärbasen in Asien. Die SOZ ist Teil der "Seidenstraßen"-Politik Chinas, dient aber aus russischer Sicht vor allem der Eindämmung des Einflusses der NATO und insbesondere der USA in Zentralasien. Die Schanghaier Organisation für Zusammenarbeit kann auch als Allianz autoritärer Staaten gegen "farbige Revolutionen" (z.B.
Eurasische Wirtschaftsunion
Die
Die Mitglieder der EAWU wollen nach dem Vorbild der Europäischen Union auch ihre Wirtschaftspolitik abstimmen. Aufgrund des Assoziierungsabkommens mit der EU gelang es Russland indes nicht, die Ukraine für eine Mitgliedschaft in der EAWU zu gewinnen. Usbekistan hat mehrfach erwogen, der Zollunion mit Russland, Belarus und Kasachstan beizutreten, hat davon jedoch bisher aus politischen Gründen Abstand genommen. Ein Abkommen zwischen Russland und der separatistischen Region Abchasien (de jure Teil von Georgien) legt fest, dass Abchasien seine Handelsgesetze an die der Eurasischen Wirtschaftsunion angleicht. Durch abchasisch-russische und südossetisch-russische Verträge sind diese nicht anerkannten Republiken faktisch mit der EAWU assoziiert. Ähnlich hat die nicht anerkannte Republik Transnistrien (de jure Teil von Moldau) im November 2012 ein Konzept für die Integration Transnistriens in die EAWU verabschiedet. Mit dem Beitritt Armeniens zur EAWU wurde die nicht anerkannte Republik Berg Karabach de facto auch in die EAWU integriert. Der russische Außenminister Sergej Lawrow sicherte Aserbaidschan zwar formell zu, dass Berg-Karabach nicht in die EAWU einbezogen würde, dies ist jedoch nicht umsetzbar, da zwischen Armenien und Berg Karabach keine Zollgrenze besteht.
Der russische Botschafter bei der EU schlug vor, dass die EU eine Freihandelszone mit der EAWU bildet, und zwar als Alternative zur Freihandelszone mit Nordamerika (TTIP). Bundeskanzlerin Merkel griff 2015 den Vorschlag auf und erwog die Möglichkeit einer Freihandelszone "von Lissabon bis Wladiwostok", allerdings unter der Voraussetzung, dass die Ukrainekrise gelöst würde. Russland drängt auf die Schaffung von supranationalen Behörden im Rahmen der EAWU, darunter einer Kommission, vergleichbar der Kommission der Europäischen Union, und eines gemeinsamen Parlamentes. Die Bildung von supranationalen Institutionen nach dem Vorbild der EU stößt jedoch bei einigen Mitgliedern auf Vorbehalte, da russische Dominanz befürchtet wird. Insbesondere Kasachstan und Belarus beharren auf ihrer Souveränität und befürchten die Wiedererrichtung einer "neuen Sowjetunion" unter russischer Vorherrschaft. Die russischen Vorstellungen zur EAWU orientieren sich oberflächlich an der EU, sie soll jedoch aus russischer Sicht eine Alternative zur EU und deren Assoziierungspolitik sein und zugleich als zentrales Bindeglied zwischen den Wirtschaften Asiens und Europas dienen.
Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit
Russland ist Mitglied in der
Russisch-Weißrussische Union
Formell befindet sich Russland in der "Russisch-Weißrussischen Union", einem Staatenbund, der im Kern eine Verteidigungs- und eine Wirtschaftsgemeinschaft umfasst. Die Kompetenzen des überstaatlichen Unionsrates sind jedoch ungeklärt. Der Präsident von Belarus, Lukaschenka, lehnt eine Vertiefung der Union ab, insbesondere nach der russischen Krim-Annexion und aufgrund des anhaltenden Streites um die Rubel-Einführung in Belarus sowie um die Gaspreise und den Öltransit. Belarus will nicht als Provinz zu Russland gehören.
Die regionale Kooperation im eurasischen Raum reagiert auf die fehlende EU- und Nato-Perspektive für die meisten post-sowjetischen Staaten. Die Eurasische Wirtschaftsunion imitiert die EU, basiert jedoch nicht auf einer Wertegemeinschaft. Die Mitglieder fürchten die Dominanz Russlands und stellen sich deshalb einer supranationalen Integration, wie von Russland gewünscht, entgegen. Die Kooperation ist folglich intergouvernemental und nicht mit dem Aufbau von supranationalen Institutionen in der EU zu vergleichen.
Welthandelsorganisation
Seit 2012 ist Russland Mitglied der
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit
Russland war Gründungsmitglied der
Europarat
Russland ist seit 1996 Mitglied des Europarates, einem Forum für den Einsatz zugunsten von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die Europäische Menschenrechtskonvention stellt den wichtigsten Vertrag im Rahmen des Europarates dar. Russland gehört neben der Türkei zu den Staaten, die am häufigsten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention angeklagt bzw. verklagt wurden. Infolge der Annexion der Krim ist Russland in der parlamentarischen Versammlung des Europarates das Stimmrecht entzogen worden. Ab dem Jahr 2107 stellte Russland in Reaktion darauf seine Zahlungen an den Europarat teilweise ein. Der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, warnte Russland vor einem möglichen Ausschluss, sollte es im ersten Halbjahr 2019 seine Beiträge nicht zahlen.
Russland zeigt ein instrumentelles Verhältnis zu internationalen Organisationen, vermeidet es jedoch bisher, aus Konventionen, die es unterzeichnet hat, formell gänzlich auszusteigen, da Russland völkerrechtlich nicht als Paria-Staat angesehen werden möchte. Russland hat es bisher nur begrenzt vermocht, die Integration nicht-westlicher internationaler Organisationen voranzutreiben. Dies hängt zum einen mit der Furcht vor russischer Hegemonie bei Partnern, mit dem Misstrauen aufgrund des Autoritarismus in Russland und den Methoden russischer Einflusspolitik zusammen.
Literatur:
Ian Bond: Russia in International Organizations: The Shift from Defence to Offence, in: D. Cadier, M. Light (eds): Russia’s Foreign Policy, London: Palgrave Macmillan, 2015, S. 189-203.
Richard Sakwa: Russia against the Rest: The Post-Cold War Crisis of World Order, Cam bridge: Cambridge University Press, 2017