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Technikfolgenabschätzung und Bioethik

Prof. Dr. Armin Grunwald

/ 6 Minuten zu lesen

Unfälle in technischen Anlagen, Folgen der Technisierung für die natürliche Umwelt, soziale und kulturelle Nebenfolgen und absichtlicher Missbrauch von Technik: sie haben naive fortschrittsoptimistische Zukunftserwartungen im Zusammenhang mit Technik und Technisierung verblassen lassen. Die Technikfolgenabschätzung hat es sich zur Aufgabe gemacht, vorausschauend zu erforschen – und so Orientierung zu ermöglichen.

Ein Warnschild am Schaugarten für gentechnisch veränderte Pflanzen in Üplingen (Landkreis Börde), aufgenommen am 05.08.2008. In Europas erstem Schaugarten für gentechnisch veränderte Pflanzen wurden auf einer 1,2 Hektar großen Präsentationsfläche veränderte Maissorten, Kartoffeln sowie konventionelle Energiepflanzen gezeigt. Der Schaugarten wurde 2012 geschlossen. (© picture-alliance, ZB)

Spätestens seit den 1960er Jahren sind erhebliche Nebenfolgenprobleme von wissenschaftlich-technischen Entwicklungen in teils dramatischen Ausprägungen aufgetreten. Unfälle in technischen Anlagen (Tschernobyl, Bhopal), Folgen für die natürliche Umwelt (Luft- und Gewässerverschmutzung, Ozonloch, Klimaänderung), soziale und kulturelle Nebenfolgen von Technik (z.B. Arbeitsmarktprobleme als Folge der Automatisierung) und absichtlicher Missbrauch von Technik (Attentate auf das World Trade Center) haben naive fortschrittsoptimistische Zukunftserwartungen im Zusammenhang mit Technik und Technisierung verblassen lassen. Teils gravierende Technikkonflikte sind aufgetreten, vor allem zu Kernenergie und Gentechnik. Kontrovers diskutierte ethische Fragen ergeben sich einerseits immer wieder aus Risikobefürchtungen, andererseits aber auch aus der biomedizinischen Forschung am Menschen.

Die Erfahrung von unerwarteten und teilweise gravierenden Technikfolgen, die man gerne im Vorhinein gekannt hätte, um sie verhindern oder um Kompensationsmaßnahmen einleiten zu können, ist eine der Grundmotivationen der Technikfolgenabschätzung (TA). Sie soll dazu beitragen, systematisch die Voraussicht für die Folgen unserer Handlungen in zeitlicher, räumlicher und thematischer Hinsicht (Jonas 1979) auszuweiten, statt sich auf ein Vorgehen nach "Versuch und Irrtum“ einzulassen und im Falle eines "Irrtums“, sprich unerwarteter negativer Technikfolgen, erst im Nachhinein umzusteuern. Zu den Basisüberzeugungen der TA gehört, dass für Entwicklung und Einsatz vieler moderner Technologien wie Bio- und Gentechnologien das Prinzip von "Versuch und Irrtum“ weder praktikabel noch verantwortbar ist.

Adressaten

Technikfolgenabschätzung will also Technikfolgen vorausschauend erforschen, Orientierung ermöglichen und "Wissen zum Handeln“ für Gesellschaft und Politik bereitstellen. Die Vielfalt der Kontexte und Adressaten bringt es mit sich, dass TA sehr unterschiedlich konzipiert werden kann. Eine Fülle von Konzepten wurde entwickelt und teils erprobt (vgl. Grunwald 2010). Dabei haben sich drei primäre Adressatenfelder herausgebildet: politisches System, demokratische Öffentlichkeit und die Technikentwicklung.

Politikberatung: Standardsetzungen, Regulierungen, Deregulierungen, Steuergesetze, Verordnungen, Forschungs- und Technologieförderung, internationale Konventionen oder Handelsabkommen, die auf Basis nationaler Vorstöße zustande kommen und die national ratifiziert werden, etc. beeinflussen auf verschiedene Weise den Gang der Technikentwicklung und -diffusion. Staatliche Institutionen und politische Akteure üben daher in unterschiedlichen Weisen Einfluss auf die technische Entwicklung aus. Politikberatende, insbesondere parlamentarische TA erstreckt sich nur auf die öffentlich relevante und politisch zu entscheidende Technikaspekte wie z.B. Sicherheits- und Umweltstandards, den Schutz der Bürger vor Eingriffen in Bürgerrechte, Prioritätensetzung in der Forschungspolitik, die Gestaltung von Rahmenbedingungen für Innovation etc. Hier geht es also um die Rahmenbedingungen, unter denen Wissenschaftler und Ingenieure arbeiten und unter denen in der Wirtschaft Technik entwickelt und auf den Markt gebracht wird. Im parlamentarischen Bereich stellen sich Erwartungen und Anforderungen an TA hingegen in anderer Weise als in der Beratung von Fachreferaten in Ministerien, Behörden oder der EU-Kommission. Um sie zu realisieren, wurden unterschiedliche Formen der Institutionalisierung parlamentarischer TA ausgeprägt, welche in europäischen Ländern häufig auch mit den unterschiedlichen politischen Kulturen verbunden sind (PACITA 2012). Das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (Petermann/Grunwald 2005) arbeitet nunmehr seit bald 30 Jahren für das Parlament. Bio- und gentechnische Fragen sind häufig Anlass für TA-Studien (vgl. Sauter 2005).

Öffentliche Debatte: Die seit Beginn der TA immer wieder erhobene, anfangs jedoch kaum eingelöste Forderung nach Partizipation von Betroffenen, Stakeholdern oder Bürgern erfolgte vor allem vor dem Hintergrund der Bewertungsproblematik. Bewertungen sollten weder den wissenschaftlichen Experten (Expertokratie) noch den politischen Entscheidern (Dezisionismus) allein überlassen werden. Stattdessen ging es je nach Konzept darum, auch gesellschaftliche Gruppen, Interessenvertreter, betroffene Bürger oder auch ganz allgemein "die Öffentlichkeit“ in den Beratungs- und Bewertungsprozess einzubeziehen. Partizipative TA (Joss/Belucci 2002) beteiligt daher Personen und Gruppen außerhalb von Wissenschaft und Politik. Insbesondere sollen Beratungen über zukünftige Technik – einschließlich der Identifikation der Themen zur öffentlichen Förderung von Forschung und Entwicklung neuer Technologien – unter größtmöglicher Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Entsprechend trägt TA in diesem Feld zu einer lebhaften und informierten öffentlichen Debatte über Technik bei.

Mitwirkung an der Technikgestaltung: Angesichts der Tatsache, dass Technikbewertung in der Erforschung und Entwicklung von Technik durch Ingenieure und in der Wirtschaft grundsätzlich betrieben werden muss, wenn z.B. eine Techniklinie als aussichtsreich, eine andere als Sackgasse bewertet wird, wenn zukünftige Produktchancen bewertet werden oder ein neues Produktionsverfahren im Betrieb eingeführt werden soll, kann TA auch direkt dort, d.h. an der Entwicklungsarbeit in Labors ansetzen. Nach Maßgabe der VDI-Richtlinie zur Technikbewertung (VDI 1991) sollen auch im Entwicklungsprozess Bewertungen nach gesellschaftlich anerkannten Werten erfolgen, die auch öffentliche Belange wie Sicherheit, Gesundheit und Umweltqualität einschließen. Diese Werte sollen das technische Handeln prägen und von den Ingenieuren in die Technik quasi eingebaut werden. Dadurch soll die Technikentwicklung in die "richtige“ Richtung gelenkt und sollen Fehlentwicklungen vermieden werden.

In diesen drei Feldern hat sich eine internationale "Community“ der Technikfolgenabschätzung entwickelt. Beispielsweise haben jüngst Mexiko, Chile und Japan Einrichtungen parlamentarischer TA gegründet. Auch die Akademien der Wissenschaft haben sich der Technikfolgenabschätzung geöffnet. So hat beispielsweise die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (acatech) Studien zur Synthetischen Biologie und zur Künstlichen Fotosynthese erarbeitet, die auch Technikfolgenfragen behandeln.

Technikfolgenabschätzung zu Biotechnologie und Medizin

Die Fortschritte in den Lebenswissenschaften und die dadurch ermöglichten neuen Biotechnologien und Medizintechniken bieten seit den 1980er Jahren Stoff für eine Vielzahl von TA-Studien. Das Spektrum der untersuchten Fragestellungen umfasst alle Aspekte der Erforschung von Chancen und Risiken, ihrer einordnenden Bewertung im Bezug zu politischen Zielen und ethischen Kriterien sowie der Entwicklung alternativer Strategien, um, wie es oft so schön heißt, Chancen zu nutzen und Risiken zu minimieren. Fragen der biologischen Sicherheit gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP) stellen eine frühe Risikokontroverse bereits seit den 1980er Jahren dar. TA, Bioethik sowie intensive öffentliche Risikodebatten haben zur Etablierung des Vorsorgeprinzips in der Europäischen Union geführt, welches vorsorgende Strategien (z.B. strenge Reglementierung der Freisetzung) bereits dann zulässt, wenn nur ein begründeter Verdacht auf Risiken besteht, aber noch kein empirischer Nachweis vorliegt. Kurzfristige und direkte Folgen der Freisetzung von GVP wurden bislang kaum festgestellt bzw. zeigten kaum erkennbare Schadenspotentiale. Hinsichtlich der mittel- und langfristigen Folgen eines stark ausgeweiteten Anbaus von GVP besteht jedoch weiterhin ein erhebliches Maß an Nichtwissen, welches ein ständiges Monitoring zur Verbesserung des Wissens und zur Früherkennung möglicher Probleme erfordert (Sauter 2005). Neben der Politikberatung hat sich TA hier auch mit Risikokommunikation und mit verantwortlichen Verfahren im Risikomanagement befasst.

In der medizinischen Forschung und Entwicklung neuer Diagnose- und Therapieverfahren wurde zum einen das Health Technology Assessment (HTA) entwickelt, um den medizinischen und ökonomischen Nutzen zu erforschen und mit Risiken und Nachteilen abzuwägen (Banta/Luce 1993). Dabei stehen utilitaristischen Ansätzen nahestehende Verfahren wie die Kosten/Nutzen-Analyse und die multikriterielle Entscheidungsanalyse im Mittelpunkt, während ethische Fragen eher randständig sind. Zum anderen befasst sich TA jedoch auch mit Fragen aus der bio- und medizinethischen Debatte wie z.B. der Transplantationsproblematik, der Xenotransplantation, der prädiktiven Diagnostik, der personalisierten Medizin und der Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Seit einigen Jahren stehen auch Themen der Grundlagenforschung auf dem Programm, obwohl die Anwendungspotentiale noch sehr unklar sind. Hierzu gehören die technische Verbesserung des Menschen (Grunwald 2012, Kap. 9), das Genome Editing und die Synthetische Biologie (Grunwald 2012, Kap. 7). Dort wird das Programm verfolgt, mit Mitteln der Molekularbiologie und der Nanobiotechnologie aus unbelebten Materialien künstliches Leben zu schaffen oder bestehendes Leben mit neuen Funktionen anzureichern. Strittig ist, ob die Behandlung von gesellschaftlichen Fragen, z.B. im Hinblick auf Missbrauchsmöglichkeiten für militärische oder terroristische Zwecke, im Rahmen einer Selbstverpflichtung der Synthetischen Biologie erfolgen kann oder ob hier externe Beobachtung, Folgenforschung und Beurteilung notwendig sind.

Dass mit dem technischen Fortschritt ethische Fragen verbunden sind und dass ethische Reflexion zur Behandlung vieler Fragen in diesem Kontext unverzichtbar ist, gehört heute zu den Selbstverständlichkeiten. Somit gehört die Analyse ethischer Fragen untrennbar zu vielen Themen der TA hin zu, und dies gilt insbesondere und verstärkt für bioethische Fragen.

Literatur

Banta, H. D., Luce, B. (1993): Health care technology and its assessment: An international perspective. Oxford.

Grunwald, A. (2010): Technikfolgenabschätzung – eine Einführung. Berlin, 2. Aufl.

Grunwald, A. (2012): Responsible Nanobiotechnology. Philosophy and Ethics. Singapore.

Jonas, H. (1979): Das Prinzip Verantwortung. Frankfurt.

Joss, S., Bellucci, S. (Hg.) (2002): Participatory Technology Assessment – European Perspectives. Westminster.

VDI – Verein Deutscher Ingenieure (1991): Richtlinie 3780 Technikbewertung, Begriffe und Grundlagen. Düsseldorf.

Petermann, T., Grunwald, A. (Hg.) (2005): Technikfolgen-Abschätzung am Deutschen Bundestag. Berlin. Sauter, A. (2005): TAB-Projekte im Themenfeld "Grüne Gentechnik“. In: Petermann, T., Grunwald, A. (Hg.): Technikfolgen-Abschätzung am Deutschen Bundestag. Berlin.

Externer Link: PACITA (2012): TA Practices in Europe. Report of the PACITA project.

ist Leiter des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) und Professor für Technikphilosophie am Institut für Philosophie des KIT.