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Dokument 1.12: Antrag der Eheleute Ruppel für den Austritt aus der sowjetischen Staatsbürgerschaft, aus "Re Patria", 1974 | Russlanddeutsche | bpb.de

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Dokument 1.12: Antrag der Eheleute Ruppel für den Austritt aus der sowjetischen Staatsbürgerschaft, aus "Re Patria", 1974

/ 10 Minuten zu lesen

An den Vorsitzenden des Präsidiums des Obersten Sowjet der UdSSR Genosse Podgorny N.W.

ERKLÄRUNG

Ich, Ruppel Friedrich Friedrichowitsch, geb. 1923, gebürtig aus dem Dorf Erlenbach, Rayon Kamyschin, Gebiet Saratow, Deutscher, und meine Ehefrau, Ruppel Antonia Iwanowna, geb. 1931, gebürtig aus dem Dorf Moisejewka, Rayon Schipunowski, Region Altai, Russin, beantragen hiermit für uns und für unsere Kinder:

den Sohn Ruppel Alexander Friedrichowitsch, geb. 1953
die Tochter Ruppel Lidia Friedrichowna, geb. 1956
die Tochter Ruppel Olga Friedrichowna, geb. 1961

die Entlassung aus der sowjetischen Staatsbürgerschaft mit folgender Begründung:

I. Verhaftungen, rücksichtslose Behandlung, Aussiedlungen, Repressalien gegen mich und gegen fast alle meinen nahen Angehörigen.

1) Im März 1936 wurde in der Stadt Bronnizy, Gebiet Moskau, mein Bruder Ruppel Alexander Friedrichowitsch, geb. 1913, von den Organen des NKWD verhaftet und laut Beschluss der Sonderberatung [des NKWD] zu 8 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Er starb im Gefängnis an Hunger und an der unmenschlichen Behandlung. Seine Ehefrau, Ruppel Vera Grigorjewna, geb. 1910, erfuhr im November 1955 von dem Tod ihres Mannes und beging Selbstmord durch Erhängen. Sie hinterließ in der Stadt Bronnizy, Moskauer Straße 58, fünf verwaiste Kinder.

2) Im März 1938 wurde in der Stadt Podolsk, Gebiet Moskau, mein Vater Ruppel Fjodor Davidowitsch, geb. 1888, von den Organen des NKWD verhaftet und laut Beschluss der Sonderberatung [des NKWD] zu 8 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. In der Haftanstalt des Gebiets Magadan erlitt er einen Betriebsunfall: er erblindete auf beiden Augen, und verblieb als Invalide ersten Grades. Nach Verbüßung seiner Strafe wurde er entlassen und ist heute rehabilitiert. Für all sein Leiden und Opfer bekam er eine armselige Rente von monatlich 30 Rubeln.

Nach der Verhaftung meines Vaters blieb meine Mutter, eine fast analphabete Frau und Invalide zweiten Grades, mit uns vier Kindern allein zurück. Ich wurde damals fünfzehn, mein jüngster Bruder war drei Monate alt.

Ich musste die Schule verlassen und auf Arbeitssuche gehen und blieb für den Rest meines Lebens ohne abgeschlossene Schulbildung. Als Kinder eines "Volksfeindes" waren wir überall Feindseligkeiten ausgesetzt. Bald verhungerte mein kleines Brüderchen, meine Mutter wurde bettlägerig. Meine zwei anderen Geschwister gingen betteln. Schließlich gelang es mir, mich als Traktorfahrer ausbilden zu lassen und eine feste Arbeit zu bekommen. […]

3) Im September 1941 wurde plötzlich meine Mutter, Ruppel Maria Kondratjewna, geb. 1895, von den Organen des NKWD verhaftet. Am 31. Dezember 1941 wurde sie in der Stadt Frunse zur Höchststrafe verurteilt - Tod durch Erschießen.

Ich kann nicht glauben, dass die an Politik wenig interessierte und dazu noch der russischen Sprache kaum mächtige Mutter von minderjährigen Kindern solche politischen Verbrechen begangen haben soll, dass man sie dafür ermorden musste. […]

4) Im September 1941 wurde auch ich von den Organen des NKWD in der Stadt Bronnizy, Gebiet Moskau, verhaftet. Ich war damals 18 Jahre alt. Bis 1943 wurde ich von einem Gefängnis ins andere geschleppt, es fand weder ein Untersuchungsverfahren, noch eine gerichtliche Verhandlung statt. Nach zweijährigem Umherirren durch verschiedene Gefängnisse wurde mir ein Stück Papier vorgelesen:
"Auf Grund der Verfügung der Sonderberatung [des NKWD] werden Sie zu 10 Jahren Freiheitsentzug verurteilt."

Die gesamte Strafe verbüßte ich unter extrem harten klimatischen Bedingungen des Nordurals. Nach Ablauf der Frist wurde ich "freigelassen", und unter die Aufsicht einer Sonderkommandantur gestellt. In den Gefängnissen und Straflagern habe ich meine Gesundheit ruiniert, heute bin ich Invalide. Im Jahre 1957 wurde ich rehabilitiert, das heißt, dass meine völlige Unschuld anerkannt wurde. Welche Gefühle kann das alles in mir ausgelöst haben?
[…]

14) Im Jahre 1941 wurde sein [des Vaters Bruders] zweiter Sohn, Ruppel Viktor Jegorowitsch, geb. 1913, von den Organen des NKWD verhaftet und durch die Sonderberatung zu 10 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Nach Verbüßung seiner Strafe wurde er entlassen, heute ist er auch rehabilitiert.

II. Empörung über Repressalien, über pauschale Erniedrigungen und Beleidigungen, unter denen die Bürger sowjetdeutscher Nationalität in der Vergangenheit zu leiden hatten.

Diese Tatsache ist heute allgemein bekannt. Ich erinnere nur kurz an die Massenverhaftungen und Repressalien in den Jahren 1937 und 1938, also noch vor Beginn des Krieges. Natürlich weiß ich, dass auch andere Völkerschaften der UdSSR zu leiden hatten, Unglück und Kummer hatten sozusagen unser ganzes Volk erfasst, aber besonders hart hat es sich auf das Schicksal der Sowjetdeutschen ausgewirkt. Im Jahre 1941 wurden ohne Ausnahmen alle sowjetdeutschen Bürger aus ihren Heimatorten nach Sibirien und Mittelasien [faktisch: nach Kasachstan] zwangsausgesiedelt wegen der unberechtigten – das wird heute allgemein zugegeben – Beschuldigung, dem deutschen Faschismus Vorschub zu leisten.

Und ganz besonders grausam erwies sich der Schlag, der im Jahre 1942 unseren Leuten zugefügt wurde, als alle Arbeitsfähigen und Teilarbeitsfähigen (darunter 14- bis 15-jährige Halbwüchsige und Mütter von Kleinkindern, wobei diese Kinder in die Obhut von Fremden gegeben mussten, die sie oft grausam behandelten und quälten) eingezogen und hauptsächlich auf Bauvorhaben eingesetzt wurden, die den Organen des NKWD unterstanden. Ich bin weit davon entfernt, die Mobilmachung unserer Leute zum Zweck der Verteidigung gegen den Angriff einer feindlichen Macht zu verurteilen. Dabei kommt es verständlicherweise auch zu großen Nöten und Opfern. Aber unsere Leute wurden nicht im Namen der Landesverteidigung als Kriegsdienstverpflichtete, sondern wie ein Verbrechervolk behandelt.

Sie lebten und arbeiteten unter den gleichen Bedingungen wie Strafgefangene, einschließlich der Lagerbewachung und Begleitung durch Wachmannschaften zur Arbeitsstelle. Die Bezeichnung "Fritz" in ihrer Bedeutung von "Feind" wurde nicht nur von verantwortungslosen oder primitiven Menschen gebraucht, sondern auch von den Führungspersönlichkeiten der Baustellen. Oft gab es Tätlichkeiten gegen die durch Unterernährung geschwächten Menschen. Massenweise starben sie vor Hunger und Polarkälte. Unsere Mütter, Schwestern und Frauen wurden auch in Arbeitslager – mobilisiert wäre hier nicht das treffende Wort – zusammengetrieben und mussten unter Bedingungen leben, die für die Frauenwürde eine wahre Schande waren. […]

Es ist ganz offensichtlich, und ich bin fest davon überzeugt, dass bei gleichem Verpflegungsaufwand nur ein Drittel dieser in Lagern vegetierenden Menschenmassen ein zumindest ebenso großes Arbeitspensum bewältigt hätten, und hätten dem Land einen ebenso großen Nutzen gebracht, als diese Massen von entkräfteten und praktisch nicht mehr arbeitsfähigen Menschen. Zur gleichen Zeit wurde damals, auf den kolchoseigenen Feldern in Sibirien und Kasachstan, die für das Land und für die Front so ungeheuer wichtige Ernte [mangels Arbeitskräfte] durch Einbruch des Winters vernichtet. Zum Nutzen der Heimat und der Front wäre es zweifellos besser gewesen, die restlichen Leute auf den Kolchosen zu belassen, um Brot für die Front und die Industriestädte zu produzieren. […]

III. Man könnte mir vorwerfen, dass ich mit allen meinen Gefühlen zu sehr in der Vergangenheit steckengeblieben bin, dass ich mich förmlich in meinem Kummer vergraben habe und nichts anderes sehen will, obwohl heute doch alles beseitigt sei [d.h. Verbrechen und Willkür der Stalinzeit]. Darin mag sogar ein Körnchen Wahrheit stecken.

DERJENIGE, DESSEN MUTTER MAN ERMORDERT, DESSEN ANGEHÖRIGE MAN FAST VÖLLIG AUSGEROTTET, DESSEN VOLK MAN GEQUÄLT UND VERNICHTET HAT, DER KANN SEHR SCHWER, DER KANN UNMÖGLICH VERGESSEN! [Hervorhebung im Text].

Es ist schon richtig, dass vieles sich gebessert hat, es wird offiziell zugegeben, dass die Anschuldigungen gegen Sowjetdeutsche, Beihilfe dem deutschen Faschismus geleistet zu haben, einfach falsch waren. Die [Sonder]kommandanturen wurden aufgelöst, die Bewegungsfreiheit innerhalb des Landes ist wiederhergestellt, aufgehoben ist auch das Verbot, sich in größere Städte niederzulassen. Aber kann deshalb behauptet werden, dass wir, die Sowjetdeutschen, heute als gleichberechtigte Bürger unseres Landes gelten, wenn schon nicht in der Praxis, so doch wenigstens formal?

MEINE ANTWORT LAUTET: NEIN! [Hervorhebung im Text]

25 Jahre sind seitdem vergangen, aber immer noch wird den Sowjetdeutschen die nationale Staatlichkeit, die Wiederherstellung der ehemaligen ASSR der Wolgadeutschen verweigert. Es gibt eine Tendenz, die Bedeutung des Rechtes der Nationen auf Autonomie herabzusetzen. Oft werden die Menschen, die offen für die Wiederherstellung der früheren ASSRdWD eintreten, als Nationalisten beschimpft, man droht ihnen mit allen möglichen Unannehmlichkeiten. Geben wir das Wort dem Gründer des Sowjetstaates, W. I. [Wladimir Iljitsch] Lenin, der, wie man annehmen sollte, sich auf solche Fragen verstand:
"Schließlich ist es zweifellos für die Beseitigung jeder nationalen Unterdrückung äußerst wichtig, autonome Bezirke, sei es von ganz geringer Größe, mit geschlossener, einheitlicher nationaler Zusammensetzung zu schaffen..."
[…]

Nach der Auflösung der Sonderkommandanturen musste jeder von uns eine Erklärung unterschreiben, dass wir unterrichtet wurden darüber, dass es uns ausdrücklich verboten ist, in Gegenden niederzulassen, aus denen wir ausgesiedelt wurden. Bis heute habe ich weder etwas gehört, noch gelesen, dass auf eine Änderung dieses Erlasses etwas schließen ließ. Andere, zu Unrecht repressierten Nationalitäten, haben ihre ursprünglichen Rechten [als Titularnationalitäten mit einer territorialen Autonomie] vollständig wiedererlangt. Diese Tatsache unterstreicht nur zu deutlich den Unwillen, die Rechte der Sowjetdeutschen ernsthaft zu berücksichtigen. Und dabei wäre für uns eine vollständige Wiederherstellung unserer Rechte noch wichtiger als für andere Volksgruppen.

Der Krieg hat tiefe Wunden in den Seelen der Völker unseres Landes hinterlassen. Deshalb ist es auch ganz natürlich, dass alles, was in irgendeinem Zusammenhang mit dem Wort "Deutscher" steht, bei vielen Menschen unfreundliche Gefühle, ja sogar offenen Hass hervorruft. Dabei sind diese Menschen oft nicht geneigt, zwischen dem deutschen Volk und den verbrecherischen Führungsschichten zu unterscheiden, und zählen auch jeden Sowjetdeutschen zu ihren persönlichen Feinden. Unsere Presse, Rundfunk, die Filmbranche und das Fernsehen verstärken noch diese Gefühle, indem sie die Deutschen meistens als grausam, beschränkt, als eine Art Untermenschen zeigen. Der Eindruck, der dabei über die Deutschen entsteht, ist der eines Volkes von Mördern, bei dem die Ursache aller Leiden und Entbehrungen zu suchen ist.

Selbstverständlich müssen die Machenschaften von grausamen Fanatikern und Henkern aufgedeckt werden. Aber dann drängt sich folgende Frage auf:
Wo sind denn Filme und Bücher über diejenigen zu finden, die im Jahre 1937 völlig grundlos massenweise Menschen in Gefängnisse geworfen, sie bei Verhören gefoltert, Kinder ihren Eltern entrissen haben und schuldig am Tod von Millionen Menschen sind?

Denn dies alles geschah vor Beginn des Vaterländischen Krieges [vor 1941], und noch bevor die Bestien und Mörder unter den Deutschen Gelegenheit hatten, ihren Charakter zu offenbaren. In unserer Presse steht oft zu lesen, dass die westdeutschen Behörden sich nur ungern mit der Aufdeckung von Kriegsverbrechern befassen, dass versucht wird, die Ausmaße ihrer Untaten zu vertuschen, ihre Bestrafung zu mildern. Das beweist nur: auf jeden Fall beschäftigt man sich dort – wohl oder übel – mit den Ermittlungen von Verbrechern und mit ihrer Übergabe an die Gerichte.

Aber wer und wo befasst sich bei uns mit der Aufdeckung von Verbrechern, die in den Jahren 1937–1938 unzähligen Menschen ermordet haben?

Wo erfahre ich, wer meine Mutter umgebracht hat, wer für das traurige Los meiner ganzen Familie verantwortlich ist?

[…] Leider habe ich mich davon überzeugen müssen, dass unsere Regierung gar nicht die Absicht hat, unser Problem zu lösen. Tatsächlich bin ich nur zur Hälfte der Bürger unseres Landes.

IV. Meine Frau und ich sind gläubige Menschen.

In dem Nachschlagwerk "Das Staatsrecht in der UdSSR" steht auf Seite 229:
"In der UdSSR wird die Freiheit der Religionsausübung, der religiösen Vereinigungen und Kirchen aller Glaubensrichtungen garantiert. Innerhalb der vom Gesetz festgelegten Grenzen haben die Bürger das Recht, einzeln oder in Gemeinschaft mit ihren Gleichgesinnten ungehindert die Rituale und Zeremonien, die ihrer religiösen Überzeugung entsprechen, zu verrichten."

Für uns Sowjetdeutsche sind diese Rechte praktisch nicht vorhanden. Wegen der Zersplitterung unserer Bevölkerung ist es nicht möglich, den Bau von Kirchen, die einigermaßen ihrer Bestimmung entsprechen würden, zu organisieren, oder Menschen zu unterhalten, die fähig wären, religiöse Zeremonien durchzuführen und uns in Glaubensfragen aufzuklären. Im Endergebnis werden wir oft Opfer von Abenteurern oder Ignoranten. Diese hier von mir dargelegten Überlegungen haben mich und meine Familie zu dem Entschluss geführt, die sowjetische Staatsbürgerschaft abzulegen, um die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erwerben zu können, das bereit wäre, uns aufzunehmen. […]

Seit drei Jahren ersuchen wir in dieser Frage, doch bisher haben wir keine Antwort von Ihnen erhalten. Aus diesem Grund richten wir erneut die Bitte an Sie, unser Anliegen gewissenhaft zu prüfen und die Entscheidung zu beschleunigen.

Mit Ungeduld warten wir auf eine positive Antwort
Hochachtungsvoll
März 1971

Eheleute Ruppel

Fussnoten

Fußnoten

  1. Diese Eingabe wurde im März 1971 verfasst. Erstveröffentlichung auf Russisch im Sammelband "Re Patria", 1974. Nachgedruckt in: Re Patria Nr. 1. Sbornik materalov, posvjaščennych nemcam Sovetskogo Sojuza [Materialsammlung zu den Deutschen in der Sowjetunion] (Vol’noe slovo. Samizdat. Izbrannoe. Vypusk 16). Frankfurt/M: Posev 1975, S. 54–64, online: Externer Link: http://vtoraya-literatura.com/pdf/volnoe_slovo_16_1975__ocr.pdf. Der Text wurde vom Sender RFE/RL (Russian Broadcast Recordings) mehrmals ausgestrahlt. Erste Ansage fand am 6. September 1974 statt, online (russisch) ab 2:00 bis 26:50 min: Externer Link: http://catalog.osaarchivum.org/catalog/osa:52c916cb-b14b-4eba-af70-8c3998449ae5. Erste Übersetzung ins Deutsche erschien in: Deutschtum im Osten. Dokumente (Hrsg. vom Bund Re Patria, Frankfurt/M), Nr. 1/1975, S. 8–16. Hier erfolgt eine überprüfte, korrigierte und kommentierte deutsche Neufassung.

  2. Im Jahre 1923 existierte bereits die wolgadeutsche Autonomie, so dass in seiner Geburtsurkunde für den Geburtsort sicherlich stand: Siedlung Erlenbach, Kanton (Rayon) Erlenbach, ASSR der Wolgadeutschen. In der Nachkriegszeit, bei der Ausstellung von Inlandspässen und anderen Dokumenten wurde die administrative Gliederung der Nachkriegszeit verwendet, und das Territorium der einstigen Republik ging auf die benachbarte Gebiete Saratow (größtenteils) und Stalingrad (Wolgograd) über. Nur die alten deutschen Ortsnamen hat man manchmal belassen.

  3. NKWD – Volkskommissariat des Inneren (seit 1934), vereinigte in sich Funktionen einer ordinären Polizeibehörde, einer Vollzugsbehörde des GULag, die für Strafgefangene, Straf- und Arbeitslager und Sondersiedler zuständig war, und einer Geheimpolizei, die u.a. Spionagedienste für die Staatssicherheit ausführte.

  4. Sonderkollegium oder Sonderberatung beim Volkskommissar bzw. Minister des Inneren der UdSSR, 1922-1953, verkürzt "Sonderkollegium/Sonderberatung beim NKWD der UdSSR" – ein außergerichtliches Organ mit gerichtlichen Befugnissen, das Urteile nach der Aktenlage ohne eine öffentliche Verhandlung vor Gericht und ohne die Anwesenheit eines Verteidigers fällte. Fand eine breite Anwendung insbesondre bei politischen Strafprozessen der 1930er- und 1940er Jahre, bei denen die Beweislage oft nur auf Selbstbezichtigungen der Angeklagten ruhte. Diese Willkürpraxis wurde erst nach Stalins Tod aufgehoben.

  5. Zitiert nach: Kritische Bemerkungen zur nationalen Frage, in: W.I. Lenin: Werke. Band 20. Dezember 1913 – August 1914. Berlin (Ost) 1961, S. 36, online: Externer Link: http://www.red-channel.de/LeninWerke/LW20.pdf

  6. Mit Ausnahme von Krimtataren.

  7. Gosudarstvennoe pravo SSSR. Moskva 1967