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Migrationspolitische Ziele der GroKo 4.0 | Deutschland | bpb.de

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Migrationspolitische Ziele der GroKo 4.0

Vera Hanewinkel

/ 8 Minuten zu lesen

Welche Ziele verfolgt die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD in Sachen Migration und Integration? Wie will sie die Flüchtlings- und Asylpolitik gestalten? Ein Blick in den Koalitionsvertrag.

Integrationskurs in Nürnberg. Die Große Koalition plant, die Integrationskurse um digitale Angebote zu ergänzen. (© picture-alliance/dpa)

Nach der längsten Regierungsbildungsphase in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland steht sie nun, die neue Bundesregierung. Und zum vierten Mal seit ihrer Gründung 1949 wird die Bundesrepublik von einer Großen Koalition (GroKo) aus CDU/CSU und SPD geführt. An ihrer Spitze steht zum wiederholten Mal die Christdemokratin Angela Merkel. Bleibt sie bis zur nächsten Bundestagswahl im Jahr 2021 im Amt, wird Merkel 16 Jahre lang Bundeskanzlerin gewesen sein und hätte das zweithöchste Amt im Staat damit genauso lange bekleidet wie vor ihr nur ihr 2017 verstorbener Parteikollege Helmut Kohl, Bundeskanzler von 1982 bis 1998.

CDU/CSU und SPD haben um die Inhalte im Koalitionsvertrag intensiv gerungen. Die Sozialdemokraten wollten nach dem schlechtesten Wahlergebnis der Partei bei Bundestagswahlen in der Nachkriegszeit erst einmal keine Regierungsbeteiligung mehr. Nach dem Scheitern der Verhandlungen für eine mögliche Jamaika-Koalition aus CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen und auf Ersuchen des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier, Gespräche mit den Unionsparteien aufzunehmen, blieb der SPD aber kaum eine Wahl, als in Verhandlungen einzutreten. 171 Tage nach der Bundestagswahl am 24. September 2017 ist die neue Regierung am 14. März 2018 vereidigt worden.

Welche migrations- und integrationspolitischen Ziele verfolgt sie? Wie soll die zukünftige Flüchtlings- und Asylpolitik aussehen? Die Redaktion von focus Migration hat sich den Externer Link: Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD angesehen.

Erwerbsmigration

Die Koalitionspartner wollen die Zuwanderung von Fachkräften – Hochschulabsolventen und Menschen mit qualifizierter Berufsausbildung bzw. "ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen" – vereinfachen. Dazu streben sie die Erarbeitung eines Gesetzeswerkes an, das bereits bestehende Regelungen zusammenfasst, transparenter macht und, wo nötig, effizienter gestaltet. Der Zuzug von Arbeitskräften soll sich dabei am volkswirtschaftlichen Bedarf sowie Merkmalen der Zuwandernden wie Qualifikation, Alter und Sprachkenntnissen orientieren. Wie bislang gilt: Zuwanderungswillige müssen einen konkreten Arbeitsplatz vorweisen und ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können. Die Vorrangprüfung wollen die Koalitionspartner weitestgehend abschaffen. Die Interner Link: Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen soll ohne lange Wartezeiten erfolgen. In diesem Zusammenhang streben die Koalitionäre die Weiterentwicklung der Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zum Anerkennungsgesetz an, ebenso wie den Ausbau des Anerkennungszuschusses. Ziel sei es, die qualifikationsadäquate Beschäftigung von Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen weiter zu fördern.

Vorrangprüfung

Bei der Vorrangprüfung wird ermittelt, ob für die Besetzung der Stelle ein deutscher Arbeitnehmer, ein EU-Bürger oder ein rechtlich gleichgestellter Ausländer aus einem Drittstaat zur Verfügung steht. Eine Einstellung darf nur dann erfolgen, wenn dies nicht der Fall ist. Für einige Zuwanderergruppen (Inhaber_innen einer Blauen Karte, Bildungsinländer_innen, Forschende, in Mangelberufen Tätige, Asylbewerber_innen und Geduldete) ist die Vorrangprüfung aber bereits vollständig oder zumindest in den meisten Regionen Deutschlands abgeschafft worden.

Begrenzung der Fluchtmigration

CDU/CSU und SPD bekennen sich zu den rechtlichen und humanitären Verpflichtungen, die sich aus dem Grundgesetz, EU-Recht sowie internationalen Vertragswerken wie der Interner Link: Genfer Flüchtlingskonvention ergeben. Das bedeute auch, dass jeder in Deutschland gestellte Asylantrag weiterhin geprüft werde. Dennoch, so die Koalitionspartner, dürfe sich eine Interner Link: Situation wie 2015 nicht wiederholen. Daher soll die jährliche Zuwanderung bestimmter Kategorien von Fluchtmigranten den Richtwert von 180.000 bis 220.000 Menschen zukünftig nicht überschreiten. Dieser Wert bezieht sich auf Kriegsflüchtlinge und vorübergehend Schutzberechtigte, Familiennachzügler sowie Geflüchtete, die über Relocation- oder Interner Link: Resettlement-Programme in Deutschland aufgenommen werden. Die Zahl der Migrantinnen und Migranten, die abgeschoben werden oder freiwillig ausreisen, wird dem Richtwert gutgeschrieben. Verlassen auf diesem Weg innerhalb eines Jahres beispielsweise 20.000 Menschen die Bundesrepublik, so dürfen aus den genannten begrenzten Zuwanderungskategorien weitere 20.000 nach Deutschland einreisen; der Richtwert kann sich damit auf bis zu 240.000 Fluchtmigrantinnen und -migranten erhöhen. Nicht in den Richtwert fallen und damit ausgenommen von der Begrenzung sind 1) Geflüchtete, denen im Asylverfahren entweder Asyl nach dem deutschen Grundgesetz oder der Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt wird und 2) Menschen, die nach Deutschland einreisen, um hier zu arbeiten (Erwerbsmigration).

Der Familiennachzug zu Menschen, die mit subsidiärem Schutzstatus in Deutschland leben, bleibt bis Ende Juli 2018 Interner Link: ausgesetzt. Anschließend sollen monatlich 1.000 Familienangehörige zuziehen dürfen, die allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. So muss beispielsweise die Ehe mit dem nachzuholenden Partner bereits vor der Flucht geschlossen worden sein. Ausgenommen vom Familiennachzugskontingent sind Härtefälle; dies betrifft z.B. den Nachzug von Eltern zu Interner Link: unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

Insgesamt soll sich die Steuerung und Begrenzung der (Flucht-)Zuwanderung an der Integrationsfähigkeit der Gesellschaft orientieren. Diese messe sich nicht nur daran, ob die gesellschaftliche Integration zugewanderter Menschen gelinge, sondern berücksichtige auch die Lebensbedingungen der in Deutschland lebenden Menschen. Die Koalitionspartner plädieren dafür, eine Fachkommission einzusetzen, die sich mit den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit auseinandersetzt und dem Deutschen Bundestag entsprechend berichtet. Eine weitere Kommission soll Vorschläge erarbeiten, wie Fluchtursachen bekämpft werden können.

Damit Menschen nicht zur Flucht aus ihrem Herkunftsland gezwungen werden, wollen CDU/CSU und SPD die Interner Link: Entwicklungszusammenarbeit und den Klimaschutz stärken, sich für eine kontinuierliche und angemessene finanzielle Ausstattung des UN-Flüchtlingshilfswerks Interner Link: UNHCR und des Welternährungsprogramms (WFP) einsetzen, Deutschlands Engagement für Friedenssicherung ausweiten, eine faire Handels- und Landwirtschaftspolitik fördern und eine Interner Link: restriktive Rüstungsexportpolitik durchsetzen. Das Interner Link: Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) soll reformiert sowie ausreichend und nachhaltig finanziert werden. Zudem betonen die Koalitionspartner ihre Unterstützung für Aufnahmeländer von Flüchtlingen und wollen beispielsweise das Externer Link: "Cash for Work"-Programm des Bundesentwicklungsministeriums (BMZ) weiter ausbauen.

Harmonisierung der Asylsysteme der EU-Mitgliedstaaten

Innerhalb der Interner Link: Europäischen Union streben die Koalitionspartner eine Reform des Interner Link: Dublin-Verfahrens und einen fairen Verteilmechanismus für Schutzbedürftige an. Sie plädieren für eine weitere Harmonisierung der Asylverfahren und der Standards bei Versorgung und Unterbringung von Asylsuchenden im Rahmen des Interner Link: gemeinsamen europäischen Asylsystems. Asylbewerberleistungen sollen nur noch in dem EU-Staat gewährt werden, dem der Asylsuchende zugewiesen wurde. Asylverfahren sollen gemeinsam an den europäischen Außengrenzen durchgeführt werden und Rückführungen in die Herkunftsländer von dort erfolgen. Die Koalitionspartner setzen sich für eine Stärkung des Außengrenzschutzes ein, u.a. durch den Ausbau des Mandats der europäischen Grenzschutzagentur Frontex; Kontrollen an den EU-Binnengrenzen sollen weiterhin möglich bleiben.

Neue Regeln für Asylverfahren

Asylverfahren sollen zukünftig in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs-, und Rückführungseinrichtungen durchgeführt werden (AnKER). Dabei soll eine unabhängige und flächendeckende Asylverfahrensberatung gewährleistet werden. Unionsparteien und SPD setzen sich dafür ein, die Möglichkeiten zur Identitätsfeststellung zu erweitern. Erwachsene Asylsuchende sollen verpflichtet werden können, bis zu einer Höchstverweildauer von in der Regel 18 Monaten in den AnKER-Einrichtungen zu verbleiben; Familien mit minderjährigen Kindern dürften die Einrichtungen hingegen in der Regel spätestens nach sechs Monaten verlassen. Jugendbehörden nehmen – wie bislang – Interner Link: unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut.

Nur Asylsuchende mit "positiver Bleibeprognose" sollen auf die Kommunen verteilt, alle anderen aus den AnKER-Einrichtungen in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Wird im Asylverfahren ein Interner Link: Schutzstatus gewährt, soll nach spätestens drei Jahren eine Überprüfung des gewährten Schutzes erfolgen, bei der die Betroffenen verbindliche Mitwirkungspflichten haben.

Um die Asylverfahren zu beschleunigen, wollen sich die Koalitionspartner dafür einsetzen, dass mehr Staaten zu Interner Link: sicheren Herkunftsländern erklärt werden. Dies gelte für die Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Länder, deren Anerkennungsquote regelmäßig unter fünf Prozent liegt. Das Ausländerzentralregister (AZR) soll zu einem zentralen Ausländerdateisystem weiterentwickelt werden, auf das alle relevante Behörden unkompliziert zugreifen können.

Rückführungen in die Herkunftsländer

Unionsparteien und Sozialdemokraten setzen sich dafür ein, mehr Menschen ohne Aufenthaltsrecht in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Dazu sollen Hürden für Abschiebungen und die von den Koalitionspartnern bevorzugte Interner Link: freiwillige Rückkehr weiter verringert werden. Ausreisepflichtigen, die nicht aktiv dazu beitragen, dass ihre Ausreise erfolgen kann, drohen Leistungskürzungen. Ausländer, die straffällig werden, denen Sozialleistungsbetrug nachgewiesen wird oder die wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz mindestens ein Jahr verurteilt werden, sollen Deutschland verlassen müssen. Es soll leichter möglich sein, Menschen in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam zu nehmen.

Integrationskurse und Teilhabe am Arbeitsmarkt

Im Sinne der interkulturellen Öffnung wollen die Koalitionspartner die Repräsentanz von Menschen mit Migrationshintergrund in Unternehmen, gesellschaftlichen Einrichtungen und öffentlichem Dienst verbessern. Bestehende Integrationsmaßnahmen sollen in einer bundesweiten Strategie gebündelt und zwischen Bund, Ländern und Kommunen besser abgestimmt werden. Die Interner Link: integrationspolitische Linie folgt dabei – wie in der Vergangenheit – dem Grundsatz "Fordern und Fördern". Integrationsfortschritte und Fehlentwicklungen sollen durch ein intensiviertes Interner Link: Integrationsmonitoring sichtbar gemacht, Migrations- und Integrationsforschung in Interner Link: Deutschland gestärkt werden. Die 2005 als zentrales staatliches Instrument zur Integrationsförderung eingeführten Interner Link: Integrationskurse sollen u.a. durch eine bessere Zielgruppenorientierung verbessert werden. Dazu sehen die Koalitionspartner eine bessere Differenzierung der Kurse nach (Sprach-)Vorkenntnissen der Teilnehmer vor. Außerdem wollen sie das bestehende Kursangebot durch digitale Angebote ergänzen. Zugewanderte, die keine Integrationsanstrengungen unternehmen, wollen die Koalitionspartner sanktionieren.

Auch Menschen, deren Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten sei, sollen Zugang zu Sprachkursen und Beschäftigung erhalten, ohne dass sich daraus aber eine Verfestigung ihrer Aufenthaltsrechte ergebe. Ausbildungszugang und Arbeitsmarktintegration von langjährige Interner Link: Geduldeten, die bestimmte Integrationsanforderungen erfüllen, sollen vereinfacht und Klarheit bezüglich ihres Aufenthalts in Deutschland geschaffen werden. Daher unterstützen die Koalitionäre eine bundesweite ausbildungsfreundliche Umsetzung der 3+2-Regelung, wonach Geduldete für die Dauer einer staatlich anerkannten Ausbildung in Deutschland bleiben dürfen. Schließen sie diese erfolgreich ab, kann ihnen für die Dauer von zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken ausgestellt werden.

Darüber hinaus wollen CDU/CSU und SPD Länder und Kommunen bis 2021 mit weiteren acht Milliarden Euro zur Deckung der bei der Aufnahme, Versorgung, Unterbringung und Integration von Geflüchteten anfallenden Kosten unterstützen. Die Koalitionäre plädieren dafür, die Regelungen des Interner Link: Integrationsgesetzes zu entfristen und die darin festgeschriebene Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge zu evaluieren.

Gesundheitsversorgung pflegebedürftiger Migranten

Die Koalitionspartner streben zudem eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung für Menschen an, die in den 1950er und 1960er Jahren als Arbeitskräfte nach Deutschland gekommen sind; sie haben dabei insbesondere die Stärkung des Interner Link: Pflegebereichs im Auge. Akteure im Gesundheitswesen wollen sie auffordern, mehr mehrsprachige gesundheitsfördernde Angebote bereitzustellen.

Zivilgesellschaftliches Engagement und Bildungsbeteiligung

Mit dem Ziel einer "teilhabeorientierten Gesellschaftspolitik für alle Menschen" wollen CDU/CSU und SPD Externer Link: Jugendmigrationsdienste und das zivilgesellschaftliche Engagement von Interner Link: Migrantenorganisationen stärken. Mütter mit Migrationshintergrund sollen durch die Fortsetzung des Externer Link: Programms "Stark im Beruf" bei der Aufnahme einer existenzsichernden Beschäftigung unterstützt werden. Allen Kindern wollen die Koalitionäre unabhängig vom Elternhaus die gleichen Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und Entwicklung ihrer Fähigkeiten ermöglichen. Gemeinsam mit den Ländern streben sie daher eine bessere Unterstützung von Schulen "in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration" an. Der Bund solle sich dabei insbesondere an der Förderung begleitender Forschung und der Wirksamkeitsevaluation getroffener Maßnahmen beteiligen.

Interner Link: Geflüchtete Studierende und gefährdete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an deutschen Hochschulen will die GroKo weiterhin über ihre Mittlerorganisationen Alexander von Humboldt-Stiftung und Deutscher Akademischer Austauschdienst unterstützen. Ausländische Studienabsolventen, Nachwuchswissenschaftler und Spitzenforscher sollen für den Forschungsstandort Deutschland gewonnen und hier gehalten werden.

Ausblick

Bis 2021 wird sich zeigen, welche der im Koalitionsvertrag festgelegten migrations- und integrationspolitischen Ziele die neue Bundesregierung durchsetzen kann. Die zentrale Verantwortung für die Migrationspolitik liegt – wie in der Vergangenheit – in den Händen des Bundesinnenministeriums, welches in der laufenden Legislaturperiode um die Zuständigkeiten für Bau und Heimat ergänzt und vom neuen Innenminister Horst Seehofer (CSU) geleitet wird. Annette Widmann-Mauz (CDU) hat das Amt der Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration im Kanzleramt inne.

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Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de