Die Fachliteratur ist hinsichtlich der klimabedingten Migration gespalten. Während einige Wissenschaftler ihre Existenz abstreiten und stattdessen von Wirtschafts- und Armutsmigration sprechen, sehen andere Wissenschaftler im Klimawandel die Hauptursache für Wanderungsbewegungen weltweit.
Klimabedingte Migration findet wie jeder andere gesellschaftliche Prozess in einem sozioökonomischen Kontext statt, sodass Versuche, eine trennscharfe Linie zwischen den verschiedenen Migrationsursachen wie Krieg, Armut oder Klimawandel zu ziehen, nach Ansicht des Autors von Beginn an zum Scheitern verurteilt sind. Dennoch ist davon auszugehen, dass eine beträchtliche Zahl an Personen in den kommenden Jahrzehnten mit Phänomenen wie dem Anstieg des Meeresspiegels, der Verbreitung von Wüstengebieten und Süßwassermangel konfrontiert wird, und dass infolgedessen viele dieser Menschen freiwillig oder fluchtartig innerhalb von Staaten und über staatliche Grenzen hinweg migrieren werden. Dennoch gilt es, die verschiedenen Aspekte der Migration zu berücksichtigen, um der Komplexität der klimabedingten Migration gerecht zu werden. Diese findet in einem Spannungsfeld verschiedener Push- und Pull-Faktoren statt und sperrt sich daher gegen monokausale Antworten.
Eine große Herausforderung wird es in Zukunft sein, zu entscheiden, welcher Status – und demzufolge welche Rechtslage – den betroffenen Personen zugesprochen werden soll. Im Rahmen der internationalen Rechtsnormen mangelt es an Schutz für Klimamigranten, zum Teil auch aufgrund der fehlenden Anerkennung dieses neuen Migrationsphänomens. Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und ihre Zusatzprotokolle berücksichtigen nur unter bestimmten Umständen einige Klimamigranten und bieten daher keinen umfassenden Schutz. Nur wenige der jetzigen Klimamigranten erfüllen die Bedingungen der GFK, sodass es sich bei der Mehrzahl der betroffenen Personen nach aktueller Rechtslage nicht um Flüchtlinge handelt. Auch die nationalstaatlichen und regionalen Rechtsinstrumente schützen Klimamigranten nicht umfassend. Es ist daher dringend notwendig, dass die Regelwerke das Phänomen der klimabedingten Migration anerkennen und daran angepasst werden. Um bestehende Kategorien nicht zu gefährden, erscheint ein zusätzliches Protokoll oder eine neue Konvention sinnvoller und Erfolg versprechender als eine Änderung der GFK. Darüber hinaus könnten auch neue regionale und nationale Abkommen die Rechte der Klimamigranten zusätzlich schützen.
Die westlichen Industriestaaten haben aufgrund ihrer Hauptverantwortung für den Klimawandel auch eine besondere Verantwortung für die Leidtragenden der klimabedingten Migration. Entscheidend für den Schutz der Klimamigranten wird es sein, inwiefern die Industriestaaten bereit sind, ihrer Verantwortung nachzukommen – sei es durch die Aufnahme dieser Menschen oder durch erhebliche Unterstützungsleistungen, um die Klimawandelfolgen abzumildern. Aber auch die Herkunftsstaaten der Klimamigranten tragen eine hohe Verantwortung gegenüber ihren Bürgern und sind in der Pflicht, deren Leben bestmöglich zu schützen. Sie müssen präventive Anpassungsmaßnahmen ergreifen, um kurzfristige und langfristige Folgewirkungen des Klimawandels abzumildern.
Der Klimawandel stellt die internationale Gemeinschaft vor große Herausforderungen, die nur gemeinsam bewältigt werden können – der Umgang mit der klimabedingten Migration ist eine davon. Um adäquate Maßnahmen ergreifen zu können, müssen dringend zusätzliche Kenntnisse zur klimabedingten Migration gewonnen werden. Die Erforschung dieses Bereichs sollte daher verstärkt werden.