Während des sogenannten
Zwischen 1960 und 1973 versechzehnfachte sich die Zahl der ausländischen Arbeitnehmerinnen in der Bundesrepublik von rund 43.000 auf über 706.000. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der ausländischen Arbeitnehmer verdoppelte sich in diesem Zeitraum von 15 auf über 30 Prozent. Dieser beträchtliche Anstieg war nicht zuletzt Resultat einer gezielten Anwerbepolitik, die begleitet wurde von Prozessen sowohl der Arbeitsmigration als auch der Familienmigration.
Anwerbeabkommen und der Weg nach Deutschland
Entgegen der offiziellen Darstellung entsprachen die Anwerbeabkommen nur auf den ersten Blick gleichgewichtig den Interessen der Bundesrepublik, die dringend neue Arbeitskräfte für ihre boomende Wirtschaft benötigte, und denen der Entsendeländer, die sich ihrer aufgrund von Armut und Arbeitslosigkeit "überschüssigen" Arbeitskräfte vorübergehend entledigen wollten. Tatsächlich benötigte die westdeutsche Wirtschaft verschiedene Kategorien von Arbeitskräften, d.h. neben ungelernten männlichen Arbeitern insbesondere auch junge Arbeiterinnen und (männliche) Facharbeiter. Die Mittelmeerländer hingegen wollten vor allem arbeitslose unqualifizierte junge Männer ins Ausland schicken. Gegen die Arbeitsmigration junger Frauen gab es in den Gesellschaften der meisten Länder starke Vorbehalte. Man fürchtete insbesondere die moralisch-sittlichen Gefahren, die den Frauen in einem fremden Land angeblich drohten. Schlussendlich überwog in den Familien vieler Migrantinnen jedoch das Argument, dass die nach Deutschland geschickten Töchter und Ehefrauen in kurzer Zeit ein vergleichsweises gutes Einkommen erzielen sowie männliche Familienangehörige nachholen könnten. Geld zu verdienen war bei der ersten "Gastarbeiterinnen"-Generation die Hauptmotivation für die Migration in die Bundesrepublik. Mit dem Geld wollten sie entweder die Familie unterstützen, sich Aussteuer und Heirat leisten oder eine Geschäftsidee realisieren. Unter jungen ledigen Frauen spielten jedoch auch Abenteuerlust und der Wunsch nach Unabhängigkeit eine Rolle.
Frauen hatten mehrere Möglichkeiten, als "Gastarbeiterinnen" nach Deutschland zu kommen. Der offizielle Weg ging über die deutschen Anwerbekommissionen in den Herkunftsländern, wo sie sich vorstellten und ihr Gesundheitszustand sowie ihre Eignung für den jeweiligen Arbeitsplatz geprüft wurden. Wer in Branchen wie etwa der Textil- und Elektroindustrie arbeiten wollte, musste Tests zur Geschicklichkeit der Finger oder einen Sehtest absolvieren. Neben der Anwerbung nutzten Arbeitsmigrantinnen aber auch die Möglichkeit, mit einem Sichtvermerk (Visum) oder als Touristinnen einzureisen und erst anschließend eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Italienerinnen konnten seit Anfang der 1960er Jahre als Angehörige der
Der offizielle Weg über die deutschen Anwerbekommissionen hatte für Migrantinnen zum einen den Vorteil, dass die Reise nach Deutschland bezahlt wurde und zum anderen die Frage der Unterkunft geregelt war: Die Anwerbeabkommen verpflichteten die Arbeitgeber, eine Unterbringung bereitzustellen. Da die offiziellen Mindeststandards hierfür niedrig waren, versuchten vor allem kleine Betriebe bei der Unterbringung Kosten zu sparen und stellten nur provisorische Lösungen bereit wie Baracken, Speicher oder schäbige Zimmer in Gasthöfen. In Großbetrieben etwa der Elektro- und Nahrungsmittelindustrie war die Unterbringung in Wohnheimen häufig vergleichsweise komfortabel. Allerdings wurde den Migrantinnen dafür mehr von ihrem Lohn abgezogen. Wohnheime waren vornehmlich für Frauen vorgesehen, die keine Familienangehörigen in Deutschland hatten. Wer zusammen mit seinem Ehepartner nach Deutschland kam, mietete sich meistens eine Wohnung. 1968 waren 42 Prozent der ausländischen Arbeitnehmerinnen ledig oder "lediggehend", d.h. verheiratet, aber ohne Ehemann in Deutschland. In den 1960er Jahren ließen insbesondere Spanierinnen und Türkinnen Ehemann und Kinder zurück bzw. holten sie erst später nach. Wegen der großen Nachfrage nach weiblichen Arbeitskräften war es für Frauen wesentlich einfacher als für ihre Ehemänner, nach Deutschland vermittelt zu werden.
Der geschlechtsspezifische Arbeitsmarkt
Für "Gastarbeiterinnen" war nur ein bestimmtes, eng umrissenes Spektrum an unattraktiven Arbeitsplätzen mit un- und angelernten Tätigkeiten in Industrie und Dienstleistung vorgesehen. Es handelte sich um Aufgaben, für die geeignete deutsche Frauen nicht mehr in ausreichender Zahl zur Verfügung standen. Wenn Arbeitsmigrantinnen über das Anwerbeverfahren kamen, unterschrieben sie einen Arbeitsvertrag, der ihnen tarifliche Bezahlung garantierte. Mochte ihnen der Bruttoarbeitslohn für einen Industriearbeitsplatz zunächst vergleichsweise hoch vorgekommen sein, war er gemessen am durchschnittlichen westdeutschen Lohnniveau äußerst niedrig. Frauen verdienten in den sogenannten Leichtlohngruppen, die in allen Wirtschaftsbereichen tarifvertraglich fixiert waren, etwa 30 bis 40 Prozent weniger als Männer. Migrantinnen konzentrierten sich in der Textil-, Bekleidungs-, Nahrungs- und Genussmittelindustrie, insbesondere aber auch auf der großen Zahl an gesundheitsschädlichen Arbeitsplätzen in der Elektrotechnik und der Eisen-/Metallindustrie. Zweifellos war die gezielte Anwerbung von Migrantinnen eng mit dem Bestreben verbunden, die Leichtlohnarbeitsplätze nicht nur aufrechtzuerhalten, sondern diese in expandierenden Branchen wie der Elektroindustrie auszuweiten. Darüber hinaus gab es im weiblichen Dienstleistungsarbeitsmarkt viele tariflich nicht oder nur unzureichend geregelte Tätigkeitsbereiche, etwa im Hotel- und Gaststättengewerbe und in der Hauswirtschaft. Dort hatte sich mit der Ausweitung des öffentlichen Sektors der Arbeitskräftemangel enorm verschärft und es fehlte an Hilfskräften in Großküchen, Anstalten und Krankenhäusern. In diesen Tätigkeitsbereichen lagen die Löhne meist nicht über dem Niveau italienischer und spanischer Großstädte, sodass sie für Frauen aus diesen Ländern keinerlei Anreiz boten.
Der Arbeitsmarkt in Deutschland war in starkem Maße nach Geschlecht hierarchisiert und kulturell geformt: Männer galten als Familienernährer und wurden entsprechend entlohnt, Frauen wurden hingegen nur als Zuverdienerinnen betrachtet und erhielten niedrigere Löhne. Für einheimische Frauen galt das Hausfrau-/Zuverdienerin-Modell (Karin Hausen), das für verheiratete Frauen und Mütter Haus- und Familienarbeit als "natürlichen Beruf" vorsah. Dementsprechend wurden für diese Gruppe in den Jahren der Vollbeschäftigung Teilzeitarbeitsplätze eingerichtet, in der Industrie, vor allem aber im expandierenden Dienstleistungssektor. Demgegenüber wurden "Gastarbeiterinnen" wie selbstverständlich als Vollzeitarbeitskräfte betrachtet, die selbst dann in Vollzeit eingesetzt wurden, wenn sie Kinder und Familie hatten.
Die Widersprüchlichkeit der Anwerbepolitik
Das "Gastarbeiter"-Konzept basierte auf der Prämisse der unabhängigen und flexibel einsetzbaren männlichen Arbeitskraft. Die Widersprüche und Probleme der deutschen Anwerbepolitik zeigten sich besonders deutlich, wenn dieses Konzept auf die Anwerbung von Frauen übertragen wurde. Durch das traditionell niedrigere Heiratsalter und die tendenziell frühere Mutterschaft in den Herkunftsländern stimmte das von den deutschen Unternehmen geforderte Wunschprofil für "Gastarbeiterinnen" – jung, ledig, kinderlos – häufig nicht mit dem der Bewerberinnen überein. So kam es vor, dass junge Mütter, nachdem sie die Anwerbeprozedur hinter sich hatten, ihre Babies und Kleinkinder in die Züge nach Deutschland schmuggelten. Manche der Arbeitsmigrantinnen, die sich laut Anwerbeabkommen für ein Jahr bei ihrem deutschen Arbeitgeber verpflichten mussten, reisten zurück, wenn ihre im Heimatland zurückgebliebenen Kinder krank wurden. Ursprünglich sollten die deutschen Anwerbekommissionen Mütter mit mehreren Kindern überhaupt nicht anwerben. Tatsächlich wurde diese Bestimmung in den 1960er und frühen 1970er Jahren aber sehr flexibel gehandhabt. Um die von der deutschen Wirtschaft so dringend gewünschten weiblichen Arbeitskräfte überhaupt gewinnen zu können, gingen die Anwerbekommissionen auch dazu über, gezielt Ehepaare anzuwerben.
Besonders im Umgang mit schwangeren Arbeitsmigrantinnen zeigte sich, wie problematisch es war, das Prinzip "Gastarbeit" – also die Ausnutzung der Arbeitskraft bei gleichzeitiger Auslagerung aller reproduktiven Aufgaben in die Herkunftsländer – auf Frauen anzuwenden. Die deutschen Ärzte der Anwerbekommissionen führten mit Rücksicht auf die Vorbehalte der Herkunftsländer und um ihre Anwerbeerfolge nicht zu gefährden keine gynäkologische Untersuchung durch. Daher gelang es angeworbenen Arbeiterinnen häufig, ihre Schwangerschaft zu verbergen, bis diese früher oder später an ihrem deutschen Arbeitsort offensichtlich wurde. In einem solchen Fall wollten die betroffenen Arbeitgeber häufig eine sogenannte Fehlvermittlung geltend machen, wonach ihnen entweder von der Anwerbeverwaltung eine Ersatzarbeitskraft vermittelt worden wäre oder sie die Vermittlungspauschale zurückerhalten hätten. Für die deutschen Arbeitsämter war hingegen klar, dass die Unternehmer, die vom Vorteil der niedrigen Frauenlöhne profitierten, auch das Risiko tragen müssten, dass eine Migrantin schwanger sein konnte.
Laut Anwerbeabkommen waren ausländische Arbeitnehmende deutschen Arbeitnehmenden sozial- und arbeitsrechtlich gleichgestellt. Dies bedeutete, dass eine schwanger angeworbene Arbeitsmigrantin faktisch Anspruch auf Mutterschutzleistungen durch den deutschen Arbeitgeber gehabt hätte. Da die Migrantinnen von dieser sozialstaatlichen Regelung allerdings meist keine Kenntnis hatten und die Unternehmer diese Kosten umgehen wollten, einigte man sich in der Regel darauf, dass der Arbeitgeber die Rückreise ins Herkunftsland finanzierte. Aus Sicht der Arbeitgeber löste sich das Problem erst Ende der 1960er Jahre, als Schwangerschaftstests auf den Markt kamen, die in die medizinische Untersuchung der deutschen Anwerbekommissionen eingeführt wurden.
Arbeits- und Familienmigration
Von staatlichen Stellen der deutschen Arbeits- und Innenverwaltung wurde bereits früh registriert, dass Arbeitsmigration häufig mit Familienmigration verbunden war. Diese wurde als ein nicht intendierter Effekt der Anwerbung von "Gastarbeiter_innen" aber in Kauf genommen. Darüber hinaus trug die staatliche Anwerbepolitik zu einer engen Verknüpfung von Arbeits- und Familienmigration bei, indem sie Mütter und gezielt Ehepaare anwarb. Auch wurden neben der eigentlichen Anwerbung jahrelang weitere Einreisewege offen gehalten, um der nach Geschlecht differenzierten Nachfrage nach Arbeitskräften gerecht werden zu können. Da weibliche Arbeitskräfte und Facharbeiter zu den von der westdeutschen Wirtschaft besonders nachgefragten Arbeitskräftekategorien zählten, wurde ihre Einreise per Sichtvermerk staatlich toleriert und gefördert. Im Fall von Jugoslawien diente dieser sogenannte zweite Weg sogar als Lenkungsinstrument, um gezielt Arbeitskräfte für den Pflegesektor zu gewinnen. Zudem stellten die Arbeitsämter Migrantinnen, die als "Touristinnen" einreisten, bisweilen für sogenannte Mangelberufe eine Arbeitserlaubnis aus.
Eigentlich liefen diese alternativen Einreisemöglichkeiten dem staatlichen Kontroll- und Steuerungsinteresse zuwider. Um jedoch die besonders dringend gesuchten und in Südeuropa nur schwierig zu gewinnenden weiblichen Arbeitskräfte und männlichen Facharbeiter in ausreichender Zahl zu erhalten, förderten viele Unternehmen diese Einreisemöglichkeiten. Da Arbeitskräfte knapp waren, tolerierten viele deutsche Arbeitsämter dieses Vorgehen; manchmal unterstützten sie die Unternehmen sogar aktiv darin.
Der Blick auf den weiblichen Teil der "Gastarbeiter" zeigt, wie unzutreffend die Vorstellung ist, es habe bis zum
In der zeitgenössischen Wahrnehmung waren Migrantinnen als handelnde Subjekte noch weniger vorstellbar als männliche "Gastarbeiter", die als je nach Konjunktur flexibel einsetzbare, kostengünstige Arbeitskräftereserve galten. Tatsächlich zeigte sich aber in mehreren Streiks, dass Migrant_innen ihre Interessen vertraten. Einzelne Streiks, die ausschließlich von "Gastarbeiterinnen" initiiert wurden, machen deutlich, dass Migrantinnen nicht in der ihnen häufig zugeschriebenen "Opferrolle" verblieben, sondern Handlungsmacht bewiesen.
Die generelle Frage, ob die Migration für die "Gastarbeiterinnen" der ersten Generation mit Emanzipationschancen verbunden war, lässt sich angesichts der
Dieser Artikel ist Teil des Kurzdossiers