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Asylbedingte Kosten und Ausgaben | Zahlen zu Asyl in Deutschland | bpb.de

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Asylbedingte Kosten und Ausgaben Infografiken zu Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz und flüchtlingsbezogenen Ausgaben im Bundeshaushalt

/ 2 Minuten zu lesen

Menschen in Asylverfahren erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Was steckt hinter diesen Ausgaben? Wie viel kostet das die Bundesländer und welche Ausgaben trägt der Bund?

Wie hoch sind die Ausgaben der Bundesländer für Asylsuchende?

Zahlen liegen hier für Externer Link: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vor. Demnach haben 2023 alle Bundesländer zusammen rund 6,3 Milliarden Euro (Bruttoausgaben) für solche Leistungen ausgegeben. 2022 waren es rund 6,5 Milliarden Euro, 2021 rund 4,3 Milliarden Euro, 2020 rund 4,2 Milliarden Euro, 2019 rund 4,4 Milliarden Euro, 2018 rund 4,9 Milliarden Euro und 2017 rund 5,9 Milliarden Euro.

Nach Externer Link: Angaben des Statistischen Bundesamtes waren 2023 der größte Posten der Asylbewerberleistungen die sogenannten Grundleistungen (rund 3,87 Mrd. Euro). Darunter fallen vor allem Ausgaben für Unterkunft, Lebensmittel, Heizung und Kleidung sowie für Verbrauchsgüter, die in der Regel als Sachleistungen erfolgen. Zweitgrößter Posten waren besondere Leistungen im Bedarfsfall (rund 1,24 Mrd. Euro*) insbesondere bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, gefolgt von Geldleistungen als Hilfen zum Lebensunterhalt (rund 1,18 Mrd. Euro). Da die Länder u.a. durch Rückzahlungen und Kostenerstattungen auch Einnahmen verzeichnen, lagen die Nettoausgaben 2023 mit rund 5,98 Milliarden Euro leicht unter den Bruttoausgaben (rund 6,29 Mrd. Euro).

Insgesamt Externer Link: bezogen Ende 2022 rund 486.100 Personen in Deutschland Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 2021 waren es 399.000 Personen, 2020 rund 382.000 Personen, 2019 waren es 394.000 Personen und 2018 noch 411.000 Personen. Höchstand waren im Jahr 2015 rund 975.000 Personen.

Wie hoch ist der Anteil der flüchtlingsbedingten Ausgaben am Bundeshaushalt?

Im Jahr 2022 leistete der Bund rund 28,4 Milliarden Euro an flüchtlingsbezogenen Ausgaben (Stand: Juli 2023). Das entsprach rund 6,2 Prozent der Externer Link: Gesamtausgaben im gleichen Jahr (457,6 Mrd. Euro). 2023 waren laut Externer Link: Finanzplanung des Bundes rund 27,6 Milliarden Euro für asylbezogene Kosten eingeplant, 2024 sollen es rund 21,3 Milliarden Euro sein. Nicht berücksichtigt sind dabei Kosten und Ausgaben, die allein von den Bundesländern getragen werden, die für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Asylsuchenden zuständig sind.

Im Jahr 2022 entfielen von den rund 28,4 Milliarden Euro an asyl- und fluchtbezogenen Ausgaben der größte Teil wie in den Vorjahren auf die Bekämpfung von Fluchtursachen (12,4 Mrd. Euro), gefolgt von Sozialtransferleistungen nach Asylverfahren (8,0 Mrd. Euro), Zahlungen zur Entlastung der Bundesländer und Kommunen (4,6 Mrd. Euro), Integrationsleistungen (2,3 Mrd. Euro) sowie die Aufnahme, Registrierung und Unterbringung von Menschen im Asylverfahren (1,1 Mrd. Euro).

* In einer vorherigen Version dieses Beitrags wurden die besonderen Leistungen in der Einheit "Millionen Euro" statt "Milliarden Euro" angegeben. Das war falsch und wurde nach einem Hinweis korrigiert. (die Redaktion, 16.09.2024)

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