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Abschiebungen in Deutschland | Zahlen zu Asyl in Deutschland | bpb.de

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Abschiebungen in Deutschland Infografiken zu Abschiebungen nach Herkunftsländern, Zielstaaten und Bundesländern

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Menschen mit abgelehntem Asylantrag müssen Deutschland innerhalb kurzer Zeit verlassen. 2024 wurden aus Deutschland 20.084 Menschen abgeschoben. Woher stammen sie und wohin wurden sie abgeschoben?

Wie viele Menschen werden abgeschoben?

Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wird, müssen Deutschland innerhalb kurzer Zeit verlassen. Sie sind dann ausreisepflichtig. Reisen sie nicht innerhalb einer festgelegten Frist freiwillig aus und liegen weder Hinderungsgründe (z.B. Krankheit) noch eine Duldung vor, muss die Ausländerbehörde sie abschieben. Das ist Aufgabe der Bundesländer, die dabei oftmals mit der jeweiligen Landespolizei und der Bundespolizei zusammenarbeiten.

2024 wurden aus Deutschland 20.084 Menschen abgeschoben, die meisten in ihre Herkunftsländer. Im Jahr 2023 waren es 16.430 Menschen, 2022 waren es 12.945, 2021 11.982 und 2020 insgesamt 10.800 Menschen. Damit stieg die Zahl der Abschiebungen 2024 deutlich an, nachdem sie in den vergangenen drei Jahren unter dem Niveau der Vorjahre lag: 2019 wurden 22.097 Menschen abgeschoben, 2018 waren es 23.617.

Die Abgeschobenen stammten 2023 vor allem aus Georgien, der Türkei, Afghanistan und Nordmazedonien. Es wurden aber auch syrische und irakische Staatsangehörige aus Deutschland abgeschoben oder in andere EU-Staaten nach der sogenannten Dublin-Verordnung überstellt. So wurden 2024 insgesamt 5.827 Menschen von Deutschland aus in andere EU-Staaten überstellt, die meisten davon nach Österreich, Frankreich und Spanien. 2023 waren es noch 5.053 Personen, 2022 4.158 Personen. Unter allen 2024 aus Deutschland abgeschobenen Menschen waren 3.687 Minderjährige, damit ist ihre Zahl erneut deutlich gestiegen (2023: 2.863 Minderjährige, 2022: 349 Minderjährige).

Welche Bundesländer nehmen die meisten Abschiebungen vor?

Die meisten Abschiebungen haben in den vergangenen Jahren die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg vorgenommen. Alle drei Länder müssen nach dem Königsteiner Schlüssel die meisten Asylsuchenden in Deutschland aufnehmen.

Wie viele Menschen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben?

Um Menschen an einer unerlaubten Einreise nach Deutschland zu hindern, können Ausländer direkt an der Grenze (an der Landgrenze, Seegrenze und an Flughäfen) zurückgewiesen oder als unerlaubt Eingereiste in ein anderes Land zurückgeschoben werden. 2024 wurden 44.517 Menschen an einer deutschen Grenze zurückgewiesen und 2.150 Menschen in ein anderes Land zurückgeschoben. Das ist die höchste Zahl bei Zurückweisungen in den vergangenen zehn Jahren. Bereits 2023 wurden mit 35.618 Menschen und 2022 mit 25.538 jeweils deutlich mehr Menschen an deutschen Grenzen zurückgewiesen als in den Jahren zuvor.

Zusammen wurden im Jahr 2024 insgesamt 66.751 Menschen aus Deutschland abgeschoben, an deutschen Grenzen zurückgewiesen oder in ein anderes Land zurückgeschoben. Das ist der höchste Wert seit 2016 (47.505 Menschen).

Kurz erklärtAbschiebung, Zurückschiebungen und Zurückweisungen

Von der Abschiebung sind Zurückschiebungen und Zurückweisungen zu unterscheiden.

  • Bei Zurückweisungen verweigern deutsche Behörden noch an der Grenze die unerlaubte Einreise von Menschen, etwa wenn diese keinen gültigen Ausweis besitzen oder zuvor aus Deutschland ausgewiesen worden waren.


  • Bei Zurückschiebungen werden Menschen, die bereits unerlaubt nach Deutschland eingereist sind, innerhalb eines kurzen Zeitraums nach ihrer Einreise in ihr Herkunftsland abgeschoben oder in das EU- bzw. Schengen-Land zurückgeschoben, das nach der Interner Link: sogenannten Dublin-Verordnung für sie zuständig ist.


  • Die Abschiebung ist die zwangsweise Durchsetzung der Ausreise eines Ausländers aus Deutschland, wenn dieser keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzt (etwa aufgrund eines bewilligten Asylantrags)* oder sich aus anderen Gründen nicht mehr in Deutschland aufhalten darf. Wenn der Ausländer nach einer bestimmten Frist nicht freiwillig ausgereist ist, wird er zwangsweise (teils mit Hilfe der Landes- und Bundespolizei) abgeschoben. Behörden sprechen synonym zum Begriff der Abschiebung auch von „Rückführung“.


* Korrekturhinweis: In einer früheren Fassung des Infokastens wurde die „Duldung “als Beispiel für einen gültigen Aufenthaltstitel genannt. Das ist falsch. Interner Link: Eine Duldung bedeutet eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“, verschafft aber keinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Ausreisepflichtige Personen erhalten eine Duldung, wenn eine Abschiebung aus bestimmten Gründen nicht möglich ist. Wir haben das Beispiel gestrichen und die Klammer umformuliert. (09.12.2024, die Redaktion)

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