Die Antragszahlen zu Asyl des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfassen in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 nur einen Teil der tatsächlichen Fluchtzuwanderung nach Deutschland. Dies gilt auch für die meisten Grafiken in diesem Angebot.
In Folge des russischen Angriffskriegs auf die gesamte Ukraine am 24. Februar 2022 sind mehrere Millionen Menschen aus der Ukraine nach Europa geflüchtet. Im deutschen Ausländerzentralregister waren Anfang März 2025 Externer Link: rund 1,2 Million Schutzsuchende aus der Ukraine registriert. Mit dem Interner Link: Inkraftsetzen der sogenannten EU-Massenzustromrichtlinie im Februar 2022 können ukrainische Staatsangehörige unbürokratisch einen vorübergehenden Aufenthaltstitel in EU-Staaten erhalten und müssen dafür kein Asylverfahren durchlaufen. Sie dürfen arbeiten und erhalten Zugang zu Sozialhilfe, medizinischer Versorgung und zum Bildungssystem.
Die große Mehrheit der ukrainischen Schutzsuchenden stellt keinen Asylantrag und wird damit nicht von den Zahlen des BAMF erfasst. 2022 stellten laut Externer Link: Asylgeschäftsstatistik 705 ukrainische Staatsangehörige einen Erstantrag auf Asyl, 2023 waren es Externer Link: 655 Erstanträge, 2024 waren es Externer Link: 1.048 Erstanträge. Im Externer Link: laufenden Jahr 2025 (einschließlich Februar) haben 146 ukrainische Staatsangehörige einen Erstantrag auf Asyl gestellt.