Gleichschaltung
Eines der Ziele der NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 war die Errichtung eines totalitären Staates auf rassischer Grundlage, in dem neben der NSDAP und ihren Gliederungen keine weiteren politischen oder gesellschaftlichen Kräfte existieren sollten.
Die bestehenden Einrichtungen und Organisationen wurden "gleichgeschaltet", d. h., sie wurden aufgefordert, sich aufzulösen oder einzugliedern; ansonsten verboten oder zwangsaufgelöst. Der NSDAP ging es dabei um eine umfassende Kontrolle des politischen Lebens und der gesellschaftlichen Gruppen im Sinne einer nationalsozialistischen Durchdringung des gesamten öffentlichen (und privaten) Lebens. Die darin vollzogene Verschmelzung von Staat und Gesellschaft führte zur Externer Link: Abschaffung demokratischer Grundprinzipien (z. B. Gewaltenteilung, Pluralität, Menschenwürde).
Volksgemeinschaft
Durch die Ausgrenzung, Vertreibung und Vernichtung von als "nicht-arisch" oder "gemeinschaftsfremd" definierten Personen und Gruppen sollte eine homogene und harmonische Volksgemeinschaft errichtet werden. Die Zuschreibung einer "Rassenseele" (Alfred Rosenberg) hatte für die Ausgestaltung der nationalsozialistischen "Volksgemeinschaft" die Konsequenz, dass von einer rassischen "Gleichheit" und damit auch von gleichgerichteten Interessen aller Mitglieder ausgegangen wurde. Für die Geschlechterordnung bedeutete dies, dass beide Geschlechter ihre jeweils spezifische Aufgabe erfüllen mussten, um das gemeinsame Ziel, die Errichtung der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft, zu verwirklichen. Die Konsequenz aus dieser Ideologie sah – grob vereinfacht – für Frauen und Männer jeweils voneinander unterschiedene Aufgabenbereiche vor, die aber den jeweiligen politischen Notwendigkeiten umstandslos angepasst werden konnten.
Frauenpolitik
Bereits 1921 – ein Jahr nach ihrer Gründung – legte die NSDAP fest, dass Frauen weder in die "Führung der Partei" noch in deren "leitenden Ausschuss" aufgenommen werden konnten. Nach dem Machtantritt der NSDAP wurden dann mehrere Gesetze verabschiedet, die Frauen aus den gehobenen Berufen verdrängten und Tätigkeiten als Hausfrau und Mutter belohnten. Neben einem Ausschluss von Beamtinnen, die von Vater oder Ehemann finanziell versorgt wurden, wurde u. a. eine Begrenzung der Zahl der Neuimmatrikulationen von Frauen erlassen, Anreize für das Aufgeben der Erwerbstätigkeit im Falle der Mutterschaft eingeführt und Frauen das passive Wahlrecht (die Wählbarkeit) abgesprochen.
Mit dem Beginn der Kriegsvorbereitungen wurden diese Regelungen allerdings teilweise gelockert und aufgehoben. Während des Krieges wurden Frauen sogar wieder verstärkt für Tätigkeiten außerhalb der Familie, bis hin zu direkt kriegsunterstützenden Aufgaben, angeworben (z. B. Flak- oder Wehrmachtshelferinnen).
Frauenbewegung
Emanzipatorische Bestrebungen und insbesondere die verschiedenen Gruppierungen der Frauenbewegung waren in den Augen der Nationalsozialisten eine Erfindung jüdischen oder wahlweise auch marxistischen Geistes, denen entschlossen entgegengetreten werden sollte.
So stellte die Reichsfrauenführerin Gertrud Scholtz-Klink fest: "Der gesamten maßgebenden und richtungbestimmenden Frauenbewegung der Nachkriegszeit fehlte die Voraussetzung zu einer gedeihlichen Entwicklung, der gesunde Boden, auf dem sie hätte stehen müssen, um erfolgreich für die Frauen sein zu können; der artgemäße, blutmäßig richtige Aufbau." (Scholtz-Klink 1934) Die Gleichschaltung richtete sich deshalb auch gegen die Vereinigungen der bürgerlichen und proletarischen Frauenbewegung.
Bereits vor der Gleichschaltungsanordnung forderte die NSDAP alle Frauenorganisationen auf, umgehend ihre jüdischen Mitglieder auszuschließen. Die Verbände und Organisationen der proletarischen Frauenbewegung wurden gemeinsam mit den sozialistischen und sozialdemokratischen Vereinigungen zwangsaufgelöst bzw. verboten. Einige der Frauen engagierten sich im Widerstand oder auch in Organisationen wie der "Roten Hilfe", die finanzielle und sonstige Unterstützung für verfolgte GenossInnen zur Verfügung stellte und 1935/36 aufgelöst wurde.
Der Vorstand des Dachverbandes der bürgerlichen Frauenbewegung (Bund Deutscher Frauenvereine – BDF) wurde am 12. Mai 1933 von Lydia Gottschewski (Führerin der nationalsozialistischen "Frauenfront") zum Beitritt aufgefordert. Dies beinhaltete die bedingungslose Anerkennung der frauenpolitischen Vorhaben der NSDAP, die Unterstellung unter Adolf Hitler sowie die "Entfernung" aller nicht-arischen Mitglieder aus den Vorständen und deren Besetzung mit Nationalsozialistinnen. Sollte der BDF darauf nicht eingehen, würde er zwangsaufgelöst. Der BDF löste sich daraufhin auf einer Eilsitzung am 15. Mai 1933 – bis auf die "Altershilfe" der dem BDF angeschlossenen Helene-Lange-Stiftung – selbst auf und beendete die Mitgliedschaft bei internationalen Organisationen. Das nach der Auflösung vorhandene Restvermögen wurde der "Altershilfe" übertragen.
Diesen Schritt vollzogen viele der im BDF organisierten Frauenvereine und -verbände. Im September 1933 löste sich der älteste Verein der bürgerlichen Frauenbewegung, Nachfolger des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins, der Deutsche Staatsbürgerinnenverband, auf.
Der Deutsche Evangelische Frauenbund gliederte sich ebenso wie der Katholische Deutsche Frauenbund in die Kirche ein, um der Gleichschaltung zu entgehen (nach 1945 wieder eigenständig). Der Jüdische Frauenbund (JFB) trat am 9. Mai 1933 – und damit wenige Tage vor dessen Selbstauflösung – aus dem BDF aus und wurde Mitglied in der bereits vor 1933 gegründeten Einheitsfront der jüdischen Frauen sowie in der Jüdischen Selbsthilfe. Der JFB wurde 1938 verboten, seine Mitglieder engagierten sich bis zu ihrer Deportation in der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland. Der Jüdische Frauenbund wurde 1953 unter Leitung von Jeanette Wolff in Westdeutschland neu gegründet.
Die nationalsozialistischen Frauenorganisationen
Die NS-Frauenorganisationen lehnten die Ziele der Frauenbewegung weitgehend ab und vertraten den Anspruch, eine "neue Frauenbewegung" zu bilden. Kritisiert wurde an der bürgerlichen und an der proletarischen Frauenbewegung vor allem deren Forderungen nach rechtlicher und gesellschaftlicher Gleichberechtigung. Demgegenüber versuchten die führenden Nationalsozialistinnen ein Geschlechtermodell zu entwerfen, das auf der Anerkennung von Unterschieden basierte ("Gleichwertigkeit"). Dabei wurde eine Ordnung akzeptiert, in der Männer die allgemeinen Entscheidungen trafen, Frauen diese lediglich ausführten bzw. im "weiblichen Bereich" umsetzten.