Fake News, Desinformation, Political Microtargeting – diese Begriffe werden oft in einem Atemzug mit weiteren Internet-Phänomenen genannt und in der öffentlichen Wahrnehmung durcheinandergebracht, obwohl sie jeweils unterschiedliche Probleme betreffen. Bei Fake News handelt es sich um bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen in der Erscheinungsform von Nachrichten, die aus politischen oder finanziellen Gründen verbreitet werden. Nach dieser Definition treten Fake News in drei Formen in Erscheinung: Nachrichten, die einem Thema übertriebene Aufmerksamkeit widmen, Propaganda und gezielte Desinformation. Dafür reichen zum Beispiel Halbwahrheiten, die eine Nachricht ausschmücken, oder falsche Tatsachenbehauptungen, die als "alternative Fakten" bezeichnet werden. Gerüchte und Lügen zur Meinungsmanipulation gab es schon lange vor dem Internet. Neu an Fake News ist die massenhafte und zum Teil automatisierte Verbreitung von erfundenen Nachrichten oder von Tatsachen, die zumindest nicht vollkommen der Wahrheit entsprechen oder in irreführenden Kontexten dargestellt werden. Dabei wirkt der Netzwerkeffekt des Internets: wenn Menschen Inhalte mit ihren jeweiligen Kontakten und womöglich plattformübergreifend teilen, geben sie ihnen ein hohes Verbreitungspotenzial.
Fake News im Wahlkampf
Die Befürchtung ist, dass Falschnachrichten gezielt in Wahlkampfzeiten eingesetzt werden und einen Einfluss auf das Wahlergebnis haben könnten, weil Wähler sich davon manipulieren lassen. Diese Gefahr es nicht ganz abstrakt, da in den letzten Jahren bereits beobachtet wurde, dass massive Desinformationskampagnen vor den Wahlen stattfanden. Vor dem Brexit-Referendum 2016 zirkulierten falsche Tatsachen und Zahlen über die EU und Großbritanniens Mitgliedschaft, im US-Präsidentschaftswahlkampf 2016 hieß es, die Kandidatin Hillary Clinton würde einen Kinderpornoring lenken, über Emmanuel Macron wurde 2017 gesagt, er sei homosexuell und führe eine Scheinehe. In Deutschland war die Angst vor Fake News vor den Bundestagswahlen 2017 groß, aber sie hat sich Externer Link: empirischen Studien zufolge nicht verwirklicht. 2018 wurde in Brasilien beobachtet, dass durch das massive Teilen von Falschinformationen in WhatsApp-Gruppen versucht wurde, den Kandidaten der Opposition zu diskreditieren. Wer mischt sich ein? Obwohl Studien zeigen, dass die versuchte Einflussnahme durch Externer Link: Fake News vor Wahlen eher aus dem rechten bis extrem rechten Spektrum kommen, lässt sich daraus keine Regel ableiten. Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass sie zum Teil aus dem Ausland kommen, mit dem Ziel sich in die internen Angelegenheiten anderer Länder einzumischen, um Politik eventuell zu ihrem Vorteil zu beeinflussen oder einfach, um die Situation zu destabilisieren. Die Rede ist vor allem von Aktionen in Bezug auf die US-Wahlen 2016 aus Russland (etwa durch sogenannte "Externer Link: Trollarmeen") oder in Bezug auf den Rechtsruck in der EU (etwa durch Donald Trumps Ex-Berater Externer Link: Steve Bannon). Das Motiv, Fake News zu generieren, kann allerdings auch finanzieller Natur sein, weil es sich meistens um Skandal-Schlagzeilen handelt, die schneller angeklickt werden (
Anhand digitaler Dienste wird versucht, Einfluss auf Menschen zu nehmen und Automatisierung kann diesen Vorgang vereinfachen und potenzieren. Doch die tatsächliche Wirkung der Automatisierung auf Wahlergebnisse, ob echt oder falsch, lässt sich nicht messen. Man kann Indizien heranziehen, um zu mutmaßen, welchen Externer Link: konkreten Einfluss Fake News auf Wahlen haben, aber die Wahlentscheidung treffen Menschen selbst und die Beweggründe dafür sind nicht von außen erkennbar. Das gilt für Informationen allgemein, weshalb es für eine Demokratie so wichtig ist, dass BürgerInnen Zugang zu zuverlässigen Informationsquellen haben und dass journalistische Medien dem Prozess der individuellen und öffentlichen Meinungsbildung dienen. Beim vorliegenden Problem der Desinformation kann allerdings auch der Gesetzgeber aktiv werden.
Was kann der Gesetzgeber tun?
Was ist die Lösung gegen Fake News, wenn es keine eindeutige, technische Ursache gibt? Das Problem kann auf mehreren Ebenen angegangen werden, beispielsweise mit mehr Medienkompetenz oder Angeboten wie Faktenchecks.
Frankreich hatte bereits zwei Gesetze gegen unzulässige Wahlbeeinflussung.Externer Link: Art. 27 des französischen Gesetzes über die Pressefreiheit von 1881 verbietet "die Veröffentlichung, die Verbreitung oder die Vervielfältigung von falschen Nachrichten, von fabrizierten, verfälschten oder wahrheitswidrig Dritten zugeschriebenen Stücken, um aus unaufrichtigen Gründen den öffentlichen Frieden zu stören, oder Störpotenzial zu entwickeln". Hier geht es also um Falschnachrichten, die mit der Absicht verbreitet werden, den öffentlichen Diskurs zu beeinflussen. Im Kontext von Wahlen drohtExterner Link: Art. 97 des französischen Wahlgesetzes mit einer Freiheitsstrafe von ¼ bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 15.000 Euro für diejenigen, die "mithilfe von falschen Nachrichten, verleumderischen Gerüchten oder anderen betrügerischen Manövern, Wahlergebnisse durcheinanderbringen oder verfälschen, oder einen oder mehrere Wähler davon abhalten zu wählen".
Die neue Regulierung in Frankreich
Das Gesetz gegen Informationsmanipulationen wurde im November 2018 vom französischen Parlament verabschiedet und im Dezember 2018 hat der Conseil Constitutionnel (Äquivalent zum deutschen Bundesverfassungsgericht) es bestätigt, indem es anhängige Beschwerden gegen das Gesetz zurückwies. Seit dem ersten Entwurf der französischen Regierung war das Gesetzesprojekt umstritten und wurde erst nach einigen Änderungen vom Parlament verabschiedet. Zunächst hieß es (übersetzt) "Gesetz gegen Falschinformationen". In dieser Fassung fehlte die Voraussetzung einer Absicht, das heißt es kam nicht darauf an, ob man von der Unwahrheit der Information wusste und jene bewusst verbreiten wollte, um Wahlen zu beeinflussen. Das Fehlen eines subjektiven Elements hat viel Kritik provoziert.
Der finale Entwurf, das Gesetz gegen Informationsmanipulationen ("Externer Link: loi contre les manipulations de l’information" ), richtet sich weniger gegen Falschinformationen an sich, sondern gegen die Verbreitung von Falschinformationen zum Zwecke der Wahlmanipulierung. Der Anwendungsbereich wird in Art. 1 definiert: Verboten ist "jede Behauptung oder ungenaue oder irreführende Zuschreibung über eine Tatsache, die die Wahrhaftigkeit der bevorstehenden Wahlen beeinträchtigen könnte, die absichtlich, künstlich oder automatisch in großem Umfang über einen öffentlichen Online-Kommunikationsdienst verbreitet wird." Damit zielt das Gesetz auf Fake News ab, die die Glaubhaftigkeit der Wahlergebnisse verringern könnten. Zeitlich ist die Anwendung des Gesetzes auf die drei Monate vor einer Wahl, einschließlich des Tages der Wahl befristet. Wird eine Falschnachricht entdeckt, die der Definition aus Art. 1 entspricht, kann ein Eilverfahren vor Gericht eingeleitet werden. Über die Konsequenz eines Verstoßes entscheidet das Landgericht auf Antrag binnen 48 Stunden. Das Gericht kann alle verhältnismäßigen und notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Falschinformationen beschließen, also Blockieren, Löschen und/oder Nichtweiterverbreiten des Inhaltes.
Damit bleibt die Entscheidungshoheit gegen individuelle Akteure im Wesentlichen bei der Judikative und das Verbot wird nicht von einer Behörde umgesetzt. Das ist im Lichte der Gewaltenteilung begrüßenswert und sorgt für mehr Vertrauen in den Rechtsstaat. Der französische Gesetzgeber hat die Verantwortung im Gegensatz zum deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht auf die sozialen Netzwerke übertragen, die ansonsten einen größeren Einfluss auf den öffentlichen Diskurs und den Wahlkampf nehmen könnten.
Probleme mit dieser Gesetzgebung
Obwohl der französische Gesetzgeber das Eingriffspotenzial des Gesetzes in Bezug auf den Anwendungsbereich und -zeitraum beschränkt hat, könnte es im Verhältnis zu Medienfreiheiten zu Kollisionen kommen. Im Journalismus gilt beispielsweise der (als Menschenrecht geschützte) Quellenschutz: Wie kann der gewährleistet bleiben, wenn neue Transparenzpflichten insbesondere gegenüber kritischer Berichterstattung durchgesetzt werden? Auch die sogenannte "Schere im Kopf" sollte nicht unerwähnt bleiben. Werden BürgerInnen sich in Zukunft davor fürchten, ihre kritische Meinung zu Wahlkampfthemen zu äußern und sich deswegen selbst zensieren? Diese Aspekte sind sowohl für Einzelne, als auch für die Gesellschaft von Relevanz, da Meinungs-, Informations- und Medienfreiheiten im Prozess der Meinungsbildung eng verwoben sind.
Abgesehen von den Fragen, die sich aus juristischer Perspektive stellen, ist auch unklar, wie praktikabel das Gesetz in der Umsetzung ist. Wie beschrieben gibt es nicht nur eine Form von Fake News, und es kann daher schwierig sein, sie zweifelsfrei als solche zu identifizieren. Das gilt umso mehr, wenn Gerichten nur wenig Zeit zur Verfügung steht und sie nicht über die erforderlichen technischen Kenntnisse verfügen.