„Die Arbeitnehmerorganisationen waren an den revolutionären Veränderungen der DDR und sie sind an dem rasanten deutschen Einigungsprozeß auffallend unbeteiligt.“ Mit diesem Satz leitete der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Ernst Breit, einen selbstkritischen Beitrag zur Rolle der bundesrepublikanischen Gewerkschaften ein, der im März 1990 in den „Gewerkschaftlichen Monatsheften“ erschien. Politikwissenschaftler konstatierten eine mangelnde aktive Mitgestaltung und Perspektivlosigkeit der Gewerkschaften. Die westdeutschen Gewerkschaften hätten „einfach keine politisch bedeutsame Rolle“ in den Prozessen des Systemwechsels und der Einheit gespielt und „keine Mitentscheidungsansprüche angemeldet“. In der Tat waren der DGB und die in ihm vereinten Gewerkschaften wie die meisten Akteure in Politik und Wirtschaft auf die Ereignisse der Jahre 1989/90 nicht vorbereitet, agierten zunächst verunsichert und zurückhaltend. Der „Freie Deutsche Gewerkschaftsbund“ (FDGB) wiederum befand sich in einem Zustand der Agonie, er hatte jegliches Vertrauen der Beschäftigten in der DDR verspielt. Die Funktion einer unabhängigen Interessenvertretung hatte er schon kurze Zeit nach seiner Gründung 1945/46 nicht mehr erfüllt. Die in ihm vereinten Industriegewerkschaften und Gewerkschaften emanzipierten sich aus dieser zentralistischen „Massenorganisation“ und durchliefen seit dem Ende des Jahres 1989 einen Reformprozess, der die Voraussetzung für die ab Herbst 1990 realisierte Einheit der gesamtdeutschen Gewerkschaftsbewegung bildete. Wenn von der Abstinenz der Gewerkschaften in den revolutionären Prozessen der Monate 1989/90 die Rede ist, wird vergessen, dass sich im Zuge der demokratischen Revolution Initiativen auf betrieblicher Ebene gebildet hatten, die auf die Erneuerung der Gewerkschaften orientiert waren. In einem kurzen Zeitfenster vom Herbst 1989 bis zum Frühjahr 1990 entfaltete sich eine Reihe von Basisaktivitäten. Als sich die Durchsetzung marktwirtschaftlicher Strukturen abzeichnete und mit der Währungsunion ab 1. Juli 1990 der Weg in die deutsche Einheit nach bundesrepublikanischem Modell unumkehrbar wurde, wurden diese Basisinitiativen von den gewerkschaftlichen Strukturen nach westdeutschem Vorbild abgelöst. Letztere schienen den neuen marktwirtschaftlichen Herausforderungen angemessener und für die Interessenvertretung erfolgversprechender zu sein.
Auch wenn der DGB und die in ihm vereinten Gewerkschaften nicht mit fertigen Konzepten aufwarten konnten, auf die sie in der Transformationsphase ab 1990 hätten zurückgreifen können, so bedeutet das nicht, dass sie in der Folge planlos gehandelt hätten, mit dem Ziel den Prozess der Einheit und des wirtschaftlichen Strukturwandels mitzugestalten. Welche Forderungen sie aufstellten und wie sie Einfluss nehmen konnten, ist bislang kaum untersucht worden. Die zeitgeschichtliche Forschung steht hier erst am Anfang. Im Folgenden wird das Forschungsfeld abgesteckt: Skizziert werden Rahmenbedingungen, Einflussebenen und inhaltliche Aspekte gewerkschaftlicher Konzepte.
Einheit ohne Gewerkschaften?
Mit der Volkskammerwahl vom 18. März 1990 war der eingeschlagene Weg zur deutschen Einheit seitens der DDR demokratisch legitimiert. Dies betraf die per Staatsvertrag vom 18. Mai 1990 vereinbarte Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion als zentralem Schritt auf diesem Weg. Dies galt auch für die Verabschiedung jenes Gesetzes am 17. Juni 1990, das die noch unter der Modrow-Regierung am 1. März 1990 errichtete „Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums“ umwandelte und mit einer neuen Funktion versah. Aufgabe der Treuhandanstalt war nun „die Privatisierung und Verwendung volkseigenen Vermögens nach den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft“ (§ 2 Treuhandgesetz). Eine Beteiligung gewerkschaftlicher Vertreter an den Gremien dieser Anstalt öffentlichen Rechts war nicht vorgesehen. Dieser Ausschluss der Gewerkschaften war angesichts der Mammutaufgabe, 8.500 Gesellschaften, die von einem Volkseigenen Betrieb (VEB) in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt worden waren, mit vier Millionen Beschäftigten in ein soziales marktwirtschaftliches System zu überführen, nicht nachvollziehbar. Immerhin waren die Gewerkschaften nach bundesrepublikanischem Verständnis eine Säule der Sozialen Marktwirtschaft. Kritik kam deshalb aus den Reihen der westdeutschen Gewerkschaften. Der IG Chemie-Vorsitzende Hermann Rappe verwies darauf, dass der soziale und wirtschaftliche Umwandlungsprozess im Wesentlichen die Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffe. Eine Mitarbeit der Gewerkschaften an den entsprechenden Entscheidungen der Treuhandanstalt sei deshalb erforderlich. Da Rappes Forderung nach einer gewerkschaftlichen Vertretung im Verwaltungsrat der Treuhandanstalt erfolglos blieb, trat er aus dem beim Ministerpräsidenten der DDR gebildeten Sachverständigenrat zur Einführung der Sozialen Marktwirtschaft zurück. Allerdings sah das Treuhandgesetz durchaus Mitbestimmungsmöglichkeiten vor. Nach dem Gesetz vom Juni 1990 sollte die Treuhandanstalt ihre Aufgaben „in dezentraler Organisationsstruktur über Treuhand-Aktiengesellschaften“ erfüllen. Diese sollten „die Privatisierung und Verwertung des volkseigenen Vermögens nach unternehmerischen Grundsätzen sichern“ (§ 7 Treuhandgesetz). Diesen Treuhand-AGs waren die der Treuhand gehörenden Anteile an den Aktiengesellschaften beziehungsweise GmbHs zu übertragen, in die alle Kombinate und VEB zum 1. Juli 1990 umgewandelt werden mussten. Wäre diese Konstruktion umgesetzt worden, dann wären die Treuhand-AGs unter das bundesrepublikanische Mitbestimmungsgesetz von 1976 gefallen. Nach diesem Gesetz haben Aktiengesellschaften (und weitere Gesellschaftsformen wie GmbH und Co. KG) bei Betriebsgrößen von über 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern paritätisch von Anteilseignern und Arbeitnehmern besetzte Aufsichtsräte zu errichten.
Doch diese Möglichkeit der Mitbestimmung wollten Treuhandanstalt und Bundesregierung ausschließen. Detlev Karsten Rohwedder, seit 1. September 1990 Präsident der Treuhandanstalt, verkündete vor der DDR-Volkskammer am 13. September 1990, dass er von der Errichtung der Treuhandaktiengesellschaften Abstand nehmen wolle. Er führte zu erwartende Koordinierungsprobleme zwischen diesen AGs und der Treuhandanstalt sowie Schwierigkeiten der personellen Besetzung der Treuhand-AGs ins Feld. Tatsächlich stand der dezentrale Aufbau der Treuhand-AGs einer straffen und energischen Führung, die schnelle Entscheidungen treffen konnte, entgegen. Anstelle des im Gesetz vorgesehenen Aufbaus ließ sich der Verwaltungsrat vom Unternehmensberater Roland Berger eine Struktur empfehlen, die ohne diese Treuhand-AGs auf der Basis von 15 Bezirksniederlassungen als regionalem Unterbau verwirklicht wurde. Rohwedder bekannte sich vor der Volkskammer zur Nichterfüllung des Gesetzes, er vertraute sich der „Weisheit“ der Abgeordneten an, wie „dieses Problem rektifiziert, korrigiert und in Ordnung gebracht werden kann“. Die Kritik aus den Reihen der Abgeordneten, darunter auch solchen der CDU und der Liberalen, an dem eigenmächtigen Handeln Rohwedders blieb folgenlos; dabei ist sicher das baldige Ende dieser einzigen demokratisch legitimierten Volksvertretung in der DDR in Rechnung zu stellen. Die Weichen in Politik und Wirtschaft wurden hier nicht mehr gestellt.
Einfluss ohne Mitbestimmung?
Aber auch seitens der Gewerkschaften wurde bei dieser sehr grundsätzlichen Frage des Aufbaus der Treuhandanstalt keine Kritik laut. Möglicherweise orientierten Akteure wie Hermann Rappe nun auf eine nach der staatlichen Einheit am 3. Oktober durchsetzbare Vertretung im Verwaltungsrat der Treuhandanstalt. Tatsächlich berief die Bundesregierung Rappe bereits am 5. Oktober 1990 in dieses Gremium, als weitere gewerkschaftliche Vertreter folgten im November/Dezember des Jahres Heinz-Werner Meyer, Vorsitzender des DGB, Roland Issen, Vorsitzender der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG) sowie Horst Klaus als Vertreter der IG Metall. Johannes Ludewig, wirtschaftspolitischer Berater von Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) und in den 1990er Jahren Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, hatte nach eigenem Bekunden bei Kohl die Idee durchgesetzt, die Gewerkschaften in den Treuhand-Verwaltungsrat einzubeziehen. Ludewig zeigte sich überzeugt, dass sich die anstehenden Strukturveränderungen nur mit und nicht gegen die Gewerkschaften bewältigen lassen würden. Er schlug Kohl deshalb eine „angemessene Vertretung“ der Gewerkschaften im Verwaltungsrat vor. Die Berufung von vier Gewerkschaftern in den 23 Mitglieder umfassenden Verwaltungsrat hatte selbstredend mit gewerkschaftlichen Mitbestimmungsmodellen, einer paritätischen Vertretung gar nichts gemein. Immerhin wäre eine drittelparitätische Vertretung von Wirtschaft, Gewerkschaften und Staat unter Einbeziehung der ebenfalls nachnominierten Vertreter der neuen Länder einschließlich Berlins denkbar und sinnvoll gewesen.
Dennoch ergaben sich gewerkschaftliche Einflusswege. Diese werden im Nachhinein allerdings sehr unterschiedlich bewertet. Roland Issen (DAG) schrieb 2015: „Die Gewerkschaften konnten in der THA in vielen Fällen mitentscheiden und mitgestalten. Die großen Linien aber bestimmten die Politik, der jeweilige Investor sowie das Treuhandmanagement.“ Im Fall der ostdeutschen Chemieindustrie, insbesondere der Rettung des „industriellen Kerns“ des mitteldeutschen Chemiedreiecks, nimmt Hermann Rappe für sich und seine Gewerkschaft eine erfolgreiche Einflussnahme auf die wirtschaftspolitischen Entscheidungen der Regierung Kohl in Anspruch. Doch dies habe sich nicht in den Sitzungsprotokollen des Verwaltungsrates niedergeschlagen: „Wenn ein Verwaltungsrat tagt, ist die eigentliche Arbeit längst geschehen. Es kommt also darauf an, im Vorfeld seine Kontakte zu nutzen, um Einfluss auf die Entscheidungen zu nehmen. Davon steht natürlich nichts in den Sitzungsprotokollen. Das hängt man nicht an die ‚große Glocke‘.“
Konzepte und Forderungen
Bei den gewerkschaftlichen Forderungen ist zu unterscheiden zwischen jenen, die die wirtschaftliche Transformation sozial abfedern sollten, und jenen, die auf eine alternative wirtschaftliche Politik zielten. Die sozial abfedernden Forderungen mündeten auf der Spitzenebene in die am 13. April 1991 veröffentlichte gemeinsame Erklärung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der Deutschen Angestelltengewerkschaft (DAG) und der Treuhandanstalt. Darin wurde dem Erhalt von Arbeitsplätzen Vorrang vor deren Abbau eingeräumt, zugleich bekannten Gewerkschaften und Treuhandanstalt, „dass trotz dieser Zielsetzung ein erheblicher Arbeitsplatzabbau unvermeidlich“ sein werde. Man war sich einig, dass nicht nur die soziale Absicherung der Arbeitnehmer zu verstärken sei, sondern qualifizierende und fördernde Maßnahmen zur Verbesserung der Position auf dem Arbeitsmarkt ergriffen und ein „eventueller Übergang in den Ruhestand“ erleichtert werden sollten. Ein grundlegendes Konzept zur Umgestaltung der Wirtschaft in den neuen Bundesländern lag weder vom DGB noch von Seiten seiner Mitgliedsgewerkschaften vor. Die ersten Sofortprogramme, die der DGB an die Adresse der Bundesregierung richtete, waren allgemeiner Natur und zielten insbesondere auf die Sozialverträglichkeit des Transformationsprozesses. Alternative Modelle zur vorhandenen Treuhandorganisation zeigten Konzepte der IG Metall, die sie in den „Darmstädter Thesen“ vom Oktober 1991 präsentierten. Es ging um die Gründung einer Treuhand-Industrieholding als Kernstück einer offensiven Industriepolitik. Nach bisher vorliegenden, noch sehr vorläufigen Ergebnissen, ist folgende Entwicklung erkennbar: Nach den anfänglich recht allgemein gehaltenen Programmen wurden die gewerkschaftlichen Forderungen konkreter. Das „Industriepolitische Sofortprogramm“ des DGB-Bundesvorstandes vom Mai 1992 zum Beispiel griff jenes Motto auf, das der Treuhand-Vorsitzende Detlev Karsten Rohwedder kurz vor seiner Ermordung am 1. April 1991 ausgegeben hatte: „Schnelle Privatisierung – entschlossene Sanierung – behutsame Stillegung“. Von diesen Zielen sei, so die Kritik des DGB, vor allem die Politik der „schnellen Privatisierung“ umgesetzt worden, mit fatalen Folgen: „Ostdeutschlands Industrie stirbt“. Stattdessen solle die Sanierung verstärkt werden, diese Aufgabe sei aus der Treuhand auszugliedern und müsse an „unternehmerisch geführte und paritätisch mitbestimmte Sanierungsgesellschaften/Holdings übertragen werden.“ Zudem forderte der DGB längere Zeiträume, notwendig seien Sanierungszeiten von drei bis fünf Jahren. Diese Forderungen wurden von der Bundesregierung nicht umgesetzt, doch das Beispiel zeigt, dass alternative Vorschläge zur Diskussion standen, die für eine behutsamere Transformation warben. Um ein Bild jenseits pauschaler Erfolgs- oder Misserfolgsnarrative zu gewinnen, lohnt der Blick auf Konzepte und Entscheidungsabläufe. Dieses Bild ist – wie kann es anders sein – von Ambivalenz geprägt. Das gilt auch für die Einschätzung des gewerkschaftlichen Handelns. Im Transformationsprozess der Energiewirtschaft etwa spielten die Betriebsräte und die zuständige Branchengewerkschaft IG Bergbau und Energie eine „beachtliche Rolle“. Beim bereits erwähnten Erhalt des „industriellen Kerns“ des mitteldeutschen „Chemiedreiecks“ hatte sich das Engagement des IG Chemie-Vorsitzenden Hermann Rappe und dessen gutes Verhältnis zu Bundeskanzler Helmut Kohl positiv ausgewirkt. Auch im Fall der Freitaler Edelstahlwerke war die Kooperation von Belegschaft, Gewerkschaft und Politik erfolgreich. Nach einer spektakulären Flughafenbesetzung in Dresden am 15. September 1992 versicherte der sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU), sich für den Erhalt des Werkes einzusetzen. In einer konzertierten Aktion von IG Metall, der Belegschaft, der Landesregierung und des DGB-Vorsitzenden Heinz-Werner Meyer gelang es im Verwaltungsrat der Treuhandanstalt, die Zukunft des Werkes zu sichern. Doch neben diesen Erfolgen standen Beispiele von Fehlentscheidungen bis hin zu Straftaten. Die Skandale, in die die Treuhand verwickelt war, sind vielfach beschrieben worden, dies soll hier nicht wiederholt werden.
Doch ein – weniger bekanntes – Beispiel sei genannt, weil es gravierendes Fehlverhalten zu Lasten von mehr als 1.000 Beschäftigten dokumentiert. Es geht um die Thüringische Faser AG in Schwarza, die trotz des engagierten Einsatzes des Betriebsrates und der IG Chemie-Papier-Keramik im Sommer 1993 Insolvenz anmelden musste. Die Verantwortung dafür trug die Treuhandanstalt, die die Bonität der in betrügerischer Absicht handelnden indischen Investoren nicht geprüft und sich auf „Good-Will“-Erklärungen deutscher Geschäftspartner verlassen hatte. Die Treuhand weigerte sich, den Betrieb wieder zurückzunehmen, wie dies Betriebsrat und lokale Politik forderten. Am 14. Oktober 1993 schrieb der Betriebsratsvorsitzende an die Präsidentin der Treuhandanstalt, Birgit Breuel: „Betriebsrat und Gewerkschaft sehen sich im Stich gelassen in dem Versuch, täglich das zu gestalten, was die gewollte Einheit der deutschen Länder notwendig macht.“
Resümee
Die Forschung zur Bedeutung der Gewerkschaften im Vereinigungs- und Transformationsprozess steht erst am Anfang. Bei der Bewertung ihres Handelns wird zu beachten sein, dass sie nicht aus der Position der Stärke handelten, wie mancher annahm oder erhoffte. Mitgliederschwund und Strukturwandel waren Themen, mit denen sich die Gewerkschaften bereits in der „alten“ Bundesrepublik auseinandersetzen mussten. Auf die demokratische Revolution in der DDR und auf das, was folgte, waren sie nicht vorbereitet. Ihre Handlungsspielräume waren begrenzt, ihre Vertretung in der Transformationsagentur „Treuhand“ ihrer gesellschaftlichen Funktion keineswegs angemessen. Ob sie größeren Einfluss hätten einfordern können, bleibt zu untersuchen. Nicht vergessen werden darf, dass man bei den Gewerkschaften im DGB nicht von einem geschlossenen Block ausgehen darf. Zwischen den politischen Ansätzen der IG Metall und der IG Chemie zum Beispiel bestanden deutliche Unterschiede. Der lediglich auf die Spitzenebene gerichtete Blick erweist sich als zu eng für die Erforschung des Themas; er muss um Perspektiven erweitert werden, die die Ebene der Länder und Regionen und die Entwicklungen der Branchen und Betriebe explizit einbeziehen. Auf diese Weise kann eine differenzierte und fundierte Auseinandersetzung mit der Geschichte der Transformation und der Bedeutung gewerkschaftlichen Handelns gelingen. Dies ist für das Verständnis der Komplexität der Transformationsprozesse, die nicht nur die Ökonomie im engeren Sinne, sondern die Lebenswelten im umfassenden Maße betrafen, von außerordentlicher Bedeutung.
Zitierweise: Detlev Brunner, "„…keine bedeutsame Rolle“? Die Gewerkschaften im Prozess von Einheit und Transformation", in: Deutschland Archiv, 24.06.2020, Link: www.bpb.de/311954.