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Suizide in Haftanstalten: Legenden und Fakten

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Warum haben sich in Gefängnissen der DDR weniger Gefangene das Leben genommen als in der Bundesrepublik? Wie der Ost-West Unterschied erklärt werden kann und welche strukturellen Faktoren eine Rolle spielten, analysiert Udo Grashoff in diesem Beitrag.

Blick auf die Freiganghöfe für Einzelhäftlinge des einstigen Stasi-Gefängnisses Bautzen II. Im Gebäude befindet sich seit 1994 die Gedenkstätte Bautzen

Blick auf die Freiganghöfe für Einzelhäftlinge des einstigen Stasi-Gefängnisses Bautzen II. Im Gebäude befindet sich seit 1994 die Gedenkstätte Bautzen

(© picture-alliance / ZB, dpa – Report)

Gerüchteküche

Todesfälle in DDR-Haftanstalten unterlagen einer strengen Geheimhaltung. Im Westen konnte nur vermutet werden, wie oft Häftlinge sich in berüchtigten Gefängnissen wie Bautzen, Brandenburg oder Cottbus das Leben nahmen. Dennoch war die Tendenz der Mutmaßungen eindeutig. Schlagzeilen in der bundesdeutschen Presse wie "'DDR’ treibt Häftlinge zum Selbstmord" oder "Politische Häftlinge begingen Selbstmord" suggerierten ebenso wie die TV-Sendung "ZDF-Magazin", dass politische Repression in der DDR zu zahlreichen Verzweiflungstaten von Inhaftierten geführt hatte. Zur Auflösung der Fußnote[1] Auch Karl Wilhelm Fricke, selbst eine Zeit lang in Bautzen inhaftiert, und seit 1972 als Redakteur beim Deutschlandfunk tätig, glaubte von der "Tatsache, daß der DDR-Strafvollzug eine offenbar hohe Quote an versuchten oder vollendeten Suiziden ausweist", sprechen zu können. Zur Auflösung der Fußnote[2] Ehrhart Neubert knüpfte an diese Sichtweise an und behauptete 1998 im "Schwarzbuch des Kommunismus" im Hinblick auf die DDR, es gäbe "kein Land in Europa, in dem so viele Selbstmorde im Zusammenhang mit der Politik der Kommunisten stehen." Zur Auflösung der Fußnote[3] Unter den von ihm herangezogenen Belegen für diese These war eine aus dem Zusammenhang gegriffene Zahl von Selbsttötungen, die wegen der fehlenden Umrechnung auf die Belegungszahl keine Vergleiche ermöglichte und insofern auch als Beweis völlig untauglich war.

Quellenlage und Fakten

Wie massiv war die Suizidalität in den DDR-Gefängnissen nun tatsächlich? Durch die Öffnung der Archive der SED-Diktatur nach 1990 wurde es möglich, die Häufigkeit von Selbsttötungen in den Gefängnissen genau zu ermitteln, und zwar durch Auszählung der in den Meldebüchern der Verwaltung Strafvollzug des Ministeriums des Inneren (MdI) dokumentierten Vorkommnisse. Diese Quellenart hat den Vorteil, dass sie eine nahezu lückenlose Erfassung ermöglicht, da es sich um fortlaufende Eintragungen in Büchern handelt. Zwar ist nicht auszuschließen, dass vereinzelte Selbsttötungen als Unfälle oder natürliche Todesfälle gemeldet wurden; Anzeichen für eine systematische Verschleierung von Selbsttötungen gibt es aber nicht. Das ergab ein Abgleich mit Akten verschiedener Volkspolizei-Bezirksbehörden und des Staatssicherheitsdienstes: In den MfS-Akten fand sich kein einziger vollendeter Suizid, der nicht auch in den Meldekarteien der Hauptverwaltung Strafvollzug enthalten war. Auch die in bundesdeutschen Medien gemeldeten Selbsttötungen von Inhaftierten ließen sich (abgesehen von einem Fall, bei dem das angebliche Opfer ein halbes Jahr später noch lebte) Zur Auflösung der Fußnote[4] in den Akten des DDR-Staatsapparates nachweisen.

Was ergibt sich nun aus der Auszählung der Vorkommnisse? Zwischen 1972 und 1988 wurden der Hauptverwaltung Strafvollzug 169 Selbsttötungen gemeldet, was bei durchschnittlich 32.000 Inhaftierten einer Selbsttötungsrate (Zahl der Suizide pro 100.000 Menschen pro Jahr) von 31,2 entsprach. Die mittlere Selbsttötungsrate der männlichen DDR-Bevölkerung betrug im selben Zeitraum 43,9, die der weiblichen 23,6; die Selbsttötungsrate der Strafgefangenen in der DDR lag also nahe am DDR-Durchschnitt. Das heißt, Selbsttötungen traten in den Strafvollzugsanstalten der DDR – zumindest in der Regierungszeit Erich Honeckers – keineswegs gehäuft auf. Dieses Ergebnis steht in klarem Kontrast zu bis heute noch weithin vorherrschenden Vorstellungen.

Erklärungsversuche

Der evangelische Pfarrer Oskar Brüsewitz am 1. August 1976, kurz vor seinem öffentlichen Suizid, mit dem er ein Zeichen gegen das repressive System der DDR setzen wollte. In der Folge wuchsen Selbstbewusstsein und gesellschaftspolitisches Engagement in zahlreichen Kirchengemeinden der DDR.

Der evangelische Pfarrer Oskar Brüsewitz am 1. August 1976, kurz vor seinem öffentlichen Suizid, mit dem er ein Zeichen gegen das repressive System der DDR setzen wollte. In der Folge wuchsen Selbstbewusstsein und gesellschaftspolitisches Engagement in zahlreichen Kirchengemeinden der DDR. (© picture-alliance / epd,epd-bild)

Wie ist es zu erklären, dass im Westen ein völlig falsches Bild verbreitet wurde? Erstens ging die häufig vorgebrachte Behauptung hoher beziehungsweise steigender Selbsttötungsraten in DDR-Gefängnissen oft auf Aussagen von Häftlingen zurück, die von der Bundesregierung freigekauft worden waren. Diesen wiederum war das Thema Selbsttötungen ab Mitte der 1970er Jahre schon deshalb präsent, weil sich nach dem Fanal des Pfarrers Brüsewitz, der sich 1976 in Zeitz öffentlich verbrannt hatte, um gegen die kommunistische Indoktrinierung der Jugend zu protestieren, in mehreren DDR-Haftanstalten Aufsehen erregende Selbstverbrennungen ereignet hatten, die zum Teil politisch motiviert waren.
Zweitens erhängten sich in der Haftanstalt Bautzen II in den 1980er Jahren zwei wegen Spionage für westliche Geheimdienste Inhaftierte. Zur Auflösung der Fußnote[5] Diese, von bundesdeutschen Medien stark beachteten Todesfälle könnten ebenfalls die irrtümliche Vermutung begünstigt haben, Selbsttötungen seien in DDR-Gefängnissen besonders häufig vorgekommen.
Drittens erfüllten Berichte über suizidale Häftlinge im Osten eine propagandistische Funktion, wobei Selbsttötung als Chiffre für Verzweiflung in totalitären Verhältnissen stand. Die Realität und die wirkliche Verzweiflung in den DDR-Gefängnissen erfasste diese ideologische Sichtweise jedoch kaum.
Die westliche Fehlperzeption erscheint noch viel eklatanter, wenn man den Vergleich zur Situation in bundesdeutschen Gefängnissen zieht. Hier erreichte die Selbsttötungsrate in den 1970er Jahren Werte zwischen 130 und 160 und war damit etwa vier- bis fünfmal so hoch wie in der DDR. Zur Auflösung der Fußnote[6] Wenn man zudem noch bedenkt, dass die Selbsttötungsrate der ostdeutschen Bevölkerung schon seit dem Beginn der statistischen Erfassung im 19. Jahrhundert circa 50 Prozent über der Rate im westlichen Teil Deutschlands lag, wird der Kontrast noch größer: Während Selbsttötungen in DDR-Gefängnissen nicht öfter vorkamen als im zivilen Bereich, waren Haftsuizide in der Bundesrepublik sechs- bis achtmal häufiger als im Landesdurchschnitt.

Wie kann dieser erstaunliche Ost-West-Unterschied erklärt werden? Zunächst einmal: Grundsätzlich gibt es wenig Berechtigung dafür, aus der schockierenden Höhe der Suizidrate in bundesdeutschen Gefängnissen eine Kritik an den Zuständen in den Haftanstalten abzuleiten, wie das in den 1970er Jahren im Kontext linker Gesellschaftskritik bisweilen geschah. Zur Auflösung der Fußnote[7] Bereits Anfang der 1970er Jahre wies eine Studie nach, dass "es nicht hafttypische Lebensumstände sind, die den Selbstmord im Gefängnis bedingen". Zur Auflösung der Fußnote[8] Stattdessen konnten bei fast allen Suizidenten "eine Anzahl typischer Risikofaktoren, von denen bekannt ist, daß sie zur Suicidbereitschaft disponieren", nachgewiesen werden. Diese Analyse von 90 Einzelfällen im Bundesland Schleswig-Holstein kann nicht als Versuch, die Institution Gefängnis "reinzuwaschen", abgetan werden. Darauf deutet allein die Tatsache hin, dass die Selbsttötungsrate im bundesdeutschen Strafvollzug nach Hafterleichterungen und der Einführung eines liberaleren Strafvollzugsgesetzes im Jahr 1977 nahezu unverändert blieb. Offenbar hatten die Haftbedingungen nur einen geringen Einfluss. Wie aber kann dann erklärt werden, dass sich in DDR-Gefängnissen weniger Suizide ereigneten? Doch wohl kaum damit, dass es Inhaftierten in der DDR besser ging als in der Bundesrepublik.

Vielmehr waren suizidale Tendenzen in den Gefängnissen beider deutscher Staaten aller Wahrscheinlichkeit nach etwa gleich häufig. Die in der Bundesrepublik in den Jahren 1970 bis 1979 registrierte Gesamtrate der Selbstverletzungen und Suizidversuche betrug 460. Die offizielle Rate für den gesamten DDR-Strafvollzug lag zwar "nur" bei 130; hier ist jedoch, anders als bei den vollendeten Suiziden, eine hohe Dunkelziffer zu vermuten, da oft nur "ernsthafte Suizidversuche" gemeldet wurden. Zur Auflösung der Fußnote[9] Darauf deutet die (exakt recherchierte) Rate der Selbstbeschädigungen und Suizidversuche in der DDR-Haftanstalt Regis-Breitingen hin, sie betrug 470 und lag damit im gleichen Bereich wie die bundesdeutsche Rate. Zur Auflösung der Fußnote[10]

Somit muss die Frage lauten: Warum verliefen in DDR-Gefängnissen deutlich weniger Suizidversuche tödlich als in der Bundesrepublik? Um das Jahr 1960 war die Selbsttötungshäufigkeit in den Gefängnissen beider deutscher Staaten noch ähnlich hoch. Dann jedoch setzte in der DDR eine Abwärtsentwicklung ein, die Suizidrate verringerte sich um fast zwei Drittel und sank später noch mehr ab. Zwischen 1976 und 1980 wurden im DDR-Strafvollzug insgesamt 61 Selbsttötungen registriert, im Zeitraum von 1981 bis 1985 waren es lediglich 50. Zur Auflösung der Fußnote[11] Wie kann dieses Absinken erklärt werden?

Untersuchungshaft als Risikofaktor

"Bisherige Untersuchungen zeigen, daß Selbstmord[e] in Gefängnissen in engem Zusammenhang stehen mit dem Statusverlust, Rollenverlust, dem Bruch sozialer Beziehungen, der Isolierung, der Erschütterung des Normen- und Wertgefühles des Gefangenen, seine[r] Herabwürdigung und Demütigung in der Einweisungsphase und mit den Kommunikationsbeschränkungen durch die Einzelhaft", konstatierte eine westdeutsche Studie über Suizide Inhaftierter. Zur Auflösung der Fußnote[12] In der Bundesrepublik ereigneten sich bis zu 80 Prozent aller Selbsttötungen in der Untersuchungshaft, und das Suizidrisiko von Untersuchungshäftlingen war durchschnittlich etwa zehnmal so hoch wie das im Strafvollzug. Damit waren Selbsttötungen in U-Haft, die als spontane Affektreaktionen besonders schwer zu verhindern sind, da ihnen keine längeren Vorbereitungshandlungen oder Verhaltensauffälligkeiten vorangehen, in bundesdeutschen Haftanstalten viel häufiger als in der DDR, wo die Selbsttötungsrate der Untersuchungshäftlinge (in der Honecker-Zeit) lediglich doppelt so hoch war wie die der Strafgefangenen. Zur Auflösung der Fußnote[13]

Hinzu kam, dass es in der Bundesrepublik aufgrund der längeren Verfahrenszeiten mehr Untersuchungshäftlinge gab. Während in der DDR der Anteil der Untersuchungshäftlinge an allen Inhaftierten von knapp einem Viertel (im Jahr 1960) auf Werte um zehn Prozent in den 1970er Jahren sank, saßen in der Bundesrepublik in den 1970er Jahren etwa 25 bis 30 Prozent der Inhaftierten in U-Haft. Die zeitliche Korrelation zwischen dem Sinken des Anteils von Untersuchungshäftlingen und der Selbsttötungsrate in den DDR-Gefängnissen gibt Grund zu der Annahme, dass hier der Schlüssel zum Verständnis der unterschiedlichen Höhe der Selbsttötungsraten in den ost- und westdeutschen Gefängnissen liegt. Zur Auflösung der Fußnote[14]

Verhinderung statt Prävention

Worin genau unterschied sich der Vollzug der Untersuchungshaft? Im Strafvollzug der DDR galt die "Richtlinie", dass Selbsttötungen "unter allen Umständen und mit allen Mitteln zu verhindern" waren. Zur Auflösung der Fußnote[15] Berichte aus der Zeit um 1960 enthalten noch zahlreiche Beispiele für die Nichteinhaltung von Bewachungsvorschriften und andere Missstände. Zur Auflösung der Fußnote[16] In Auswertung dieser Vorkommnisse wurden in vielen Haftanstalten die Anstrengungen zur Verhinderung von Selbsttötungen verstärkt; offenbar mit Erfolg. So schätzte beispielsweise die Abteilung Strafvollzug der Bezirksbehörde der Volkspolizei Gera im Jahr 1964 ein:
"Selbstmordversuche und andere Vorkommnisse, durch die sich die U-Gefangenen der Verantwortung entziehen wollten, sind stark zurückgegangen. Sie konnten in jedem Fall verhindert werden. Dazu trugen wesentlich die Aufnahmegespräche, die mit allen U-Gefangenen geführt wurden, bei." Zur Auflösung der Fußnote[17]
"Gespräche" waren aber insgesamt eher die Ausnahme bei der Verhinderung von Selbsttötungen im Gefängnis. Zur Auflösung der Fußnote[18] In der Regel blieb die Suizidprävention äußerlich und seelenlos. Bei akuter Suizidgefährdung wurde der Betreffende intensiv kontrolliert und in der Zelle überwacht. In der MdI-Untersuchungshaftanstalt Leipzig wurde 1978 bei einem Inhaftierten festgelegt, dass er alle fünf bis zehn Minuten kontrolliert werden sollte, zudem blieb das Licht über Nacht eingeschaltet. Zur Auflösung der Fußnote[19] Kam es dennoch zu suizidalen Handlungen, drohten dem Wachpersonal Disziplinarstrafen. Zur Auflösung der Fußnote[20] Andererseits wurden für die Verhinderung eines Suizidversuchs Prämien von 100 bis 150 Mark gezahlt "für gute Wachsamkeit", teilweise sogar an Mitgefangene. Zur Auflösung der Fußnote[21]

Die Erklärung für das Absinken der ostdeutschen Haftsuizidrate ist somit kaum auf der Ebene des Entstehens von Resignation und Suizidimpulsen, sondern auf der Ebene der Realisierbarkeit dieser Handlungsintentionen zu suchen. Das wird noch unterstrichen, wenn man die Untersuchungsgefängnisse der Staatssicherheit betrachtet. Eine Stichprobe im MfS-Untersuchungsgefängnis Halle (Saale) aus dem Jahr 1984 ergab, dass bei fast bei einem Fünftel aller Neuzugänge Suizidgefahr bestand. Zur Auflösung der Fußnote[22] Eine interne Forschungsarbeit des MfS resümierte, dass "im Zeitraum von 1978 bis 1982 in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 149 Suizidversuche Verhafteter erkannt und damit Suizide verhindert wurden". Zur Auflösung der Fußnote[23] Das entspräche einer hohen Suizidversuchsrate von knapp 400. Aus dem bruchstückhaft überlieferten Zahlenmaterial ergibt sich eine vergleichsweise hohe Selbsttötungsrate von circa 250, die in etwa der Selbsttötungsrate in bundesdeutschen U-Haftanstalten entspricht. Zur Auflösung der Fußnote[24] In der Stasi-Haft spielte sich offenbar ein Kampf auf Leben und Tod ab. Wer versuchte, sich körperliche Selbstbeschädigungen zuzufügen, bekam eine "Fesselungsjacke" oder Handschellen angelegt. Zur Auflösung der Fußnote[25] Das MfS perfektionierte die Überwachungsmethoden, zog aber eine psychologische Betreuung nicht in Betracht. Mit Maßnahmen, die der Suizidprävention dienen sollten, wie der "Durchsetzung einer ‚Schlafhaltung’ während der Nachtruhe, bei der die Hände sich auf der Bettdecke befinden sollten", Zur Auflösung der Fußnote[26] und den in der Nacht durchgeführten ständigen Lichtkontrollen überschritt das MfS die Grenze zur "psychischen Misshandlung", Zur Auflösung der Fußnote[27] was die Not der Inhaftierten eher noch verschlimmert haben dürfte. Für die Verhafteten war die Grenze zwischen Suizidprävention und Bestrafung oft kaum noch erkennbar. Zur Auflösung der Fußnote[28]

Bundesrepublik: Weniger Überwachung, aber tolerierte Suizide?

Vergleicht man diese Maßnahmen mit dem Alltag in bundesdeutschen Untersuchungsgefängnissen, dann zeigt sich, dass zwar einige Dinge formal ähnlich geregelt waren. Wie in der DDR musste auch in bundesdeutschen Häftlingsakten Suizidgefährdung mit roter Farbe vermerkt werden, und auch hier galt die Forderung, Selbsttötungen möglichst zu verhindern. Ein wichtiger Unterschied bestand jedoch in der Intensität der Überwachung. "Sicherungsmaßnahmen, wie sie früher usus waren, indem man die ganze Nacht das Licht der Einzelzelle brennen läßt und stündlich durch den Spion kontrolliert, dienen eher dazu, den Selbstmordkandidaten in den Freitod zu treiben, denn als wirkliche Vorsorge", schrieb ein Gefängnisarzt aus West-Berlin im Jahr 1977. Zur Auflösung der Fußnote[29] Etwa zur gleichen Zeit zeigten sich hessische Strafvollzugspsychologen überzeugt: "Durch Perfektionierung der Kontrolle geht jede menschliche Atmosphäre verloren. Gerade die positiven mitmenschlichen Beziehungen sind jedoch Voraussetzung dafür, Suicidneigungen und Suicidhandlungen entgegenzuwirken." Zur Auflösung der Fußnote[30] Im Unterschied zur DDR wurde in bundesdeutschen Gefängnissen darauf geachtet, dass es nicht zu "unmenschlichen Überwachungsmethoden" kam. Zur Auflösung der Fußnote[31]

Foto der Zelle von Gudrun Ensslin in der Strafvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim vom Dezember 1974

Foto der Zelle von Gudrun Ensslin in der Strafvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim vom Dezember 1974 (© Picture-alliance, dpa - Report)

Zwei Zeugnisse von der Schnittstelle zwischen ost- und westdeutschem Strafvollzug unterstreichen, wie unterschiedlich die Herangehensweise an das Suizidproblem in beiden deutschen Staaten war. Erstens kommt das in einer auf der Basis bundesdeutscher Presseberichte durchgeführten MfS-Analyse negativer Erfahrungen mit RAF-Terroristen zum Ausdruck. Zur Auflösung der Fußnote[32] "Versäumnisse" wie das Belassen des Messers in der Zelle von Irmgard Möller mit der Begründung "falls sie nachts einmal Hunger gehabt hätte", das "Vergessen“ des Kabels, mit dem sich Gudrun Ensslin strangulierte, aber auch die durch einen Psychiater erfolgte Feststellung von "Unruhe und manchmal tiefen Depressionen" bei den RAF-Häftlingen wurden von MfS-Mitarbeitern als "wichtige Informationen" gekennzeichnet. Mit einem (zustimmenden) Ausrufezeichen versah das MfS die Aussage, eine selbstmordsichere Zelle müsse "nüchtern, sparsam möbliert, mit wenigen Blicken überschaubar" sein. Angestrichen wurde die Begründung dafür, dass Gefangene nicht regelmäßig Tag und Nacht kontrolliert wurden: Das hätte "gegen die Menschenwürde verstoßen". Für das MfS – angesichts der eigenen Praxis, dass Inhaftierte häufig und überraschend auf andere Zellen gelegt und Suizidgefährdete auch nachts regelmäßig kontrolliert wurden – eine offenbar befremdliche Sichtweise.

Zweitens konstatierten auch ehemalige Angestellte im DDR-Strafvollzug, die nach 1990 in den bundesdeutschen Strafvollzug übernommen wurden, unterschiedliche Kontrollstandards. Die "Durchsetzung der Sicherheit" sei in DDR-Gefängnissen "radikaler" praktiziert worden als es in der Bundesrepublik der Fall sei. Es seien "regelmäßig Kontrollen der Zellen auch zur Nachtzeit, der Arbeitsbetriebe sowie körperliche Durchsuchungen der Inhaftierten" durchgeführt worden. "Nach dem Empfang von Besuch hätte sich jeder Inhaftierte entkleiden müssen und sei genau überprüft worden. Heute würden nur noch Stichproben durchgeführt,“ monierten die Beamten und priesen die früheren Verhältnisse: "Für die Haftraumkontrollen sei es insbesondere günstiger gewesen, daß die Inhaftierten nur eine gesetzlich vorgeschriebene Normausstattung hatten und die Zellen dadurch viel überschaubarer und leichter zu kontrollieren gewesen seien." Zur Auflösung der Fußnote[33] Im Kontrast dazu konnten Inhaftierte in der Bundesrepublik ihre Zelle individuell gestalten. In westdeutschen Gefängnissen begegnete man Suizidgefahr in erster Linie dadurch, dass man den Betreffenden mit anderen, psychisch stabilen Gefangenen zusammenlegte. "Man muß natürlich versuchen, die Selbstmordrate so gering wie möglich zu halten, jedoch ist eine absolute Suicidprophylaxe nicht durchführbar", hieß es im Jahr 1988 pragmatisch und nüchtern in einer Dissertation. Zur Auflösung der Fußnote[34]

Es gibt zudem auch Indizien dafür, dass im Zuge eines liberaleren Strafvollzuges in der Bundesrepublik Selbsttötungen in bestimmten Fällen akzeptiert wurden; vor allem die RAF-Selbsttötungen lösten eine größere Debatte aus. "Jeden und unter allen Umständen von einem Selbstmord abzuhalten, heißt, einem falschen Humanismus zu huldigen", schrieb zum Beispiel der Berliner Strafrechtsprofessor Joachim Wagner. Zur Auflösung der Fußnote[35] In einer Studie aus Mannheim hieß es: "Ein Großteil der Beamten zeigt wenig Interesse an der Materie der Suizidprophylaxe und ist der irrigen Ansicht, daß man ‚niemanden halten kann, der sich umbringen will’". Zur Auflösung der Fußnote[36] Auch Justizbeamte in einer norddeutschen Haftanstalt äußerten mehrheitlich Unverständnis für das Bemühen zur Verhinderung von Suiziden; manche Beamte sahen den Suizid sogar als eine "legitimierte Form der Todesstrafe" an. Zur Auflösung der Fußnote[37] Damit bleibt als Teilergebnis festzuhalten: Nur durch scharfe Überwachung, von den Häftlingen teilweise als psychische Folter empfunden, war die niedrige Selbsttötungsrate erreichbar. Neben den intensiveren, um nicht zu sagen: zudringlichen Kontrollmaßnahmen spielten aber auch strukturelle Aspekte eine Rolle.

Strukturelle Faktoren

Zunächst unterschied sich die Art der Unterbringung in beiden deutschen Staaten. Sie entsprach im Großen und Ganzen den unterschiedlichen Gesellschaftsordnungen: Im Osten kollektiv, im Westen individuell. In der DDR war Gemeinschaftsunterbringung vorherrschend; noch 1995 wurden in den neuen Bundesländern etwa 80 Prozent der Strafgefangenen gemeinschaftlich untergebracht. Zur Auflösung der Fußnote[38] In der Bundesrepublik hingegen waren zu dieser Zeit etwa zwei Drittel der Gefangenen in Einzelzellen und nur ein Drittel in Gemeinschaftszellen inhaftiert. Zur Auflösung der Fußnote[39] Sei es durch den menschlichen Kontakt, sei es durch die schnellere Meldung erfolgter Suizidversuche – bei gemeinschaftlicher Unterbringung ereignen sich erfahrungsgemäß weniger Selbsttötungen.

Damit zusammenhängend muss als weiterer, die Suizidrate senkender Faktor die Arbeitspflicht für DDR-Strafgefangene in Betracht gezogen werden. Die Strafgefangenen hätten weniger Freizeit gehabt, es sei weniger Zeit zum "Nachdenken über suizidale Handlungen vorhanden" gewesen, resümierte ein Bautzener Strafvollzugsangestellter rückblickend. Die enge Gemeinschaft in Arbeit und Unterbringung hätte bewirkt, dass die Inhaftierten "sich untereinander gut kannten und sich teilweise auch privat vertrauten." Zur Auflösung der Fußnote[40] In Einzelfällen wurden suizidgefährdete Häftlinge übrigens bereits in der Untersuchungshaft gezielt beschäftigt. So sollte ein Gefangener des MfS, der versucht hatte, sich die Pulsadern aufzuschneiden, als Kalfaktor eingesetzt werden, „um durch eine Nebenbeschäftigung vom übermäßigen Grübeln abgelenkt zu werden." Zur Auflösung der Fußnote[41]

Als weiterer Faktor könnte auch – ganz im Gegenteil zu den Mutmaßungen bundesdeutscher Medien – der höhere Anteil von politischen Häftlingen in der DDR zu der geringen Selbsttötungsrate beigetragen haben. Die Zahl der jährlich aus politischen Gründen Inhaftierten wurde für die 1980er Jahre von Johannes Raschka mit ca. 3000, von Falco Werkentin für Anfang der 1960er Jahre mit ca. 6000 angegeben. Damit waren etwa 10 bis 20 Prozent der Gefängnisinsassen politische Häftlinge. Zur Auflösung der Fußnote[42] Für diese Inhaftierten gab es eine realistische Chance auf Freikauf durch die Bundesrepublik: Zwischen 1963 und 1989 kaufte die Bundesregierung insgesamt 33.755 Inhaftierte gegen ein Kopfgeld frei, das waren durchschnittlich fast 1300 pro Jahr. Zur Auflösung der Fußnote[43] Viele der politischen Häftlinge hielt die Aussicht auf Freikauf durch die Bundesrepublik möglicherweise von einer Verzweiflungstat ab: "Wenn wir das im Gefängnis nicht gewußt hätten, daß so und so viele wieder auf Transport gehen nach dem Westen [...], dann hätte es sehr viel mehr Selbstmorde gegeben", erinnerte sich eine Zeitzeugin. "Das gab Hoffnung für uns, und das hat viele von uns aufrechterhalten, daß wir nicht selber Hand an uns gelegt, daß wir uns nicht das Leben genommen, daß wir durchgehalten haben." Zur Auflösung der Fußnote[44] In ähnlicher Weise äußerten sich auch andere politische Häftlinge bei einer Befragung. Zur Auflösung der Fußnote[45] Dass politische Häftlinge („Straftaten gegen die staatliche Ordnung“) in der Tat ein geringeres Selbsttötungsrisiko als Kriminelle (vor allem Delikte Diebstahl und Mord) aufwiesen, stellte auch ein Strafvollzugs-Psychiater in einer im Jahr 1982 verfassten, damals streng geheimen Dissertation fest. Zur Auflösung der Fußnote[46] Auch dieser Aspekt kommt also als Teilerklärung für die niedrigeren Selbsttötungsraten in DDR-Gefängnissen in Betracht.

Schließlich könnte es aber auch unabhängig vom konkreten Delikt, angesichts der Tatsache, dass die Gefangenenziffer (also die Zahl der Inhaftierten je 100.000 Einwohner) in der DDR im Vergleich zur Bundesrepublik trotz niedrigerer Kriminalitätsrate mehr als doppelt so hoch war, Zur Auflösung der Fußnote[47] in der Bundesrepublik zu einer Akkumulierung suizidgefährdeter Menschen in den Gefängnissen gekommen sein, während in der DDR durch die politischen Delikte ein größerer Anteil psychisch stabiler und nicht suizidal disponierter Menschen inhaftiert wurde. Auch dafür gibt es Indizien. So hat der Verfasser der erwähnten, streng geheimen Dissertation 1982 ermittelt, dass nur knapp über 20 Prozent der von ihm untersuchten Suizidpatienten des Haftkrankenhauses Meusdorf bereits vor der Haft Suizidversuche ausgeführt hatten. Zur Auflösung der Fußnote[48] Demgegenüber fand eine fast zeitgleich erfolgte Studie einer bundesdeutschen Sozialpädagogin einen weitaus höheren Anteil Suizidgefährdeter unter bundesdeutschen Verhafteten. Hier hatten über 50 Prozent bereits im zivilen Leben Suizidversuche hinter sich und im Gefängnis lediglich ihre "suicidale Karriere" fortgesetzt. Zur Auflösung der Fußnote[49]

Fazit

Zu den strukturellen Faktoren, die den großen Unterschied in den Suizidraten Inhaftierter erklären können, zählen der höhere Anteil von Untersuchungshäftlingen in der Bundesrepublik, die größere Gefangenenziffer und der größere Anteil politischer Häftlinge in der DDR (sowie deren Hoffen auf Freikauf), das Vorherrschen gemeinschaftlicher Unterbringung sowie die Arbeitspflicht in der DDR. Die wahrscheinlich wichtigste Erklärung für die vergleichsweise niedrige Selbsttötungsrate in den DDR-Gefängnissen ist jedoch die nahezu totale Überwachung im DDR-Strafvollzug. Während man in der Bundesrepublik zurückhaltend bei der Anwendung menschenunwürdiger Sicherheitsvorkehrungen (bei gleichzeitigen Bestrebungen, den Strafvollzug strukturell zu reformieren) war und zudem seit den 1970er Jahren auch die psychologische Betreuung eine stärkere Rolle spielte, wurde in der DDR die zwangsweise Lebenserhaltung durch Medikamentengabe, Fesselung, Arrest und verschärfte Überwachung perfektioniert. Um die Häufigkeit von Selbsttötungen in Haftanstalten zu verstehen, ist es wenig zielführend, pauschal auf die Durkheim’sche Gleichung "hohe Selbsttötungsrate = soziale Pathologie" zu verweisen. Zur Auflösung der Fußnote[50] "Im Gefängnis, wie in jeder ‚totalen Institution’, gehört das eigene Leben nicht mehr einem selbst. Es unterliegt vielmehr der totalen sozialen Kontrolle der Anstalt, die mit der Entscheidungsgewalt über das Leben sich auch die Entscheidung über den Tod vorbehält." Zur Auflösung der Fußnote[51] Diese Worte, geschrieben von einem bundesdeutschen Juristen unter Bezugnahme auf Erving Goffman, der den Begriff der "totalen Institution" geprägt hatte, trafen für die Gefängnisse der DDR in weit stärkerem Maße zu als für die der Bundesrepublik.

Zitierweise: Udo Grashoff, Suizide in Haftanstalten: Legenden und Fakten, in: Deutschland Archiv, 10.9.2015, Link: www.bpb.de/211769

Fussnoten

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