Die beiden deutschen Regierungen veröffentlichen eine Gemeinsame Erklärung zur Regelung offener Vermögensfragen. Danach sind Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. -hoheitlicher Basis (1945 - 1949) nicht mehr rückgängig zu machen. Die Regierungen der Sowjetunion und der DDR sehen keine Möglichkeit für eine Revision. Die Regierung der BRD nimmt dies zur Kenntnis mit dem Vorbehalt, dass später »über etwaige staatliche Ausgleichsleistungen« entschieden werden könne. Ansonsten ist enteignetes Grundvermögen in der DDR grundsätzlich den ehemaligen Eigentümern oder ihren Erben zurückzugeben. Soweit ein Anspruch auf Rückübertragung besteht, kann alternativ Entschädigung gewählt werden.