Das Interzonenhandelsabkommen (Interner Link: 20. 9. 1951) wird geändert, um längerfristige Lieferverträge zu ermöglichen. Der Swing dient als zinsloser Überziehungskredit. Die BRD kündigt am 30. 9. 1960 vorsorglich das Abkommen wegen Behinderungen des Berlin-Verkehrs, setzt es jedoch zum 1. 1. 1961 wieder in Kraft.