Schutzhaft
Die Schutzhaft war während der nationalsozialistischen Herrschaft das am häufigsten angewendete Mittel, politische Gegner oder andere den Nationalsozialisten missbeliebige Menschen aus dem öffentlichen Leben zu entfernen und in Konzentrationslager zu inhaftieren. Die für die Verhängung von Schutzhaft zuständige Gestapo setzte dieses Mittel immer rücksichtsloser ein, um die Bevölkerung zu unterdrücken und zu terrorisieren.
Schutzhaftbefehl
Anordnung der Schutzhaft. Aufgrund dieser Anordnung konnten von den Nationalsozialisten als Volks- oder Staatsfeinde deklarierte Personen ohne richterlichen Beschluss in ein Konzentrationslager eingewiesen werden. Allein von 1933 bis 1939 sollen zwischen dreihundertfünfzig- und fünfhunderttausend Menschen für kürzere oder längere Zeit in Schutzhaft gewesen sein.
Schutzhaftlager
In den von der SS errichteten Konzentrationslagern, die in fünf Abteilungen und Aufgabenbereiche untergliedert wurden, war das Schutzhaftlager der eigentliche Häftlings- oder Stacheldrahtbereich, umgeben von meterhohen, elektrisch geladenen Zäunen. Die anderen vier Aufgabenbereiche waren: Kommandantur mit Lagerkommandant, Adjutant und Postzensurstelle; die Politische Abteilung und der Erkennungsdienst; Verwaltung; Lagerarzt.
Schutzhaftlagerführer
Auch Lagerführer. Er war der Leiter des Schutzhaftlagers und hatte nahezu uneingeschränkte Gewalt über die Häftlinge.
Siemens
Kurzform für die Produktionsstätten der Firma Siemens & Halske, die ab August 1942 mit der Produktion von Spulen und Relais für die Rüstungsindustrie in Werkhallen in direkter Nähe zum Konzentrationslager Ravensbrück begannen. Bis Dezember 1944 errichtete Siemens zwanzig Werkhallen, die große, helle Fenster und Zentralheizung hatten. Beides sollte dem Schutz der feinen Materialien dienen, die hier verarbeitet wurden, und war nicht zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Zwangsarbeiterinnen gedacht.
Siemenslager
1944 wurde ein eigenes Barackenlager neben den Fertigungsbetrieben der Firma Siemens & Halske errichtet, das Siemenslager, das aus dreizehn Wohnbaracken bestand. Am 3. Dezember 1944 zogen dorthin zweieinhalbtausend Frauen aus dem Stammlager um, die bei Siemens zwangsarbeiteten. Im Siemenslager waren die Bedingungen in den Blocks etwas besser, so hatte jede Frau ein eigenes Bett. Aber die sanitären Anlagen waren wesentlich primitiver als im Stammlager und boten keinen Schutz vor den Blicken der SS-Wachmannschaften.
Sonderhäftling
Als Sonderhäftlinge, Ehren- bzw. Sippenhäftlinge, oder auch Untersuchungs- und Schutzhäftlinge, wurden die Gefangenen bezeichnet, die über eine Abteilung des Reichssicherheitshauptamtes als Gefangene in den eigens dafür beschlagnahmten ersten Stock des Ravensbrücker Zellenbaus eingewiesen wurden. Sie bekamen in der Regel die gleiche Verpflegung wie die SS, durften täglich in einem Innenhof spazieren gehen, Pakete und manchmal auch Besuch in der Kommandantur empfangen. Sie trugen zivile Kleidung, bekamen keine Häftlingsnummern oder Winkel und wurden mit ihrem Namen angesprochen. Diese "Privilegien" konnten allerdings auf Grund besonderer Anordnungen gestrichen werden. Dies war insbesondere nach dem Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 der Fall.
Spitzel
Häftlingsfrau, die Verstöße von Mitgefangenen gegen die Lagerordnung der SS meldete. Spitzel wurden beispielsweise von der Politischen Abteilung angeworben, ihnen wurden für ihre Dienste gewisse Vergünstigungen gewährt. Häufig sollen sich so genannte Asoziale zu Spitzeldiensten bereit erklärt haben.
SS
Abkürzung für Schutzstaffel. Die SS war die am meisten gefürchtete und mächtigste Organisation während der NS-Herrschaft. Die SS sollte eine Kampftruppe sein, die nur aus den "blutsmäßig besten Deutschen" bestand. Sie war u. a. verantwortlich für die Konzentrationslager, und in den Vernichtungslagern vollzogen SS-Leute den millionenfachen Völkermord. Eine bewaffnete Sondereinheit der SS waren die 1933 für die Konzentrationslager aufgestellten SS-Wachverbände, die später den Namen SS-Totenkopfverbände erhielten.
SS-Aufseherin
SS-Aufseherinnen waren innerhalb des Schutzhaftlagers zur Bewachung der Häftlingsfrauen eingesetzt oder außerhalb des Lagers zur Bewachung von Arbeitskommandos. Nur wenige Frauen meldeten sich vor 1942 freiwillig für diese berufliche Tätigkeit. Als 1942 in Ravensbrück ein Ausbildungsprogramm für KZ-Aufseherinnen begann, wurden Frauen angeworben oder dienstverpflichtet. Bis 1945 nahmen ca. dreitausendfünfhundert Frauen an der Ausbildung teil. Unter den SS-Aufseherinnen gab es eine Hierarchie: Die Rapportführerinnen unterstanden der SS-Oberaufseherin, hatten für Ordnung zu sorgen und informierten sie über die Zustände im Lager. Sie standen den Blockführerinnen vor, die jeweils einen oder wenige Blocks beaufsichtigten, für die sie gegenüber der Lagerleitung verantwortlich waren. In Absprache mit ihnen wurden die jeweiligen Blockältesten und Stubenältesten aus den Reihen der Häftlingsfrauen bestimmt.
SS-Oberaufseherin
Die SS-Oberaufseherin hatte die höchste Stufe der Karrierelaufbahn für eine SS-Frau erreicht. Ihre Funktion entsprach der eines Schutzhaftlagerführers, doch kam es wegen Kompetenzüberschneidungen zwischen ihr und dem Schutzhaftlagerführer häufig zu Konflikten.
Sterilisation
Unfruchtbarmachung zur Verhinderung der Fortpflanzung. Zu den erklärten Zielen der Nationalsozialisten gehörte es, aus dem deutschen Volk ein allen anderen Völkern überlegenes "Herrenvolk" zu züchten. Daher sollten sich Menschen, die als krank oder erblich vorbelastet bezeichnet wurden, nicht fortpflanzen. 1933 wurde das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" verabschiedet, das die Durchführung von Zwangssterilisationen auch gegen den Willen der Betroffenen ermöglichte. Neben Krankheiten wie angeborenem Schwachsinn, Schizophrenie, Epilepsie, erblicher Blindheit, Taubheit und schweren körperlichen Beeinträchtigungen, konnten auch alkoholkranke Personen und später "Asoziale" zwangssterilisiert werden. In Ravensbrück führten SS-Ärzte Sterilisationen an Mädchen ab acht Jahren und jungen Frauen durch, die zur Gruppe der "Asozialen" gehörten, indem sie ihnen z. B. ohne Narkose mit Strom die Eileiter verbrannten oder eine Flüssigkeit, die Entzündungen auslöste (vermutlich Silbernitrat) zusammen mit einer kontrastierenden Flüssigkeit in die Gebärmutter der Frau einspritzten. Beides verursachte starke Schmerzen, viele Frauen starben nach dem brutalen Eingriff. Insgesamt wurden unter dem NS-Regime zwischen zweihundert- und dreihundertfünfzigtausend Zwangssterilisationen durchgeführt.
Strafblock
Auch Strafkommando. Der Strafblock war eine vom Lager abgetrennte Baracke für den verschärften Strafvollzug, der an Frauen vollzogen wurde, die vorgeblich oder tatsächlich gegen die Lagerordnung verstoßen hatten, die einen Fluchtversuch unternommen oder bei den Vorbereitungen dafür erwischt worden waren, die Sabotage bei der Zwangsarbeit betrieben oder Mitgefangenen unerlaubt Hilfe hatten zukommen lassen. Die dort eingewiesenen Gefangenen waren zu schwersten Arbeiten bei verlängerter Arbeitszeit, Essensentzug und anderen Foltermethoden verurteilt. Viele Frauen kamen im Strafkommando um.
Texled
Abkürzung für Gesellschaft für Textil und Lederverwertung mbH. Die Texled wurde 1940 gegründet und war dem SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt unter der Leitung von Oswald Pohl unterstellt. Der Stammsitz befand sich zunächst in Dachau, wurde aber 1941 nach Ravensbrück verlegt. Die Produktionsstätten der Texled - mehrere Schneidereien, Webereien, eine Kürschnerei, eine Strickerei, das so genannte Kunstgewerbe, ein Instandsetzungswerk, die Strohschuh- und Rohrmattenflechterei - befanden sich im Industriehof.
Todesmarsch
Siehe Evakuierungsmarsch.
Uckermark
Siehe Jugendschutzhaftlager Uckermark und Jugendlager.
Überbelegung
Verharmlosender Begriff für das Zusammenpferchen von Häftlingsfrauen in Blocks und im Lager Ravensbrück überhaupt. War das Lager 1938/39 für eine Belegstärke von dreitausend weiblichen Gefangenen geplant, wofür vierzehn Baracken für jeweils zweihundert Frauen errichtet worden waren, wurde die Belegstärke bereits Ende des Jahres 1941 um mehr als das Doppelte überschritten. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich fast achttausend Häftlingsfrauen im Lager, so dass sich zwei Frauen ein Bett teilen mussten. Von 1941 bis 1944 steigerte sich die Häftlingszahl um weitere zwölftausend Frauen. Schon um die Jahreswende 1940/41 wurde daher das "Alte Lager" um ein "Neues Lager" erweitert, weitere achtzehn Baracken wurden errichtet. Doch schon im Jahre 1943 waren auch diese wieder überfüllt, und Mitte 1944 begann die systematische Überbelegung des Lagers. Im Januar 1945 befanden sich hier über sechsundvierzigtausend Häftlingsfrauen.
Verfügbare
Verfügbare wurden Häftlingsfrauen genannt, die weder für eine bestimmte Arbeit eingeteilt, noch im Krankenrevier oder im Zugangsblock in Quarantäne waren. Aus dieser Gruppe wurden täglich Frauen für besondere Arbeiten rekrutiert. Zu den Verfügbaren gehörten auch diejenigen, die aus Prinzip oder aus Patriotismus die Zwangsarbeit für die SS verweigerten, die in kein Arbeitskommando eingeteilt worden waren oder die annahmen, sie könnten ihre Überlebenschancen vergrößern, wenn sie sich der Zwangsarbeit entzogen. Oft mussten die Verfügbaren aber auch auf die "Vorteile" verzichten, die die Zugehörigkeit zu einem Arbeitskommando mit sich bringen konnte wie beispielsweise in einem Gebäude zu arbeiten, in einen Tagesablauf eingebunden zu sein, Kontakte und verlässliche Beziehungen zu Kameradinnen im gleichen Arbeitskommando aufzubauen.
Weisse Busse
Siehe Rote-Kreuz-Transporte.
Zellenbau
Lagergefängnis, im Lagerjargon auch Bunker genannt. In Ravensbrück wurde der Zellenbau im Dezember 1939 errichtet. Die insgesamt achtundsiebzig Zellen des zweigeschossigen Baus lagen beiderseits einer Mittelfluranlage im Erd- und im Obergeschoss. Der freiliegende Umgang im Obergeschoss mit der Verbindungstreppe zum Untergeschoss verlieh dem Gebäude den charakteristischen Eindruck eines Gefängnisses und erlaubte die Beobachtung aller Zellentüren von einem einzigen Punkt aus. Das Gefängnis diente der Haftverschärfung, den Verhören und Folterungen von Häftlingsfrauen und dem Vollzug von Prügelstrafen. Im Zellenbau wurden auch "Sippenhäftlinge" bzw. "Sonderhäftlinge" gefangen gehalten, also prominente politische Häftlinge und deren Angehörige, die besonderen Repressionsmaßnahmen ausgesetzt waren, insbesondere nach dem Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944.
Zeugen Jehovas
Die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas, zu der 1933 etwa zwanzigtausend Mitglieder gehörten, wurde von den Nationalsozialisten verfolgt. Denn aufgrund ihres Glaubens akzeptierten sie keine staatliche Obrigkeit, gingen nicht zur Wahl, verweigerten den Hitlergruß und den Kriegsdienst und jegliche Beteiligung an staatlichen Angelegenheiten. Die erste Verhaftungswelle von Zeugen Jehovas fand 1936/37 statt, zwei weitere nach Kriegsbeginn und 1944. In den Konzentrationslagern bildeten sie eine relativ kleine Häftlingsgruppe zumeist deutscher Nationalität, die auch "Bibelforscher" genannt wurde. In Ravensbrück waren insgesamt über achthundert Bibelforscherinnen und zweihundertsechzig Bibelforscher inhaftiert. Sie hielten fest zusammen und ihr Zusammenleben war von ihrem religiösen Glauben bestimmt, so leisteten sie beispielsweise keinen aktiven Widerstand gegen die SS und versuchten auch nicht zu fliehen. Dies machte sich die SS zunutze und setzte sie zur Zwangsarbeit in ihren Privathäusern und außerhalb des Lagergeländes ein. Die Zeugen Jehovas konnten ihre Freilassung aus dem Konzentrationslager erreichen, wenn sie schriftlich ihrem Glauben abschworen, was aber die wenigsten taten. Hundertvierundvierzig der in Ravensbrück inhaftierten Zeugen Jehovas kamen ums Leben.
Zugangsblock
Baracke, in der neu im Lager angekommene Häftlingsfrauen für eine gewisse Zeit - die Angaben schwanken zwischen zehn Tagen und mehreren Wochen - in Quarantäne isoliert wurden. Hier hatten sie die Gesetze der Lagerordnung zu "lernen", zu denen an oberster Stelle absoluter Gehorsam gehörte.
Quelle: Gabriele Knapp, Frauenstimmen – Musikerinnen erinnern an Ravensbrück, Berlin, 2003.