Im Parlamentarischen Rat
Im Sommer 1948 wird Georg August Zinn vom Hessischen Landtag in den Parlamentarischen Rat gewählt. Hier ist er Mitglied im Ausschuss für Grundsatzfragen und im Ausschuss für das Besatzungsstatut sowie zunächst im Ausschuss für Organisation des Bunds sowie Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege. Nach der Teilung der Ausschüsse wird er Vorsitzender des Ausschusses für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege.
Zusammen mit Heinrich von Brentano (CDU) und Thomas Dehler (FDP) gehört er dem Anfang November 1948 eingesetzten einflussreichen Allgemeinen Redaktionsausschuss an. Seine Hauptaufgabe sieht er in der Herstellung eines Konsenses innerhalb des Rats. Er wünscht, zur Akzeptanz der Arbeiten seitens der Westalliierten beizutragen. So versteht er den Allgemeinen Reaktionsausschuss als Forum für eine Kompromissbildung hinsichtlich der strittigen Hauptfragen. Darüber hinaus versucht er Mitte Februar 1949, den Westalliierten die Zustimmung zum Grundgesetz zu erleichtern, indem er in einer Denkschrift dessen ausgeprägt föderalistischen Charakter darlegt. Auch zählt er in der kritischen Situation der zweiten Aprilhälfte 1949 innerparteilich zu den Kräften, die ein Scheitern des Grundgesetzes auf jeden Fall vermeiden wollen.
Zusammen mit Walter Strauß (CDU) nimmt er starken Einfluss auf den Bereich der Rechtspflege. Georg August Zinn tritt für einen einheitlichen Gerichtsaufbau in allen Zweigen der Gerichtsbarkeit ein und will das Bundesverfassungsgericht mit möglichst weit gehenden Zuständigkeiten ausgestattet wissen. Er versteht das Grundgesetz nur als provisorische Ordnung. Von einer künftigen Nationalversammlung erwartet Zinn die Lösung der für ihn noch nicht geregelten sozialstaatlichen Fragen.
Biografie
Geboren am 27. Mai 1901 in Frankfurt am Main, gestorben am 27. März 1976 in Frankfurt am Main.
Georg August Zinn stammt aus einer sozial aufstrebenden, kinderreichen Familie. Bedingt durch den frühen Tod des Vaters (1920) schlägt er zunächst in Kassel die Laufbahn des gehobenen mittleren Kommunalverwaltungsdiensts ein (bis 1931, teilweise beurlaubt). 1923-1927 Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Göttingen und Berlin. 1931 Assessorexamen. Danach Rechtsanwalt in Kassel. Von 1919 an Mitglied der SPD, seit 1923 in diversen sozialistischen Studentenorganisationen, u. a. als Vorsitzender der Sozialdemokratischen Studentenvereinigung in Berlin. Ab 1925 leitend im Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold. 1929-1933 in der Kasseler Stadtverordnetenversammlung.
Sommer 1933 vorübergehend in "Schutzhaft". Danach Fortsetzung der Anwaltstätigkeit unter Auflagen. Ab 1940 im Kriegseinsatz, Juni 1945 Rückkehr aus US-Kriegsgefangenschaft.
Nach Kriegsende zunächst Landgerichtsdirektor in Kassel. Ende Oktober 1945 bis Oktober 1949 Justizminister in Hessen, Oktober 1946 bis Oktober 1949 zugleich Direktor des Landespersonalamts. 1947 wenige Monate Mitglied des Frankfurter Wirtschaftsrats (Vizepräsident). 1947-1970 Vorsitzender des SPD-Bezirksverbands Hessen-Kassel bzw. Hessen-Nord, 1947-1969 Vorsitzender des SPD-Landesverbands Hessen. Als Landesjustizminister hat er wesentlichen Einfluss auf den Inhalt der u.a. mit der CDU verabschiedeten Landesverfassung. 1946 bis Anfang 1951 Mitglied des Deutschen Bundestags. Dezember 1950 bis November 1969 Hessischer Ministerpräsident, zugleich 1951-1963 Landesjustizminister. 1953-1954 und 1964-1965 Präsident des Bundesrats; seit 1955 Vorsitzender des Vermittlungsausschusses. 1954-1970 Mitglied des Hessischen Landtags. 1952-1970 Mitglied des SPD-Bundesvorstands.
Nachlass: Nachlasssplitter im Archiv der sozialen Demokratie, Bonn; Hauptnachlass in privater Hand.