Bei der Gründung beider deutschen Staaten wurde deutlich, dass es bis zur paritätischen Vertretung von Frauen in der Politik noch ein weiter Weg war. Im
Frauen im Deutschen Bundestag und in der DDR-Volkskammer
Der Deutsche Bundestag der Bundesrepublik Deutschland und die Volkskammer der DDR waren von Beginn an Männerparlamente. In der ersten Wahlperiode (1949-1953) des Deutschen Bundestages waren von den 421 Abgeordneten gerade mal 38 Frauen (9 Prozent, diese und weitere statistische Angaben s. Hoecker, Beate: Politische Partizipation von Frauen). In den folgenden Jahrzehnten sollte sich an diesem Zahlenverhältnis nichts ändern: Zwischen 1949 und 1983 bewegte sich der Anteil der weiblichen Abgeordneten stets unter 10 Prozent. Den Tiefpunkt erreichte die Marginalisierung weiblicher Abgeordneter in der siebten Wahlperiode (1972-1976) unter dem SPD-Bundeskanzler Willy Brandt, der mit dem Slogan: "Mehr Demokratie wagen" erfolgreich war. Unter den 518 Parlamentariern waren gerade mal 30 Frauen. Dies entspricht einem Anteil von nur 5,8 Prozent. Bis zur 9. Wahlperiode (1980-1983) stieg der Frauenanteil langsam wieder auf 9,8 Prozent an und erreichte erst da den Stand der ersten Wahl mit Frauenbeteiligung 1919.
Im Vergleich zum Bundestag der BRD waren Frauen in der Volkskammer der DDR stärker vertreten. Gleich in der ersten Wahlperiode waren von den 466 Abgeordneten 111 Frauen. Dies entspricht einem Anteil von 23 Prozent. In den Folgejahren stieg mit der Anzahl der Abgeordneten – mit Ausnahmen geringer Schwankungen – der Frauenanteil in der Volkskammer auf 32 Prozent an. Ermöglicht wurde die hohe weibliche Präsenz durch die Fraktionen der Blockparteien und der DDR-Massenorganisationen wie dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB), der Freien Deutschen Jugend (FDJ), dem
Ein vergleichender Blick auf die Amtszeit als Abgeordnete offenbart, dass die Mandatsträgerinnen mit wesentlich kürzeren Zeitspannen in der Volkskammer saßen als die Parlamentarierinnen in der Bundesrepublik. Gabriele Gast wies in ihrer Studie nach, dass zwischen 1954 und 1971 (fünf Wahlen) die Dauer einer weiblichen Abgeordneten der Volkskammer lediglich 1,58 Legislaturperioden betrug. Die weiblichen Bundestagsabgeordneten verfügten zwischen 1949 bis 1965 über eine Mandatsdauer von 2,6 Legislaturperioden.
Frauen in politischen Führungspositionen
Von einer paritätischen Teilhabe an der politischen Macht waren sowohl Frauen in der BRD und als auch in der DDR weit entfernt. In den politischen Machthierarchien beider Staaten waren Frauen selten bzw. gar nicht vertreten. Zwischen 1949 und 1983 wurde in der BRD keine Frau für das Amt des Bundespräsidenten und des Bundeskanzlers nominiert oder gewählt. Ein ähnliches Bild findet sich in der DDR. Von 1949 bis 1989/90 war das Amt des Präsidenten der DDR, 1960 abgelöst durch den Staatsrat, von Männern besetzt: Den Vorsitz des Staatsrates sowie seine Stellvertreter und die des Sekretärs, d. h. alle hauptamtlichen Positionen wurden ausschließlich von Männern ausgeübt. Lediglich unter den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern des Staatsrates waren Frauen vertreten, wenn auch in der Minderheit. In der ersten Wahlperiode waren von den 16 Mitgliedern gerade zwei Frauen. Bis zum Ende der DDR erhöhte sich deren Zahl nur geringfügig. Zwischen 1986 und 1990 waren von 23 Mitgliedern des Staatsrates nur sieben Frauen.
Obgleich die SED sich gerne als Partei der Frauen bezeichnete, waren Frauen an deren politischen Machtspitze, so Kaminsky, marginal vertreten. Im Zentralkomitee (ZK), dem höchsten Organ der SED, bildeten die Frauen ebenfalls eine Minderheit. Im Jahr 1969 waren von 177 Mitgliedern 22 Frauen im ZK. Zwanzig Jahre später hat sich die Zahl der Mitglieder des ZK insgesamt auf 221 erhöht. Allerdings profitierten die Frauen davon nicht. Deren Präsenz erhöhte sich minimal auf lediglich 26 Mitglieder. Im Politbüro, dem höchsten Organ des ZK der SED, waren Frauen ebenfalls unterrepräsentiert. Unter den stimmberechtigten Mitgliedern gab es zwischen 1949 und 1989/90 keine einzige Frau. Lediglich bei den Kandidaten ohne Stimmrecht waren zwei Frauen vertreten: Margarete Müller und Inge Lange. Schließlich waren im Ministerrat mit Hilde Benjamin (Justiz) und Margot Honecker (Volksbildung) gerade mal zwei Frauen vertreten.
Die Bundeskabinette gelten gemeinhin als die "Schaltstellen der politischen Macht", wie es Cornelissen formuliert. In diesen Schaltstellen waren Frauen zwischen 1949 und 1961 nicht vertreten. In diesem Zeitraum bestanden die Bundeskabinette ausschließlich aus Männern. Die erste Frau, die ein Ministeramt bekleidete, war
Während in der Bundesrepublik zwischen 1949 und 1983 insgesamt neun Frauen an der Spitze eines Bundesministeriums standen, waren es in der 40jährigen Existenz der DDR gerade mal drei Frauen. Der erste weibliche Minister der DDR war Elisabeth Zaisser. Sie übernahm von 1952 bis 1953 das Amt des Ministers (in der DDR gab es nur die männliche Bezeichnung) für Volksbildung. Von 1953 bis 1967 amtierte Hilde Benjamin als Minister für Justiz. Die letzte Frau, die es in ein Ministeramt schaffte war Margot Honecker, die von 1963 bis 1989 das Ministerium für Volksbildung übernahm.
In den weiteren politischen Führungspositionen war der Frauenanteil ebenfalls sehr gering, wie die Beispiele Parlamentspräsident/in und Ausschussvorsitzende/r zeigen. In der Bundesrepublik lag bis 1983 der Frauenanteil in politischen Führungsgremien stets unter 10 Prozent und überschritt diese Marke erst mit dem Einzug der GRÜNEN in den Bundestag. Die CSU-Politikerin Maria Probst übernahm 1965 als erste Frau das Amt des Vizepräsidenten des Bundestages. 1972 wurde die Sozialdemokratin Annemarie Renger als erste Frau Präsidentin des Deutschen Bundestages. In der DDR bekleideten ausschließlich Männer das Amt des Volkskammerpräsidenten. Die erste Frau, die diese Funktion übernahm, war 1990 Christine Bergmann-Pohl.
Eine vergleichsweise hohe Präsenz von Frauen in der Volkskammer bedeutete also nicht, dass Frauen innerhalb des Parlamentes leitende Positionen einnahmen, wie das Beispiel der Volkskammer-Ausschüsse zeigt. In allen neun Wahlperioden übten in der Regel Männer die Funktion des Ausschussvorsitzenden aus. Dies geschah selbst in jenen Ausschüssen, die einen vergleichsweise hohen Frauenanteil aufweisen konnten. Das waren die Bereiche Soziale, Bildung und Eingaben. "In den Wirtschafts-, Finanz und Rechtsausschüssen, im Ausschuss für Außenpolitik sowie für nationale Verteidigung hatten Frauen in allen Wahlperioden eine Alibifunktion", stellt Rita Pawlowski fest. Eine ähnliche Situation ist für die Ausschüsse des Deutschen Bundestages in der Bundesrepublik zu konstatieren. Zwischen 1949 und 1983 waren Frauen ebenfalls kaum als Vorsitzende in den Ausschüssen zu finden. In diesem Zeitraum übten diese Funktion 18 Frauen aus, vor allem in den Ausschüssen Petition, Fragen der öffentlichen Fürsorge und Finanzen. Dem gegenüber standen 26 Frauen als stellvertretende Ausschutzvorsitzende.
Insgesamt spiegelte sich das asymmetrische Geschlechterverhältnis in der Politik nicht nur in der quantitativen Anzahl von Frauen in den Parlamenten und politischen Führungspositionen. Beide deutsche Staaten wiesen auch ein bemerkenswert gemeinsames Verständnis für weibliche und männliche Kompetenzen auf. Sofern Frauen politische (Führungs-)Ämter in Ausschüssen oder Ministerien erhielten, handelte es sich um jene politische Gebiete, die als "typische Frauenaufgaben" galten, z. B. Soziales, Familie, Frauen, Gesundheit und Bildung. Die prestigeträchtigen Ressorts wie Finanzen, Innen- und Außenpolitik wurden weiterhin von Männern an- und ausgeführt. Eine Ausnahme hiervon bildete lediglich die SPD-Politikerin Marie Schlei. Sie übernahm als erste Frau von 1976 bis 1978 das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit. In der DDR verantwortete Hilde Benjamin als einzige Frau das 'Männerressort' Justiz. Diese traditionelle Rollenverteilung sollte sich erst ändern, als mit den Grünen eine neue Partei in der BRD einzog. In der DDR hingegen blieb diese Form der vergeschlechtlichten Aufgabenverteilung beibehalten.