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Von der Fremde zur Heimat | 1961: Anwerbeabkommen mit der Türkei | bpb.de

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Von der Fremde zur Heimat 50 Jahre deutsch-türkisches Anwerbeabkommen

Dorte Huneke

/ 5 Minuten zu lesen

In Deutschland nannte man die Arbeitskräfte aus der Türkei "Gastarbeiter". Im Türkischen wurde das Wort "Gurbet" (die Fremde, das ferne Land) zum Synonym für Deutschland. (© AP)

Es war eine leise, pragmatische Vereinbarung – mit ungeahnten und bis heute prägenden Folgen für die deutsche Gesellschaft: In einem zweiseitigen Dokument, deutlich kürzer als jeder Arbeitsvertrag, regelte das Auswärtige Amt in Bonn mit der türkischen Botschaft am 30. Oktober 1961 die Entsendung von Arbeitskräften aus der Türkei nach Deutschland.

Auf der Basis dieses Abkommens bewarben sich zwischen 1961 und 1973 mehr als zweieinhalb Millionen Menschen aus der Türkei um eine Arbeitserlaubnis in Deutschland; jeder Vierte wurde genommen. Die Arbeiterinnen und Arbeiter aus der Türkei sollten ein, zwei Jahre in Deutschland bleiben. Später wurde die Aufenthaltsdauer verlängert: Als die deutschen Fabriken feststellten, dass sie es sich nicht leisten konnten, ständig neue Kräfte anzulernen.

Der beidseitige Nutzen dieser Vereinbarung lag auf der Hand: Die Wirtschaft in der Bundesrepublik boomte, aber es gab nicht genügend Arbeitskräfte. In der Türkei hingegen waren viele junge Menschen arbeitslos. Also schickte man sie nach Deutschland, und sie gingen bereitwillig. Ähnliche Abkommen waren zuvor mit Italien (1955), Spanien und Griechenland (1960) geschlossen worden. Weitere Beschlüsse mit Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien sollten folgen.

Die Menschen, die aus der Türkei nach Deutschland kamen, hatten zwei Dinge gemeinsam: Sie besaßen einen Arbeitsvertrag für Deutschland – und sie waren türkische Staatsbürger. Ansonsten einten sie mehr Unterschiede als Gemeinsamkeiten: Es waren Frauen, Männer, Kurden, Tscherkessen, Lasen, Griechen, Armenier, Christen, Juden, Sunniten, Aleviten, Kommunisten, Junge und Alte, meist ungebildet, einige erwähnten bei der Prüfung in der Istanbuler Verbindungsstelle gegenüber den deutschen Beamten lieber nicht, dass sie eine Ausbildung in der Tasche hatten. Das war nicht gewünscht. Gesund und kräftig sollten sie sein. Das wurde in medizinischen Untersuchungen geprüft. Auch ihre Motive, nach Deutschland zu gehen, waren vielfältig. Viele sahen darin eine Chance, der Arbeitslosigkeit in ihrem Land zu entfliehen. Manche nutzten die Gelegenheit, um ein unabhängigeres Leben zu führen, die Fesseln traditioneller Familienstrukturen abzustreifen, mehr von der Welt zu sehen. Oder sie gingen mit der Hoffnung, in Europa studieren zu können. Für andere war es eine Flucht – vor Armut oder Repressionen und Verfolgung.

Einwanderer aus der Türkei, 1960-1980. (© Bundeszentrale für politische Bildung)

In den 1960er Jahren war die Türkei ein wirtschaftlich armes, politisch instabiles Land mit rund 29 Millionen Einwohnern. Vor allem nicht-sunnitische und nicht-türkische Bevölkerungsgruppen erfuhren immer wieder Repressionen und Gewalt. Mehrmals riss das Militär durch Putsche gegen die Regierung die politische Macht an sich (1960, 1971 und 1980). Etwa 17.000 Menschen, vornehmlich Kurden, Aleviten, Armenier, Kommunisten und Linksintellektuelle, fielen bis heute, aber vor allem in den 80er- und 90er-Jahren, der Praxis des "Verschwindenlassens" zum Opfer. Seit den 80er Jahren wird der Konflikt zwischen der kurdischen Bevölkerung und den türkischen Sicherheitskräften vor allem im Südosten des Landes mit Waffen ausgetragen und hat bereits über 30.000 Todesopfer gefordert.

Als das Anwerbeabkommen mit der Bundesrepublik 1961 in Kraft trat, hatten die Menschen in der Türkei mehrere Wirtschaftskrisen hinter sich und erlebten erneut eine Zeit, die vor allem in den ländlichen Regionen von Armut und Arbeitslosigkeit geprägt war. In Istanbul seien der Boden und die Steine aus Gold, hieß es in Anatolien. Ähnliche Geschichten erzählte man sich über Deutschland.

Die Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter aus der Türkei kamen in eine deutsche Gesellschaft, die noch unter dem Schock des Zweiten Weltkriegs stand und der Erinnerung an die Deportation und Ermordung von Millionen Juden aus ganz Europa, Sinti und Roma und anderer von den Nazis als "lebensunwert" eingestufter Menschen, wie etwa Homosexuelle oder geistig Kranke.

Ein Großteil derer, die den Krieg überlebt hatten, war traumatisiert; zahllose Menschen hatten ihre Freunde und Familien, ihren Besitz, Haus und Heimat verloren. Der Wiederaufbau und das Wirtschaftswunder der 1950er und 1960er Jahre waren Balsam für die wunde deutsche Seele – und die helfenden Kräfte aus der Türkei hieß man dankend willkommen.

In Deutschland nannte man die Arbeitskräfte aus der Türkei und anderen südeuropäischen Ländern "Gastarbeiter". Im Türkischen wurde das Wort "Gurbet" (die Fremde, das ferne Land) zum Synonym für Deutschland – jenem fernen Land, in dem seit Beginn der Arbeitsmigration nach Europa fast jeder in der Türkei mindestens ein Familienmitglied wusste. Aus dieser Fremde berichteten die Fortgegangenen von Wohlstand und Freiheit, aber auch von Heimweh, Sehnsucht und Einsamkeit, harter Arbeit, von Rassismus und Diskriminierung. Ihre Erzählungen prägen bis heute das Bild, das sich die Menschen in der Türkei von Deutschland machen. Ebenso wie die angeworbenen Arbeiter über die Jahrzehnte hinweg das Türkei-Bild der Deutschen prägten.

Niemand, weder Deutsche noch Türken, ging davon aus, dass die befristet angeworbenen Arbeiterinnen und Arbeiter aus der Türkei in Deutschland bleiben würden. Während sie in den Fabriken arbeiteten, waren sie in wenig komfortablen Baracken in Mehrbettzimmern untergebracht. Ihre Familien erwarteten in der Türkei ihre Rückkehr. Niemand sorgte sich darum, dass sie Deutsch lernten oder wie sie ihre Religion ausübten. Niemand machte sich Gedanken darüber, wie sie ein Teil der deutschen Gesellschaft werden könnten.

Als die Wirtschaft in der Bundesrepublik Anfang der 70er-Jahre in eine Rezession geriet, verhängte die Bundesregierung unter Willy Brandt 1973 einen Anwerbestopp. Die laufenden Arbeitsverträge der Gastarbeiter blieben bestehen, aber es wurden keine weiteren geschlossen. Das Ausländergesetz von 1965 gewährte den Arbeitern aus der Türkei eine befristete oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und die Möglichkeit, ihre Familien zu sich zu holen.

Es folgten Höhen und Tiefen des deutsch-türkischen Zusammenlebens. Der Fall der Berliner Mauer 1989 veränderte die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse und damit auch das deutsch-türkische Verhältnis. Anstelle eines wirtschaftlichen Aufschwungs stiegen in den Jahren nach der deutschen Wiedervereinigung von 1990 Arbeitslosigkeit und Unzufriedenheit. Zwischen 1991 und 1992 kam es in Deutschland zu einer Welle rechtsradikaler Gewalttaten gegen Ausländer. Vorausgegangen waren den Brandanschlägen und Morden in Solingen, Mölln und anderen deutschen Städten hetzerische Kampagnen populistischer Politiker und der Boulevardmedien.

Die Entscheidung, zu bleiben, beschreiben fast alle türkischen Einwanderer als einen mehrere Jahre dauernden Prozess. Häufig endete dieser damit, dass die für die geplante Rückkehr jahrelang in Kellern und Vorratskammern gelagerten Möbel und technischen Geräte aus den Originalverpackungen genommen und in der Wohnung aufgestellt wurden. Ebenso lange brauchten viele Deutsche, um anzuerkennen, dass Deutschland ein Einwanderungsland geworden war.

Im Deutschland des 21. Jahrhunderts gehören Türkeistämmige zu den erfolgreichsten Filmemachern, Ärzten, Unternehmern. Sie moderieren Sendungen in den öffentlich-rechtlichen deutschen Medien, spielen in der deutschen Fußball-Nationalmannschaft, gründen Theater, gewinnen Literaturpreise, machen wissenschaftliche Karrieren und vertreten Deutschland im Europaparlament. Pionierarbeit hierfür leisteten die Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter, die über das von 1961 bis 1973 gültige Anwerbeabkommen nach Deutschland kamen.

Fussnoten

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