Politisch motivierte Delikte, bei denen eine
Flüchtlingsunterkunft Tatort oder Angriffsziel war (2015)

Die Grafik zeigt die 1.025 politisch motivierten Delikte aus dem Jahr 2015, bei denen eine Flüchtlingsunterkunft selbst Tatort oder direktes Angriffsziel war. Davon wurden 918 als »politisch motivierte Kriminalität - rechts« (»PMK-rechts«) eingestuft.

Für weitere Informationen zu den einzelnen Straftaten auf einen Punkt respektive ein Symbol auf der Karte klicken.
Die Delikte können nach sechs Kategorien gefiltert werden.

Brand- /
Sprengstoffanschläge
Körperverletzungen /
tätliche Übergriffe
Sachbeschädigungen
Verwenden von Kenn-
zeichen verfassungs-
widriger Organisationen
Volksverhetzung
Sonstige Delikte
ALLE DELIKT-KATEGORIEN
Nordrhein-Westfalen

Einwohnerzahl (31.12.2014):  17,6 Mio.
Zahl der Delikte: 224 – das entspricht
1,27 Delikte pro 100.000 Einwohner

Hessen

Einwohnerzahl (31.12.2014):  6,1 Mio.
Zahl der Delikte: 28 – das entspricht
0,46 Delikte pro 100.000 Einwohner

Rheinland-Pfalz

Einwohnerzahl (31.12.2014):  4,0 Mio.
Zahl der Delikte: 28 – das entspricht
0,70 Delikte pro 100.000 Einwohner

Saarland

Einwohnerzahl (31.12.2014):  1,0 Mio.
Zahl der Delikte: 10 – das entspricht
1,00 Delikte pro 100.000 Einwohner

Baden-Württemberg

Einwohnerzahl (31.12.2014):  10,7 Mio.
Zahl der Delikte: 69 – das entspricht
0,64 Delikte pro 100.000 Einwohner

Schleswig-Holstein

Einwohnerzahl (31.12.2014):  2,8 Mio.
Zahl der Delikte: 32 – das entspricht
1,14 Delikte pro 100.000 Einwohner

Mecklenburg-Vorpommern

Einwohnerzahl (31.12.2014):  1,6 Mio.
Zahl der Delikte: 48 – das entspricht
3,00 Delikte pro 100.000 Einwohner

Hamburg

Einwohnerzahl (31.12.2014):  1,8 Mio.
Zahl der Delikte: 15 – das entspricht
0,83 Delikte pro 100.000 Einwohner

Bremen

Einwohnerzahl (31.12.2014):  0,7 Mio.
Zahl der Delikte: 2 – das entspricht
0,29 Delikte pro 100.000 Einwohner

Niedersachsen

Einwohnerzahl (31.12.2014):  7,8 Mio.
Zahl der Delikte: 107 – das entspricht
1,37 Delikte pro 100.000 Einwohner

Sachsen-Anhalt

Einwohnerzahl (31.12.2014):  2,2 Mio.
Zahl der Delikte: 69 – das entspricht
3,14 Delikte pro 100.000 Einwohner

Berlin

Einwohnerzahl (31.12.2014):  3,5 Mio.
Zahl der Delikte: 57 – das entspricht
1,63 Delikte pro 100.000 Einwohner

Brandenburg

Einwohnerzahl (31.12.2014):  2,5 Mio.
Zahl der Delikte: 69 – das entspricht
2,76 Delikte pro 100.000 Einwohner

Thüringen

Einwohnerzahl (31.12.2014):  2,2 Mio.
Zahl der Delikte: 72 – das entspricht
3,27 Delikte pro 100.000 Einwohner

Sachsen

Einwohnerzahl (31.12.2014):  4,0 Mio.
Zahl der Delikte: 117 – das entspricht
2,93 Delikte pro 100.000 Einwohner

Bayern

Einwohnerzahl (31.12.2014):  12,7 Mio.
Zahl der Delikte: 78 – das entspricht
0,61 Delikte pro 100.000 Einwohner

Die folgenden Zahlen beinhalten alle Delikte der ausgewählten Kategorien. Aktuell sind alle sechs Kategorien ausgewählt.

130
Dezember
161
November
181
Oktober
120
September
126
August
74
Juli
48
Juni
49
Mai
41
April
38
März
24
Februar
33
Januar
2015
Zusätzliche Informationen zu »PMK-rechts«, den einzelnen Kategorien und der Datenbasis ... anzeigen.

PMK-rechts:

Das Definitionssystem »Politisch motivierte Kriminalität« wurde 2001 von der Innenministerkonferenz eingeführt. Es soll dazu dienen, dass nicht nur Täterinnen und Täter mit geschlossenem extremistischen Weltbild erfasst werden, sondern auch solche Delikte, die auf einzelne Elemente extremistischer Ideologien zurückgehen. Ob eine Straftat als politisch motiviert eingestuft wird, entscheidet die zuständige Landespolizei.

Folgende Delikte wurden unter den sechs Kategorien zusammengefasst:

Brand-/Sprengstoffanschläge: Brandstiftung § 306 StGB, schwere Brandstiftung § 306B StGB, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion § 308 StGB.

Körperverletzungen / tätliche Übergriffe: gefährliche Körperverletzung § 224 StGB, Körperverletzung § 223 StGB, Mord § 211 StGB, Totschlag § 212 StGB, Landfriedensbruch § 125 StGB, besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs § 125a StGB.

Sachbeschädigungen: gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB, Sachbeschädigung § 303 StGB, Zerstörung von Bauwerken § 305 StGB.

Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB.

Volksverhetzung: Volksverhetzung § 130 StGB.

Sonstige Delikte: Amtsanmaßung § 132 StGB, Bedrohung § 241 StGB, Beleidigung § 185 StGB, Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB, besonders schwerer Diebstahl § 243 StGB, Diebstahl § 242 StGB, Diebstahl mit Waffen / Bandendiebstahl / Wohnungseinbruchsdiebstahl § 244 StGB, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr § 315b StGB, Hausfriedensbruch § 123 StGB, Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln § 145 StGB, Nötigung § 240 StGB, Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB, Straftaten gegen das Versammlungsgesetz (VersG), Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB, Straftaten gegen das Waffengesetz (WaffG), Vergehen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG), Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG), Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes § 201 StGB, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole § 90 StGB, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB.

Straftaten, bei denen mehrere Delikte zusammenfallen:
In der Grafik sind diejenigen Straftaten zu sehen, die »höchste Deliktqualität« aufweisen. Ein Brandanschlag beispielsweise, bei dem auch ein Hakenkreuz geschmiert wurde, wird als »Brandstiftung § 306 StGB« angezeigt und nicht als »Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB«. Es wird nicht unterschieden, ob ein Delikte versucht oder vollendet wurde.

Die Zahlen beruhen auf Angaben der Bundesregierung,
die damit auf eine kleine Anfrage antwortete. Die Frage lautete, zu wievielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen und tätlichen Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte oder von Flüchtlingen bewohnte Wohnungen und geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte es gekommen ist.