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Erlaß über die Errichtung des Ostkollegs der Bundeszentrale für Heimatdienst | Geschichte der Bundeszentrale für politische Bildung | bpb.de

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Erlaß über die Errichtung des Ostkollegs der Bundeszentrale für Heimatdienst 28. November 1957

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(Z 9 - 09 150 - 950857) Im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern wird das "Ostkolleg der Bundeszentrale für Heimatdienst" errichtet. Es soll durch Studientagungen zur geistig-politischen Auseinandersetzung mit dem internationalen Kommunismus beitragen.

Das Ostkolleg untersteht der Bundeszentrale für Heimatdienst. Es hat seinen Sitz in Köln.

Die wissenschaftliche Verantwortung für die Arbeitsplanung des Ostkollegs wird bis auf weiteres einem Direktorium übertragen. Seine Mitglieder werden auf Vorschlag der Bundeszentrale für Heimatdienst vom Bundes­minister des Innern aus dem Kreise der Hochschullehrer und anderer wis­senschaftlich befähigter Personen berufen. Das Direktorium gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Bundesministers des Innern be­darf

Die Leitung des Ostkollegs obliegt dem Direktor. Dieser wird vom Di­rektorium aus seiner Mitte vorgeschlagen und vom Bundesminister des In­nern für jeweils ein Jahr bestellt. Für die laufende Geschäftsführung wird ihm von der Bundeszentrale für Heimatdienst ein hauptamtlicher, ständiger Stellvertreter beigegeben.

Der Bundesminister des Innern
Dr. Schröder

1. November 1975 (Ostkolleg)

Fussnoten

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