§ 5 Abs. 1 des vorstehenden Erlasses wird für die Dauer der 2. Wahlperiode des Deutschen Bundestages wie folgt ergänzt:
Der Stellenanteil der Fraktionen im Kuratorium wird nach dem Verfahren d'Hondt berechnet; des weiteren entsenden die hiernach nicht vertretenen Fraktionen des GB/BHE und der DP je ein Mitglied in das Kuratorium. Bonn, den 12. Januar 1954
- 1610 - 0 - B 21/54
Der Bundesminister des Innern
Dr. Schröder