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Grenzen im politischen Meinungskampf | Presse | bpb.de

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Grenzen im politischen Meinungskampf Symposium der Bundeszentrale für politische Bildung mit Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière und Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas / Zum Umgang mit rassistischen Vorurteilen und Diskriminierungsideologien

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Über 200 Vertreter aus Politik, Zivilgesellschaft und Medien haben am heutigen Dienstag, den 16. Dezember 2014, gemeinsam mit den beiden Bundesministern Thomas de Maizière und Heiko Maas im Berliner RADIALSYSTEM V über die Grenzen diskutiert, die zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung einerseits und aktiver Diskriminierung andererseits verlaufen.

Thomas Krüger, Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb und Veranstalter des eintägigen Symposiums erklärte in seinem Eingangsstatement: "Grundsätzlich ist im politischen Meinungskampf Zuspitzung erlaubt - aber diese hört da auf, wo die Würde von Menschen verletzt wird." Krüger betonte, dass es Aufgabe der politischen Bildung sei, Räume für das Aushandeln zivilgesellschaftlicher Konflikte zu eröffnen und zu begleiten.

Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern, stellte klar: "Deutschland ist ein Land mit einer offenen Debattenkultur; das darf aber nicht zu Lasten von Minderheiten gehen. Rassismus und Fremdenhass haben auch in der offensten Debatte keinen Platz. Bei aller berechtigten Zuspitzung in der politischen Debatte sollte der Respekt vor dem Gegenüber nicht verloren gehen."

Heiko Maas, Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, sagte zum Umgang mit rassistischen Vorurteilen: "Das Strafrecht ist dabei nur das letzte Mittel. Kein Gesetz und kein Gerichtsurteil kann Respekt, Zivilcourage und Streitkultur ersetzen. Genau diese Werte brauchen wir; sie müssen wir stärken und fördern, und dann werden wir Rassismus und Vorurteile auch endlich rausbekommen - aus den Köpfen und aus unserer Gesellschaft."

Im Zentrum des Symposiums stand die Frage, inwiefern politische Meinungsfreiheit im Sinne des Grundgesetzes mit anderen Grundrechten und Werten eines freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaats kollidiert. In einem Impulsvortrag hatte der frühere Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio den gesellschaftlichen und verfassungsrechtlichen Rahmen der politischen Meinungsfreiheit und ihrer Schranken nachgezeichnet. Neben Tendenzen, die in den vergangenen Jahren im politischen Diskurs und Meinungskampf auszumachen sind, wurden Herausforderungen für die Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteure in ihrem Vorgehen gegen diskriminierende Aktionen diskutiert.

Auf dem Abschlusspodium wurden Handlungsmöglichkeiten für die tägliche Arbeit gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit diskutiert. Mit dabei waren u.a. Romani Rose (Zentralrat Deutscher Sinti und Roma), Lutz Tillmanns (Deutscher Presserat) und Barbara Witting (ehemalige Leiterin der Jüdischen Oberschule Berlin). Moderiert wurde die Veranstaltung von Jörg Thadeusz.

Pressemitteilung als Interner Link: PDF.

Pressekontakt:

Bundeszentrale für politische Bildung
Daniel Kraft
Adenauerallee 86
53113 Bonn
Tel +49 (0)228 99515-200
Fax +49 (0)228 99515-293
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