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Verbieten oder Empfehlen - Ist der Jugendschutz noch zeitgemäß? | Presse | bpb.de

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Verbieten oder Empfehlen - Ist der Jugendschutz noch zeitgemäß? Vortrag zur Jubiläumsveranstaltung 10 Jahre Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen

/ 12 Minuten zu lesen

"Der Jugendmedienschutz ist in der permanenten Gefahr sich lächerlich zu machen, wenn er sich nicht politisch und gesellschaftlich legitimiert" - meint bpb-Präsident Thomas Krüger in seinem Vortrag zur Jubiläumsveranstaltung 10 Jahre Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

die Veranstalter haben sicher nur Böses im Sinn gehabt, meinem Statement eine Entweder-Oder-Überschrift vorzuschalten. Entweder wollen Sie mich zur Provokation reizen oder ein paar traurige Sätze über das Tragische des Jugendschutzes an und für sich erheischen. Schon Hamlet kommt ja nach anstrengenden dramaturgischen Strecken zur conclusio: Sein oder Nichtsein – das ist hier die Frage. Ein tragischer Held kann nur solche Resümees ziehen. Eigentlich nicht besonders nett, wenn man herzliche Geburtstagsgeschenke überreichen will, das Geburtstagskind sich aber Anstoß und Ärgernis wünscht.

Verbieten oder Empfehlen – so steht es in Ihrem Programm. Die beiden Antipoden des Jugendmedienschutzes. Wenn es doch wenigstens so wäre! Nach wie vor muss leider konstatiert werden, dass sich das Feld des Jugendschutzes und insbesondere das des Jugendmedienschutzes, von erfreulichen Ausnahmen abgesehen, vorrangig um das Paradigma des Verbotes versammelt. Dabei steht in der Regel ein bunter Strauß kollektiver Alarmismen Pate, der sich am liebsten im Boulevard besonders der Medien austobt, die Jugendmedienschutz ganz gut vertragen können. Leider hat dieser Alarmismus auch die parlamentarischen Hinterbänke erreicht - und zwar fraktionsübergreifend. Oder kennen Sie ein zweites Politikfeld mit einer so sichtbaren Großen Koalition zwischen - sagen wir einmal z.B. der bayrischen Landfrauenunion und den vereinigten rotgrünen Feministinnen?

Aber ich will den Verlockungen der Polemik nicht länger folgen und mich den Dilemmata des Jugendmedienschutzes stellen. Lassen Sie mich mit dem ersten Teil der Alternative beginnen - dem Verbieten.

1.
Wenn Sie hier wohlfeile Attacken gegen den Verbotsaspekt im Jugendmedienschutz erwartet haben, muss ich Sie enttäuschen. Verbote haben nämlich auch heute ihren guten Sinn. Es ist zwar durchaus ein Körnchen Wahrheit in den Angriffen der Kinderrechtler enthalten, die den Jugendmedienschutz als strukturellen Terror der Erwachsenenwelt gegen die freiheitlichen Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern brandmarken. Das trifft vor allem auf die Kinder zu, die in Sachen Medienkompetenz ihren Eltern, Lehrern, Pfarrern und zuweilen sogar den Jugendschützern weit voraus sind. Aber unsere Gesellschaft besteht nun mal nicht einseitig und vorrangig aus Kinderrechtlern und medienkompetenten Kindern.

Es gibt Grenzen, bei deren Überschreitung der Jugendschutz mit gutem Grund Verbote einsetzt. Man kann dabei vielleicht "klare" und "vorläufige" Grenzen unterscheiden. Bei den klaren Grenzen handelt es sich um die Abschirmung gefährdeter Kinder vor den Auswirkungen von strafbewährten Sachverhalten. Natürlich muss Kinderpornografie, muss offener Rassenhass und Fremdenfeindlichkeit oder das Aufrufen und Organisieren von Straftaten sanktioniert werden. Der Jugendschutz wird hier mit starken Instrumenten gesichert. Leider gibt es jedoch immer wieder und nicht selten Fälle, die den Ermittlungsbehörden nicht oder viel zu spät bekannt werden. Die Strafbewährung ist zwar ein wirkungsvoller, weil abschreckender Schutz, aber sie sichert keinen hundertprozentigen Schutz und kommt im besten Falle dazu, Überschreitungen von Grenzen nachträglich zu sanktionieren.

Es gibt aber auch vorläufige, beziehungsweise weiche Grenzen. Die Gesellschaft verständigt sich jeweils zu ihrer Zeit auf Werte und Normen. Und sie versucht diese mittels verschiedener, diverser Institutionen zu sichern. In unserer Zeit beobachten wir, ausgelöst durch einen enormen Individualisierungs- und Pluralisierungsprozess, dass dieser Wertekanon quasi nur noch ad negativum existiert. Es gibt bestimmte Tabubereiche, die trotz des perforierten Werterasters öffentlich geächtet sind. Diese Tabubereiche werden zwar immer wieder auf ihre Haltbarkeit getestet, aber sie sind unzweifelhaft präsent. Und in diesem Sinn legitimiert sich dann auch ein Kinder- und Jugendschutz, denn vor tabuisierten Handlungen will die Gesellschaft ihre Kinder völlig zu Recht schützen.

Das alles ist nicht unproblematisch und höchst widersprüchlich. Vier Bemerkungen oder besser Fragenkomplexe dazu:

1. Wann ist ein Kind oder Jugendlicher noch besonders zu schützen? Kann man eigentlich angesichts der starken Individualisierungsschübe und den diversen entwicklungspsychologischen Befunden an belastbaren Altersgrenzen noch festhalten, wenn, sagen wir eine 12-jährige junge Frau einen bestimmten Film ab 16 sehen, verstehen und reflektieren kann, ohne gefährdet zu werden oder Schaden zu nehmen. Dürfen wir die Freiheit dieser 12-jährigen im Namen aller 12-jährigen, denen man so etwas eher nicht zumuten kann, einschränken, bzw. ihr vorschreiben, dass sie nur mit einem Elternteil eingelassen wird? Wie soll der Jugendmedienschutz eigentlich mit den Massen von 12- bis 15-jährigen umgehen, die sich nicht an die Regeln halten, sich vielleicht sogar lustig machen über Altersgrenzen, die von aus ihrer Sicht von "alten Säcken" festgelegt werden, die sich irgendwelche Sorgen machen? Unsere Gesellschaft hat einen gewissen Analphabetismus in Sachen Kindheit und Jugend zu beklagen. Wir brauchen deshalb definitiv eine neue faire Debatte über Kindheit und Jugend in Deutschland. Auf der einen Seite genießen 12-jährige Scheckkartenfähigkeit, soll die Strafmündigkeit von 14 Jahren weiter gesenkt werden und die Wahlmündigkeit von 18 Jahren, beziehungsweise 16 Jahren bei einigen Ländern für Kommunalwahlen ebenfalls nach unten korrigiert werden. Auf der anderen Seite werden beim Jugendschutz, insbesondere dem Jugendmedienschutz zusätzliche Schutzvorkehrungen verlangt. Wie soll das zusammengehen?

2. Wie weit darf überhaupt die Gesellschaft, die Politik, der Staat den Kinder- und Jugendschutz betreiben? Bisher steht das Elternprivileg noch. Eltern müssen demnach die Freiheit zu einer von ihnen selbst gewählten Erziehung zu den von ihnen selbst für richtig erachteten Werten haben. Soll überhaupt und vor allem wie weit soll diese Freiheit eingeschränkt werden, weil das Kindeswohl durch bestimmte Medienprodukte Schaden zu nehmen droht? Darf der Staat Verbote in den Familienzusammenhang hinein aussprechen - eine Frage, die beim Züchtigungsverbot, für dass sich der Gesetzgeber ausgesprochen hat, stark umstritten war. Die unzweifelbare Relevanz der grundgesetzlich geschützten und auch für Kinder geltenden Menschenwürde wirft hier einen Zielkonflikt auf, der konsequent zu Ende gedacht ein ganz anderes Gesellschaftsbild ins Spiel bringt.

3. Gibt es überhaupt objektive und belastbare Kriterien, woran Schädigungen und Gefährdungen festzumachen sind? Sicher, es gibt Anhaltspunkte und bestimmte verallgemeinerbare Erfahrungen. Aber umgekehrt gibt es auch Befunde, die zeigen, dass junge Menschen gerade bezüglich der Medien eine enorme Verarbeitungs-, Reflexions- und Aneignungskompetenz aufbauen und Gefahren in Stärken und Chancen verwandeln. Die Trierer Schule, insbesondere Winters Untersuchungen zur Horrofilmrezeption hat hier wichtige Anstöße gegeben. Sind wir uns wirklich über die Wirkungen von Medienkonsum im Klaren? Lassen wir den erregten Alarmisten, die auf der Klaviatur von Fürsorgeängsten spielen, vielleicht zuviel Raum? Wie willkürlich dürfen also Schutzgrenzen gesetzt werden?

4. Wie wirkungsvoll sind überhaupt die Grenzen, die auf moralischen Konsensen basierend von Politik und Gesellschaft gesetzt werden? Werden sie nicht massenhaft umgangen, weil sich sowieso niemand darum schert - am wenigsten übrigens die Eltern? Werden angesichts der digitalen Vertriebswege restrik-tive Schutzmaßnahmen nicht immer lächerlicher oder ist es legitim darauf zu verweisen, dass sich immer noch ein paar - oder auch ein paar mehr - Dumme finden werden, die nicht wissen, wie sie Schutzvorkehrungen umgehen können und deshalb dann den Jugendmedienschutz genießen dürfen - also Schutz aus Dummheit? Die Pfiffigen und Klugen haben dann diesmal einfach Pech. Und eine verwandte Frage: Was ist eigentlich mit dem Reality-Bereich, den Nachrichten und Infosendungen? Sind diese höchst seriösen Berichterstattungen vielleicht viel schädigender als wir es uns bisher eingestehen? Aber trotz der hier ausschnittsweise vorgetragenen Einwände ist die Evidenz von Schutzvorkehrungen für Kinder und Jugendliche im Kern zum Glück nicht umstritten. Ein Verzicht auf Verbote und Grenzziehungen wird in der Öffentlichkeit als unzulässige Beliebigkeit und Gleichgültigkeit bewertet. Recht so! Jeder Erziehende weiß ein Lied von den Kleinen zu singen, denen keine Grenzen gegeben werden. Kinder suchen diese Grenzen. Sie wollen sich orientieren und zurechtfinden. Diese Grenzen werden natürlich erprobt, getestet auf ihre Belastbarkeit, in Frage gestellt. Aber letztlich haben sie - so vorläufig und wandelbar sie sind und auch sein müssen - eine erzieherische Bedeutung. Sie integrieren den Heranwachsenden in einen moralisch konsensualen Rahmen, in dem er sich frei bewegen und durchaus differenziert und plural orientieren kann.

Meine Damen und Herren, die restriktive Komponente im Jugendmedienschutz ist und bleibt relevant. Bei strafbewährten Grenzüberschreitungen allzumal, aber auch im allgemeinen Werte- und Normenbereich ist und bleibt der erzieherische Jugendmedienschutz auf Restriktionen und Verbote angewiesen.

Aber zu wünschen ist hier schon eine größere Sensibilität für die Veränderungen der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Die demographische Katastrophe in Deutschland macht es in Zukunft geradezu notwendig, ein allseits respektiertes Band zwischen den Generationen zu knüpfen. Verantwortung für die nächste Generation kann und darf nicht heißen, sie mit sinnlosen, absurden und weltfremden Verboten zu überziehen. Die nächste Generation ist ohnehin mit schlechten Karten ausgestattet. Schauen Sie sich nur den Bundeshaushalt an. Im Vergleich zu 1992 hat der Bund seine Rentenleistungen binnen zehn Jahren von 15 auf 30 Prozent Anteil am Haushalt verdoppelt und seine Zinslasten von 10 auf fast 15 Prozent veranderthalbfacht.

Wenn eine Parlamentarierin einer großen Volkspartei – ich nenne keinen Namen und nehme bewusst ein älteres Beispiel – die Indizierung eines Kinofilms mit einem anstößigen Titel fordert (gemeint war "Das kleine Arschloch"), der zum Zeitpunkt der Antragstellung in der gerade laufenden Kinoauswertung bereits 4 Millionen Besucher und Besucherinnen zu verzeichnen hat, dann wird die Idee des Jugendmedien-schutzes schlicht desavouiert.

2.
Der präventive Kinder- und Jugendschutz hat in der Jugendwohlfahrtspflege erst recht spät Fuß gefasst. Erst im Zuge der Reformpädagogik der 70er Jahre wurde dieser Handlungsbereich aufgerufen, diskutiert und erprobt. Aber er ist in das jetzt geltende Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG erst seit 1991 integriert und gebührend berücksichtigt. Es gibt jedoch, das muss leider festgehalten und betont werden, im Unterschied zur Kinderbetreuung und zu den Erziehungshilfen keinen Rechtsanspruch darauf. Überhaupt darf man festhalten, dass im Kinder- und Jugendhilferecht alle die Bereiche unterprivilegiert sind, die auf die freie Entfaltung und selbstbestimmte Partizipation von Kindern und Jugendlichen setzen. Abgesehen von den Finanzierungsproblemen, die ja nicht zu übersehen sind, die sich aber just in diesem Sektor kumulierend bündeln und einem in Politik und Verwaltung sogar in Ansätzen wachsenden Bewusstsein für die Problematik ist ein Paradigmenwechsel praktizierter Politik und Jugendhilfepraxis mit den Händen zu greifen.

Der Jugendmedienschutz ist diesem präventiven Gedanken in den letzten Jahrzehnten vor allem in der Disziplin der Medienpädagogik näher gekommen. Doch erfasst die Medienpädagogik heute oft nur noch Ausschnitte der Relevanz eines präventiven Jugendmedienschutzes im digitalen Zeitalter. Wir müssen unsere Blicke weiten! Der präventive Jugendmedienschutz ist wie der präventive Jugendschutz im allgemeinen eben interdisziplinärer Natur und entgrenzt die Disziplinen, die sich ihm nähern. So finden sich in der Drogenprävention heute Video- und Internetprojekte und im präventiven Jugendmedienschutz trifft man auf Konzepte, die sich mit Spielesucht befassen. Dem präventiven Jugendschutz geht es um die Entwicklung und Förderung von Stärken, darum, Herausforderungen kompetent gegenüber zu treten, nicht um Defizitbearbeitung.

Es geht also um weit mehr, als um Empfehlungen. Nicht der Informationstransfer, welche Angebote man eigentlich nutzen sollte oder eben nicht, ist die Pointe des präventiven Jugendmedienschutzes, sondern die durch Wissenstransfer unterstützte Aktivierung zu einem kompetenten Mediennutzer oder sogar kreativen Medienproduzenten. Gesellschaftspolitisch ausgedrückt geht es dem präventiven Jugendmedien-schutz um nicht mehr, aber auch nicht weniger als "empowerment".

Wie sieht es in der Praxis aus? Hier muss nüchtern Bilanz gezogen werden. Die öffentlichen Hände nutzen ihre Infrastrukturen wie z.B. die Landesbildstellen oder Landesmedienzentren derzeit nicht optimal. Kaum ist eine strategische Neupositionierung im digitalen Kontext zu beobachten. Unter der Knute der Sparkommissare integrieren die Länder ihre Infrastruktur mit starken Kürzungen und Reduzierungen des Angebots im Regelfall in die Lehrerfortbildung. Potenziell könnte das eine richtige Weichenstellung sein, doch unter dem Strich haben sich diese Entscheidungen bislang nicht positiv ausgewirkt. Im Gegenteil.

In den Programmen der Lehrerfortbildung sind zwar einschlägige Angebote aufzufinden, aber man hat den Eindruck, dass es sich hier um ein akzidentielles Angebot handelt. Angesprochen werden Lehrkräfte, die sich interessieren und die dem Themenbereich aufgeschlossen gegenüberstehen. An dieser Stelle will ich einmal eine Lanze für diese Lehrerinnen und Lehrer brechen. Es sind diese aufgeschlossenen und engagierten Lehrkräfte, die sich nicht selten selbst qualifiziert und fortgebildet haben, die das Fähnlein hochhalten. Denn die allgemeine Pädagogikausbildung in Deutschland kommt nach wie vor ohne einen verpflichtenden Leistungsnachweis aus. Ein schlichter Skandal, dass man heute Lehrkräfte in Schulen antrifft, die sich dem Thema der Medien einfach verweigern können. Als ob es um einen separaten, abgrenzbaren Bereich, quasi ein Schulfach Medien ginge, das es überdies ja auch gar nicht gibt. Medienkompetenz muss sich quer durch den Fächerkanon vermitteln.

Schauen wir in die außerschulische Bildung. Die vielen, über Jahre hinweg entwickelten, fachlich durchaus beachtlichen Projekte in diesem Feld haben derzeit mit einer jämmerlichen Finanzausstattung zu kämpfen. Mit überzeugten Einzelkämpfern und Arbeitsmarktgeldern kann eben keine qualifizierte, nachhaltige und kontinuierliche Arbeit sichergestellt werden. Dennoch werden hier innovative Wege gegangen, die eine viel größere Unterstützung verdienten. Bedauerlich finde ich vor allem, dass die verschiedenen Fachpolitiken sowohl in der Jugendhilfe, als auch im medienpolitischen Bereich diesen Projekten einen völlig posterioren Charakter zugemessen haben. Demzufolge ist auch die fachliche Auseinandersetzung mit diesen Projekten, die keineswegs alle als unumstritten gelten dürfen, sträflich unterentwickelt.

Dennoch will ich ein positives Beispiel nennen, was in die richtige Richtung weist. Seit kurzem ist die film-schulische Bildung wieder in die Diskussion gekommen. Mit Blick auf die Praxis vieler europäischer Nachbarländer wird derzeit debattiert, ob Kultur- und Bildungspolitik, Filmwirtschaft und Bildungseinrichtungen gemeinsam eine Plattform schaffen, die filmbildende Arbeit im schulischen und außerschulischen Bereich unterstützt. Die Filmwirtschaft erkennt immerhin den generischen Charakter, der dieser Arbeit innewohnt. Es geht um das Publikum von morgen. Zum Glück hat die Filmwirtschaft mit der Filmförderungsanstalt ein Instrument, das in der Lage ist, Finanzmittel neben den obligaten Steuermitteln zu mobilisieren. Diese Allianz von Wirtschaft, öffentlichem Sektor und Fachexpertise könnte für den gesamten Bereich der Me-dienbildung, von mir aus auch präventiver Jugendmedienschutz genannt, Pilotcharakter haben.

3.
Meine Damen und Herren,

der präventive Jugendmedienschutz ist das bisher zu sehr vernachlässigte, aber immer wichtiger werdende Legitimationsmittel eines glaubwürdigen, öffentlichen Jugendschutzes im digitalen Zeitalter. Allein die unbestritten relevanten restriktiven Instrumente, die sich oft genug als zahnlose Tiger vorfinden, reichen nicht mehr aus.

Seit etwa einem Jahr ist der neue Jugendmedienschutzstaatsvertrag in Kraft. Er greift auf das Prinzip der regulierten Selbstregulierung zurück. Dieser Schritt zeigt die zu gehende Richtung an. Verabredungen können nicht mehr nur durch den regulierenden Staat alleine getroffen werden. Die Medienwirtschaft muss im Rahmen ihrer Arbeit auch Jugendmedienschutzverantwortung wahrnehmen. Diese Verantwortung sollte sich um der Glaubwürdigkeit willen sukzessive auch auf den präventiven Jugendmedienschutz erstrecken.

Das Anliegen des Jugendschutzes hat es wahrlich nicht leicht im digitalen Zeitalter. Öffentliche Anliegen müssen sich gegenüber dem omnipräsenten Ökonomieparadigma neu legitimieren und durchsetzen. Wer sich einmal sorgsam das Gesetzgebungsverfahren zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag ansieht, wird zugeben müssen, dass diese Herausforderung bis weit in den politischen Bereich hineinragt. Der Jugendmedienschutz, so kann man bilanzieren, ist politisch gewollt, marginalisiert aber gleichzeitig, quasi als Kompensation, rhetorisch aufgeblasen worden. Die Jugendschützer haben deutlich Terrain an die Wirtschafts- und Standortpolitiker verloren. Und die Medienwirtschaft selbst hat ihre Interessen in den Staatskanzleien erfolgreicher als je zuvor vermittelt und zum Teil auch durchgesetzt.

Auf der anderen Seite muss sich der Jugendschutz - vor allem was die Medienwirkungen betrifft - nachdenklicher und reflektierter zeigen. Ich habe den Eindruck, dass im Namen des Schutzgedankens manchmal Schimären aufgebaut werden, die mit der Wirklichkeit eher weniger zu tun haben. Das Jugendschutzthema ist in der Öffentlichkeit immer noch angstbesetzt. Um die Kinder macht man sich halt Sorgen. Für meine Begriffe muss sich die Debatte um den Jugendschutz stärker rationalisieren. Gerade auch die Jugendschützer selber sind hier gefordert und sollten sich nicht mit plakativen und sinnlosen Aktionen befassen, wie uns jüngste Beispiele der saarländischen Landesmedienanstalt zeigen.

Alarmismus hilft in der Sache nicht weiter und führt nur weiter in den Abgrund zynischer Politik: Auf der einen Seite wird die Medienwirtschaft als Zukunftsbranche gepampert, wo es nur geht. Auf der anderen Seite werden die Jugendschützer als Stichwortgeber gebraucht um den Alarmismus genau der Boulevardmedien zu bedienen, die sich vorher der politischen Unterstützung versichert haben und zwei Seiten weiter oder zwei Stunden später Sexwerbung verkaufen, die allein ihren ökonomischen Zielen zu dienen hat.

Der Jugendmedienschutz ist in der permanenten Gefahr sich lächerlich zu machen, wenn er sich nicht politisch und gesellschaftlich legitimiert. Die jungen Mediennutzer gewinnen in einem ungeheuren Tempo an Mediennutzungskompetenz. Die pädagogisch erzieherische Komponente muss nachziehen und gestärkt werden. Der Jugendmedienschutz darf nicht alleine dem Kräftespiel zwischen Ökonomie und Politik ausgesetzt werden. Da hat er aller Voraussicht nach keine Chance. Politik und Gesellschaft sind gefordert, zuerst wieder an den Jugendschutz zu glauben und ihm dann auch einen vernünftigen Rahmen zu geben, sowohl seiner restriktiven, als auch seiner präventiven Aufgabe entsprechend. Meine Damen und Herren, streichen Sie das "oder". Wir brauchen beides: Das Verbieten und das Empfehlen! Der Dramatiker Heiner Müller hat das einmal auf die schöne Pointe gebracht: "Eine Hand wäscht die andere und den will ich sehen der sich die Hände wäscht mit einer Hand".

Fussnoten