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Eine Erfolgsgeschichte Thomas Krüger

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Keine "Nationalversammlung" stand am Beginn der demokratischen Nachkriegsgeschichte Deutschlands und keine "Verfassung". Die Politiker in den drei Westzonen befürchteten, dass die deutsche Teilung festgeschrieben werde. Dennoch ist die Geschichte des Grundgesetzes eine Erfolgsgeschichte.

Keine "Nationalversammlung" stand am Beginn der demokratischen Nachkriegsgeschichte Deutschlands und keine "Verfassung". Die Politiker in den drei Westzonen befürchteten, dass die deutsche Teilung festgeschrieben werde. Die Westmächte setzten ihre Forderung nach einem demokratisch organisierten (West)Staat und nach einer Verfassung durch. Doch das Thema der "Vorläufigkeit" der Staatsgründung wurde nicht aufgegeben: Es tagte schließlich (von September 1948 bis Mai 1949) nicht eine "Nationalversammlung" der Deutschen, sondern der "Parlamentarische Rat", und der erarbeitete auch keine Verfassung, sondern das Grundgesetz.

Die Vorläufigkeit des Grundgesetzes und der Anspruch auf die Herstellung der deutschen Einheit wurde in der Präambel zum Grundgesetz und im letzten Artikel (146) festgehalten, in dem die Gültigkeit begrenzt wurde bis zu "dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem Deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." – eine Formulierung, die auch "nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands" (GG Artikel 146) in der neuesten, in diesem Jahr verabschiedeten Fassung enthalten ist.

Die Geschichte des Grundgesetzes ist eine Erfolgsgeschichte. Demokratische Verfassungen in aller Welt orientieren sich an seinem Vorbild. Mit dem Grundgesetz ist der Aufbau von, dem Gesetz verpflichteten, Staatsorganen gelungen, wobei die Rolle des Bundesverfassungsgerichtes hervorzuheben ist. Das Bundesverfassungsgericht hat sich insbesondere verdient gemacht um die Wahrung von Freiheits- und Bürgerrechten. Symbol für die gelungene Verbindung von grundgesetzlichen Regeln für den Aufbau und das Zusammenwirken von staatlichen Institutionen und grundgesetzlich garantierten Bürgerrechten ist Artikel 1 des Grundgesetzes: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" und die Festschreibung von "unveräußerlichen Menschenrechten".

1990 vollzog sich die Vereinigung als "Beitritt der ostdeutschen Länder zum Gültigkeitsbereich des Grundgesetzes". Ich selbst habe mich damals für eine öffentliche Diskussion um eine neue gesamtdeutsche Verfassung ausgesprochen, ohne die Prinzipien des Grundgesetzes in Frage zu stellen. Eine solche Debatte hätte zumindest den "Aneignungsprozess" der gemeinsamen Verfassung durch die Bürger und Bürgerinnen gefördert. Gleichwohl ist und bleibt das Grundgesetz, das vor 60 Jahren verabschiedet wurde, die Basis des vereinten, demokratischen Deutschlands. Es ist ein Text von großer Klarheit und gerade das Fehlen von Pathos und Nationalismus macht ihn zu einem Text für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.

Der Text ist erschienen in: Berliner Zeitung, 23.05.2009

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