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Rede von Thomas Krüger beim Festakt zur Feier des Grundgesetzes bei der Auszeichnung der Botschafter für Demokratie und Toleranz | Presse | bpb.de

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Rede von Thomas Krüger beim Festakt zur Feier des Grundgesetzes bei der Auszeichnung der Botschafter für Demokratie und Toleranz

/ 4 Minuten zu lesen

Sehr geehrter Herr Parlamentarischer Staatssekretär Wanderwitz,

sehr geehrter Herr Parlamentarischer Staatssekretär Lange,

sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages,

Exzellenzen,

sehr geehrte Mitglieder des Beirats des Bündnisses für Demokratie und Toleranz,

liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer des diesjährigen Jugendkongresses,

liebe Gäste des heutigen Festaktes,

„Es sind primär drei Dinge, die Menschen entspannen: ein heißes Bad, ein Gläschen Sekt – und das Wissen um verbriefte Freiheitsrechte.“ – Diese „Liebeserklärung an das Grundgesetz“ stammt nicht von mir. Die Schriftstellerin Melanie Raabe machte sie am 2. Mai, in einer „Performance für die Demokratie“ der bpb mit dem WDR 5, die ich moderieren durfte.

Zunächst aufgewachsen in der DDR, verließ die achtjährige Melanie Raabe mit ihrer Familie nach dem Fall der Mauer 1989 Thüringen gen Westen. Und was für in der Bundesrepublik Deutschland Geborene oft allzu selbstverständlich war – die Rechte und Freiheiten, die das Grundgesetz uns dem Staat gegenüber garantiert – war es für sie, ihren Bruder und ihre Eltern beileibe nicht.

Auch für mich, der ein paar Jahre vor Melanie Raabe in Thüringen geboren wurde, war eine freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht selbstverständlich – und ist es bis heute nicht.
Deshalb möchte ich am Beginn dieses Festaktes, an diesem Tag, an dem wir 70 Jahre Grundgesetz feiern können, zunächst danke sagen: Danke Grundgesetz.

In diesem Jubiläumsjahr ist schon viel darüber gesprochen und geschrieben worden, wie das Grundgesetz entstanden ist, aus welchen Erfahrungen der deutschen Geschichte und Verfassungsgeschichte die vielen Verfassungsväter und wenigen Verfassungsmütter lernten (oder auch nicht). Vieles findet sich dazu im Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung.

Ich möchte hier darüber sprechen, welche Rolle das Grundgesetz heute, angesichts einer völlig anderen politischen und gesellschaftlichen Realität als 1949, für das Zusammenleben in unserer Republik spielen kann.

Die ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht Gertrude Lübbe-Wolff hat kürzlich in unserer Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ über das Grundgesetz geschrieben, es sei ein „Integrationsprogramm für eine differenzierte Gesellschaft“. Und sie hielt ganz am Anfang fest, dass es nicht speziell um die Integration von Zugewanderten gehe, sondern um die „allgemeinere Frage der Verbindung von Mitgliedern eines Gemeinwesens zu gelingender politischer Einheit“.

Eine verbindende Gemeinsamkeit aber liefere die Verfassung freiheitlicher Demokratien nicht unmittelbar, so Lübbe-Wolff. Verfassung sei im Gegenteil „die institutionelle Antwort auf die Frage, wie in einer Gesellschaft Verschiedener mit ganz unterschiedlichen Hintergründen, Funktionen und Überzeugungen friedliches Zusammenleben ermöglicht werden kann.“

Diese Fragen und Überlegungen berühren den Kernbereich politischer Bildung. Die Bundeszentrale für politische Bildung versteht sich nämlich nicht als „neutral“, wie ihr immer mal wieder nahe gelegt wird, sondern bezieht sich in all ihrem Tun und Denken auf den Rahmen, den das Grundgesetz vorgibt. In diesem Rahmen, dem Common Ground für eine plurale Gesellschaft, können Meinungen, Interessen und Vorstellungen, wie wir miteinander leben wollen, ausgehandelt werden.

Die grundlegende und einzig wechselseitige Verpflichtung dabei ist, die gleiche Würde aller anzuerkennen. Daran erinnert uns der „Schlüsselbegriff“ der Würde im Grundgesetz, so der Rechtswissenschaftler Günter Frankenberg. Würdeverletzungen, wie sie tagtäglich trotzdem geschehen, gilt daher unsere besondere Aufmerksamkeit.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Unter diesem Motto stand auch der BfDT-Jugendkongress, der seit dem 20. Mai nahe des Friedrichstadtpalastes stattgefunden hat.
Und Ihr, liebe Teilnehmende im Saal, die Ihr den diesjährigen BfDT-Jugendkongress miterlebt, setzt Euch ein für diese zentrale Errungenschaft unserer Gesellschaft. Denn was wäre dieser Satz ohne das Handeln der Zivilgesellschaft, also unser aller Engagement?

Das gilt natürlich insbesondere für diejenigen, die heute hier ausgezeichnet werden, ausgezeichnet für besonders herausragendes Engagement beziehungsweise für ihre Zivilcourage als BfDT-Botschafterinnen und -Botschafter für Demokratie und Toleranz.

Das BfDT, das unter dem Dach der Bundeszentrale für politische Bildung firmiert, ist seit 19 Jahren als bundesweiter beratender Ansprechpartner und aktiver Impulsgeber für die Zivilgesellschaft, vernetzt Initiativen, Vereine und Organisationen und verschafft Ihnen und Ihren Projekten Würdigung und Anerkennung in der Öffentlichkeit. Darüber hinaus greift das BfDT mit unterschiedlichen Partnerinnen und Partnern neue gesellschaftliche Herausforderungen auf und entwickelt mit diesen praxisorientierte Lösungsansätze und -strategien.

Jedes Jahr zeichnet das BfDT anlässlich dieses Festtages bis zu fünf Einzelpersonen oder Initiativen aus, die sich in besonderer Weise um Demokratie und Toleranz in Deutschland verdient gemacht haben. Auch in diesem Jahr hat sich das BfDT an rund 1.000 Institutionen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus dem gesamten Bundesgebiet gewandt mit der Bitte um Vorschläge für ebendiese besonderen Personen oder Initiativen. Aus den in diesem Jahr 153 eingegangenen Vorschlägen wählte der Beirat des BfDT schließlich fünf Einzelpersonen und Initiativen aus.

Und damit freue ich mich mit Ihnen, die diesjährigen Botschafterinnen und Botschafter für Demokratie und Toleranz näher kennenzulernen und wünsche uns allen interessante Eindrücke, Anregungen und Gespräche beim anschließenden Empfang und der großen Abschlussparty heute Abend.

Begonnen habe ich mit einer Liebeserklärung an das Grundgesetz in Melanie Raabes Worten – und so möchte ich auch enden. „Wenn ich in dir lese, weiß ich, dass ich genauso, wie ich bin, hierhin gehöre – genauso wie alle anderen“.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

- Es gilt das gesprochene Wort! -

Fussnoten