Externer Link: Selbstbestimmung im digitalen Netz –Urheberrecht und Nutzerinteressen in der Balance? Unter diesem Titel haben die Initiative Urheberrecht gemeinsam mit iRights.lab am 6. September 2013 in Berlin einen eintägigen Kongress veranstaltet zum Fragekreis: Wie werden Werke genutzt – privat, in der Schule und in Wissenschaft und Bildung. Und: Wie sind dabei die Belange von Urhebern und ausübenden Künstlerinnen berücksichtigt?
Einige nennen es das "Öl des 21. Jahrhunderts": Wissen und Informationen, Daten und Ideen, Ergebnisse von Forschungen und Werke der Kunst. Anders aber als Öl werden diese immateriellen Güter durch ihren Verbrauch oder ihre Vervielfältigung nicht knapper. Ganz im Gegenteil: Sie gewinnen durch massenhafte Nutzung an ökonomischer, sozialer und kultureller Bedeutung – oder lassen Sie es mich es so direkt sagen: Macht!
Entsprechend lautet die interessante Frage in unser Wissensgesellschaft: Wem gehört mit dem Wissen die Macht? Wer die Machtfrage stellt, stellt also immer auch die Eigentumsfrage. Und damit rückt das Urheberrecht an eine zentrale Stelle in den Debatten um die Verfasstheit unserer Gesellschaft, und deshalb freut es mich besonders, dass ich heute hier stehe und Sie begrüßen darf. Wie wichtig dieses Thema ist, zeigt die völlige Überbuchung dieses Kongresses, der von der Initiative Urheberrecht und iRightsLab gemeinsam veranstaltet wird. Ich möchte an dieser Stelle auch alle Interessierten begrüßen, die nicht persönlich teilnehmen können, sondern über den Livestream zugeschaltet sind. Die Initiative Urheberrecht ist ein Verbund von Gewerkschaften und Verbänden, der sich engagiert und mit Nachdruck für die Interessen von Urhebern und ausübenden Künstlern einsetzt. iRights ist so etwas wie der neugierige Begleiter und unerschrockene Anstifter von Debatten zur Digitalen Gesellschaft. Seit 2006 informiert iRights über Themen und Trends, Reibereien und Regelungen auf dem Gebiet des Urheberrechts. Die Bundeszentrale für politische Bildung hat immer wieder gerne mit iRights kooperiert, so aktuell auch bei der Erstellung und dem Relaunch des Online-Dossiers Urheberrecht auf bpb.de. Dass beide gemeinsam diesen Kongress organisieren, ist ein Schritt hin zu einer Versachlichung der Debatte um das Urheberrecht, von dem ich mir eine fundierte Auseinandersetzung erhoffe, die nicht nur in einem reinen Fachdiskurs mündet. Denn in den kommenden Jahren werden wesentliche Weichen gestellt, die uns alle betreffen: Was werden die nächsten Schritte beim Open Access - also dem freien Zugang von Forschungsergebnissen in der Bildungspolitik - sein? Wie können wir eine faire, angemessene Vergütung von Urhebern schaffen, insbesondere auch bei der privaten Nutzung? Wie können wir mehr Rechtssicherheit und weniger Massenabmahnungen für private Nutzer erreichen? Als Gesellschaft müssen wir uns die Frage stellen, welche Informationen wir wegschließen oder hinter Paywalls verstecken wollen und welche frei und zugänglich sein sollen? Das betrifft vor allem bereits durch öffentliche Gelder bezahlte Inhalte wie die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, aber es geht auch um unsere Universitäten und Forschungseinrichtungen.
In den vergangenen Jahren ist häufig als Kulturkampf bezeichnet worden, was sich zwischen den Verfechtern des geltenden Urheberrechtsrechts sowie den Befürwortern von dessen Abschaffung oder wenigstens Reformierung, abspielt.
Die Ursache dafür liegt sicher in der speziellen Natur des Urheberrechts: Hierzu gibt es Rechtsnormen und Gerichtsentscheidungen, die zeigen, dass an diesen Gütern ein besonderes Interesse der Allgemeinheit besteht. Das Bundesverfassungsgericht hat klar gemacht, dass wir alle auf den Zugang zu diesen Gütern angewiesen sind. Bestimmte Werke und Informationen gehören uns wie öffentliche Reden oder Gesetzestexte. Außerdem ist das Urheberrecht im Gegensatz zum Sacheigentum zeitlich befristet: Urheberrechte enden, wenn auch viele Jahrzehnte nachdem das Werk entstanden ist. Die Begründung liegt im Unterschied von körperlichen Gütern und immateriellen Geistesschöpfungen.
Andererseits ermöglichte das Urheberrecht lange Zeit ein stabiles und lukratives Geschäftsmodell. Es ist entstanden, um in der Marktwirtschaft ein Verlagswesen organisieren zu können: Das Urheberrecht ist der - juristisch gesprochen - Eigentumstitel, mit dem kapitalistische Produktionsweisen im kulturellen Feld funktionieren. Oder besser: funktioniert haben, denn die einst sehr erfolgreichen Produktionsweisen werden durch das Internet fundamental herausgefordert. Texte, Klänge und Bilder können in Sekunden praktisch kostenlos kopiert, bearbeitet und über das Internet weltweit ausgetauscht werden. Auch die Urheber dieser Texte, Klänge und Bilder vermarkten sich immer öfter selbst direkt über das Netz. Die Rolle der "Zwischenhändler" ändert sich, wird teilweise prekär wie bei Musik-, Buch- oder Zeitungsverlagen.
Und so ist es kein Wunder, dass die privaten Nutzer in das Visier der Rechteinhaber geraten sind. Jede Kopie einer Datei, die in den Speicher des Rechners geladen wird, ist eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung. Jedes Wohnzimmer kann sich mit dem Gang zum Briefkasten in einen Gerichtssaal verwandeln. Rechteinhaber gehen gegen Urheberrechtsverletzer vor, die aus ihrer Sicht ihr Geschäftsmodell gefährden. Aus dieser Praxis ist bisher vor allem ein blühendes Geschäftsmodell für Anwaltskanzleien entstanden. Die erstrittenen Schadensersatzsummen werden an Verlage oder Plattenfirmen weitergereicht, beim eigentlichen Urheber kommen kleinste Beträge höchstens dann auf dem Konto an, wenn der Vertrag des Künstlers eine dauernde Beteiligung an den Umsätzen vorsieht - was schon länger kein Standard mehr ist. Die Lage ist also einigermaßen verfahren!
Wie aber könnte man den Konflikt um das Urheberrecht beenden?
Es reicht wohl nicht mehr weiterhin nur ein, zwei Körbe mit halbreifen Antworten zu füllen, die dann ein Recht modifizieren, das dadurch nur noch komplizierter und dem digitalen Alltag noch weniger gewachsen scheint. Das Urheberrecht muss verständlicher werden: Aktuell sind die einzelnen Regelungen zu kompliziert, zu verschachtelt und auch zu wirklichkeitsfremd. Der Gesetzgeber, wie auch alle Beteiligten sollten überlegen, wie sich verständliche Regelungen "übersetzen" lassen.
Aber reicht das schon aus? Können wir mit diesen Übersetzungen das bestehende System renovieren? Oder braucht es vielmehr eine grundlegende Revision des Fundaments? Was für ein Urheberrecht scheint der digitalen Wissensgesellschaft angemessen zu sein? Wie kommen wir zu einem Urheberrechtsrecht, das sich nicht an der digitalen Alltagswirklichkeit aufreibt?
Um Antworten auf diese Fragen zu finden, brauchen alle Beteiligten den Mut und den Willen, politisch und gesellschaftlich, rechtstheoretisch und kulturell Neues zu denken. Dazu bedarf es in einem ersten Schritt einer Vergewisserung darüber, was man mit dem Urheberrecht eigentlich genau erreichen will. Und dafür wiederum ist eine übergeordnete gesellschaftstheoretische Zielvorstellung notwendig. Eine solche Vorstellung könnte das Bild von der "offenen Kultur" sein!
Die Bundeszentrale für politische Bildung fühlt sich dem Ziel einer offenen Kultur verpflichtet. Das heißt: Wir wollen so viele Menschen wie möglich an der Wissensproduktion sowie am Prozess und den Resultaten kreativen Arbeitens beteiligen - in der Schule, der Wissenschaft und in der Bildung. Offene Kultur ist eine Kultur, in der so viele Inhalte wie möglich zugänglich gemacht werden, oder anders gesagt: Der Mensch soll nicht erst schüchtern um Erlaubnis fragen müssen, wenn er mit unseren Angeboten seinen Alltag bereichert - auch weil wir wollen, dass unsere Angebote ihm diesen Alltag erklären. Deshalb bieten wir seit Jahren offene Lehr- und Lernmaterialien und Texte unter der Creative Commons Lizenz an. Lanciert im Dezember 2002 von Lawrence Lessig, einem an der Stanford University lehrenden Juristen, geht es dem CC Projekt darum, Urhebern einfache Mittel bereit zu stellen, um ihre Werke so zu veröffentlichen, dass sie frei kopiert und vertrieben werden können. Creative Commons bietet den Urhebern ein einfaches Formular an, mittels dessen sie Lizenzbedingungen auf ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können. Die freie Kopier- und Verteilbarkeit und die Pflicht der Autorennennung sind bei allen CC Lizenzen vorgegeben. Der Urheber kann nun entscheiden, ob er kommerzielle Nutzungen seines Werkes generell erlauben möchte oder nicht. Er kann ebenfalls entscheiden, ob sein Werk frei weiterverarbeitet werden darf oder nicht. Besonders der letzte Punkt, der die Frage der Weiterverarbeitung regelt, berührt einen zentralen Unterschied zwischen der Produktion von "funktionalen" Werken (etwa Software, Gebrauchsanweisungen oder Nachschlagewerke) und "expressiven" Werken (wie literarische und künstlerische Werke). Während es bei Werken der ersten Gruppe in der Regel relativ eindeutig ist, welche Weiterverarbeitung eine Verbesserung darstellt und welche nicht, fehlen bei Werken der zweiten Gruppe klare Kriterien. Oftmals ist es genau das Individuelle, dass neben der Norm liegende, das an solchen Werken die besondere Qualität ausmacht. Hier bestehen durchaus legitime Ansprüche, die Werkintegrität zu wahren. Deshalb schreibt CC auch nicht vor, dass generell Weiterverarbeitungen zugelassen sind, sondern überlässt die Wahl dem einzelnen Urheber.
Wir wollen dabei immer auch die Belange von Urhebern und ausübenden Künstlern berücksichtigen. Offene Kultur heißt nicht, dass alles immer kostenlos verfügbar ist! In einer offenen Kultur sollen Urheber in jedem Fall angemessen vergütet werden, ohne das urheberrechtliche Verbote den Zugang zu Wissen verstellen oder die Kreativität Dritter verhindern. Idealerweise stehen in einer offenen Kultur der Urheber und der aktive, selbstbestimmte Nutzer gleichberechtigt nebeneinander.
Darin liegt natürlich eine Provokation und Anmaßung für viele Künstler. Joseph Beuys berühmt gewordener, aber meist missverstandener Satz "Jeder Mensch ein Künstler" meinte nicht, dass ein paar gedankenschwere Zeilen oder schnelle lässige Pinselstriche jeden sofort zum Künstler machen. Er beschreibt mehr ein ästhetisches Konzept, das Leben und Welt des Menschen als "Werk" auffasst, an dem jeder Mensch mitwirkt. Analog dazu macht nicht jedes durch einen Filter gejagte You-Tube-Video einen neuen Spike Jonze oder Chris Cunningham, nicht jede gesampelte Textcollage einen Walter Kempowski oder Thomas Meinecke - auch wenn diese Ergebnisse oft mit künstlerischen Techniken wie der Bricolage oder Remix-Kultur beschrieben werden. Künstler nehmen für ihr Künstler-Sein viel auf sich; das Wort von der Berufung klingt in vielen Ohren abgedroschen, trifft aber auf viele Künstler auch heute immer noch zu. Ich glaube, dass viele der sogenannte Digital Natives diesen Aspekt kaum wahrnehmen und wenn ihn oft für abgeschmackt halten und sich manchmal auch darüber lächerlich machen. Auf vielen Kongressen und Veranstaltungen zu unserem Thema, die ich in den vergangenen Jahren besucht habe, schlägt dem Beruf Künstler oftmals Mitleid in der Art: "Selbst Schuld, wenn sie ihre Kunst in die falschen Verwertungsketten einspeisen" entgegen. Ich glaube darin liegt, neben der Bedrohung ihrer materiellen Existenz, die manche Künstler immer noch im Internet zu Recht oder zu Unrecht sehen, ein Grund für die oft erbitterten und wenig fruchtbaren Debatten um das Urheberrecht.
Denn eines ist auch klar: Es kann keinen Zweifel geben, dass der digitale Wandel dafür gesorgt hat, dass die Mehrheit der Gesellschaft heute kostengünstige Möglichkeiten besitzt, kreativ zu sein und die Ergebnisse mit anderen zu teilen. Das Internet macht aus passiven Konsumenten aktive Nutzer. Und wie auch immer man diese Ergebnisse künstlerisch bewertet, so sind sie immer eine Form von Teilnahme am kulturellen Leben, ein Austausch von Informationen und von Wissen. Sie spiegeln und fördern gleichzeitig Freiheit und Selbstbestimmung, Persönlichkeitsentfaltung und Pluralismus, Diskurs und Vielfalt. Sie sind damit gesellschaftliche Prozesse, für die die Bundeszentrale für politische Bildung steht und die sie seit ihrer Gründung in den analogen 50er Jahren fördert. Für uns ist daher klar, dass das geltende Urheberrecht geändert werden muss, wenn es sich als Hindernis erweist für eine sich rasant wandelnde, sich stetig erneuernde, partizipative und offene Kultur.
Ein modernes Urheberrecht im digitalen Umfeld muss die ideellen Interessen des Urhebers in Bezug auf sein Werk schützen, eine angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes sichern und dabei zugleich den Zugang für die Nutzer zum Werk und die selbstbestimmte Verwendung durch die Nutzer schützten. Ein modernes Urheberrecht sollte für jeden die aktive wie passive Teilnahme am kulturellen Leben der Gemeinschaft und die Teilhabe an den Errungenschaften der Wissenschaft garantieren. Nur auf diese Weise wird ein modernes Urheberrecht dem kulturellen und wissenschaftlichen Fortschritt gerecht und eine durch Offenheit, Selbstbestimmung und Pluralismus geprägte Kultur fördern.
Für eine neue Zeit brauchen wir ein neues Denken. Dafür brauchen wir mehr Mut, mehr Gemeinsinn und weniger Ideologie. Das wünsche ich uns heute auf dieser Konferenz und das wünsche ich uns auch in den kommenden Debatten.
- Es gilt das gesprochene Wort -