Der Westfälische Frieden (1648) beendete nicht nur den Dreißigjährigen Krieg, sondern legte auch für die folgenden Jahrhunderte die zentrale Rolle der souveränen Nationalstaaten in den internationalen Beziehungen fest. Die Grundfesten dieses Modells basierten auf dem Gewaltmonopol der Nationalstaaten, dem Prinzip der Nicht-Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Landes sowie der territorialen Unverletzlichkeit. Die Einhaltung dieser Prinzipien wurde im Wesentlichen durch Bündnisse und zwischenstaatliche Allianzen abgesichert – ein Modell, das zahlreiche zwischenstaatliche Kriege nicht verhindern konnte. Mit der Gründung des Völkerbundes (1920) in Folge der Schrecken des Ersten Weltkriegs wurde die Idee verwirklicht, den globalen Frieden durch eine internationale Organisation zu gewährleisteten. Obwohl der Völkerbund auf eine Initiative des damaligen US-Präsidenten Wilson zurückging, traten die USA dem Völkerbund letztlich nie bei, was als einer der Gründe für sein Scheitern angesehen wird. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gründeten 51 Mitgliedstaaten am 26. Juni 1945 die Vereinten Nationen (2012: 193 Mitgliedstaaten). Ihr zentrales Rechtsinstrument ist die "Charta der Vereinten Nationen", die ein System kollektiver Sicherheit etablierte, das auf den Pfeilern Gleichheit aller Mitglieder, Nicht-Einmischung in innere Angelegenheiten, Verbot des Angriffskriegs und friedliche Konfliktbeilegung sowie dem Gewaltmonopol des UN-Sicherheitsrats basiert.
Die Idee dahinter war, die internationalen Beziehungen zu verrechtlichen und die Interaktionen zwischen den Mitgliedstaaten so zu verdichten, dass die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Katastrophe, wie es der Zweite Weltkrieg gewesen war, möglichst gering gehalten würde. Hierzu wurde eine Vielzahl von UN Sonderorganisationen und -Programmen gegründet, in denen die Staaten in verschiedenen Politikfeldern zusammenarbeiten, z.B. die Welternährungsorganisation FAO (1945), die Weltgesundheitsorganisation WHO (1948), die Internationale Arbeitsorganisation ILO (1917, seit 1946 unter dem Dach der UN) und das UN Entwicklungsprogramm (UNDP, 1965). Von besonderer Bedeutung für das Projekt einer wachsenden globalen Verflechtung der Nationalstaaten im ökonomischen Bereich war zudem die Verabschiedung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens GATT im Jahr 1947 (Vorläufer der 1994 gegründeten Welthandelsorganisation), mit dem die Liberalisierung des globalen Handels vorangetrieben werden sollte. Für Stabilität in den internationalen Finanz- und Währungsbeziehungen sollten der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Weltbank sorgen. Zeitgleich setzten auch in Europa die Bemühungen ein, vor allem in wirtschaftlichen Fragen stärker miteinander zu kooperieren, was letztlich zu einer immer enger werdenden Vernetzung im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (gegründet 1951), der Europäischen Atomgemeinschaft (1957) und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (1957, Vorläufer der EG/EU) führte. Auf internationaler Ebene verdunkelten sich jedoch schon sehr bald wieder die Aussichten für eine gemeinsame internationale Kooperation. Für mehrere Jahrzehnte dominierte der Ost-West-Konflikt die internationalen Beziehungen und blockierte zumindest partiell die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.
Mit dem Zusammenbruch der kommunistischen Regime Ende der 80er Jahre ergaben sich neue Handlungsspielräume für die Vereinten Nationen und die internationale Kooperation beschleunigte sich in den 90er und 2000erJahren. So fand im Juni 1992 erstmals seit 1972 wieder ein "Erdgipfel" der Vereinten Nationen statt. Bei diesem Gipfel in Rio de Janeiro, dem zahlreiche weitere Weltkonferenzen folgten, standen globale Umwelt- und Entwicklungsfragen im Vordergrund. Auch im UN Sicherheitsrat ergaben sich neue Handlungsmöglichkeiten. Gleichzeitig erfuhr die ökonomische Verflechtung seit den 90ern eine enorme Beschleunigung, angetrieben auch durch neue Kommunikations- und Informationstechnologien. Der lange Zeit geltende Grundsatz der absoluten Souveränität der Nationalstaaten gerät immer stärker ins Wanken angesichts der Vielzahl neuer Akteure (z.B. Multinationale Unternehmen, NGOs), einer zunehmenden Einschränkung des Grundsatzes der "Nicht-Einmischung in innere Angelegenheiten" (humanitäre Interventionen, internationale Strafgerichtshöfe) und neuer globaler Herausforderungen jenseits staatlicher Grenzen (Überbeanspruchung des Ökosystems, Terrorismus, Waffenproliferation). Dennoch ist es – nicht zuletzt angesichts offenkundiger Interessenkonflikte zwischen den Ländern – schwierig geblieben, sich auf unterschiedlicher Ebene auf verbindliche globale Zielsetzungen zu verständigen, wie insbesondere die Verhandlungen über globale Klimaschutzziele und Emissionsreduktionen zeigen.