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Praktikum in der bpb

/ 4 Minuten zu lesen

Lust, einmal in den Alltag von "politischen Bildnern" hineinzuschnuppern? Dann bewerben Sie sich für ein Praktikum bei der bpb. Ob in Bonn oder Berlin, wichtig ist, dass Sie noch Studentin oder Student sind und bisher noch kein Praktikum bei der bpb gemacht haben.

(© bpb)

Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb stellt jedes Jahr Praktikumsplätze für Studierende zur Verfügung. Die genaue Anzahl der Praktikantinnen und Praktikanten richtet sich nach dem Bedarf und der Betreuungsmöglichkeit der einzelnen Organisationseinheiten. Praktika bei der bpb können überwiegend am Hauptdienstsitz in Bonn, z.T. aber auch am zweiten Dienstsitz in Berlin, abgeleistet werden. Jede/r Studierende kann in der Studienzeit nur ein Praktikum in der bpb absolvieren.

Welche Arten von Praktika sind bei der bpb möglich?

In der bpb können zwei Arten von Praktika durchgeführt werden:

Pflichtpraktikum: dabei handelt es sich um ein in der jeweiligen Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum. Der Nachweis hierüber ist ausschließlich durch eine Bestätigung der zuständigen Fakultät der (Fach-)Hochschule zu erbringen. Die Dauer des Pflichtpraktikums bestimmt sich dabei nach der jeweiligen Studienordnung und soll mindestens sechs Wochen betragen.

Freiwilliges Praktikum: dabei handelt es sich um ein Praktikum, welches begleitend während der (Fach-)Hochschulausbildung durchgeführt wird. Ein solches Praktikum ist nicht in der Studienordnung verpflichtend vorgesehen. Es dient der Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und dem Erwerb von beruflichen Erfahrungen. Ein freiwilliges Praktikum kann nur an Bewerber/Innen vergeben werden, die zuvor noch kein solches Praktikum während des Studiums bei einer Bundesbehörde absolviert haben. Aus diesem Grund ist der bpb eine entsprechende Erklärung abzugeben, dass nicht bereits ein solches Praktikum mit einer anderen Bundesbehörde durchgeführt wurde. Die Dauer des freiwilligen Praktikums soll mindestens sechs Wochen betragen und nicht länger als drei Monate gehen.

Wer kann sich bei der bpb als Praktikant/in bewerben?

Grundsätzlich werden Praktikumsplätze nur an Studierende vergeben, die an einer (Fach-)Hochschule eingeschrieben sind. Die Studierenden müssen während der gesamten Dauer des Praktikums immatrikuliert sein.

Davon ausgenommen sind Studierende eines Promotionsstudiums. Ihnen kann aufgrund des vorliegenden Studienabschlusses und der hohen Gesamtbewerberzahl kein Praktikum in der bpb angeboten werden.

Schülerpraktika sind grundsätzlich leider nicht möglich.

Was ist zu beachten für ausländische Studierende?

Studierende, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch die eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union haben, benötigen für die Tätigkeit einen Aufenthaltstitel. Grundsätzlich ist mit dem Aufenthaltstitel auch eine Arbeitserlaubnis für 90 Tage im Jahr verbunden. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit bzw. an dir für Sie zuständige Ausländerbehörde.

Welche Leistungen sind mit einem Praktikum verbunden?

Die wöchentliche Arbeitszeit während des Praktikums beträgt in Vollzeit grundsätzlich 39 Stunden. Eine geringere Wochenstundenzahl in Teilzeit kann im Einzelfall vereinbart werden. Eine Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit ist im Rahmen eines Pflichtpraktikums nur dann möglich, wenn die Studienordnung dies ausdrücklich zulässt. Ein entsprechender Nachweis ist von dem/der Studierenden zu erbringen.

Für die Zeit des Praktikums in Vollzeit wird eine finanzielle Aufwandentschädigung in Höhe von monatlich 500,- Euro gewährt. Sollte eine geringere Wochenstundenzahl vereinbart werden, verringert sich die Praktikumsvergütung entsprechend.

Studierende eines freiwilligen Praktikums haben in Abhängigkeit der Dauer des Praktikums Anspruch auf Erholungsurlaub nach §§ 1, 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Keinen Anspruch auf Erholungsurlaub haben Studierende eines Pflichtpraktikums, es sei denn, die Studienordnung sieht dies ausdrücklich vor. Ein entsprechender Nachweis ist von dem/der Studierenden zu erbringen.

Wie, wann und wo kann ich mich bewerben?

Es gibt zwei feste Bewerbungszeiträume, innerhalb derer Bewerbungen entgegen genommen werden:

Bitte bewerben Sie sich

  • im Zeitraum vom 01.01. - 31.01. für Praktika, die in der zweiten Jahreshälfte des laufenden Kalenderjahres beginnen und

  • im Zeitraum vom 01.07. - 31.07. für Praktika, die in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres beginnen.

Es wird gebeten, von zusätzlichen Initiativbewerbungen außerhalb der genannten Bewerbungszeiträume abzusehen.

Welche Unterlagen sind im Rahmen der Bewerbung abzugeben?

Die Bewerbung besteht aus folgenden Unterlagen:

  • Interner Link: Bewerbungsbogen;
  • Motivationsschreiben mit Angaben zu eigenen Themenschwerpunkten, Zielen und Erwartungen an das Praktikum;

  • Lebenslauf;

  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Fachsemester;

  • Einwilligung in die Datenverarbeitung, das Interner Link: Dokument finden Sie hier

  • ggf. Bestätigung der Hochschule über ein Pflichtpraktikum;

  • ggf. Erklärung darüber, bei keiner weiteren Bundesbehörde ein freiwilliges Praktikum absolviert zu haben;

  • ggf. Nachweis Aufenthaltstitel, sofern keine deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaat vorliegt;

Bitte schicken Sie innerhalb des Bewerbungszeitraums Ihre Unterlagen als pdf-Datei an die Mail-adresse E-Mail Link: praktikum@bpb.de. Es können nur vollständig eingereichte Unterlagen berücksichtigt werden!

Der im Bewerbungsbogen angegebene Zeitraum ist für die Praktikumsvergabe grundsätzlich bindend. Abhängig von Kapazität und Bedarf können Zusagen auch sehr kurzfristig erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Ihnen aufgrund der großen Anzahl an Bewerbungen möglicherweise kein Praktikum in der bpb angeboten wird. Sollten Sie eine Absage erhalten, können Sie sich jederzeit erneut bewerben, sofern Sie die oben genannten Voraussetzungen weiterhin erfüllen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mail-Adresse E-Mail Link: praktikum@bpb.de. Der Internetseite Externer Link: www.bpb.de können Sie weitere Informationen zu dem Interner Link: Organigramm, den Interner Link: Fachbereichen sowie den Interner Link: Jahresberichten der bpb entnehmen.

Fussnoten

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