Kurzbeschreibung
Gefördert werden soll die politisch-bildnerische Auseinandersetzung mit linker Gewalt, linker Radikalisierung und linkem Extremismus in Form von Projekten.
Das Projekt kann frühestens ab dem 01.09.2023 beginnen und sollte bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein. Die Zuwendung beträgt bis zu 100.000 € pro Projekt.
Antragsberechtigt sind Träger mit nachweisbarer Erfahrung auf dem Feld der politischen Bildung. Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt. Beantragt werden können zum einen Sachausgaben für die jeweiligen Projekte, aber auch projektbezogene Personalausgaben sind im Zuwendungsumfang enthalten.
Bewerbungen (Grobskizzen der Projekte) sind nicht geheftet mit dem anliegenden Antragsformular und dem ausgefüllten Ausgaben- und Finanzierungsplan bis zum 31.03.2023 per Post und per E-Mail bei der Bundeszentrale für politische Bildung, Fachbereich Extremismus, Adenauerallee 86, 53113 Bonn / E-Mail Link: ausschreibungen-fbi@bpb.de (Betreff: Ausschreibung Politische Bildung zu linker Gewalt, linker Radikalisierung und linkem Extremismus) einzureichen. Für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Posteingangs bei der Bundeszentrale für politische Bildung entscheidend.
Vorprüfungen von Konzepten sind nicht möglich. Sollte eine positive Prüfung der Grobskizze erfolgt sein, werden die Antragsteller um Einreichung einer Feinskizze bis zum 31.05.2023 gebeten. Diese sind per Post und per E-Mail bei der Bundeszentrale für politische Bildung, Fachbereich Extremismus, Adenauerallee 86, 53113 Bonn / E-Mail Link: ausschreibungen-fbi@bpb.de (Betreff: Ausschreibung Politische Bildung zu linker Gewalt, linker Radikalisierung und linkem Extremismus) einzureichen.
Eine direkte Einreichung einer Feinskizze ist nicht zulässig.
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine Auswahlkommission. Die Mitteilung über die Bewilligung erfolgt bis zum 31.08.2023. Grundlage für die Bewertung sind die Kriterien, die in der Bewertungsmatrix dargelegt werden.
1. Förderziele
Rechtsextremismus und Islamismus sind hinsichtlich ihres Gewaltpotentials – beim Rechtsextremismus auch aufgrund der breiten ideologischen Zustimmung zu einzelnen Ideologiekomponenten
Daher richtet die Bundeszentrale für politische Bildung einen Ideenwettbewerb zum Umgang mit dem Themenkomplex linker Gewalt, linker Radikalisierung und linkem Extremismus aus. Gesucht werden Projektideen, die sich mit innovativen Ideen auf ein umstrittenes Themenfeld trauen. Den Teilnehmenden am Ideenwettbewerb steht frei, ob sie beispielsweise mit einer Thematisierung von linksextremen Ideologien die Grundlagen der Demokratie reflektieren wollen oder das Augenmerk stärker auf politische Gewalt richten möchten. Die Zielgruppen der Projekte können durchaus heterogen sein. Bei der Arbeit mit linksextremismusaffinen Zielgruppen scheinen Ansätze vielversprechend zu sein, die vor allem Gewaltlegitimationen bearbeiten und ihre Zielgruppen nicht als "Problem" stigmatisieren. Hierbei können zum Beispiel wahrgenommene Gefährdungen ("Niemand tut etwas gegen rechts, also müssen wir das Heft selbst in die Hand nehmen"), der Wunsch nach Selbstwirksamkeit, das Gewaltmonopol des demokratischen Staates oder radikalisierungsfördernde Erfahrungen mit der Polizei adressiert werden.
Die Grenzen politischer Bildung sind zu beachten: Es wäre ein unrealistisches Ziel der politischen Bildung, links motivierte politische Gewalt gänzlich abzuschaffen oder konkrete Gewalttaten direkt zu verhindern. Politische Bildung versteht sich nicht in erster Linie als Akteur der Prävention, kann jedoch Reflexionsprozesse anstoßen und so einen Beitrag zu Auseinandersetzung mit linker Gewalt und demokratiefeindlichen linken Ideologien leisten.
Neben Maßnahmen, die explizit linke Gewalt, linke Radikalisierung oder linken Extremismus thematisieren, können auch Maßnahmen z. B. zur Untersuchung von Ursachen und Folgen gewalttätiger Auseinandersetzungen, zu Gewaltlegitimationen oder zum staatlichen Gewaltmonopol gefördert werden. Evaluationen bisheriger Maßnahmen haben ergeben, dass sich dieser Ansatz bei der Zielgruppenansprache als gewinnbringend erweisen kann. Gleichwohl sollte in den Anträgen deutlich gemacht werden, inwiefern die Projekte dazu imstande sind, einen Beitrag zur politisch-bildnerischen Auseinandersetzung mit linker Gewalt, linker Radikalisierung oder linkem Extremismus zu leisten.
Begriffliche Grundannahmen
Diese Ausschreibung folgt der Annahme, dass sich das linke politische Spektrum eher am Prinzip der Gleichheit orientiert, während im rechten politischen Spektrum eher Vorstellungen von Ungleichheit ausgeprägt sind.
Zielgruppen
Aufgrund der Offenheit für ausgefallene Ideen sind keine spezifischen Zielgruppen vorgegeben. Die Projekte sollten jedoch genau beschreiben, welche Zielgruppen sie warum erreichen möchten und wie sie das schaffen werden.
2. Gegenstand der Förderung
Die konkrete Form des Angebots politischer Bildung ist nicht vorgegeben. Ob die innovative Maßnahme digital oder in Präsenz, als Social-Media-Projekt oder als klassisches Seminar, in Print oder online oder als Planspiel stattfindet, spielt ebenso wenig eine Rolle wie die Frage, ob es sich um historisch-politische, politisch-kulturelle, schulische oder außerschulische Angebote politischer Bildung handelt.
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt zweistufig. Zunächst reichen die Bewerber/-innen eine Grobskizze mit bis zu 5.000 Zeichen zzgl. grobem Kostenplan ein. Nach positiver Prüfung durch den Fachbereich Extremismus wird von bis zu zehn Projektvorschlägen eine Feinskizze mit detailliertem Kosten- und Finanzierungsplan angefordert (max. 10.000 Zeichen zzgl. Kosten- und Finanzierungsplan), die Grundlage der Entscheidung der Auswahlkommission sein wird. Die Einreichung einer den Anforderungen entsprechenden Feinskizze wird pauschal mit 500 Euro vergütet.
In der Grobskizze des Antrags (max. 5.000 Zeichen zzgl. grobem Kostenplan) soll klar formuliert auf Ziele und Hauptinhalte des Projekts eingegangen werden. Die Projektbeschreibung soll folgendermaßen strukturiert sein:
Titel
Inhaltliche Ausrichtung
Darstellung der Methoden
Programm
Mögliche einzubindende externe Institutionen, Akteurinnen und Akteure, Referentinnen und Referenten
Vorschlag möglicher Örtlichkeiten
Zeitplan
Darstellung bisheriger Erfahrungen und Ressourcen im Themenfeld
Darstellung der Erfahrung im Feld der politischen Bildung
Kostenplan (max. 100.000 Euro)
Die bei positiver Prüfung angeforderte Feinskizze wird durch eine Auswahlkommission begutachtet. Die Auswahlkommission besteht aus zwei Referentinnen/Referenten und einer Sachbearbeiterin des Fachbereichs Extremismus der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb sowie drei externen Expertinnen oder Experten. Für eine Förderung ist das Erreichen einer Mindestpunktzahl notwendig. Erreichen weniger Projektvorschläge die Mindestpunktzahl als Projekte gefördert werden können, werden die übrigen Mittel nicht vergeben. Nach positivem Förderbescheid werden die Fördernehmerinnen der bpb regelmäßig Bericht erstatten und an der Evaluation durch ein von der bpb beauftragtes Institut teilnehmen.
Nicht gefördert werden können zum Beispiel:
Maßnahmen und Projekte, die nicht den didaktischen Prinzipien und den Grundlagen der politischen Bildung entsprechen
Maßnahmen und Projekte, bei denen wirtschaftliche Interessen verfolgt werden
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Initiativen und Organisationen mit nachweisbarer Erfahrung in der Konzeption, Bewerbung, Planung und Durchführung von Maßnahmen politischer Bildung. Auf diese Erfahrungen und Ressourcen muss in der Projektbeschreibung konkret eingegangen werden.
4. Art, Umfang und Dauer der Projektförderung
Gefördert werden zeitlich begrenzte Projekte, die innovative Maßnahmen politischer Bildung zu linker Gewalt, linker Radikalisierung und linkem Extremismus vorsehen.
Die Zuwendungen werden als Projektförderung auf der Grundlage der Paragrafen 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften und der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) zur Deckung von notwendigen Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne, abgegrenzte Vorhaben vergeben.
Zuwendungen werden grundsätzlich zur Teilfinanzierung bewilligt, können jedoch bei Vorliegen der Voraussetzungen als Vollfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt werden, vgl. 2.4 VV zu § 44 BHO.
Die maximale Fördersumme pro Träger beträgt 100.000 €. Förderfähig sind ausschließlich unmittelbar projektbezogene Personal- und Sachkosten. Investive Ausgaben und Ausgaben für Stammpersonal sind nicht zuwendungsfähig.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Zuwendungsempfänger ein wirtschaftliches Interesse an der Erfüllung des Zuwendungszwecks hat.
Die Antragstellung erfolgt auf dem der Ausschreibung beigefügten Antragsformular.
Die Zuwendung kann für einen Zeitraum ab dem 01.09.2023 beantragt werden. Als Ende der Förderdauer ist der 31.12.2024 vorgesehen.
Die Bundeszentrale für politische Bildung wird eine Evaluation der gesamten Ausschreibung und aller geförderten Projekte beauftragten. Die Bereitschaft zur Mitwirkung an der gegebenenfalls formativen Evaluation und die Kooperation mit dem evaluierenden Auftragnehmer werden vorausgesetzt.
5. Verwendungsnachweis
Die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung ist durch Vorlage eines Verwendungsnachweises gemäß Ziffer 6.4 ANBest-P nachzuweisen.
6. Kontakt
Bei Fragen zur Ausschreibung können Sie sich per E-Mail an Frau Jana Brünig unter E-Mail Link: ausschreibungen-fbi@bpb.de wenden. Telefonisch erreichen Sie uns montags, mittwochs und donnerstags jeweils von 14-16 Uhr unter der Telefonnummer 0228 99515 357.
7. Downloads
- Interner Link: Ausschreibungstext: Politische Bildung zu linker Gewalt, linker Radikalisierung und linkem Extremismus
- Interner Link: Antragsformular: Politische Bildung zu linker Gewalt, linker Radikalisierung und linkem Extremismus
- Interner Link: Vordruck Ausgaben- und Finanzierungsplan: Politische Bildung zu linker Gewalt, linker Radikalisierung und linkem Extremismus
- Interner Link: Bewertungsmatrix: Politische Bildung zu linker Gewalt, linker Radikalisierung und linkem Extremismus