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Modellförderung | Förderung | bpb.de

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Modellförderung

/ 4 Minuten zu lesen

Die bpb fördert Projekte der politischen Bildung auf unterschiedliche Art und Weise. Eine der Möglichkeiten ist Modellprojektförderung. Wie kann ich mir als Bildungsanbieter Fördergelder für mein Projekt sichern? Das Stichwort lautet Innovation.

Allgemeine Hinweise zur Modellförderung

Für Modellprojekte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Erprobung neuer Wege in der politischen Bildung können Zuwendungen außerhalb der Richtlinienförderung gemäß §§ 23,44 der Bundeshaushaltsordnung gewährt werden. Modellprojekte sind zeitlich begrenzte Projekte, deren Ergebnisse auf andere Bildungsträger oder Förderbereiche übertragen werden und Erkenntnisse bringen sollen im Hinblick auf Entwicklung, Erprobung, Überprüfung, Weiterentwicklung und Transfer von Methoden und Konzeptionen. Die Anforderungen an die Modellförderung sind im §§ 23 und 44 BHO und in den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) zusammengefasst.

Hinweis

Für Modellförderungen im Jahr 2024 stehen grundsätzlich keine Mittel mehr zur Verfügung, da sie im Rahmen der Prioritätensetzung bereits fest verplant und in noch durchzuführende Projekte eingebunden sind. Wir bitten darum, von einer Antragstellung abzusehen.

Frist

Die Frist für die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen bei der bpb beträgt vier Monate vor dem geplanten Projektbeginn (Beispiel: Eingang Antrag 4. November, Projektbeginn frühestens 4. März).

Schritte zur Modellförderung

  1. Projektidee entwickeln (besonderes Format, weitere innovative Elemente der politischen Bildung)

  2. Der Förderantrag ist mit dem Formular Interner Link: Antragsformular zu stellen. Das PDF-Dokument muss ausgedruckt und von den vertretungsberechtigten Personen unterschrieben werden.

    Der unterschriebene Antrag kann dann ab sofort mit allen erforderlichen Anlagen eingescannt per E-Mail an E-Mail Link: Modellfoerderung@bpb.de gesendet werden. Bitte beachten Sie, dass wir keine Eingangsbestätigungen versenden. Nutzen Sie daher bitte die automatische Funktion der Lesebestätigung. An diese E-Mailadresse sind ausschließlich Anträge zu richten. Alle anderen Anfragen richten Sie bitte an die am Ende dieser Seite aufgeführten Kontaktdaten vom Bürgerservice. Die o. g. Frist ist ebenfalls zu beachten.

    Hinweis: Teil der Anlage zu Ihrem Antrag ist zwingend ein Ausgaben- und Finanzierungsplan. Nutzen Sie zur Erstellung künftig bitte folgende Interner Link: Vorlage des Ausgaben- und Finanzierungsplanes. Achten Sie bitte darauf, dass alle Felder lesbar und mit Berechnungsgrundlagen versehen sind, wenn dieser ausgedruckt wird. Dieser ist an beiden Stellen rechtsverbindlich zu unterschreiben und eingescannt als PDF-Dokument dem Antragsformular anzufügen. Bitte fügen Sie zusätzlich auch eine Version als offene Exceldatei Ihrem Antrag an.

  3. Nach Eingang Ihres Antrags werden die Unterlagen sowohl inhaltlich (in den Fachbereichen) wie auch nach zuwendungsrechtlichen Kriterien (vom Zuwendungsservice) geprüft.

  4. Rückmeldung: Wird das Projekt befürwortet, wird der Zuwendungsbescheid erstellt.

  5. Das Projekt wird durchgeführt.

  6. Nach Projektabschluss muss der Verwendungsnachweis, bestehend aus dem zahlenmäßigen Nachweis, der Belegliste und dem Sachbericht (inkl. Fotos und Erkenntnisse aus dem Projekt) an die bpb geschickt werden.

Checkliste für die Antragstellung

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Antragsformulars und der Erstellung der Projektbeschreibung/-planung folgende Checkliste für die Antragsstellung:

Hinweis: Für die Erstellung der Projektbeschreibung/-planung gibt es keine formalen Vorgaben hinsichtlich bspw. der Schriftart oder Schriftgröße.

Hinweise zur Mitteilungspflicht und Einreichung von Änderungsanträgen ab 01.05.2024

Die Nr. 5 der ANBest-P umfasst eine Mitteilungspflicht für Zuwendungsempfänger. Grundsätzlich sind demnach alle wesentlichen Veränderungen im Projekt frühzeitig und im Rahmen des Bewilligungszeitraumes einzureichen und anzuzeigen.

Ab dem 1.5.2024 wird die Möglichkeit, Anträge nachträglich nachzubessern und abzuändern, grundsätzlich beschränkt; gleiches gilt für Verlängerungen von Projekten in das nächste Haushaltsjahr (über den 31.12. hinaus). Änderungsanträge können nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass Änderungen unvorhersehbar waren, also nicht planbar und nicht aus einem Planungsfehler resultieren.

Wenn sich die Zuwendung oder die zuwendungsfähigen Ausgaben verändern, neue Positionen im Ausgaben- und Finanzierungsplan hinzutreten, sich der Einzelansatz oder die Laufzeit ändert oder sich inhaltliche Veränderungen ergeben, teilen Sie diese Änderungen der verantwortlichen Person in der bpb mit, die Ihr Projekt inhaltlich betreut, und reichen in Rücksprache mit dieser ggf. einen Änderungsantrag ein. In diesem muss begründet werden, warum die Änderungen unvorhersehbar waren. Hinweis: Entgegen Nr. 1.2 ANBest-P definiert die Bundeszentrale für politische Bildung den Einzelansatz mit dem Jahresansatz des Ausgaben- und Finanzierungsplans.

Richten Sie den Änderungsantrag bitte an die in Ihrem Bescheid aufgeführte E-Mailadresse des Zuwendungsservices. Diesem ist ein angepasster Ausgaben- und Finanzierungsplan anzufügen, falls notwendig. Machen Sie die Veränderungen gerne kenntlich, indem Sie diese Änderungen in Rot erfassen. Nutzen Sie hierfür die beigefügte Vorlage des Ausgaben- und Finanzierungsplans.

Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Genehmigung eines Änderungsantrages. Demnach darf nicht von einer stillschweigenden Zustimmung ausgegangen werden, wenn noch keine Rückmeldung zu einem Antrag vorliegt.

Unterlagen für Modellförderungen

Unterlagen für Zuwendungsempfänger, die bereits einen bpb-Zuwendungsbescheid erhalten haben:

Zum Formular ANBest-GK:
Für Zuwendungsempfänger, bei denen es sich um Gebietskörperschaften wie z.B. Gemeinden und Kommunen handelt.

Zur Unterschwellenvergabeordnung – UVgO:
Nach Ziffer 3.1, 2. Spiegelstrich ANBest-P ist bei der Vergabe von Aufträgen die Unterschwellenvergabeordnung – UVgO (Verdingungsordnung für Leistungen (VOL)) anzuwenden, wenn die Zuwendung oder bei Finanzierung durch mehrere Stellen der Gesamtbetrag der Zuwendung mehr als 100.000,00 € beträgt.

Hinweise zur Erstellung des Sachberichts

Bitte beachten Sie bei der Erstellung des Sachberichts für den Verwendungsnachweis folgende Leitfragen:

Kontakt

Der Interner Link: Bürgerservice der bpb (E-Mail Link: info@bpb.de) steht gerne für erste Informationen zur Seite und vermittelt einen Kontakt zu den entsprechenden Fachbereichen.

Fussnoten

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